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HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hamburg – Jahresbericht SMAVESTO – RoboFlex ESG Ausgewogen DE000A3C55C0

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TheDigitalArtist (CC0), Pixabay

HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Hamburg

Jahresbericht zum 31. Mai 2024

SMAVESTO – RoboFlex ESG Ausgewogen

Tätigkeitsbericht SMAVESTO-RoboFlex ESG Ausgewogen 01.06.2023 – 31.05.2024

 

Anlageziel und Anlagepolitik

Das Anlageziel des Fonds ist es, einen langfristigen und überwiegend stabilen Wertzuwachs zu erzielen. Dabei erfolgt unter Beachtung von Nachhaltigkeitsaspekten und einer Beachtung von Sicherheitsaspekten eine Fokussierung auf die Ertragschancen. Hierzu strebt das Sondervermögen an, in ein breit diversifiziertes ETF-Portfolio zu investieren.

Entsprechend wird unter anderem angestrebt, passiv verwaltete, börsengehandelte Investmentfonds (ETFs) zu erwerben, die die Wertentwicklung marktüblicher internationaler Aktien-, Renten-, und Geldmarktindizes abbilden. Daneben kann das Sondermögen unter anderem in Aktien, Wertpapiere, Bankguthaben und Geldmarktinstrumente investieren. Die Umsetzung des Anlageziels folgt einem fest definierten Analyseprozess. Dabei werden mittlere Kurs-, Währungs- und Bonitätsrisiken in Kauf genommen.

Die Zielinvestments werden in einer weiteren darauffolgenden Analyse im Hinblick auf ihre Bewertung und die damit einhergehende zu erwartende Wertentwicklung geprüft. Kernstück der Analyse ist ein selbstlernender Algorithmus (künstliche Intelligenz). Die mit dem Algorithmus verbundenen Systeme analysieren online riesige Datenmengen (Big-Data-Analysen von Preiszeitreihen), um Schätzungen für die aktuellen Risiken und Chancen an verschiedenen Kapitalmärkten zu erstellen. Hierbei lernt der Algorithmus automatisiert aus den Datenmustern der Vergangenheit (machine-learning) und passt seine Prognosen entsprechend an.

Auf Basis von Methoden des „machine-learning“ wird eine mathematische Schätzfunktion (Returnschätzer) entwickelt, mit der sich die Entwicklung von Kapitalmärkten über unterschiedliche Zeithorizonte prognostizieren lässt. Die Basis dieser Prognosen bilden die im zu analysierenden Zeithorizont vorherrschenden und von dem Algorithmus automatisch erkannten Marktgegebenheiten – genannt Marktregime. Bei stabilen Märkten kalkulieren sie die Ertragserwartung auf Basis langfristiger, in Krisenzeiten auf Basis kurzfristiger Zeithorizonte. Im Ergebnis erhält das Fondsmanagement daraus regelmäßig ein Ranking, das als Grundlage für die Umsetzung der Investitionsentscheidungen dient.

Das Fondsmanagement wird bestrebt sein, innerhalb des angegebenen Risikoprofils des Fonds zu bleiben, indem es die Vermögensallokationen (d. h. den Mix der Anlageklassen) unter verschiedenen Marktbedingungen ändert. Unter normalen Marktbedingungen strebt das Fondsmanagement ein moderates Engagement in Aktien-ETFs an (die im Vergleich zu Renten-ETFs allgemein als risikoreicher angesehen werden), verglichen mit einem Fonds mit einem konservativen Risikoprofil, der ein höheres Engagement in Renten-ETFs anstrebt (die im Vergleich zu Aktien-ETFs allgemein als weniger risikoreich angesehen werden).

Die Anlagestrategie des Fonds beinhaltet einen aktiven Managementprozess. Der Fonds bildet weder einen Wertpapierindex ab, noch orientiert sich die Gesellschaft für den Fonds an einem festgelegten Vergleichsmaßstab. Dies bedeutet, dass der Fondsmanager, die für den Fonds zu erwerbenden Vermögensgegenstände auf Basis eines festgelegten Investitionsprozesses aktiv identifiziert, im eigenen Ermessen auswählt und nicht passiv einen Referenzindex nachbildet.

Im Rahmen des Investitionsprozesses werden auch die mit dem An- oder Verkauf verbundenen möglichen Risiken berücksichtigt. Risiken können hierbei eingegangen werden, wenn der Fondsmanager das Verhältnis zwischen Chance und Risiko positiv einschätzt. Der Fonds verwendet keinen Referenzwert, weil der Fonds eine benchmarkunabhängige Performance erreichen soll.

Das Fondsmanagement darf für den Fonds Derivatgeschäfte nur zum Zweck der Absicherung einsetzen. Ein Derivat ist ein Finanzinstrument, dessen Wert – nicht notwendig 1:1 – von der Entwicklung eines oder mehrerer Basiswerte wie z.B. Wertpapieren oder Zinssätzen abhängt.

Portfoliostruktur

Entsprechend des Fondsreglements wurde das Fondsvermögen in ETFs angelegt. In Abhängigkeit der Ergebnisse des analysierten Marktregimes wurde die Allokation mehrmals verändert. Hierbei wechselten sich Phasen mit einer hohen Gewichtung von Aktien-ETFs mit Phasen eines völligen Verzichts auf Aktien-ETFs ab. In letztgenannten Phasen wurde das Fondsvermögen dann in ETFs mit kurzlaufenden Rentenpapieren und geldmarktnahen Anlagen sowie in Bankguthaben gehalten.

Zum Ende des Berichtszeitraums waren rund 98 Prozent des Fondsvermögens in Aktien-ETFs investiert. Der Anlageschwerpunkt lag dabei auf Aktien aus Europa. Zusätzlich waren globale Aktien und der japanische Markt allokiert. Der verbleibende Rest des Fondsvermögens wurde als Bankguthaben und in einem Anleihen-ETF gehalten, der in Papiere mit sehr kurzen Laufzeiten investiert.

(Quelle: Darstellung auf Basis der Vermögensaufstellung)

Risikoanalyse

Adressenausfallrisiko Zielfonds

Der Fonds legt überwiegend seines Vermögens in Zielfonds an, welche ihrerseits in Anleihen investieren. Dadurch ist der Fonds mittelbar von dem Risiko betroffen, dass es zu einem Ausfall der Zins- und Tilgungszahlungen der im Bestand der Zielfonds befindlichen Anleihen kommen kann. In dessen Folge kann es bei den Anleihen zu Kursverlusten kommen. Das Adressenausfallrisiko soll durch die diversifizierte Anlage in einen /​ mehrere Zielfonds reduziert werden. Adressenausfallrisiken bestanden innerhalb der berücksichtigten Fonds, aber nicht beim SMAVESTO-RoboFlex ESG Ausgewogen selbst.

Marktpreisrisiken

Marktpreisrisiken des Investmentvermögens resultierten aus Kursbewegungen der in den berücksichtigten Fonds gehaltenen Wertpapiere. Die Kurs- oder Marktpreisentwicklung hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird.

Währungsrisiko Zielfonds

Die Zielfonds können in Fremdwährung aufgelegt worden sein bzw. in entsprechenden Fremdwährungen investieren. Ferner legen in Euro notierte Zielfonds ganz oder teilweise in Ländern außerhalb des Euroraums an. Das Währungsrisiko soll durch eine Diversifizierung gesteuert und begrenzt werden. Die Finanzinstrumente können in einer anderen Währung als der Währung des Sondervermögens angelegt sein. Der Fonds erhält die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der anderen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert solcher Anlagen und somit auch der Wert des Fondsvermögens.

Operationelle Risiken

Unter operationellen Risiken wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden. Beim operationellen Risiko differenziert die Gesellschaft zwischen technischen Risiken, Personalrisiken, Produktrisiken und Rechtsrisiken sowie Risiken aus Kunden- und Geschäftsbeziehungen und hat hierzu u.a. die folgenden Vorkehrungen getroffen:

Ex ante und ex post Kontrollen sind Bestandteil des Orderprozesses.

Rechts- und Personalrisiken werden durch Rechtsberatung und Schulungen der Mitarbeiter minimiert.

Darüber hinaus werden Geschäfte in Finanzinstrumenten ausschließlich über kompetente und erfahrene Kontrahenten abgeschlossen. Die Verwahrung der Finanzinstrumente erfolgt durch eine etablierte Verwahrstelle mit guter Bonität.

Die Ordnungsmäßigkeit der für das Sondervermögen relevanten Aktivitäten und Prozesse wird regelmäßig durch die Interne Revision überwacht.

Zinsänderungsrisiken Zielfonds

Zum Ende der Berichtsperiode war dieser Fonds über Zielfonds-Investments in mehreren Anleihe-ETFs investiert. Diese Fonds enthalten aufgrund ihrer Anlagepolitik grundsätzlich Zinsänderungsrisiken. Das Risiko wurde vom Fondsmanagement durch die Auswahl der ETFs gesteuert, indem nur Fonds gewählt wurden, die in Anleihen mit kurzen Laufzeiten oder variabler Verzinsung investierten. Diese Investments weisen im Vergleich zu anderen Rentenfonds in der Regel ein geringes Zinsänderungsrisiko auf.

Liquiditätsrisiko Zielfonds

Der Fonds investiert überwiegend seines Vermögens in Zielfonds. Die Liquidität des Sondervermögens kann eingeschränkt werden, sofern z.B. für die Zielfonds die Rücknahme der Anteilscheine ausgesetzt werden sollte.Der Fonds investiert überwiegend seines Vermögens in Zielfonds. Die Liquidität des Sondervermögens kann eingeschränkt werden, sofern z.B. für die Zielfonds die Rücknahme der Anteilscheine ausgesetzt werden sollte.

Sonstige Risiken

Die Börsen sind seit Ausbruch geopolitischer Krisen in 2022/​23 wie z.B. dem Russland-Ukraine-Krieg bzw. dem Krieg in Israel und Gaza von einer deutlich höheren Volatilität geprägt. Die weitere Entwicklung an den Kapitalmärkten hängt von vielen Faktoren ab: vom weiteren Verlauf der Kampfhandlungen, den wirtschaftlichen Folgen der verhängten Sanktionen, einer weiterhin hohen Inflation, der Lage an den Rohstoffmärkten sowie anstehenden geldpolitischen Entscheidungen. Es ist davon auszugehen, dass die Rahmenbedingungen der Weltwirtschaft und an den Börsen weiterhin von erhöhter Unsicherheit geprägt sein werden. Daher unterliegt auch die zukünftige Wertentwicklung dieses Sondervermögens größeren Marktpreisrisiken.

Wertentwicklung

Die Wertentwicklung (nach BVI-Methode) betrug für den Berichtszeitraum +2,48%.

(Quelle: vwd MarktManager)

Veräußerungsergebnis

Das Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften für den Berichtszeitraum betrug:

EUR 162.166,37

Die realisierten Gewinne und Verluste resultieren aus der Veräußerung von Investmentanteilen.

Sonstige Hinweise

Die mit der Verwaltung des Investmentvermögens betraute Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die HANSAINVEST Hanseatische Investment GmbH.

Das Portfoliomanagement für den Fonds SMAVESTO-RoboFlex ESG Ausgewogen ist ausgelagert an Die Sparkasse Bremen AG.

Weitere für die Anlegerin oder den Anleger wesentliche Ereignisse haben sich nicht ergeben.

Sonstige Informationen – nicht vom Prüfungsurteil umfasst

Dieser Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/​2088.

Die Angaben über die ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen gemäß Artikel 8 der Offenlegungsverordnung sind in den „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ enthalten.

Vermögensübersicht

 

Kurswert
in EUR
% des
Fondsver-
mögens 1)
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 9.283.404,61 100,19
1. Investmentanteile 9.093.970,93 98,14
2. Bankguthaben 189.433,68 2,04
II. Verbindlichkeiten -17.352,01 -0,19
1. Sonstige Verbindlichkeiten -17.352,01 -0,19
III. Fondsvermögen EUR 9.266.052,60 100,00

Vermögensaufstellung

 

ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg.in 1.000
Bestand
31.05.2024
Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
% des
Fondsver-
mögens 1)
im Berichtszeitraum
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
2) noch nicht abgeführte Prüfungskosten, Veröffentlichungskosten, Verwahrstellenvergütung, Verwaltungsvergütung
Investmentanteile EUR 9.093.970,93 98,14
Gruppenfremde Investmentanteile EUR 9.093.970,93 98,14
LU1861137484 AIS-AM.IDX MSCI EUR.SRI PAB Act. Nom. DR A EUR Acc. oN ANT 12.268 28.471 16.203 EUR 84,4940 1.036.572,39 11,19
LU2269164310 AIS-Amu.Idx MSCI Japan SRI PAB Act.Nom. DRHG EUR Acc. oN ANT 10.263 32.023 21.760 EUR 64,0000 656.832,00 7,09
LU2233156749 AIS-Amu.Idx MSCI Japan SRI PAB Act.Nom.UC.E.DR EO Acc.oN ANT 36.487 42.031 5.544 EUR 43,0750 1.571.677,53 16,96
IE000Y77LGG9 Am.ETF-MSCI W.SRI CL.N.Z.AM.P. Bear.Shs EUR Acc. oN ANT 18.246 20.902 2.656 EUR 90,6240 1.653.525,50 17,84
IE000K1P4V37 Am.ETF-MSCI W.SRI CL.N.Z.AM.P. Bear.Shs EUR Acc. oN ANT 7.832 10.476 2.644 EUR 63,8000 499.681,60 5,39
IE00BJLKK341 iShs IV-MSCI EMU SRI UCITS ETF Registered Acc.Shs EUR o.N. ANT 223.872 496.085 541.857 EUR 7,4470 1.667.174,78 17,99
IE00B52VJ196 iShsII-MSCI Europe SRI U.ETF Registered Shs EUR (Acc) o.N. ANT 23.766 54.739 39.749 EUR 70,6200 1.678.354,92 18,11
IE00BJP26D89 iShsIV-EO Ultrash.Bd ESG U.ETF Registered Shares EUR Dist.oN ANT 2.660 349.980 701.470 EUR 5,1028 13.573,45 0,15
DE000ETF9090 Lyx.1-LY.1 DAX 50 ESG(DR)UC.E. I ANT 7.786 7.786 0 EUR 40,6600 316.578,76 3,42
Summe Wertpapiervermögen EUR 9.093.970,93 98,14
Bankguthaben EUR 189.433,68 2,04
EUR – Guthaben bei: EUR 189.433,68 2,04
Bank: National-Bank AG EUR 0,76 0,76 0,00
Verwahrstelle: UBS Europe SE EUR 189.432,92 189.432,92 2,04
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -17.352,01 -0,19
Sonstige Verbindlichkeiten 2) EUR -17.352,01 -17.352,01 -0,19
Fondsvermögen EUR 9.266.052,60 100,00
Anteilwert SMAVESTO – RoboFlex ESG Ausgewogen EUR 99,06
Umlaufende Anteile SMAVESTO – RoboFlex ESG Ausgewogen STK 93.538,000

 

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Investmentanteile
Gruppenfremde Investmentanteile
LU1681041114 AIS-A.FLOAT. RATE EO CORP.1-3 Namens-Anteile A EUR o.N. ANT 24.819 24.819
LU2153616599 AIS-AM.IDX MSCI USA SRI PAB Act. Nom. ETFDR H EUR Acc. oN ANT 526 8.978
LU2249056297 AIS-AM.WORLD SRI PAB Act. Nom. DRH EUR Acc. oN ANT 10.476 10.476
LU1861136247 AIS-Amundi INDEX MSCI USA SRI Act. Nom. DR AH EUR Acc. oN ANT 0 20.698
LU1861134382 AIS-AMUNDI MSCI WORLD SRI Act. Nom. DR H EUR Acc. oN ANT 21.689 21.689
DE000ETFL540 Deka MSCI Germ.Cl.Ch.ESG U.ETF Inhaber-Anteile ANT 0 147.861
IE00BF5GB717 iShs II-iSh E.Flt.Ra.Bd ESG UE Reg. Shares EUR Dis. o.N. ANT 538.163 716.299
IE00B9MRJJ36 Xtr.(IE)-Ger.Mittelst.& M.Cap 1D ANT 0 24.308

 

Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.)

Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Volumen
in 1.000
Fehlanzeige

 

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) SMAVESTO – RoboFlex ESG Ausgewogen für den Zeitraum vom 01.06.2023 bis 31.05.2024

EUR
I. Erträge
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 6.416,24
2. Erträge aus Investmentanteilen 96.172,59
Summe der Erträge 102.588,83
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung -88.556,29
2. Verwahrstellenvergütung -5.854,54
3. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -12.421,29
4. Sonstige Aufwendungen -400,00
5. Aufwandsausgleich 7.572,51
Summe der Aufwendungen -99.659,61
III. Ordentlicher Nettoertrag 2.929,22
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 468.352,48
2. Realisierte Verluste -306.186,11
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 162.166,37
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 165.095,59
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 90.813,93
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 25.496,08
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 116.310,01
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 281.405,60

 

Entwicklung des Sondervermögens SMAVESTO – RoboFlex ESG Ausgewogen

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres(01.06.2023) 9.878.526,92
1. Ausschüttung für das Vorjahr/​Steuerabschlag für das Vorjahr 0,00
2. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) -892.887,90
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 381.892,77
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -1.274.780,67
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -992,02
4. Ergebnis des Geschäftsjahres 281.405,60
davon nicht realisierte Gewinne 90.813,93
davon nicht realisierte Verluste 25.496,08
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres(31.05.2024) 9.266.052,60

 

Verwendung der Erträge des Sondervermögens SMAVESTO – RoboFlex ESG Ausgewogen1)

insgesamt EUR je Anteil EUR
1) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten
I. Für die Wiederanlage verfügbar 471.281,70 5,04
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 165.095,59 1,77
2. Zuführung aus dem Sondervermögen 306.186,11 3,27
II. Wiederanlage 471.281,70 5,04

 

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre SMAVESTO – RoboFlex ESG Ausgewogen

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
2024 9.266.052,60 99,06
2023 9.878.526,92 96,66
(Auflegung 01.07.2022) 100,00 100,00

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

 

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte
Fehlanzeige
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,14
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00
Dieses Sondervermögen wendet gemäß Derivateverordnung den einfachen Ansatz an.

 

Zusätzliche Anhangangaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 betreffend Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Während des Berichtszeitraums wurden keine Transaktionen gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte abgeschlossen.

 

Sonstige Angaben

Anteilwert SMAVESTO – RoboFlex ESG Ausgewogen EUR 99,06
Umlaufende Anteile SMAVESTO – RoboFlex ESG Ausgewogen STK 93.538,000

 

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Der Anteilwert wird durch die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH ermittelt. Die Bewertung von Vermögenswerten, die an einer Börse zum Handel zugelassen bzw. in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, erfolgt zu den handelbaren Schlusskursen des vorhergehenden Börsentages gem. § 27 KARBV. Investmentanteile werden zu den letzten veröffentlichten Rücknahmepreisen angesetzt.

Vermögenswerte, die weder an einer Börse zugelassen noch in einen organisierten Markt einbezogen sind oder für die ein handelbarer Kurs nicht verfügbar ist, werden mit von anerkannten Kursversorgern zur Verfügung gestellten Kursen bewertet. Sollten die ermittelten Kurse nicht belastbar sein, wird auf den mit geeigneten Bewertungsmodellen ermittelten Verkehrswert abgestellt (§ 28 KARBV).

Die bezogenen Kurse werden täglich durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.

Bankguthaben und Festgelder werden mit dem Nominalbetrag und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu ihrem Markt- bzw. Nominalbetrag.

 

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote SMAVESTO – RoboFlex ESG Ausgewogen

Kostenquote (Total Expense Ratio (TER)) 1,28 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus, sowie die laufenden Kosten (in Form der veröffentlichten Gesamtkostenquote) der zum Geschäftsjahresende des Sondervermögens im Bestand befindlichen Zielfonds im Verhältnis zum Nettoinventarwert des Sondervermögens am Geschäftsjahresende.

 

Transaktionen im Zeitraum vom 01.06.2023 bis 31.05.2024

Transaktionen
Volumen in Fondswährung
Transaktionsvolumen gesamt 46.701.098,91
Transaktionsvolumen mit verbundenen Unternehmen 0,00
Relativ in % 0,00 %

Es lagen keine Transaktionen mit verbundenen Unternehmen und Personen vor.

 

Transaktionskosten: 21.801,28 EUR

Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände.

 

An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschalvergütungen

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Pauschalvergütungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder an Dritte gezahlt.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

 

Verwaltungsvergütungssatz für im Sondervermögen gehaltene Investmentanteile

ISIN Fondsname Nominale
Verwaltungsvergütung
der Zielfonds
in %
1) Ausgabeaufschläge oder Rücknahmeabschläge wurden nicht berechnet.
LU1681041114 AIS-A.FLOAT. RATE EO CORP.1-3 Namens-Anteile A EUR o.N. 1) 0,18
LU1861137484 AIS-AM.IDX MSCI EUR.SRI PAB Act. Nom. DR A EUR Acc. oN 1) 0,18
LU2153616599 AIS-AM.IDX MSCI USA SRI PAB Act. Nom. ETFDR H EUR Acc. oN 1) 0,20
LU2249056297 AIS-AM.WORLD SRI PAB Act. Nom. DRH EUR Acc. oN 1) 0,20
LU2269164310 AIS-Amu.Idx MSCI Japan SRI PAB Act.Nom. DRHG EUR Acc. oN 1) 0,20
LU2233156749 AIS-Amu.Idx MSCI Japan SRI PAB Act.Nom.UC.E.DR EO Acc.oN 1) 0,18
LU1861136247 AIS-Amundi INDEX MSCI USA SRI Act. Nom. DR AH EUR Acc. oN 1) 0,18
LU1861134382 AIS-AMUNDI MSCI WORLD SRI Act. Nom. DR H EUR Acc. oN 1) 0,10
IE000K1P4V37 Am.ETF-MSCI W.SRI CL.N.Z.AM.P. Bear.Shs EUR Acc. oN 1) 0,10
IE000Y77LGG9 Am.ETF-MSCI W.SRI CL.N.Z.AM.P. Bear.Shs EUR Acc. oN 1) 0,08
DE000ETFL540 Deka MSCI Germ.Cl.Ch.ESG U.ETF Inhaber-Anteile 1) 0,20
IE00BF5GB717 iShs II-iSh E.Flt.Ra.Bd ESG UE Reg. Shares EUR Dis. o.N. 1) 0,10
IE00BJLKK341 iShs IV-MSCI EMU SRI UCITS ETF Registered Acc.Shs EUR o.N. 1) 0,20
IE00B52VJ196 iShsII-MSCI Europe SRI U.ETF Registered Shs EUR (Acc) o.N. 1) 0,30
IE00BJP26D89 iShsIV-EO Ultrash.Bd ESG U.ETF Registered Shares EUR Dist.oN 1) 0,09
DE000ETF9090 Lyx.1-LY.1 DAX 50 ESG(DR)UC.E. I 1) 0,23
IE00B9MRJJ36 Xtr.(IE)-Ger.Mittelst.& M.Cap 1D 1) 0,20

 

Wesentliche sonstige Erträge und Aufwendungen

SMAVESTO – RoboFlex ESG Ausgewogen
Sonstige Erträge
Keine sonstigen Erträge
Sonstige Aufwendungen
Kosten Marktrisikomessung und Liquidationsrisikomessung EUR 400,00

 

Beschreibung, wie die Vergütungen und ggf. sonstige Zuwendungen berechnet wurden

Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die Ausgestaltung des Vergütungssystems hat die Gesellschaft in einer internen Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis geregelt. Ziel ist es, ein Vergütungssystem sicherzustellen, das Fehlanreize zur Eingehung übermäßiger Risiken verhindert. DasVergütungssystem der HANSAINVEST wird unter Einbeziehung des Risikomanagements und der Compliance Beauftragten mindestens jährlich auf seine Angemessenheit und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überprüft. Eine Erörterung des Vergütungssystems mit dem Aufsichtsrat findet ebenfalls jährlich statt.

Die Vergütung der Mitarbeiter richtet sich grundsätzlich nach dem Tarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe. Je nach Tätigkeit und Verantwortung erfolgt die Vergütung gemäß der entsprechenden Tarifgruppe. Die Ausgestaltung und Vergütungshöhen der Tarifgruppen werden zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden bzw. der Konzernmutter und den Betriebsräten verhandelt, die HANSAINVEST hat hierauf keinen Einfluss. Nur mit wenigen Mitarbeitern inkl. der leitenden Angestellten sind finanzielle Anreizsysteme für variable Vergütungen und Tantiemen vereinbart. Der Anteil der variablen Vergütung darf dabei maximal 30% der Gesamtvergütung ausmachen. Ein Anreiz, ein unverhältnismäßig großes Risiko für die Gesellschaft einzugehen, resultiert aus der variablen Vergütung nicht.

Die Vergütung für die Geschäftsführer der HANSAINVEST erfolgt auf einzelvertraglicher Basis. Sie setzt sich zusammen aus einer monatlichen festen Vergütung und einer jährlichen Tantieme. Die Höhe der Tantieme wird im gesamten Aufsichtsrat erörtert und festgelegt und orientiert sich nicht am Erfolg der einzelnen Fonds.

Derzeit sind nur die Geschäftsführung und die Generalbevollmächtigten als Risikoträger der Gesellschaft eingestuft. Die Gesellschaft überprüft die Vergütungssysteme jährlich. Die Vergütungspolitik der HANSAINVEST erfüllt die Anforderungen des § 37 KAGB, als auch die Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der AIFMD (ESMA/​2013/​232).

Ergebnisse der jährlichen Überprüfung der Vergütungspolitik

Im Rahmen der internen jährlichen Überprüfung der Einhaltung der Vergütungspolitik ergaben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ausgestaltung von fixen und /​ oder variablen Vergütungen sich nicht an den Regelungen der Richtlinie über die Vergütungspolitik und Vergütungspraxis orientieren.

Angaben zu wesentlichen Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik

Keine Änderung im Berichtszeitraum

 

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die Angaben zur Mitarbeitervergütung beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und betreffen ausschließlich die in diesem Zeitraum bei der Gesellschaft beschäftigen Mitarbeiter.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung
(inkl. Geschäftsführer)
EUR 26.098.993
davon feste Vergütung EUR 21.833.752
davon variable Vergütung EUR 4.265.241
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0
Zahl der Mitarbeiter der KVG inkl. Geschäftsführer (Durchschnitt) 332
Höhe des gezahlten Carried Interest EUR 0
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an bestimmte Mitarbeitergruppen EUR 1.475.752
davon Geschäftsleiter EUR 1.105.750
davon andere Führungskräfte EUR 370.002

 

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter der Auslagerungsunternehmen.
Die Vergütungsdaten der Die Sparkasse Bremen AG für das Geschäftsjahr 2022 setzen sich wie folgt zusammen:
Portfoliomanager Die Sparkasse Bremen AG
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 67.242.830,41
davon feste Vergütung EUR 0,00
davon variable Vergütung EUR 0,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 1.120
Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung umfasst den Aufwandsposten Personalaufwendungen ohne soziale Abgaben des letzten im Unternehmensregister veröffentlichten Jahresabschlusses.

 

 

Sonstige Informationen – nicht vom Prüfungsurteil umfasst – Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: SMAVESTO – RoboFlex ESG Ausgewogen Unternehmenskennung (LEI-Code): 529900771V9XP5EO5048

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es _​% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [ ] mit einem sozialen Ziel
[X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Der Fonds bewirbt unter Berücksichtigung bestimmter Ausschlusskriterien ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen.
Für den Fonds sind folgende ESG-Faktoren maßgeblich:
Mindestens 75% des Wertes des Sondervermögens müssen in Wertpapiere investiert werden, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden und von dem Datenprovider MSCI ESG Research LLC unter ökologischen und sozialen Kriterien analysiert und positiv bewertet werden. Im Rahmen dieser Mindestquote von 75% sind nur solche Titel erwerbbar, die ein ESG Rating von mindestens AA aufweisen. Ferner wurden ESG-Ausschlusskriterien berücksichtigt.
Die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren wurde ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des Berichtszeitraumes durchgehend beachtet.
Im Berichtszeitraum wurden die folgenden Verstöße gegen die dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt:
Durch Änderung des MSCI ESG-Ratings bei einem Zielfonds kam es im Zeitraum vom 19.07. bis zum 27.07.2023 zu einer passiven Grenzverletzung. Vermögegensgegenstände im Zielfonds verstießen gegen die FNUC Ausschlusskriterien. Die Grenzverletzung wurde durch den Verkauf des Zielfonds behoben.
Der Fonds darf in Aktien und Anleihen investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders MSCI ESG Research LLC vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die im Verkaufsprospekt genannten Ausschlusskriterien verstoßen wurde. Sobald für solche Aktien und Anleihen Daten vorhanden sind, werden die im Verkaufsprospekt genannten Ausschlusskriterien eingehalten. Sie gelten also für 100 % der Aktien und Anleihen, die entsprechend gescreent werden konnten.
Es wurden keine Derivate verwendet, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.
Die HANSAINVEST berücksichtigt bei der Verwaltung von Vermögensanlagen derzeit noch nicht umfassend und systematisch etwaige nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Unter Nachhaltigkeitsfaktoren verstehen wir in diesem Zusammenhang Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die gesetzlichen Anforderungen hierfür sind neu und sehr detailliert. Ihre sorgfältige Umsetzung verlangt von uns einen erheblichen Aufwand. Zudem liegen im Markt aktuell die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung herangezogen werden müssen, nicht in ausreichendem Umfang vor.
Allerdings verwaltet unser Unternehmen einzelne Investmentfonds, bei denen die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren verbindlich festgelegter Teil der Anlagestrategie ist. Diese Fonds bewerben entweder ökologische und/​ oder soziale Merkmale als Teil ihrer Anlagepolitik, oder streben nachhaltige Investitionen im Sinne der Verordnung (EU) 2019/​2088 an. Gemäß der eben genannten Verordnung informieren wir in den vorvertraglichen Informationen, in den Jahresberichten und auf unserer Homepage für jeden dieser Fonds über die festgelegten Merkmale oder Nachhaltigkeitsziele sowie darüber, ob und ggf. wie die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen Bestandteil der Anlagestrategie ist.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Nachhaltigkeitsindikatoren zu der dezidierten ESG-Anlagestrategie:
Zur Messung der Erreichung der einzelnen ökologischen oder sozialen Merkmale, werden Kriterien aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvoller Unternehmensführung (Governance) herangezogen und in einem ESG-Rating zusammengefasst.
Entsprechend sind im Rahmen der zuvor genannten Mindestquote von 75 % nur solche Titel erwerbbar, die ein ESG-Rating von mindestens AA aufweisen. Vermögensgegenstände (exklusive Bankguthaben und Derivate), die das entsprechende Mindestrating nicht einhalten, werden im Rahmen der Anlagegrenze nicht berücksichtigt.
Die diesbezüglichen Daten werden durch den Ratinganbieter MSCI ESG Research LLC zur Verfügung gestellt.
Die im Fonds enthaltenen Wertpapiere weisen ein ESG-Rating von mindestens AA (MSCI) in Höhe von 95,83 % auf.
Des Weiteren investiert das Sondervermögen nicht in Wertpapiere von Emittenten, die ihre Umsätze
zu mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom,
zu mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl oder
aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren.
Das OGAW-Sondervermögen wird nur in solche Investmentanteile anlegen, die mindestens 65 % ihres Bruttoinventarwerts in nachhaltig bewertbare Titel investieren, wobei Bankguthaben bei dieser prozentualen Berechnung nicht berücksichtigt wird. Darüber hinaus sind nur die Investmentanteile erlaubt, die ihrerseits in Emittenten anlegen, die im kumulierten Mittelwert maximal 5 % ihres Umsatzes mit den folgenden Kriterien erwirtschaften (Ausschlusskriterium Nr. 0):
dem Abbau von Kraftwerkskohle,
unkonventioneller und konventioneller Öl- und Gasförderung, Ölraffination,
der Stromerzeugung aus Kohle, aus Flüssigbrennstoff oder aus Erdgas.
Dabei wird der kumulierte Mittelwert auf der Grundlage, der in den letzten 12 Monaten veröffentlichten Daten der Emittenten berechnet. Die genaue Methodologie dieser Bewertung („MSCI ESG Fund Metrics“) ist der nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegung zu entnehmen.
Das OGAW Sondervermögen investiert ausschließlich in Wertpapiere von Emittenten und/​oder Investmentanteile, die ihrerseits ausschließlich, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden, insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung der Steuervorschriften (Art. 2 Nr.17 der Verordnung EU 2019/​2088, Offenlegungsverordnung).
Nachhaltigkeitsindikatoren zu den Ausschlusskriterien:
Daneben werden für den Fonds keine Aktien oder Anleihen von Unternehmen erworben, die
1. mehr als 10 % ihres Umsatzes mit der Herstellung und/​ oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern generieren;
2. Umsatz aus der Herstellung und/​oder dem Vertrieb von Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC) generieren;
3. mehr als 5 % ihres Umsatzes mit der Herstellung von Tabakprodukten generieren;
4. mehr als 10% Umsatz mit der Stromerzeugung aus Kohle generieren;
5. mehr als 10% Umsatz mit der Stromerzeugung aus Erdöl generieren;
6. mehr als 10% Umsatz mit Atomstrom generieren;
7. mehr als 5% ihres Umsatzes mit dem Abbau von Kraftwerkskohle generieren;
8. mehr als 5% ihres Umsatzes mit der Förderung von Erdöl generieren;
9. Umsatz aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren;
10. in schwerer Weise und nach Auffassung des Fondsmanagements ohne Aussicht auf Besserung gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact-Netzwerkes oder gegen die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen verstoßen;
11. in der Bewertung des Governance Score nicht besser als 2,5 abschneiden.
Ferner werden keine Anleihen von Staaten erworben,
12. die nach dem Freedom House Index als „unfrei“ klassifiziert werden;
Anlage zum Verkaufsprospekt
13. die das Abkommen von Paris nicht ratifiziert haben.
Des Weiteren werden keine Investmentanteile erworben, die in Wertpapiere von Emittenten investieren, die
14. mehr als 10 % ihres Umsatzes mit der Herstellung von Rüstungsgütern generieren;
15. Umsatz aus der Herstellung und/​oder dem Vertrieb von Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (“Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC) generieren;
16. mehr als 5 % ihres Umsatzes mit der Herstellung von Tabakprodukten generieren oder mehr als 15% Umsatz mit Vertrieb von Tabakprodukten oder durch Lieferungen oder Dienstleistungen für die Herstellung von Tabakprodukten generieren;
17. mehr als 10% Umsatz mit Atomstrom generieren;
18. in sehr schwerer Weise und nach Auffassung des Fondsmanagements ohne Aussicht auf Besserung gegen die 10 Prinzipien des UN Global Compact-Netzwerkes oder gegen die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen verstoßen
Zusätzlich werden nur Investmentanteile an Sondervermögen erworben, die in der Bewertung des Governance Score besser als 2,5 abschneiden. (Nr. (19))
Der Fonds darf in Aktien und Anleihen investieren, für welche (noch) keine Daten des Datenproviders MSCI ESG Research LLC vorhanden sind und damit aktuell nicht gesagt werden kann, ob gegen die oben genannten Ausschlusskriterien verstoßen wurde.
Sobald für solche Aktien und Anleihen Daten vorhanden sind, werden die genannten Ausschlusskriterien eingehalten. Sie gelten also für 100 % der Aktien und Anleihen, die entsprechend gescreent werden können.
Die Grundlage der Berechnungsmethode beruht auf den börsentäglich ermittelten Durchschnittswerten des durchschnittlichen Fondsvolumens.
… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Für den Zeitraum vom 01.06.2022 bis 31.05.2023 wurde ein ESG-Rating von mindestens AA (MSCI) von 87,45% erreicht.
Es wurden keine Verstöße gegen die dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt. Die Ausschlusskriterien wurden somit zu 100 % eingehalten. Eine Veränderung dieser hat im Vergleich zum Vorjahr nicht stattgefunden.
Die aufgeführten Nachhaltigkeitsindikatoren wurden weder von einem Wirtschaftsprüfer noch von einem unabhänigen Dritten überprüft.
Die Investitionen in der Vermögensallokation für den Jahresbericht vom 31.05.2023 betrugen folgende Werte:
#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale (87,45 %). Davon waren gemäß #1A Nachhaltige Investitionen (0,00%).
#1B Andere ökologische oder soziale Merkmale (100,00 %). #2 Andere Investitionen (12,55 %).

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Ausschlusskriterien werden zudem im Verkaufsprospekt definiert und aufgeführt.
Im Folgenden wird ausgeführt, welche Nachhaltigkeitsauswirkungen („PAI“) das Sondervermögen im Rahmen seiner Investitionsentscheidungen berücksichtigte und durch welche Maßnahmen (Ausschlusskriterien) beabsichtigt wurde, diese zu vermeiden, bzw. zu verringern:
Im Besonderen werden PAIs berücksichtigt, die im Kontext ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit zu betrachten sind. Hierzu werden die o.g. Ausschlusskriterien, Nr. (2), (4) und (5) sowie (7) – (10) für Unternehmen, die Ausschlusskriterien Nr. (12) und (13) für Staaten herangezogen sowie die Ausschlusskriterien Nr. (0) und (18) für Investmentanteile. Die unter Ausschlusskriterium Nr. (2) bzw. Nr. (15) genannten Konventionen, die sich konkret auf die jeweils genannten Waffenkategorien beziehen, verbieten den Einsatz, die Produktion, die Lagerung und die Weitergabe der jeweiligen Waffenkategorie. Darüber hinaus beinhalten die Konventionen Regelungen zur Zerstörung von Lagerbeständen kontroverser Waffen, sowie der Räumung von kontaminierten Flächen und Komponenten der Opferhilfe.
Die mit Ausschlusskriterien Nr. (0), Nr. (4), (5) und (7) aufgegriffene Begrenzung der Stromerzeugung durch fossile Brennstoffe ist im ökologischen Kontext als ein wesentlicher Faktor für die Einschränkung von Treibhausgas- und CO²-Emissionen einzuordnen. Die Ausschlusskriterien Nr. (10) bzw. Nr. (18) greifen den UN Global Compact, sowie die OECD Leitsätze für Multinationale Unternehmen auf. Der UN Global Compact verfolgt mit den dort aufgeführten 10 Prinzipien die Vision, die Wirtschaft in eine inklusivere und nachhaltigere Wirtschaft umzugestalten. Die 10 Prinzipien des UN Global Compact lassen sich in vier Kategorien Menschenrechte (Prinzipien 1 und 2), Arbeitsbedingungen (Prinzipien 3 -6), Ökologie (Prinzipien 7-9) und Anti-Korruption (Prinzip 10) unterteilen.
Entsprechend der Prinzipien 1 – 2 haben Unternehmen sicherzustellen, dass sie die international anerkannten Menschenrechte respektieren und unterstützen, sie im Rahmen ihrer Tätigkeit also nicht gegen die Menschenrechte verstoßen. Die Prinzipien 3 – 6 sehen vor, dass die Unternehmen die internationalen Arbeitsrechte respektieren und umsetzen. Im Rahmen der Prinzipien 7 – 9 werden Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit gestellt, die unter den folgenden Schlagworten zusammengefasst werden können: Vorsorge, Förderung von Umweltbewusstsein sowie Entwicklung und Anwendung nachhaltiger Technologien. Das Prinzip 10 etabliert unter anderem den Anspruch, dass Unternehmen Maßnahmen gegen Korruption ergreifen müssen. Mit den OECD-Leitsätzen für Multinationale Unternehmen wird das Ziel verfolgt, weltweit die verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern. Die OECD-Leitsätze für Unternehmen stellen hierzu einen Verhaltenskodex in Hinblick auf Auslandsinvestitionen und für die Zusammenarbeit mit ausländischen Zulieferern auf.
Der Freedom House Index wird jährlich durch die NGO Freedom House veröffentlicht und versucht die politischen Rechte sowie bürgerlichen Freiheiten in allen Ländern und Gebieten transparent zu bewerten. Zur Bewertung politischer Rechte werden insbesondere die Kriterien Wahlen, Pluralismus und Partizipation sowie die Regierungsarbeit herangezogen. Die bürgerlichen Freiheiten werden anhand der Glaubens-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie der Rechtsstaatlichkeit und der jeweiligen individuellen Freiheit des Bürgers im jeweiligen Land beurteilt.
Mit dem Abkommen von Paris hat sich im Dezember 2015 die Mehrheit aller Staaten auf ein globales Klimaschutzabkommen geeinigt. Konkret verfolgt das Pariser Abkommen drei Ziele:
− Langfristige Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Niveau. Im Übrigen sollen sich die Staaten bemühen, den Temperaturanstieg auf 1,5 % im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen, − Treibhausgasemissionen zu mindern, − die Finanzmittelflüsse mit den Klimazielen in Einklang zu bringen.
Dies vorausgeschickt, soll in den folgenden Tabellen jeweils aufgezeigt werden, durch welche Ausschlusskriterien wesentliche nachteilige Auswirkungen auf welche Nachhaltigkeitsfaktoren abgemildert werden sollen. Die Auswahl der Nachhaltigkeitsfaktoren beruht auf der im Entwurf vorliegenden delegierten Verordnung zur Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Für Aktien oder Anleihen von Unternehmen:
Nachhaltigkeitsfaktor/​ PAI Berücksichtigt durch Begründung
1. Treibhausgasemissionen (GHG Emissions) 2. CO2 Fußabdruck (Carbon Footprint) 3. Treibhausgasintensität der im Portfolio befindlichen Unternehmen (GHG intensity of investee companies) Ausschlusskriterien Nr. (0), bezogen auf Investmentanteile (4), (5) und (7)-(8) bezogen auf Aktien und Anleihen von Unternehmen Durch die in den Ausschlusskriterien Nr. (4), (5) und (7) genannte Umsatzschwelle hinsichtlich Unternehmen, welche Umsatz mit der Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen erwirtschaften, sowie durch den Ausschluss von Unternehmen, welche schwere Kontroversen mit den UN Global Compact und damit ebenfalls mit den Prinzipien 7-9 des UN Global Compact aufweisen, kann davon ausgegangen werden , dass mittelbar weniger Emissionen ausgestoßen werden.
4. Exposition zu Unternehmen aus dem Sektor der Fossilen Brennstoffe (Exposure to companies active in the fossile fuel sector) Ausschlusskriterien Nr. (0), bezogen auf Investmentanteile (4), (5) und (7)-(9) bezogen auf Aktien und Anleihen von Unternehmen Investitionen in Aktivitäten im Bereich fossile Brennstoffe sind für den Fonds aufgrund der in den Ausschlusskriterien verankerten Umsatzschwellen begrenzt, wodurch eine entsprechende Exposition teilweise vermieden wird.
5. Anteil von nichterneuerbarer Energie an Energieverbrauch und -produktion (Share of non-renewable energy consumption and production) Ausschlusskriterien Nr. (0), bezogen auf Investmentanteile (4) – (6) bezogen auf Aktien und Anleihen von Unternehmen Durch die in den Ausschlusskriterien beinhalteten Umsatzschwellen wird die Investition in als besonders problematisch eingestuften Energiequellen beschränkt.
Der Anteil von nicht-erneuerbaren Energien am Energieverbrauch wird damit indirekt berücksichtigt, da anzunehmen ist, dass die Begrenzung der Investitionen zu einem verminderten Angebot nicht erneuerbarer Energie führen wird.
6. Energieverbrauchsintensität pro Branche mit hohen Klimaauswirkungen (Energy consumption intensity per high impact climate sector) Ausschlusskriterium Nr. (10) bezogen auf Aktien und Anleihen von Unternehmen und (18) bezogen auf Investmentanteile Die Prinzipien 7-9 des UN Global Compact halten Unternehmen an die Umwelt vorsorglich, innovativ und zielgerichtet im Rahmen ihrer Tätigkeiten zu schützen. Insbesondere der mit Prinzip 9 UN Global Compact verfolgte Ansatz, innovative Technologien zu entwickeln, kann zu einer Verringerung der Energieintensität beitragen. Entsprechend wird erwartet, dass Unternehmen, welche keine schwerwiegenden Verstöße mit dem UN Global Compact aufweisen, beschränkte negativen Auswirkungen auf die Energieverbrauchsintensität pro Branche haben.
7. Aktivitäten mit nachteiligen Auswirkungen auf artenreiche Gebiete (Activities negatively affecting biodiversity-sensitive areas) 8. Schadstoffausstoß in Gewässer (Emissions to water) 9. Sondermüll (Hazardous waste) Ausschlusskriterium Nr. (10) bezogen auf Aktien und Anleihen von Unternehmen und (18) bezogen auf Investmentanteile Insbesondere wird in Prinzip 7 des UN Global Compact der Vorsorgeansatz postuliert. Es wird davon ausgegangen, dass Unternehmen welche keine schwerwiegenden Verstöße mit dem UN Global Compact aufweisen, nur beschränkte negative Auswirkungen auf geschützte Gebiete und die dort beheimateten Arten, und nur beschränkte negative Auswirkungen an anderen Orten durch Schadstoff-belastetes Abwasser oder durch Sondermüll entfalten.
10. Verstöße gegen den UN Global Compact oder die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen (Violations of UNGC and OECD Guidelines for MNE) Ausschlusskriterium Nr. (10) bezogen auf Aktien und Anleihen von Unternehmen und (18) bezogen auf Investmentanteile Schwerwiegende Verstöße gegen den UN Global Compact und die OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen werden durch das Ausschlusskriterium Nr. 8 fortlaufend überwacht.
11. Mangelnde Prozesse und Compliancemechanismen um Einhaltung des UN Global Compacts oder der OECD Leitlinien für multinationale Unternehmen zu überwachen (Lack of processes and compliance mechanisms to monitor compliance with UNGC and OECD Guidelines) Ausschlusskriterium Nr. (10) bezogen auf Aktien und Anleihen von Unternehmen und (18) bezogen auf Investmentanteile Unternehmen, bei denen schwerwiegende Verstöße gegen die genannten Vereinbarung auftreten, haben erkennbar nicht ausreichend Strukturen geschaffen, um die Einhaltung der Normen sicherstellen zu können, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Ausschluss zu einer Beschränkung der negativen Auswirkungen führt.
12. Unbereinigte geschlechtsspezifische Lohnlücke (Unadjusted gender pay gap) 13. Geschlechterdiversität im Aufsichtsrat oder Geschäftsführung (Board gender diversity) Ausschlusskriterium Nr. (10) bezogen auf Aktien und Anleihen von Unternehmen und (18) bezogen auf Investmentanteile Da Prinzip 6 des UN Global Compact auf die Abschaffung aller Formen von Diskriminierung am Arbeitsplatz abzielt und zudem im Rahmen der Prinzipien 3-6 auf die ILO Kernarbeitsnormen verwiesen wird ist davon auszugehen, dass der Ausschluss schwerwiegender Verstöße zu einer Beschränkung negativer Auswirkungen führt.
14. Exposition zu kontroversen Waffen (Exposure to controversial weapons) Ausschlusskriterium Nr. (10) bezogen auf Aktien und Anleihen von Unternehmen und (18) bezogen auf Investmentanteile Über das Ausschlusskriterium Nr. (2) wird eine Investition in Unternehmen, welche Umsatz mit kontroversen Waffen, bspw. Antipersonenminen erwirtschaften, ausdrücklich ausgeschlossen.
Für Anleihen von Staaten:
Nachhaltigkeitsfaktor/​ PAI Berücksichtigt durch Begründung
Treibhausgasintensität (GHG Intensity) Ausschlusskriterium Nr. (10) Da der Portfoliomanager durch Anwendung des Ausschlusskriteriums Nr. (10) nur in Anleihen von Staaten investiert, die das Pariser Abkommen ratifiziert haben, ist sichergestellt, dass nur in Staaten investiert wird, welche Maßnahmen treffen, um die Treibhausgasintensität zu minimieren. Daher lässt sich davon ausgehen, dass mittelbar eine Beschränkung negativer Auswirkungen auf die Treibhausgasintensität von Staatenerfolgt.
Im Portfolio befindliche Anleihen von Ländern, die sozialen Verstößen ausgesetzt sind (Investee countries subject to social violations) Ausschlusskriterium Nr. (9) Durch Anwendung des Ausschlusskriterium Nr. (9) investiert der Portfoliomanager für das Sondervermögen nicht in Staatsanleihen, welche auf Grundlage bestehender Informationen, Analysen und Experteninterviews als „unfrei“ klassifiziert werden. [Die Klassifizierung ist in „frei“, „teilweise frei“ und „unfrei“ unterteilt.] So wird sichergestellt, dass der Portfoliomanager wenigstens keine Anleihen von Staaten investiert, welche definitiv sozialen Verstößen ausgesetzt sind. Entsprechend wird das PAI insofern berücksichtigt, als dass eine Beschränkung negativer erfolgt.
Der Portfoliomanager des Sondervermögens kann bei Investitionen in Investmentanteile nicht berücksichtigen, ob diese die PAI für Staatsanleihen ihrerseits berücksichtigen, da entsprechende Daten von MSCI ESG Research LLC noch nicht bereitgestellt werden. Sobald geeignete Daten verfügbar sind, wird der Portfoliomanager diese entsprechend bei seinen Investitionsentscheidungen einbeziehen.
Investmentanteile lagen im relevanten Bezugszeitraum vom 01.06.2024 bis zum 31.05.2024 vor.
Die genaue Funktionsweise der Titelauswahl wird auf der Homepage der Gesellschaft unter
https:/​/​www.hansainvest.com/​deutsch/​fondswelt/​fondsuebersicht/​
dargestellt.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Es wurden die Sektoren anhand der NACE Codes ausgewiesen.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswerten im Vergleich zum kumulierten Fondsvolumen abzüglich der Kasse, da diese keine Hauptinvestition darstellt. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.

 

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:01.06.2023 – 31.05.2024

 

Größte Investitionen Sektor In % der
Vermögenswerte
Land
iShs IV-MSCI EMU SRI UCITS ETF Registered Acc.Shs EUR o.N. (IE00BJLKK341) Treuhand-+ sonst.Fonds 25,37% Irland
iShsIV-EO Ultrash.Bd ESG U.ETF Registered Shares EUR Dist.oN (IE00BJP26D89) Treuhand-+ sonst.Fonds 23,16% Irland
iShsII-MSCI Europe SRI U.ETF Registered Shs EUR (Acc) o.N. (IE00B52VJ196) Treuhand-+ sonst.Fonds 15,12% Irland

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Der Mindestanteil der Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erfüllung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfolgen, muss 75 % des Wertes des Sondervermögens betragen.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswerten für den relevanten Bezugszeitraum 01.06.2023 bis 31.05.2024. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.
In der nachfolgenden graphischen Aufstellung erfolgt eine Aufteilung der Vermögensgegenstände des Fonds in verschiedene Kategorien. Der jeweilige durchschnittliche Anteil am Fondsvermögen wird in Prozent angegeben.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst die Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Nachfolgend werden die Sektoren anhand des Branchen Typs NACE Codes ausgewiesen.
Es wurden im Berichtszeitraum vom 01.06.2023 bis 31.05.2024 gemäß Art. 54 Delegierte Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission keine Investitionen in den dort genannten Sektoren durchgeführt. Der Anteil der Investitionen in den Sektoren und Teilsektoren von fossilen Brennstoffe ist somit 0,00 %.
Die Grundlage der Ermittlung der Werte beruht auf den börsentäglichen Durchschnittswert im Vergleich zum kumulierten Fondsvolumen abzüglich der Kasse, da diese keine Hauptinvestition darstellt. Dadurch können Abweichungen zur Vermögensübersicht im Jahresbericht entstehen.
Sektor Anteil
Treuhand-+ sonst.Fonds 100,00%
Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Der Fonds trägt nicht zu einem oder mehreren Umweltzielen gem. Art 9 der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) bei.
Die dem Fonds zugrundeliegenden Investitionen sind nicht, d.h. zu 0 %, auf Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet, die gem. Art. 3 Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten eingestuft sind.

 

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO 2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.

 

Wurden mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert? 1
[ ] Ja:
[ ] In fossiles Gas [ ] In Kernenergie
[X] Nein

_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse , die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z.B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in abgesetzter Farbe. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO 2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Die maßgeblichen Daten, die zur Emittlung des Anteils der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten herangezogen werden müssen, liegen noch nicht in ausreichendem Umfang vor. Daher wird der folgende Anteil angegeben:
Art der Wirtschaftstätigkeit Anteil
Ermöglichende Tätigkeiten 0,00%
Übergangstätigkeiten 0,00%

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Das Sondervermögen strebt keine nachhaltigen Investitionen an. Insofern wurden keine derartigen Investitionen getätigt.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter “#2 Andere Investitionen” können Investitionen in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere, Wertpapiere, die keine Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere sind, Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente fallen.
Dabei darf das Finanzprodukt bis zu 25 % des Wertes des Sondervermögens in “#2 Andere Investitionen” investieren.
Dabei kann der Portfolioverwalter die Investitionen in “#2 Andere Investitionen” zur Liquiditätserhaltung, zur Absicherung und/​oder zur Schaffung einer zusätzlichen Rendite vornehmen.
Ein ökologischer oder sozialer Mindestschutz wird in Bezug auf Aktien, Anleihen und Investmentanteile durch das Anwenden der oben genannten Ausschlusskriterien sichergestellt. Dies gilt nur dann, wenn der Datenprovider entsprechende Daten zur Verfügung stellt. Sofern keine Daten verfügbar sind, bleiben die Aktien, Anleihen oder Investmentanteile erwerbbar.
Andere Investitionen hatten im Berichtszeitpunkt einen durchschnittlichen Anteil von 4,17 %.
Im relevanten Zeitraum vom 01.06.2023 bis zum 31.05.2024 gehörten hierzu Investitionen in Bankguthaben und liquide Mittel, die aus Liquiditätszwecken gehalten wurden.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Es wurde die Ausrichtung an den vorgegebenen ESG-Faktoren ordnungsgemäß in den Anlageprozess implementiert. Die beworbenen Merkmale wurden im Laufe des relevanten Zeitraums vom 01.06.2023 bis 31.05.2024 durchgehend beachtet.
Im Berichtszeitraum wurden die folgenden Verstöße gegen die dargestellten Ausschlusskriterien oder Anlagegrenzen festgestellt:
Durch Änderung des MSCI ESG-Ratings bei einem Zielfonds kam es im Zeitraum vom 19.07. bis zum 27.07.2023 zu einer passiven Grenzverletzung. Vermögegensgegenstände im Zielfonds verstießen gegen die FNUC Ausschlusskriterien. Die Grenzverletzung wurde durch den Verkauf des Zielfonds behoben.
Sofern Daten des Datenproviders für die Bewertung vorhanden waren, erfolgte die Anlage in Wertpapieren im Einklang mit den beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Kriterien.
Das Abstimmungsverhalten bei Hauptversammlungen der HANSAINVEST sowie der Umgang mit Aktionärsanträgen kann unter „https:/​/​www.hansainvest.de/​unternehmen/​compliance/​abstimmungsverhalten-bei-hauptversammlungen“ eingesehen werden.
Bei der HANSAINVEST nehmen wir unsere treuhänderische Pflicht gegenüber unseren Kunden sehr ernst und handeln in deren alleinigem Interesse. Wir sind davon überzeugt, dass gute Corporate Governance ein zentraler Faktor für langfristig höhere relative Renditen auf Aktien- und festverzinsliche Anlagen ist. Wir lassen uns bei unseren Anlageentscheidungen daher nicht nur von kurzfristigen finanziellen Zielen leiten. Vielmehr erwarten wir von den Unternehmen, in die wir investieren, auch eine nachhaltige verantwortungsvolle Unternehmensführung, die ESG- relevante Aspekte berücksichtigt. Entsprechend der bereits vollzogenen ESG Integration berücksichtigt die HANSAINVEST im Rahmen der Ausübung der Aktionärsrechte daher auch nichtfinanzielle Kriterien, wie die Rücksichtnahme auf die Umwelt (E für Environment), soziale Kriterien (S für Social), sowie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (G für Governance).Dabei stützen wir uns auf anerkannte nationale und internationale Regelwerke wie beispielsweise die jeweils aktuellen Analyse- Leitlinien für Hauptversammlungen (ALHV) des Bundesverbands Investment und Asset Management e.V. (BVI), des Deutschen Corporate Governance Kodex bzw. der in den jeweiligen Ländern geltenden Kodizes sowie die UN Principles for Responsible Investment (PRI), deren erklärtes Ziel es ist, ein besseres Verständnis der Auswirkungen von Investitionsaktivitäten auf Umwelt-, Sozial und Unternehmensführungsthemen zu schaffen und Investoren bei der Integration dieser Fragestellungen zu unterstützen.
Um mögliche Interessenkonflikte zum Nachteil unserer Anleger zu vermeiden, haben wir verschiedene organisatorische Maßnahmen getroffen und diese in unseren Grundsätzen für den Umgang mit Interessenkonflikten veröffentlicht: Conflicts of Interest Policy
Der Bericht über das Abstimmungsverhalten im Zuge der Ausübung unserer Aktionärsrechte kann über unsere Homepage eingesehen werden:
https:/​/​www.hansainvest.de

 

 

Hamburg, 14. August 2024

HANSAINVEST
Hanseatische Investment-GmbH

Geschäftsführung

Dr. Jörg W. Stotz Claudia Pauls

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

 

An die HANSAINVEST Hanseatische Investment  GmbH, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens SMAVESTO – RoboFlex ESG Ausgewogen – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2024, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Mai 2024, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juni 2023 bis zum 31. Mai 2024, sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Vermerks genannten Bestandteile des Jahresberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften bei der Bildung unseres Prüfungsurteils zum Jahresbericht nicht berücksichtigt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Unser Prü fungs ur teil zum Jahresbericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des Jahresberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden Bestandteile des Jahresberichts:

die im Jahresbericht enthaltenen und als nicht vom Prüfungsurteil zum Jahresbericht umfasst gekennzeichneten Angaben.

Unser Prü fungs ur teil zum Jahresbericht erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir in diesem Vermerk weder ein Prü fungs ur teil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prü fung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zu den vom Prüfungsurteil umfassten Bestandteilen des Jahresberichts oder zu unseren bei der Prü fung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts , der den Vorschriften des deutschen KAGB in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die HANSAINVEST Hanseatische InvestmentGmbH nicht fortgeführt wird.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 15.08.2024

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Werner Lüning
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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