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Beschluss zur vorläufigen Verwaltung im Insolvenzantragsverfahren der OE Beteiligungs GmbH
Beschluss zur Aufhebung der Verfügungsbeschränkungen und der vorläufigen Verwaltung im Insolvenzantragsverfahren der ALPHA Real Estate Enterprises GmbH
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Beschluss zur Aufhebung der Verfügungsbeschränkungen und der vorläufigen Verwaltung im Insolvenzantragsverfahren der ALPHA Real Estate Enterprises GmbH

geralt (CC0), Pixabay

Amtsgericht Neuwied – Insolvenzgericht

Aktenzeichen: 21 IN 3/24

Beschluss zur Aufhebung der Verfügungsbeschränkungen und der vorläufigen Verwaltung im Insolvenzantragsverfahren der ALPHA Real Estate Enterprises GmbH

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über den Nachlass der ALPHA Real Estate Enterprises GmbH, mit Sitz in der Erich-Kästner-Straße 8, 56564 Neuwied (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 21790) und vertreten durch den Geschäftsführer Edgar Heinrich Bungart, wurde folgender Beschluss gefasst:

Am 4. September 2024 hat das Amtsgericht Neuwied die am 22. Februar 2024 angeordneten Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Verwaltung aufgehoben. Diese Entscheidung erfolgte nach der Abweisung des Insolvenzantrags aufgrund fehlender Masse. Das bedeutet, dass das Vermögen der Antragsgegnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Mit der Aufhebung dieser Maßnahmen sind die bisherigen Einschränkungen für die ALPHA Real Estate Enterprises GmbH aufgehoben, und das Unternehmen kann wieder uneingeschränkt über sein Vermögen verfügen. Die Entscheidung des Gerichts markiert das Ende des vorläufigen Insolvenzverfahrens und bringt Klarheit in die finanzielle Situation des Unternehmens.

Amtsgericht Neuwied, 04. September 2024

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