Start Finanzglossar FMA Liechtenstein informiert: Bewilligung der ONE Asset Management AG erloschen

    FMA Liechtenstein informiert: Bewilligung der ONE Asset Management AG erloschen

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    Aktuelle Mitteilung: Verzicht auf Vermögensverwaltungsbewilligung durch die ONE Asset Management AG

    Am 29. August 2024 gibt die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein bekannt, dass die ONE Asset Management AG, mit Sitz in der Austrasse 14, 9495 Triesen, ihre Bewilligung als Vermögensverwaltungsgesellschaft offiziell zurückgegeben hat. Dieser Verzicht erfolgte schriftlich zum 27. August 2024 und bezieht sich auf die ursprünglich am 27. September 2016 erteilte Erlaubnis.

    Infolge dieses schriftlichen Verzichts ist die Bewilligung gemäß Art. 30 Abs. 1 Bst. b des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) per 27. August 2024 erloschen. Somit ist die ONE Asset Management AG nicht mehr berechtigt, Dienstleistungen im Sinne des Art. 3 VVG zu erbringen oder zu vermitteln.

    Hintergrund und Auswirkungen des Bewilligungsverzichts

    Mit dem Verzicht auf die Bewilligung endet die Tätigkeit der ONE Asset Management AG als lizenzierte Vermögensverwaltungsgesellschaft in Liechtenstein. Die Entscheidung, auf die Bewilligung zu verzichten, könnte unterschiedliche Gründe haben, einschließlich strategischer Neuausrichtungen oder Änderungen in der Geschäftspolitik. Unabhängig von den Gründen bedeutet dieser Schritt, dass die Gesellschaft keine Vermögensverwaltungsdienste mehr anbieten darf und auch nicht mehr im Namen Dritter agieren kann.

    Die FMA betont die Wichtigkeit der Einhaltung aller regulatorischen Anforderungen, um die Integrität und Stabilität des Finanzmarktes in Liechtenstein zu gewährleisten. Der Erlass einer Bewilligung stellt einen wesentlichen Bestandteil der Marktkontrolle und des Verbraucherschutzes dar.

    Betroffene Kunden und Geschäftspartner der ONE Asset Management AG werden aufgefordert, sich zeitnah über die Konsequenzen dieser Entscheidung zu informieren und gegebenenfalls alternative Anbieter für Vermögensverwaltungsdienste in Betracht zu ziehen. Die FMA steht für weitere Auskünfte zur Verfügung, um Transparenz und Sicherheit im Umgang mit dieser Änderung zu gewährleisten.

    Die FMA bleibt weiterhin wachsam und verpflichtet, die Interessen der Marktteilnehmer zu schützen und die Ordnungsmäßigkeit der Finanzdienstleistungen in Liechtenstein sicherzustellen.

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