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BaFin warnt vor GoldFX: Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Wertpapierdienstleistungen

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor den Angeboten von GoldFX ausgesprochen. Es besteht der dringende Verdacht, dass die Betreiber der Website goldfx.io ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.

Die Betreiber der Website treten ausschließlich unter der Bezeichnung „GoldFX“ auf, ohne dabei eine Rechtsform zu nennen oder detaillierte Informationen zum Geschäftssitz preiszugeben. Ein Impressum, das für den legalen Betrieb einer Website erforderlich ist, fehlt vollständig.

In Deutschland ist es vorgeschrieben, dass Unternehmen, die Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten, eine Genehmigung der BaFin besitzen müssen. Einige Anbieter, wie in diesem Fall GoldFX, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die nötige Erlaubnis an. Ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, kann in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingesehen werden.

Die BaFin stützt ihre Warnung auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).

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