Dark Mode Light Mode

FMA Liechtenstein informiert: Erlöschen von Bewilligungen für Treuhand- und 180a-Gesetz-Dienstleistungen

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Aktuelle Mitteilung: Bewilligungen von Herrn Anton Daniel Wyss und Herrn Dr. Alexander Lins erloschen

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein gibt bekannt, dass die Bewilligungen für Treuhand- und 180a-Gesetz-Dienstleistungen, die an Herrn Anton Daniel Wyss und Herrn Dr. Alexander Lins erteilt wurden, mit Wirkung vom 28. August 2024 erloschen sind.

Details zu den erloschenen Bewilligungen

Erlöschen der Treuhänderbewilligung von Herrn Anton Daniel Wyss: Die FMA Liechtenstein hat mitgeteilt, dass die Treuhänderbewilligung nach Art. 5 Abs. 1 des Treuhändergesetzes (TrHG), die Herrn Anton Daniel Wyss, ansässig in der Austrasse 14, 9495 Triesen, erteilt wurde, per 28. August 2024 erloschen ist. Dies bedeutet, dass Herr Wyss ab diesem Datum keine Treuhanddienstleistungen gemäß Art. 2 TrHG mehr erbringen oder anbieten darf.

Erlöschen der Bewilligung von Herrn Dr. Alexander Lins gemäß 180a-Gesetz: Ebenfalls erloschen ist die durch die FMA erteilte Bewilligung nach Art. 4 des 180a-Gesetzes für Herrn Dr. Alexander Lins, ebenfalls mit Sitz in der Austrasse 14, 9495 Triesen. Mit dem Datum des 28. August 2024 ist Herr Dr. Lins nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen nach Art. 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) zu erbringen.

Bedeutung und Auswirkungen für die Betroffenen und den Finanzmarkt

Das Erlöschen dieser Bewilligungen hat zur Folge, dass sowohl Herr Anton Daniel Wyss als auch Herr Dr. Alexander Lins ihre Dienstleistungen in den genannten Bereichen nicht mehr anbieten dürfen. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass alle Marktteilnehmer den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen entsprechen, die durch die FMA Liechtenstein überwacht werden.

Kunden, die bisher die Dienste von Herrn Wyss oder Herrn Dr. Lins in Anspruch genommen haben, sollten sich frühzeitig nach alternativen Anbietern umsehen, um ihre Geschäftsbeziehungen und finanziellen Angelegenheiten fortzusetzen. Die FMA betont, dass die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen unerlässlich ist, um die Integrität und Stabilität des Finanzmarktes in Liechtenstein zu gewährleisten.

Die Finanzmarktaufsicht empfiehlt allen betroffenen Parteien, sich bei Fragen oder Unsicherheiten an die zuständigen Stellen zu wenden, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte zur ordnungsgemäßen Abwicklung ihrer Angelegenheiten unternommen werden.

Datum der Bekanntmachung: 29.08.2024

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. Munsbach - Jahresbericht zum 30. April 2024 HAL Sustainable Mixed Euro Bonds IA;HAL Sustainable Mixed Euro Bonds XA;HAL Sustainable Mixed Euro Bonds RA DE000A3ESX65; DE000A2JF675; DE000A3ESX57

Next Post

Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Frankfurt am Main - Jahresbericht LF - AI Impact Equity US - AK I;LF - AI Impact Equity US - AK RH;LF - AI Impact Equity US I2;LF - AI Impact Equity US - AK R;LF - AI Impact Equity US - AK RC DE000A2P0UG0; DE000A2P0UE5; DE000A3E17V6; DE000A2P0UF2; DE000A2P0UD7