Die Vergabe der 5G-Mobilfunkfrequenzen im Jahr 2019 wurde vom Verwaltungsgericht Köln als rechtswidrig eingestuft. Das Gericht stellte fest, dass das Bundesverkehrsministerium unter dem damaligen Minister Andreas Scheuer unzulässigen Einfluss auf die Bundesnetzagentur ausgeübt habe. Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob die neuen Frequenzinhaber verpflichtet werden sollten, kleineren Mobilfunkanbietern die Mitnutzung der Netze zu moderaten Preisen anzubieten.
Die Bundesnetzagentur hatte entschieden, auf eine solche Verpflichtung zu verzichten, was dazu führte, dass mehrere kleinere Anbieter sich benachteiligt fühlten und gegen die Entscheidung klagten. Diese Anbieter hoffen nun auf eine Neuverhandlung der Frequenzvergabe, die ihre Wettbewerbschancen verbessern könnte.
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, und es bleibt abzuwarten, ob es zu einer Neuvergabe der Frequenzen kommen wird oder ob weitere rechtliche Schritte folgen. Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Konsequenzen für die Mobilfunkbranche in Deutschland haben.