Wichtige Mitteilung: Bewilligungen der Audax Consulting Trust Establishment und LMG Lighthouse Trust reg. erloschen
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein gibt bekannt, dass die Treuhänderbewilligungen nach Art. 14 Abs. 1 des Treuhändergesetzes (TrHG) für die Audax Consulting Trust Establishment und den LMG Lighthouse Trust reg., beide mit Sitz in der Austrasse 14, 9495 Triesen, mit Wirkung vom 28. August 2024 erloschen sind.
Details zum Erlöschen der Bewilligungen
Audax Consulting Trust Establishment: Die von der FMA Liechtenstein erteilte Treuhänderbewilligung ist zum 28. August 2024 erloschen. Damit ist die Audax Consulting Trust Establishment nicht mehr berechtigt, Treuhänderdienstleistungen gemäß Art. 2 TrHG zu erbringen oder zu vermitteln.
LMG Lighthouse Trust reg.: Ebenfalls erloschen ist die Treuhänderbewilligung für den LMG Lighthouse Trust reg. Mit dem Ablaufdatum vom 28. August 2024 darf auch dieser keine Treuhänderdienstleistungen nach Art. 2 TrHG mehr anbieten.
Hintergrund und Bedeutung für den Finanzmarkt
Das Erlöschen der Treuhänderbewilligungen bedeutet, dass beide Unternehmen ihre Tätigkeiten im Bereich der Treuhanddienste einstellen müssen. Diese Maßnahme stellt sicher, dass nur Unternehmen mit der notwendigen rechtlichen und fachlichen Qualifikation sowie der entsprechenden Aufsicht durch die FMA solche Dienstleistungen in Liechtenstein anbieten können.
Für Kunden, die bisher mit der Audax Consulting Trust Establishment oder dem LMG Lighthouse Trust reg. zusammengearbeitet haben, bedeutet dies, dass sie alternative Treuhandanbieter suchen müssen, um ihre finanziellen und rechtlichen Bedürfnisse weiterhin abdecken zu lassen.
Die FMA betont die Wichtigkeit, dass alle Marktteilnehmer ihre Geschäftspraktiken an die geltenden rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen anpassen. Dies ist unerlässlich für die Gewährleistung eines stabilen, integren und vertrauenswürdigen Finanzmarktes in Liechtenstein.
Für weitere Informationen und Unterstützung können sich Betroffene an die FMA wenden, um sicherzustellen, dass alle finanziellen Transaktionen und Dienstleistungen im Einklang mit den geltenden Vorschriften abgewickelt werden.
Datum der Bekanntmachung: 29.08.2024