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HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hamburg – Jahresbericht Gamma Plus V;Gamma Plus I;Gamma Plus R DE000A3CT6E6; DE000A2PYPU8; DE000A2PYPV6
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HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hamburg – Jahresbericht Gamma Plus V;Gamma Plus I;Gamma Plus R DE000A3CT6E6; DE000A2PYPU8; DE000A2PYPV6

Tumisu (CC0), Pixabay

HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Hamburg

Jahresbericht zum 31. Mai 2024

Gamma Plus

Tätigkeitsbericht Gamma Plus für das Geschäftsjahr vom 01.06.2023 bis 31.05.2024

 

Anlageziel und Anlagepolitik

Ziel der Anlagepolitik des Fonds ist es, langfristig das eingesetzte Kapital möglichst zu erhalten und unter Berücksichtigung des Anlagerisikos einen angemessenen Wertzuwachs in Euro zu erzielen.

Die Gamma Plus Strategie verbindet eine Investition in ein Basisportfolio aus Anleihen, sowie einer Investition in eine Optionsstrategie als hauptsächlichem Renditeträger. Im Basisportfolio des Fonds kommen fest- oder variabel verzinsliche Anleihen staatlicher und öffentlich-rechtlicher Emittenten zum Einsatz.

Das Options-Portfolio besteht aus gekauften (Long) und verkauften (Short) Optionen auf europäische und nordamerikanische Aktienindizes. Auf Optionen auf Einzelwerte wird verzichtet, um das unternehmensspezifische (unsystematische) Risiko auszuschalten. Ebenso wird auf OTC-Derivate verzichtet, um das Kontrahenten- und Liquiditätsrisiko zu vermeiden.

Merkmal der Anlagestrategie ist, dass stets versucht wird mehr Long als Short Optionen im Portfolio zu halten, und dabei einen Prämienüberschuss zu erzielen. Um das Ziel der Prämieneinnahme zu erreichen, folgt der Anlageprozess einem eigens dafür entwickelten quantitativen Konzept. Der gesamte Investmentprozess erfolgt regelbasiert. Die Umsetzung erfolgt diskretionär.

Ziel des Prämienüberschusses ist es, einen mit der tatsächlichen Marktphase weitestgehend unkorrelierten Ertragsstrom zu generieren (Absolute Return Gedanke).

Ziel des Überhangs an Long Optionen ist es, bei starken Markteinbrüchen einen gewissen Schutz gegen Verluste im Fondswert zu haben. Und darüber hinaus sogar die Möglichkeit zu besitzen, bei Markteinbrüchen zusätzliche Erträge zu erwirtschaften.

Dieser Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/​2088.

Portfoliostruktur

31.05.2024*)

31.05.2023*)

*) Durch Rundung bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen im Vergleich mit der Vermögensaufstellung gemäß Jahresbericht entstanden sein.

Risikoanalyse

1. Marktpreisrisiken:

Während des Berichtszeitraums bestanden in dem Fonds Marktpreisrisiken, insbesondere in Form von Derivate-, Anleihe-, und Währungsrisiken.

2. Adressenausfallrisiko

Adressenausfallrisiken resultieren aus dem möglichen Ausfall von Zins- und Tilgungszahlungen der Einzelinvestments in Renten, die so weit wie möglich diversifiziert werden, um Konzentrationsrisiken zu verringern. Dies betrifft nicht nur die Auswahl der Schuldner, sondern auch die Auswahl der Sektoren und Länder.

3. Währungsrisiken:

Wegen des Grundsatzes der Diversifikation investiert der Fonds weltweit (alternativ Europa und Nordamerika). Denn dadurch bestehenden Währungsrisiken stehen entsprechend Chancen gegenüber.

4. Zinsänderungsrisiko

Sofern in festverzinsliche Wertpapiere investiert wird, könnte die Möglichkeit bestehen, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Emission einer Anleihe gegeben ist, ändert. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen in der Regel die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese Kursentwicklungen fallen jedoch je nach (Rest-)Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Zinsänderungsrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten.

5. Liquiditätsrisiken:

Aufgrund der zumeist hohen Liquidität der investierten Papiere war für fast alle eine jederzeitige Liquidierbarkeit gewährleistet.

6. Operationelle Risiken:

Unter operationellen Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Beim operationellen Risiko differenziert die Gesellschaft zwischen technischen Risiken, Personalrisiken, Produktrisiken und Rechtsrisiken sowie Risiken aus Kunden- und Geschäftsbeziehungen und hat hierzu u.a. die folgenden Vorkehrungen getroffen:

Ex ante und ex post Kontrollen sind Bestandteil des Orderprozesses.

Rechts- und Personalrisiken werden durch Rechtsberatung und Schulungen der Mitarbeiter minimiert.

Darüber hinaus werden Geschäfte in Finanzinstrumenten ausschließlich über kompetente und erfahrene Kontrahenten abgeschlossen. Die Verwahrung der Finanzinstrumente erfolgt durch eine etablierte Verwahrstelle mit guter Bonität.

Die Ordnungsmäßigkeit der für das Sondervermögen relevanten Aktivitäten und Prozesse wird regelmäßig durch die Interne Revision überwacht.

Sonstige Risiken:

Die Börsen sind seit Ausbruch geopolitischer Krisen in 2022/​23 wie z.B. dem Russland-Ukraine-Krieg bzw. dem Krieg in Israel und Gaza von einer deutlich höheren Volatilität geprägt. Die weitere Entwicklung an den Kapitalmärkten hängt von vielen Faktoren ab: vom weiteren Verlauf der Kampfhandlungen, den wirtschaftlichen Folgen der verhängten Sanktionen, einer weiterhin hohen Inflation, der Lage an den Rohstoffmärkten sowie anstehenden geldpolitischen Entscheidungen. Es ist davon auszugehen, dass die Rahmenbedingungen der Weltwirtschaft und an den Börsen weiterhin von erhöhter Unsicherheit geprägt sein werden. Daher unterliegt auch die zukünftige Wertentwicklung dieses Sondervermögens größeren Marktpreisrisiken.

Veräußerungsergebnis

Die realisierten Gewinne und Verluste resultieren aus der Veräußerung von Renten und Derivaten.

Sonstige Hinweise

Die mit der Verwaltung des Investmentvermögens betraute Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die HANSAINVEST Hanseatische Investment- GmbH.

Das Portfoliomanagement für den Gamma Plus ist ausgelagert an die LeanVal Asset Management AG.

Weitere für den Anleger wesentliche Ereignisse haben sich nicht ergeben.

Sonstige Informationen – nicht vom Prüfungsurteil umfasst

Dieser Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/​2088.

Die Angaben über die ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen gemäß Artikel 8 der Offenlegungsverordnung sind in den „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ enthalten.

Vermögensübersicht

 

Kurswert
in EUR
% des
Fondsver-
mögens 1)
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 55.798.040,13 100,23
1. Anleihen 43.461.126,30 78,07
2. Derivate -63.318,12 -0,11
3. Bankguthaben 12.327.431,86 22,14
4. Sonstige Vermögensgegenstände 72.800,09 0,13
II. Verbindlichkeiten -129.477,91 -0,23
1. Sonstige Verbindlichkeiten -129.477,91 -0,23
III. Fondsvermögen EUR 55.668.562,22 100,00

Vermögensaufstellung

 

ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg.in 1.000
Bestand
31.05.2024
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
% des
Fondsver-
mögens 1)
im Berichtszeitraum
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
2) noch nicht abgeführte Prüfungskosten, Veröffentlichungskosten, Verwahrstellenvergütung, Verwaltungsvergütung, Performance Fee
Börsengehandelte Wertpapiere EUR 43.461.126,30 78,07
Verzinsliche Wertpapiere EUR 43.461.126,30 78,07
DE000A1RQD19 0.0000% Hessen, Land Schatzanw. S.2011 v.2020(2024) EUR 1.200 0 0 % 98,9880 1.187.856,00 2,13
DE000A2TSTS8 0.0000% Kreditanst.f.Wiederaufbau Med.Term Nts. v.19(24) EUR 1.000 0 4.000 % 99,6770 996.770,00 1,79
DE000A3E5XK7 0.0000% Kreditanst.f.Wiederaufbau Med.Term Nts. v.21(24) EUR 1.000 0 0 % 98,3875 983.875,00 1,77
DE000A2BN3T9 0.0000% Niedersachsen, Land Landessch.v.16(24) Ausg.864 EUR 1.500 0 0 % 99,3875 1.490.812,50 2,68
DE000RLP1361 0.0100% Rheinland-Pfalz, Land Landessch.v.2022 (2025) EUR 5.000 0 0 % 97,1945 4.859.725,00 8,73
DE000A1RQC51 0.1250% Hessen, Land Schatzanw. S.1703 v.2017(2024) EUR 500 0 0 % 99,8250 499.125,00 0,90
DE000A3MP7J5 0.1250% Kreditanst.f.Wiederaufbau Med.Term Nts. v.22(25) EUR 15.000 0 0 % 96,5491 14.482.358,70 26,02
DE000A2TR026 0.1250% Niedersachsen, Land Landessch.v.19(25) Ausg.886 EUR 1.500 0 0 % 97,4395 1.461.592,50 2,63
DE000A14J3F7 0.2500% Berlin, Land Landessch.v.2015(2025)Ausg.465 EUR 2.000 0 0 % 97,1410 1.942.820,00 3,49
DE000NWB18E4 0.2500% NRW.BANK Inh.-Schv.A.18E v.17(25) EUR 5.000 0 0 % 96,5242 4.826.208,10 8,67
DE000A13R6Z9 0.5000% Berlin, Land Landessch.v.2015(2025)Ausg.459 EUR 2.400 0 0 % 97,9090 2.349.816,00 4,22
DE000A11QJ16 0.5000% Bremen, Freie Hansestadt LandSchatz. A.198 v.15(25) EUR 500 0 0 % 97,7295 488.647,50 0,88
DE000A11QTD2 0.6250% Kreditanst.f.Wiederaufbau Anl.v.2015 (2025) EUR 3.000 0 0 % 98,2075 2.946.225,00 5,29
DE000A1RQCA2 0.8750% Hessen, Land Schatzanw. S.1414 v. 14/​ 24 EUR 1.000 0 0 % 98,5450 985.450,00 1,77
DE000A13SJM6 0.8750% Thüringen, Freistaat Landesschatz.S2014/​ 02 v.14/​ 24 EUR 500 0 0 % 98,6600 493.300,00 0,89
DE000A11QJZ6 1.1250% Bremen, Freie Hansestadt LandSchatz. A.196 v.14(24) EUR 1.800 0 0 % 98,9470 1.781.046,00 3,20
DE000A13R889 1.1250% Bundesländer Ländersch.Nr.46 v.14/​ 24 EUR 1.700 0 0 % 99,1470 1.685.499,00 3,03
Summe Wertpapiervermögen EUR 43.461.126,30 78,07
Derivate (Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen.) EUR -63.318,12 -0,11
Aktienindex-Derivate (Forderungen/​Verbindlichkeiten) EUR -63.318,12 -0,11
Optionsrechte EUR -63.318,12 -0,11
Optionsrechte auf Aktienindices EUR -63.318,12 -0,11
Put S&P 500 4100,000000000 19.07.2024 XCBO USD Anzahl 75 USD 3,3000 22.831,05 0,04
Put S&P 500 4100,000000000 19.07.2024 XCBO USD Anzahl 300 USD 3,3000 91.324,20 0,16
Put S&P 500 4100,000000000 19.07.2024 XCBO USD Anzahl 300 USD 3,3000 91.324,20 0,16
Put S&P 500 4100,000000000 19.07.2024 XCBO USD Anzahl 300 USD 3,3000 91.324,20 0,16
Put S&P 500 4100,000000000 19.07.2024 XCBO USD Anzahl 300 USD 3,3000 91.324,20 0,16
Put S&P 500 4100,000000000 19.07.2024 XCBO USD Anzahl 150 USD 3,3000 45.662,10 0,08
Put S&P 500 4100,000000000 21.06.2024 XCBO USD Anzahl 624 USD 0,9500 54.683,82 0,10
Put S&P 500 4100,000000000 21.06.2024 XCBO USD Anzahl 624 USD 0,9500 54.683,82 0,10
Put S&P 500 4100,000000000 21.06.2024 XCBO USD Anzahl 390 USD 0,9500 34.177,39 0,06
Put S&P 500 4375,000000000 19.07.2024 XCBO USD Anzahl -90 USD 5,3000 -44.001,66 -0,08
Put S&P 500 4375,000000000 19.07.2024 XCBO USD Anzahl -360 USD 5,3000 -176.006,64 -0,32
Put S&P 500 4375,000000000 19.07.2024 XCBO USD Anzahl -360 USD 5,3000 -176.006,64 -0,32
Put S&P 500 4375,000000000 19.07.2024 XCBO USD Anzahl -360 USD 5,3000 -176.006,64 -0,32
Put S&P 500 4375,000000000 19.07.2024 XCBO USD Anzahl -360 USD 5,3000 -176.006,64 -0,32
Put S&P 500 4375,000000000 19.07.2024 XCBO USD Anzahl -180 USD 5,3000 -88.003,32 -0,16
Put S&P 500 4375,000000000 21.06.2024 XCBO USD Anzahl -720 USD 1,5750 -104.607,72 -0,19
Put S&P 500 4375,000000000 21.06.2024 XCBO USD Anzahl -720 USD 1,5750 -104.607,72 -0,19
Put S&P 500 4375,000000000 21.06.2024 XCBO USD Anzahl -450 USD 1,5750 -65.379,83 -0,12
Put S&P 500 4500,000000000 19.07.2024 XCBO USD Anzahl 30 USD 6,7000 18.541,58 0,03
Put S&P 500 4500,000000000 19.07.2024 XCBO USD Anzahl 120 USD 6,7000 74.166,32 0,13
Put S&P 500 4500,000000000 19.07.2024 XCBO USD Anzahl 120 USD 6,7000 74.166,32 0,13
Put S&P 500 4500,000000000 19.07.2024 XCBO USD Anzahl 120 USD 6,7000 74.166,32 0,13
Put S&P 500 4500,000000000 19.07.2024 XCBO USD Anzahl 120 USD 6,7000 74.166,32 0,13
Put S&P 500 4500,000000000 19.07.2024 XCBO USD Anzahl 60 USD 6,7000 37.083,16 0,07
Put S&P 500 4500,000000000 21.06.2024 XCBO USD Anzahl 240 USD 2,0250 44.831,88 0,08
Put S&P 500 4500,000000000 21.06.2024 XCBO USD Anzahl 240 USD 2,0250 44.831,88 0,08
Put S&P 500 4500,000000000 21.06.2024 XCBO USD Anzahl 150 USD 2,0250 28.019,93 0,05
Bankguthaben EUR 12.327.431,86 22,14
EUR – Guthaben bei: EUR 12.151.453,02 21,83
Bank: Donner & Reuschel AG EUR 10.271.049,05 10.271.049,05 18,45
Bank: Hamburger Volksbank EUR 1.850,32 1.850,32 0,00
Bank: Norddeutsche Landesbank -GZ- EUR 979,06 979,06 0,00
Bank: ODDO BHF-Bank AG EUR 551,47 551,47 0,00
Bank: UniCredit Bank AG EUR 343,02 343,02 0,00
Verwahrstelle: Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG EUR 1.876.680,10 1.876.680,10 3,37
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen EUR 175.978,84 0,32
Verwahrstelle: Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG USD 190.769,86 175.978,84 0,32
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 72.800,09 0,13
Zinsansprüche EUR 72.800,09 72.800,09 0,13
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -129.477,91 -0,23
Sonstige Verbindlichkeiten 2) EUR -129.477,91 -129.477,91 -0,23
Fondsvermögen EUR 55.668.562,22 100,00
Anteilwert Gamma Plus I EUR 105,58
Anteilwert Gamma Plus R EUR 103,58
Anteilwert Gamma Plus V EUR 104,48
Umlaufende Anteile Gamma Plus I STK 193.430,200
Umlaufende Anteile Gamma Plus R STK 19.856,000
Umlaufende Anteile Gamma Plus V STK 317.665,000

 

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/​Marktsätze bewertet.
Devisenkurse (in Mengennotiz)
per 31.05.2024
US-Dollar (USD) 1,084050 = 1 Euro (EUR)

 

Marktschlüssel

Terminbörse
XCBO CHICAGO BOARD OPTIONS EXCHANGE

 

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
DE000A2GSD76 0.0500% Niedersachsen, Land Landessch.v.17(23) Ausg.874 EUR 0 2.000
DE000A1RQC36 0.1250% Hessen, Land Schatzanw. S.1701 v.2017(2024) EUR 0 1.242
DE000LFA1644 0.5000% LfA Förderbank Bayern Inh.-Schv.R.1164 v.16(24) EUR 0 5.000
DE000LFA1578 0.7500% LfA Förderbank Bayern Inh.-Schv.R.1157 v.15(23) EUR 0 5.000
DE000RLP0579 1.7500% Rheinland-Pfalz, Land Landessch.v.2014 (2024) EUR 0 800
DE000A1R0139 1.7500% Wirt.u.Infrastrukturbk. Hessen Inh.-Schv. v.2014(2024) EUR 0 10.000
DE000A1YCQ03 2.2500% Bundesländer Ländersch.Nr.43 v.2013(2023) EUR 0 663

 

Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.)

Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Volumen
in 1.000
Optionsrechte
Optionsrechte auf Aktienindex-Derivate
Optionsrechte auf Aktienindices
Gekaufte Verkaufsoptionen (Put)
(Basiswerte: EUR 21.661
S&P 500 Index)
Verkaufte Verkaufsoptionen (Put)
(Basiswerte: EUR 22.749
S&P 500 Index)

 

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) Gamma Plus I für den Zeitraum vom 01.06.2023 bis 31.05.2024

EUR
EUR
I. Erträge
1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 87.890,87
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 118.369,17
Summe der Erträge 206.260,04
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -13,49
2. Verwaltungsvergütung -493.267,23
a) fix -345.177,44
b) performanceabhängig -148.089,79
3. Verwahrstellenvergütung -20.844,79
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -6.856,45
5. Sonstige Aufwendungen -11.771,03
6. Aufwandsausgleich 221.560,05
Summe der Aufwendungen -311.192,94
III. Ordentlicher Nettoertrag -104.932,90
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 6.375.753,19
2. Realisierte Verluste -6.167.293,45
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 208.459,74
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 103.526,84
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -1.628.508,85
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 2.418.558,05
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 790.049,20
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 893.576,04

 

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) Gamma Plus R für den Zeitraum vom 01.06.2023 bis 31.05.2024

EUR
EUR
I. Erträge
1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 9.147,39
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 11.188,08
Summe der Erträge 20.335,47
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -0,93
2. Verwaltungsvergütung -43.396,11
a) fix -35.835,57
b) performanceabhängig -7.560,54
3. Verwahrstellenvergütung -1.403,12
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -1.063,27
5. Sonstige Aufwendungen -750,14
6. Aufwandsausgleich 5.585,26
Summe der Aufwendungen -41.028,31
III. Ordentlicher Nettoertrag -20.692,84
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 634.532,16
2. Realisierte Verluste -614.161,36
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 20.370,80
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -322,04
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -78.935,83
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 131.649,86
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 52.714,03
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 52.391,99

 

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) Gamma Plus V für den Zeitraum vom 01.06.2023 bis 31.05.2024

EUR
I. Erträge
1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 143.908,53
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 183.367,37
Summe der Erträge 327.275,90
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -16,16
2. Verwaltungsvergütung -366.786,65
3. Verwahrstellenvergütung -22.262,11
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -7.511,92
5. Sonstige Aufwendungen -12.251,36
6. Aufwandsausgleich 43.755,42
Summe der Aufwendungen -365.072,78
III. Ordentlicher Nettoertrag -37.796,88
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 10.138.949,03
2. Realisierte Verluste -9.809.583,51
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 329.365,52
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 291.568,64
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -1.614.431,74
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 2.436.128,36
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 821.696,62
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 1.113.265,26

 

Entwicklung des Sondervermögens Gamma Plus I

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres(01.06.2023) 31.153.077,69
1. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) -11.688.232,10
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 15.473.901,97
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -27.162.134,07
2. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 63.481,11
3. Ergebnis des Geschäftsjahres 893.576,04
davon nicht realisierte Gewinne -1.628.508,85
davon nicht realisierte Verluste 2.418.558,05
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres(31.05.2024) 20.421.902,74

 

Entwicklung des Sondervermögens Gamma Plus R

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres(01.06.2023) 2.140.461,56
1. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) -136.983,41
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 1.746.770,55
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -1.883.753,96
2. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 793,67
3. Ergebnis des Geschäftsjahres 52.391,99
davon nicht realisierte Gewinne -78.935,83
davon nicht realisierte Verluste 131.649,86
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres(31.05.2024) 2.056.663,81

 

Entwicklung des Sondervermögens Gamma Plus V

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres(01.06.2023) 37.317.796,60
1. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) -5.287.533,76
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 2.375.517,69
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -7.663.051,45
2. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 46.467,57
3. Ergebnis des Geschäftsjahres 1.113.265,26
davon nicht realisierte Gewinne -1.614.431,74
davon nicht realisierte Verluste 2.436.128,36
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres(31.05.2024) 33.189.995,67

 

Verwendung der Erträge des Sondervermögens Gamma Plus I1)

insgesamt EUR je Anteil EUR
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten (für die Ausschüttung notwendig wäre eine Zuführung von EUR 0,00)
I. Für die Wiederanlage verfügbar 6.270.820,29 32,42
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 103.526,84 0,54
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 6.167.293,45 31,88
II. Wiederanlage 6.270.820,29 32,42

 

Verwendung der Erträge des Sondervermögens Gamma Plus R1)

insgesamt EUR je Anteil EUR
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten (für die Ausschüttung notwendig wäre eine Zuführung von EUR 0,00)
I. Für die Wiederanlage verfügbar 613.839,32 30,91
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -322,04 -0,02
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 614.161,36 30,93
II. Wiederanlage 613.839,32 30,91

 

Verwendung der Erträge des Sondervermögens Gamma Plus V1)

insgesamt EUR je Anteil EUR
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten (für die Ausschüttung notwendig wäre eine Zuführung von EUR 0,00)
I. Für die Wiederanlage verfügbar 10.101.152,15 31,80
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 291.568,64 0,92
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 9.809.583,51 30,88
II. Wiederanlage 10.101.152,15 31,80

 

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre Gamma Plus I

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
2024 20.421.902,74 105,58
2023 31.153.077,69 102,76
2022 79.949.133,40 101,57
2021 16.258.294,11 101,95

 

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre Gamma Plus R

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
2024 2.056.663,81 103,58
2023 2.140.461,56 101,29
2022 7.178.958,95 100,63
2021 8.473.722,14 101,54

 

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre Gamma Plus V

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
2024 33.189.995,67 104,48
2023 37.317.796,60 101,26
2022 52.126.030,67 100,03
(Auflegung 01.10.2021) 100,00 100,00

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

 

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 2.865.115,16
Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte
X-Change Financial Access LLC
Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand einer absoluten Value-at-Risk-Grenze ermittelt.
Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. §37 Abs. 4 DerivateV
kleinster potenzieller Risikobetrag 0,05%
größter potenzieller Risikobetrag 0,36%
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 0,17%
Risikomodell (§10 DerivateV) Full-Monte-Carlo
Parameter (§11 DerivateV)
Konfidenzniveau 99,00%
Haltedauer 1 Tage
Länge der historischen Zeitreihe 1 Jahr

Die Überwachung des Sondervermögens erfolgt nach § 7 Abs. 2 DerivateV auf Basis des absoluten VaR-Ansatzes. Der potentielle Risikobetrag für das Marktrisiko ist mit 4,47% limitiert.

Im Geschäftsjahr erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage durch Derivategeschäfte 1,68

 

Zusätzliche Anhangangaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 betreffend Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Während des Berichtszeitraums wurden keine Transaktionen gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte abgeschlossen.

 

Sonstige Angaben

Anteilwert Gamma Plus I EUR 105,58
Anteilwert Gamma Plus R EUR 103,58
Anteilwert Gamma Plus V EUR 104,48
Umlaufende Anteile Gamma Plus I STK 193.430,200
Umlaufende Anteile Gamma Plus R STK 19.856,000
Umlaufende Anteile Gamma Plus V STK 317.665,000

 

Anteilklassen auf einen Blick

Gamma Plus I Gamma Plus R
ISIN DE000A2PYPU8 DE000A2PYPV6
Währung Euro Euro
Fondsauflage 15.06.2020 19.06.2020
Ertragsverwendung Thesaurierend Thesaurierend
Verwaltungsvergütung 1,00% p.a. 1,55% p.a.
Ausgabeaufschlag 0,00% 0,00%
Mindestanlagevolumen 1.000.000 0
Gamma Plus V
ISIN DE000A3CT6E6
Währung Euro
Fondsauflage 01.10.2021
Ertragsverwendung Thesaurierend
Verwaltungsvergütung 1,00% p.a.
Ausgabeaufschlag 0,00%
Mindestanlagevolumen 15.000.000

 

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Der Anteilwert wird durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH ermittelt. Die Bewertung von Vermögenswerten, die an einer Börse zum Handel zugelassen bzw. in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, erfolgt zu den handelbaren Schlusskursen des vorhergehenden Börsentages gem. § 27 KARBV. Investmentanteile werden zu den letzten veröffentlichten Rücknahmepreisen angesetzt.

Vermögenswerte, die weder an einer Börse zugelassen noch in einen organisierten Markt einbezogen sind oder für die ein handelbarer Kurs nicht verfügbar ist, werden mit von anerkannten Kursversorgern zur Verfügung gestellten Kursen bewertet. Sollten die ermittelten Kurse nicht belastbar sein, wird auf den mit geeigneten Bewertungsmodellen ermittelten Verkehrswert abgestellt (§ 28 KARBV).

Die bezogenen Kurse werden täglich durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.

Bankguthaben und Festgelder werden mit dem Nominalbetrag und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu ihrem Markt- bzw. Nominalbetrag.

 

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote Gamma Plus I

Performanceabhängige Vergütung 0,43 %
Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 1,12 %

 

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote Gamma Plus R

Performanceabhängige Vergütung 0,33 %
Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 1,69 %

 

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote Gamma Plus V

Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 1,11 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

 

Transaktionen im Zeitraum vom 01.06.2023 bis 31.05.2024

Transaktionen
Volumen in Fondswährung
Transaktionsvolumen gesamt 62.324.217,62
Transaktionsvolumen mit verbundenen Unternehmen 0,00
Relativ in % 0,00 %

Es lagen keine Transaktionen mit verbundenen Unternehmen und Personen vor.

 

Transaktionskosten: 109.104,01 EUR

Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände.

 

An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschal-vergütungen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Pauschalvergütungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder an Dritte gezahlt.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt für die Anteilklasse Gamma Plus I sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Die KVG gewährt für die Anteilklasse Gamma Plus R sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Die KVG gewährt für die Anteilklasse Gamma Plus V keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

 

Wesentliche sonstige Erträge und Aufwendungen

Gamma Plus I
Sonstige Erträge
Keine sonstigen Erträge
Sonstige Aufwendungen
Depotgebühren EUR 6.901,03

 

Gamma Plus R
Sonstige Erträge
Keine sonstigen Erträge
Sonstige Aufwendungen
Depotgebühren EUR 487,60

 

Gamma Plus V
Sonstige Erträge
Keine sonstigen Erträge
Sonstige Aufwendungen
Depotgebühren EUR 7.815,10

 

Beschreibung, wie die Vergütungen und ggf. sonstige Zuwendungen berechnet wurden

Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die Ausgestaltung des Vergütungssystems hat die Gesellschaft in einer internen Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis geregelt. Ziel ist es, ein Vergütungssystem sicherzustellen, das Fehlanreize zur Eingehung übermäßiger Risiken verhindert. DasVergütungssystem der HANSAINVEST wird unter Einbeziehung des Risikomanagements und der Compliance Beauftragten mindestens jährlich auf seine Angemessenheit und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überprüft. Eine Erörterung des Vergütungssystems mit dem Aufsichtsrat findet ebenfalls jährlich statt.

Die Vergütung der Mitarbeiter richtet sich grundsätzlich nach dem Tarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe. Je nach Tätigkeit und Verantwortung erfolgt die Vergütung gemäß der entsprechenden Tarifgruppe. Die Ausgestaltung und Vergütungshöhen der Tarifgruppen werden zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden bzw. der Konzernmutter und den Betriebsräten verhandelt, die HANSAINVEST hat hierauf keinen Einfluss. Nur mit wenigen Mitarbeitern inkl. der leitenden Angestellten sind finanzielle Anreizsysteme für variable Vergütungen und Tantiemen vereinbart. Der Anteil der variablen Vergütung darf dabei maximal 30% der Gesamtvergütung ausmachen. Ein Anreiz, ein unverhältnismäßig großes Risiko für die Gesellschaft einzugehen, resultiert aus der variablen Vergütung nicht.

Die Vergütung für die Geschäftsführer der HANSAINVEST erfolgt auf einzelvertraglicher Basis. Sie setzt sich zusammen aus einer monatlichen festen Vergütung und einer jährlichen Tantieme. Die Höhe der Tantieme wird im gesamten Aufsichtsrat erörtert und festgelegt und orientiert sich nicht am Erfolg der einzelnen Fonds.

Derzeit sind nur die Geschäftsführung und die Generalbevollmächtigten als Risikoträger der Gesellschaft eingestuft. Die Gesellschaft überprüft die Vergütungssysteme jährlich. Die Vergütungspolitik der HANSAINVEST erfüllt die Anforderungen des § 37 KAGB, als auch die Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD (ESMA/​2013/​232).

Ergebnisse der jährlichen Überprüfung der Vergütungspolitik

Im Rahmen der internen jährlichen Überprüfung der Einhaltung der Vergütungspolitik ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ausgestaltung von fixen und /​ oder variablen Vergütungen sich nicht an den Regelungen der Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis orientieren.

Angaben zu wesentlichen Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik

Keine Änderung im Berichtszeitraum

 

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die Angaben zur Mitarbeitervergütung beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und betreffen ausschließlich die in diesem Zeitraum bei der Gesellschaft beschäftigen Mitarbeiter.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung
(inkl. Geschäftsführer)
EUR 26.098.993
davon feste Vergütung EUR 21.833.752
davon variable Vergütung EUR 4.265.241
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0
Zahl der Mitarbeiter der KVG inkl. Geschäftsführer (Durchschnitt) 332
Höhe des gezahlten Carried Interest EUR 0
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an bestimmte Mitarbeitergruppen EUR 1.475.752
davon Geschäftsleiter EUR 1.105.750
davon andere Führungskräfte EUR 370.002

 

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter der Auslagerungsunternehmen.
Die Vergütungsdaten der LeanVal Asset Management AG für das Geschäftsjahr 2022 setzen sich wie folgt zusammen:
Portfoliomanager LeanVal Asset Management AG
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 3.041.728,56
davon feste Vergütung EUR 0,00
davon variable Vergütung EUR 0,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 14
Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung umfasst den Aufwandsposten Personalaufwendungen ohne soziale Abgaben des letzten im Unternehmensregister veröffentlichten Jahresabschlusses.

 

 

Sonstige Informationen – nicht vom Prüfungsurteil umfasst – Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: Gamma Plus Unternehmenskennung (LEI-Code): 529900XSGAC76M9KWT74

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es _​% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [ ] mit einem sozialen Ziel
[X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Der Fonds bewirbt unter Berücksichtigung bestimmter Ausschlusskriterien ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen.
Für den Fonds sind folgende ESG-Faktoren maßgeblich:
Mindestens 51% des Wertes des Sondervermögens müssen in Wertpapiere investiert werden, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden und von dem Datenprovider MSCI ESG Research LLC unter ökologischen und sozialen Kriterien analysiert und positiv bewertet werden. Im Rahmen dieser Mindestquote von 51% sind nur solche Titel erwerbbar, die ein ESG Rating von mindestens BB aufweisen. Ferner wurden ESG-Ausschlusskriterien berücksichtigt.
Die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren wurde ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des Berichtszeitraumes durchgehend beachtet. Es wurden keine Verstöße gegen die im Verkaufsprospekt dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt.
Der Fonds darf in Aktien und Anleihen investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders MSCI ESG Research LLC vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die im Verkaufsprospekt genannten Ausschlusskriterien verstoßen wurde. Sobald für solche Aktien und Anleihen Daten vorhanden sind, wurden die im Verkaufsprospekt genannten Ausschlusskriterien eingehalten. Sie gelten also für 100 % der Aktien und Anleihen, die entsprechend gescreent werden konnten.
Es wurden keine Derivate verwendet, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.
Die HANSAINVEST berücksichtigt bei der Verwaltung von Vermögensanlagen derzeit noch nicht umfassend und systematisch etwaige nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Unter Nachhaltigkeitsfaktoren verstehen wir in diesem Zusammenhang Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die gesetzlichen Anforderungen hierfür sind neu und sehr detailliert. Ihre sorgfältige Umsetzung verlangt von uns einen erheblichen Aufwand. Zudem liegen im Markt aktuell die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung herangezogen werden müssen, nicht in ausreichendem Umfang vor.
Allerdings verwaltet unser Unternehmen einzelne Investmentfonds, bei denen die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verbindlich festgelegter Teil der Anlagestrategie ist. Diese Fonds bewerben entweder ökologische und/​ oder soziale Merkmale als Teil ihrer Anlagepolitik, oder streben nachhaltige Investitionen im Sinne der Verordnung (EU) 2019/​2088 an. Gemäß der eben genannten Verordnung informieren wir in den vorvertraglichen Informationen, in den Jahresberichten und auf unserer Homepage für jeden dieser Fonds über die festgelegten Merkmale oder Nachhaltigkeitsziele sowie darüber, ob und ggf. wie die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen Bestandteil der Anlagestrategie ist.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Nachhaltigkeitsindikatoren zu der dezidierten ESG-Anlagestrategie:
Zur Messung der Erreichung der einzelnen ökologischen oder sozialen Merkmale, wurden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Governance) herangezogen und in einem ESG-Rating zusammengefasst. Entsprechend sind im Rahmen der zuvor genannten Mindestquote von 51 % nur solche Titel erwerbbar, die ein ESG-Rating von mindestens BB aufwiesen.
Die im Fonds enthaltenen Wertpapiere weisen ein ESG-Rating von mindestens BB (MSCI) in Höhe von 84,24 % auf.
Nachhaltigkeitsindikatoren zu den Ausschlusskriterien:
(1) mehr als 10 % ihres Umsatzes mit der Herstellung und/​ oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren;
(2) Umsatz aus der Herstellung und/​oder dem Vertrieb von Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC) generieren;
(3) mehr als 5 % ihres Umsatzes mit der Herstellung von Tabakprodukten generieren;
(4) mehr als 10% Umsatz mit der Stromerzeugung aus Kohle generieren;
(5) mehr als 10% Umsatz mit der Stromerzeugung aus Erdöl generieren;
(6) mehr als 10% Umsatz mit Atomstrom generieren;
(7) mehr als 30% ihres Umsatzes mit dem Abbau und Vertrieb von Kraftwerkskohle generieren;
(8) in schwerer Weise und nach Auffassung des Fondsmanagements ohne Aussicht auf Besserung gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact-Netzwerkes oder gegen die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen verstoßen;
Ferner werden keine Anleihen von Staaten erworben,
(9) die nach dem Freedom House Index als „unfrei“ klassifiziert werden;
(10)die das Abkommen von Paris nicht ratifiziert haben
Der Fonds darf in Aktien investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders MSCI ESG Research LLC vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die nachfolgend genannten Ausschlusskriterien verstoßen wurde. Sobald für solche Aktien und Anleihen Daten vorhanden waren, wurden die genannten Ausschlusskriterien eingehalten. Sie gelten also für alle Aktien und Anleihen, die entsprechend gescreent werden konnten. Die Daten für die dezidierte ESG-Anlagestrategie als auch die Ausschlusskriterien wurden durch den Datenprovider MSCI zur Verfügung gestellt. Es wurden für den Fonds keine Aktien von Unternehmen erworben, die gemäß den im Verkaufsprospekt dargestellten Ausschlusskriterien ausgeschlossen sind.
Die Grundlage der Berechnungsmethode beruht auf den börsentäglich ermittelten Durchschnittswerten des durchschnittlichen Fondsvolumens.
… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Für den Zeitraum vom 15.09.2022 bis zum 31.05.2023 wurde ein ESG-Rating von mindestens BB (MSCI) in Höhe von 95,24 % erreicht.
Es wurden keine Verstöße gegen die dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt. Die Ausschlusskriterien wurden somit zu 100 % eingehalten. Eine Veränderung dieser hat im Vergleich zum Vorjahr nicht stattgefunden.
Die aufgeführten Nachhaltigkeitsindikatoren wurden weder von einem Wirtschaftsprüfer noch von einem unabhänigen Dritten überprüft.
Die Investitionen in der Vermögensallokation für den Jahresbericht vom 31.05.2023 betrugen folgende Werte:
#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale (95,24 %). Davon waren gemäß #1A Nachhaltige Investitionen 0,00 % und jeweils 0,00 % in Sonstige Umweltziele, Taxonomiekonform und Soziales.
#1B Andere ökologische oder soziale Merkmale (100,00 %).
#2 Andere Investitionen (4,76 %).

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Ausschlusskriterien werden im Verkaufsprospekt definiert und aufgeführt.
Im Folgenden wird ausgeführt, welche Nachhaltigkeitsauswirkungen („PAI“) das Sondervermögen im Rahmen seiner Investitionsentscheidungen berücksichtigte und durch welche Maßnahmen (Ausschlusskriterien) beabsichtigt wurde, diese zu vermeiden, bzw. zu verringern:
Im Besonderen werden PAIs berücksichtigt, die im Kontext ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit zu betrachten sind. Hierzu werden die o.g. Ausschlusskriterien Nr. (2) und (4) – (8) für Unternehmen sowie die Ausschlusskriterien Nr. (9) und (10) für Staaten herangezogen. Die unter Ausschlusskriterium Nr. (2) genannten Konventionen, die sich konkret auf die jeweils genannten Waffenkategorien beziehen, verbieten den Einsatz, die Produktion, die Lagerung und die Weitergabe der jeweiligen Waffenkategorie. Darüber hinaus beinhalten die Konventionen Regelungen zur Zerstörung von Lagerbeständen kontroverser Waffen, sowie der Räumung von kontaminierten Flächen und Komponenten der Opferhilfe. Die mit Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) aufgegriffene Begrenzung der Stromerzeugung durch fossile Brennstoffe ist im ökologischen Kontext als ein wesentlicher Faktor für die Einschränkung von Treibhausgas- und CO²-Emissionen einzuordnen. Das Ausschlusskriterium Nr. (8) greift den UN Global Compact, sowie die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen auf. Der UN Global Compact verfolgt mit den dort aufgeführten 10 Prinzipien die Vision, die Wirtschaft in eine inklusivere und nachhaltigere Wirtschaft umzugestalten. Die 10 Prinzipien des UN Global Compact lassen sich in vier Kategorien Menschenrechte (Prinzipien 1 und 2), Arbeitsbedingungen (Prinzipien 3 -6), Ökologie (Prinzipien 7-9) und Anti-Korruption (Prinzip 10) unterteilen.
Entsprechend der Prinzipien 1 – 2 haben Unternehmen sicherzustellen, dass sie die international anerkannten Menschenrechte respektieren und unterstützen, sie im Rahmen ihrer Tätigkeit also nicht gegen die Menschenrechte verstoßen. Die Prinzipien 3 – 6 sehen vor, dass die Unternehmen die internationalen Arbeitsrechte respektieren und umsetzen. Im Rahmen der Prinzipien 7 – 9 werden Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit gestellt, die unter den folgenden Schlagworten zusammengefasst werden können: Vorsorge, Förderung von Umweltbewusstsein sowie Entwicklung und Anwendung nachhaltiger Technologien. Das Prinzip 10 etabliert unter anderem den Anspruch, dass Unternehmen Maßnahmen gegen Korruption ergreifen müssen. Mit den OECD-Leitsätzen für Multinationale Unternehmen wird das Ziel verfolgt, weltweit die verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern. Die OECD-Leitsätze für Unternehmen stellen hierzu einen Verhaltenskodex in Hinblick auf Auslandsinvestitionen und für die Zusammenarbeit mit ausländischen Zulieferern auf. Der Freedom House Index wird jährlich durch die NGO Freedom House veröffentlicht und versucht die politischen Rechte sowie bürgerlichen Freiheiten in allen Ländern und Gebieten transparent zu bewerten. Zur Bewertung politischer Rechte werden insbesondere die Kriterien Wahlen, Pluralismus und Partizipation sowie die Regierungsarbeit herangezogen. Die bürgerlichen Freiheiten werden anhand der Glaubens-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie der Rechtsstaatlichkeit und der jeweiligen individuellen Freiheit des Bürgers im jeweiligen Land beurteilt. Mit dem Abkommen von Paris hat sich im Dezember 2015 die Mehrheit aller Staaten auf ein globales Klimaschutzabkommen geeinigt. Konkret verfolgt das Pariser Abkommen drei Ziele:
– Langfristige Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau. Im Übrigen sollen sich die Staaten bemühen, den Temperaturanstieg auf 1,5 % im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
– Treibhausgasemissionen zu mindern
– die Finanzmittelflüsse mit den Klimazielen in Einklang zu bringen.
Dies vorausgeschickt, soll in den folgenden Tabellen jeweils aufgezeigt werden, durch welche Ausschlusskriterien wesentliche nachteilige Auswirkungen auf welche Nachhaltigkeitsfaktoren abgemildert wurden. Die Auswahl der Nachhaltigkeitsfaktoren beruht auf der delegierten Verordnung zur Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Für Aktien oder Anleihen von Unternehmen:
Nachhaltigkeitsfaktor/​ PAI Berücksichtigt durch Begründung
Treibhausgasemissionen (GHG Emissions) CO2 Fußabdruck (Carbon Footprint) Treibhausgasintensität der im Portfolio befindlichen Unternehmen (GHG intensity of investee companies)
Ausschlusskriterien Nr. (4), (5), (7) und (8) Durch die in den Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) genannte Umsatzschwelle hinsichtlich Unternehmen, welche Umsatz mit der Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen erwirtschaften, sowie durch den Ausschluss von Unternehmen, welche schwere Kontroversen mit den UN Global Compact und damit ebenfalls mit den Prinzipien 7-9 des UN Global Compacts aufweisen, kann davon ausgegangen werden, dass mittelbar weniger Emissionen ausgestoßen werden.
4. Exposition zu Unternehmen
aus dem Sektor der Fossilen Brennstoffe (Exposure to companies active in the fossile fuel sector)
Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) Investitionen in Aktivitäten im Bereich fossile Brennstoffe sind für den Fonds aufgrund der in den Ausschlusskriterien verankerten Umsatzschwellen begrenzt, wodurch eine entsprechende Exposition teilweise vermieden wird.
5. Anteil von nichterneuerbarer Energie an Energieverbrauch und -produktion (Share of non-renewable energy consumption and production) Ausschlusskriterien Nr. (4) – (6) Durch die in den Ausschlusskriterien beinhalteten Umsatzschwellen wird die Investition in als besonders problematisch eingestuften Energiequellen beschränkt. Der Anteil von nicht-erneuerbaren Energien am Energieverbrauch wird damit indirekt berücksichtigt, da anzunehmen ist, dass die Begrenzung der Investitionen zu einem verminderten Angebot nicht erneuerbarer Energie führen wird.
6. Energieverbrauchsintensität
pro Branche mit hohen Klimaauswirkungen (Energy consumption intensity per high impact climate sector)
Ausschlusskriterium Nr. (8) Die Prinzipien 7-9 des UN Global Compact halten Unternehmen an die Umwelt vorsorglich, innovativ und zielgerichtet im Rahmen ihrer Tätigkeiten zu schützen. Insbesondere der mit Prinzip 9 UN Global Compact verfolgte Ansatz, innovative Technologien zu entwickeln, kann zu einer Verringerung der Energieintensität beitragen. Entsprechend wird erwartet, dass Unternehmen, welche keine schwerwiegenden Verstöße mit dem UN Global Compact aufweisen, beschränkte negativen Auswirkungen auf die Energieverbrauchsintensität pro Branche haben.
7. Aktivitäten mit nachteiligen Auswirkungen auf artenreiche Gebiete (Activities negatively affecting biodiversity-sensitive areas) 8. Schadstoffausstoß in Gewässer (Emissions to water) 9. Sondermüll (Hazardous waste) Ausschlusskriterium Nr. (8) Insbesondere wird in Prinzip 7 des UN Global Compact der Vorsorgeansatz postuliert. Es wird davon ausgegangen, dass Unternehmen welche keine schwerwiegenden Verstöße mit dem UN Global Compact aufweisen, nur beschränkte negative Auswirkungen auf geschützte Gebiete und die dort beheimateten Arten, und nur beschränkte negative Auswirkungen an anderen Orten durch Schadstoffbelastetes Abwasser oder durch Sondermüll entfalten.
10. Verstöße gegen den
UN Global Compact oder die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen (Violations of UNGC and OECD Guidelines for MNE)
Ausschlusskriterium Nr. (8) Schwerwiegende Verstöße gegen den UN Global Compact und die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen werden durch das Ausschlusskriterium Nr. 8 fortlaufend überwacht.
11. Mangelnde Prozesse und Compliancemechanismen, um Einhaltung des UN Global Compacts oder der OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen zu überwachen (Lack of processes and compliance mechanisms to monitor compliance with UNGC and OECD Guidelines) Ausschlusskriterium Nr. (8) Unternehmen, bei denen schwerwiegende Verstöße gegen die genannten Vereinbarung auftreten, haben erkennbar nicht ausreichend Strukturen geschaffen, um die Einhaltung der Normen sicherstellen zu können, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Ausschluss zu einer Beschränkung der negativen Auswirkungen führt.
12. Unbereinigte geschlechtsspezifische Lohnlücke (Unadjusted gender pay gap) 13. Geschlechterdiversität im Aufsichtsrat oder Geschäftsführung (Board gender diversity) Ausschlusskriterium Nr. (8) Da Prinzip 6 des UN Global Compact auf die Abschaffung aller Formen von Diskriminierung am Arbeitsplatz abzielt und zudem im Rahmen der Prinzipien 3-6 auf die ILO Kernarbeitsnormen verwiesen wird ist davon auszugehen, dass der Ausschluss schwerwiegender Verstöße zu einer Beschränkung negativer Auswirkungen führt.
14. Exposition zu kontroversen Waffen (Exposure to controversial weapons) Ausschlusskriterium Nr. (2) Über das Ausschlusskriterium Nr. (2) wird eine Investition in Unternehmen, welche Umsatz mit kontroversen Waffen, bspw. Antipersonenminen erwirtschaften, ausdrücklich ausgeschlossen.
Für Anleihen von Staaten:
Nachhaltigkeitsfaktor/​ PAI Berücksichtigt durch Begründung
Treibhausgasintensität (GHG Intensity) Ausschlusskriterium Nr. (10) Da der Portfoliomanager durch Anwendung des Ausschlusskriteriums Nr. (10) nur in Anleihen von Staaten investiert, die das Pariser Abkommen ratifiziert haben, ist sichergestellt, dass nur in Staaten investiert wird, welche Maßnahmen treffen, um die Treibhausgasintensität zu minimieren. Daher lässt sich davon ausgehen, dass mittelbar eine Beschränkung negativer Auswirkungen auf die Treibhausgasintensität von Staatenerfolgt.
Im Portfolio befindliche Anleihen von Ländern, die sozialen Verstößen ausgesetzt sind (Investee countries subject to social violations) Ausschlusskriterium Nr. (9) Durch Anwendung des Ausschlusskriterium Nr. (9) investiert der Portfoliomanager für das Sondervermögen nicht in Staatsanleihen, welche auf Grundlage bestehender Informationen, Analysen und Experteninterviews als „unfrei“ klassifiziert werden. [Die Klassifizierung ist in „frei“, „teilweise frei“ und „unfrei“ unterteilt.] So wird sichergestellt, dass der Portfoliomanager wenigstens keine Anleihen von Staaten investiert, welche definitiv sozialen Verstößen ausgesetzt sind. Entsprechend wird das PAI insofern berücksichtigt, als dass eine Beschränkung negativer erfolgt.
Für Investmentanteile:
Das Fondsmanagement strebt an für das Sondervermögen nur in Investmentanteile solcher Fonds zu investieren, die im Rahmen ihrer jeweiligen Anlagestrategie die zuvor genannten PAI berücksichtigen.
Investmentanteile lagen im relevanten Bezugszeitraum vom 01.06.2023 bis zum 31.05.2024 nicht vor.
Sobald dem Portfolioverwalter entsprechende Daten vorliegen, wird der Portfoliomanager diese bei seinen Investitionsentscheidungen entsprechend berücksichtigen.
Die genaue Funktionsweise der Titelauswahl wird auf der Homepage der Gesellschaft unter
https:/​/​www.hansainvest.com/​deutsch/​fondswelt/​fondsuebersicht/​
dargestellt.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Es wurden die Sektoren anhand des Branchen Typs der NACE Codes ausgewiesen.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswerten im Vergleich zum kumulierten Fondsvolumen abzüglich der Kasse, da diese keine Hauptinvestition darstellt. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.

 

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:01.06.2023 – 31.05.2024

 

Größte Investitionen Sektor In % der
Vermögenswerte
Land
Kreditanst.f.Wiederaufbau Med.Term Nts. v.22(25) (DE000A3MP7J5) Staatsanleihen 23,01% Deutschland
Wirt.u.Infrastrukturbk. Hessen Inh.-Schv. v.2014(2024) (DE000A1R0139) Staatsanleihen 14,29% Deutschland
NRW.BANK Inh.-Schv.A.18E v.17(25) (DE000NWB18E4) Staatsanleihen 7,60% Deutschland
Kreditanst.f.Wiederaufbau Med.Term Nts. v.19(24) (DE000A2TSTS8) Staatsanleihen 7,37% Deutschland

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Der Mindestanteil der Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erfüllung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfolgen, muss 51 % des Wertes des Sondervermögens betragen.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswerten für den relevanten Bezugszeitraum 01.06.2023 bis 31.05.2024. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.
In der nachfolgenden graphischen Aufstellung erfolgt eine Aufteilung der Vermögensgegenstände des Fonds in verschiedene Kategorien. Der jeweilige durchschnittliche Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent angegeben.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst die Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Nachfolgend werden die Sektoren anhand des Branchen Typs der NACE Codes ausgewiesen.
Es wurden im Berichtszeitraum vom 01.06.2023 bis 31.05.2024 gemäß Art. 54 Delegierte Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission keine Investitionen in den dort genannten Sektoren durchgeführt. Der Anteil der Investitionen in den Sektoren und Teilsektoren von fossilen Brennstoffe ist somit 0,00 %.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswert im Vergleich zum kumulierten Fondsvolumen abzüglich der Kasse, da diese keine Hauptinvestition darstellt. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.
Sektor Anteil
Staatsanleihen 100,00%
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Der Fonds trägt nicht zu einem oder mehreren Umweltzielen gem. Art 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) bei.
Die dem Fonds zugrundeliegenden Investitionen sind nicht, d.h. zu 0 %, auf Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet, die gem. Art. 3 Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten eingestuft sind.

 

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO 2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.

 

Wurden mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert? 1
[ ] Ja:
[ ] In fossiles Gas [ ] In Kernenergie
[X] Nein

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Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse , die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z.B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in abgesetzter Farbe. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO 2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Die maßgeblichen Daten, die zur Emittlung des Anteils der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten herangezogen werden müssen, liegen noch nicht in ausreichendem Umfang vor. Daher wird der folgende Anteil angegeben:
Art der Wirtschaftstätigkeit Anteil
Ermöglichende Tätigkeiten 0,00%
Übergangstätigkeiten 0,00%

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Das Sondervermögen strebt keine nachhaltigen Investitionen an. Insofern wurden keine derartigen Investitionen getätigt.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter “Andere Investitionen” können Investitionen in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere, Wertpapiere, die keine Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere sind, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente fallen.
Andere Investitionen hatten im Berichtszeitpunkt einen durchschnittlichen Anteil von 15,76 %.
Dabei darf das Finanzprodukt bis zu 49 % des Wertes des Sondervermögens in “Andere Investitionen” investieren, wobei der Portfolioverwalter die Investitionen in “Andere Investitionen” zur Liquiditätserhaltung, zur Absicherung und/​oder zur Schaffung einer zusätzlichen Rendite vornehmen kann.
Im relevanten Zeitraum vom 01.06.2023 bis zum 31.05.2024 gehörten hierzu Investitionen in Bankguthaben und liquide Mittel, die aus Liquiditätszwecken gehalten wurden.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Es wurde die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des relevanten Zeitraums vom 01.06.2023 bis 31.05.2024 durchgehend beachtet. Es wurden keine Verstöße gegen die dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt.
Sofern Daten des Datenproviders für die Bewertung vorhanden waren, erfolgte die Anlage in Wertpapieren im Einklang mit den beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Kriterien.
Das Abstimmungsverhalten bei Hauptversammlungen der HANSAINVEST sowie der Umgang mit Aktionärsanträgen kann unter „https:/​/​www.hansainvest.de/​unternehmen/​compliance/​abstimmungsverhalten-bei-hauptversammlungen“ eingesehen werden.
Bei der HANSAINVEST nehmen wir unsere treuhänderische Pflicht gegenüber unseren Kunden sehr ernst und handeln in deren alleinigem Interesse. Wir sind davon überzeugt, dass gute Corporate Governance ein zentraler Faktor für langfristig höhere relative Renditen auf Aktien- und festverzinsliche Anlagen ist. Wir lassen uns bei unseren Anlageentscheidungen daher nicht nur von kurzfristigen finanziellen Zielen leiten. Vielmehr erwarten wir von den Unternehmen, in die wir investieren, auch eine nachhaltige verantwortungsvolle Unternehmensführung, die ESG- relevante Aspekte berücksichtigt. Entsprechend der bereits vollzogenen ESG Integration berücksichtigt die HANSAINVEST im Rahmen der Ausübung der Aktionärsrechte daher auch nichtfinanzielle Kriterien, wie die Rücksichtnahme auf die Umwelt (E für Environment), soziale Kriterien (S für Social), sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (G für Governance).Dabei stützen wir uns auf anerkannte nationale und internationale Regelwerke wie beispielsweise die jeweils aktuellen Analyse- Leitlinien für Hauptversammlungen (ALHV) des Bundesverbands Investment und Asset Management e.V. (BVI), des Deutschen Corporate Governance Kodex bzw. der in den jeweiligen Ländern geltenden Kodizes sowie die UN Principles for Responsible Investment (PRI), deren erklärtes Ziel es ist, ein besseres Verständnis der Auswirkungen von Investitionsaktivitäten auf Umwelt-, Sozial und Unternehmensführungsthemen zu schaffen und Investoren bei der Integration dieser Fragestellungen zu unterstützen.
Um mögliche Interessenkonflikte zum Nachteil unserer Anleger zu vermeiden, haben wir verschiedene organisatorische Maßnahmen getroffen und diese in unseren Grundsätzen für den Umgang mit Interessenkonflikten veröffentlicht: Conflicts of Interest Policy
Der Bericht über das Abstimmungsverhalten im Zuge der Ausübung unserer Aktionärsrechte kann über unsere Homepage eingesehen werden:
https:/​/​www.hansainvest.de

 

 

Hamburg, 14. August 2024

HANSAINVEST
Hanseatische Investment-GmbH

Geschäftsführung

Dr. Jörg W. Stotz Claudia Pauls

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

 

An die HANSAINVEST Hanseatische Investment  GmbH, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Gamma Plus – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2024, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Mai 2024, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2024, sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Vermerks genannten Bestandteile des Jahresberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften bei der Bildung unseres Prüfungsurteils zum Jahresbericht nicht berücksichtigt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Unser Prü fungs ur teil zum Jahresbericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des Jahresberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden Bestandteile des Jahresberichts:

die im Jahresbericht enthaltenen und als nicht vom Prüfungsurteil zum Jahresbericht umfasst gekennzeichneten Angaben.

Unser Prü fungs ur teil zum Jahresbericht erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir in diesem Vermerk weder ein Prü fungs ur teil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prü fung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zu den vom Prüfungsurteil umfassten Bestandteilen des Jahresberichts oder zu unseren bei der Prü fung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts , der den Vorschriften des deutschen KAGB in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH nicht fortgeführt wird.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 15.08.2024

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Werner Lüning
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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