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Kabinett beschließt Herz-Kreislauf-Gesetz zur verbesserten Früherkennung und Prävention

mandrakept (CC0), Pixabay

Die Bundesregierung hat einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Früherkennung und Bekämpfung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen unternommen. Das Kabinett verabschiedete einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, der darauf abzielt, die Prävention und Behandlung dieser weit verbreiteten Erkrankungen zu stärken.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Jugendliche und Erwachsene künftig regelmäßig von den Krankenkassen zu Untersuchungen zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen eingeladen werden. Ziel ist es, potenzielle Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu behandeln, um schwere Folgeerkrankungen wie Herzinfarkte und Schlaganfälle zu verhindern.

Darüber hinaus sollen die Krankenkassen verstärkt Angebote zur Rauchentwöhnung übernehmen, da Rauchen einer der bedeutendsten Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist. Mit der Übernahme zusätzlicher Präventionsmaßnahmen sollen mehr Menschen dabei unterstützt werden, das Rauchen aufzugeben und somit ihr Risiko für schwere Erkrankungen zu senken.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach äußerte sich zuversichtlich, dass das neue Gesetz einen entscheidenden Beitrag zur Reduzierung der Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Deutschland leisten wird. Er betonte, dass durch die konsequente Umsetzung des Gesetzes viele Menschenleben gerettet werden könnten, indem Herzinfarkte und Schlaganfälle vermieden werden.

Das Herz-Kreislauf-Gesetz ist Teil einer umfassenderen Gesundheitsstrategie der Bundesregierung, die darauf abzielt, die Prävention in der Bevölkerung zu stärken und das Bewusstsein für gesundheitsgefährdende Lebensgewohnheiten zu schärfen.

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