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Staatsanwaltschaft Dresden

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft DresdenAußenstelle GutenbergstraßeBenachrichtigung über die Entschädigung der Opfer einer Straftat und Information über deren Rechte (§ 459i StPO)R006 VRs 424 Js 32971/19Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:verurteilte Person Milos SipekEntscheidung Urteil des Landgerichts Dresden vom 09.02.2021, Az. 17 KLs 424 Js 32971/19, rechtskräftig seit 11.11.2021Einziehungsanordnung Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (§ 73 StGB)Hier: FahrzeugteileEs liegt folgender Sachverhalt zugrunde:Zusammenfassende Darstellung des Sachverhalts und Beschreibung der Umstände, unter denen die Straftat(en) begangen wurde(n), einschließlich Tatzeit und Tatort, und Art der Beteiligung der verurteilten Person:Ab einem nicht genau feststellbaren Zeitpunkt nahm der Verurteilte beim Ankauf von Fahrzeugeinzelteilen, die insbesondere aus Multivans der Marke VW stammten, zumindest billigend in Kauf, dass diese Teile aus zuvor entwendeten Kraftfahrzeugen stammten. Der Verurteilte kaufte und übernahm – selbst oder durch seine Angestellten – an jeweils unbekannten Orten und jeweils kurz nach der Entwendung Einzelteile der von unbekannten Tätern gestohlenen Fahrzeuge und lagerte sie in seiner Werkstatt unweit von Usti nad Labem in 40339 Chlumec-Zandov Nr. 101, um sie anschließend gewinnbringend zu verkaufen und sich hierdurch eine nicht unbeträchtliche und auf eine längere Zeit und einigen Umfang gerichtete Einnahmequelle zu verschaffen.Diebstahlstaten:• Alsbald nach dem 17.02.2014 zwischen 20:00 Uhr und 22:00 in 01069 Dresden, Bernhardstraße 19,Pkw VW T5 mit dem amtlichen Kennzeichen DD-OZ 808 des Geschädigten Schulz• Im Zeitraum 27.05.2014, 22:00 Uhr bis 28.05.2014, 06:55 Uhr in 04808 Wurzen, Georg-Schumann-Straße/Liscowstraße,Pkw VW T5 mit dem amtlichen Kennzeichen L-FM 968 des Geschädigten Fenzlau• Im Zeitraum 17.06.2014, 16:00 Uhr bis 18.06.2014, 06:30 in 04808 Wurzen, Erich-Weinert-Straße 5Pkw VW Caravelle mit dem amtlichen Kennzeichen L-UH 3102 der Geschädigten Matthers & Zocher GbR• Im Zeitraum 21.06.2014, 23:45 Uhr bis 22.06.2014, 08:45 Uhr in 01640 Coswig, An der Börse/ JaspisstraßePkw VW T5 Caravelle mit dem amtlichen Kennzeichen MEI-GO 202 des Geschädigten Jaxy.• Am 25.06.2014 zwischen 10:00 Uhr und 13:00 in 01824 Rosenthal-Bielatal, zwischen der Kirche und der Schweizer MühlePkw VW Golf GTO mit dem amtlichen Kennzeichen DD-GE 2802 des Geschädigten Stephan• Im Zeitraum 28.06.2014, 21:00 Uhr bis 29.06.2014, 09:30 Uhr in 01587 Riesa, Villerupter Straße/ DöbelnerPkw VW Transporter mit dem amtlichen Kennzeichen N-GU 260 des Geschädigten Brühl• Am 02.07.2014 zwischen 05:50 Uhr und 16:50 Uhr in 01689 Weinböhla, BahndammwegPkw VW Touran mit dem amtlichen Kennzeichen FG-DW 810 des Geschädigten Weber• Im Zeitraum 03.07.2014, 23:30 Uhr bis 04.07.2014, 10:00 Uhr in 09116 Chemnitz, Karl-August-Georgi-Straße 2Pkw VW T5 Multivan mit dem amtlichen Kennzeichen C-VP 111 des Geschädigten Peter• Am 11.07.2014 zwischen 09:30 Uhr und 10:15 Uhr in 02633 Doberschau-Gaußig, Bautzener Straße 5Pkw VW Transporter mit dem amtlichen Kennzeichen BZ-TS 591 des Geschädigten Trompler• Im Zeitraum 14.07.2014, 21:00 Uhr bis 15.07.2014, 05:30 Uhr in 04416 Markleeberg, Hauptstraße 256Pkw VW T5 mit dem amtlichen Kennzeichen L-XA 3258 des Geschädigten Rene Kern• Im Zeitraum 19.07.2014, 22:00 Uhr bis 20.07.2014, 08:45 in 01558 Großenhain, Preuskerstraße 42Pkw VW T5 Multivan mit dem amtlichen Kennzeichen GRH-WS 58 des Geschädigten Schneider• Am 19.08.2014 zwischen 12:30 Uhr und 19:00 Uhr in 01824 Königsstein, Schandauer Straße, Parkplatz Hotel LindenhofPkw VW Multivan mit dem amtlichen Kennzeichen VIE-AH 853 des Geschädigten – Hubert• Im Zeitraum 03.09.2014, 20:15 Uhr bis 04.09.2014, 07:00 Uhr in 01612 Nünchritz, Glaubitzer Straße 23Pkw VW T5 Caravelle mit dem amtlichen Kennzeichen RG-G 992 der Geschädigten Steuer• Am 09.09.2014 zwischen 05:45 Uhr und 17:30 Uhr in 01640 Coswig, Industriestraße, Parkplatz Firma LauberPkw VW Transporter mit dem amtlichen Kennzeichen TO-R 349 des Geschädigten Jahn• Am 05.10.2014 zwischen 12:00 Uhr und 16:30 Uhr in 01824 Rosenthal-BielatalPkw VW T4 mit dem amtlichen Kennzeichen RT-YQ 151 der Geschädigten Wiesiolek• Am 12.10.2014 zwischen 10:45 Uhr und 17:00 Uhr in 01824 Rosenthal-Bielatal, Schweizer Mühle 16Pkw VW T4 mit dem amtlichen Kennzeichen DD-WS 803 des Geschädigten Kubis.• Im Zeitraum 26.10.2014, 18:00 Uhr bis 27.10.2014, 07:05 in 01558 GroßenhainPkw VW T5 mit dem amtlichen Kennzeichen MEI-BG 236 des Geschädigten Petzold• Am 27.10.2014 zwischen 10:52 Uhr und 12:50 Uhr in 09548 Seiffen, Hauptstraße 203Pkw VW Passat Variant mit dem amtlichen Kennzeichen MN-XH 475 des Geschädigten SchulzeDie eingezogenen Fahrzeugteile befinden sich in der Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft Dresden.Wichtige Hinweise für Anspruchsinhaber bei erfolgter Einziehung von TaterträgenAnspruch auf Rückgewähr nach § 459h StPO• In diesem Verfahren wurde ein Gegenstand eingezogen, hinsichtlich dessen Ihnen gegebenenfalls ein Anspruch auf Rückübertragung oder Herausgabe erwachsen ist, § 459h Abs. 1 StPO.Eine etwaige Rückübertragung bzw. Herausgabe kann nur stattfinden, wenn der eingezogene Gegenstand durch die Vollstreckungsbehörde beigetrieben werden kann.• Sollten Sie bereits durch einen Dritten (z.B. eine Versicherung) entschädigt worden oder nicht mehr Inhaber des Anspruchs (z.B. aufgrund Abtretung) sein, leiten Sie dieses Schreiben bitte an diesen Dritten oder den Anspruchserwerber als Rechtsnachfolger weiter.Sie werden darauf hingewiesen, dass der Rechtsnachfolger an Ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, den im folgenden Abschnitt beschriebenen Antrag zu stellen und die Rückübertragung oder Herausgabe des Gegenstandes an sich zu verlangen (Anspruchsanmeldung).Verfahren zur Rückübertragung oder Herausgabe nach § 459j StPO• Der Anspruch auf Rückübertragung oder Herausgabe kann von Ihnen bzw. Ihrem Rechtsnachfolger durch Anmeldung innerhalb von sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft geltend gemacht werden, § 459j Abs. 1 StPO.Hinweis: Erfolgte die Veröffentlichung dieser Mitteilung im elektronischen Bundesanzeiger, läuft die genannte Frist ab dem Datum der Veröffentlichung.Bei einer unverschuldeten Versäumung der 6-Monatsfrist ist unter den in den §§ 44, 45 StPO bezeichneten Voraussetzungen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 459j Abs. 4 StPO).Zudem bleibt es Ihnen bzw. Ihrem Rechtsnachfolger unbenommen, den Anspruch auf Rückübertragung oder Herausgabe unabhängig von der 6-Monatsfrist geltend zu machen, indem ein vollstreckbarer zivilrechtlicher Titel (vollstreckbares Endurteil gemäß § 704 Zivilprozessordnung (ZPO) oder anderer Vollstreckungstitel im Sinne von § 794 ZPO) vorgelegt wird, aus dem sich der Anspruch ergibt (§ 459j Abs. 5 StPO)• Ergibt sich die Berechtigung des Antragstellers hinsichtlich des angemeldeten Anspruchs eindeutig aus der Einziehungsanordnung und den ihr zugrundeliegenden Feststellungen, so wird der eingezogene Gegenstand an den Antragsteller zurückübertragen oder herausgegeben.Andernfalls bedarf es der Zulassung durch das Gericht. Das Gericht wird die Rückübertragung oder Herausgabe versagen, wenn der Antragsteller seine Anspruchsberechtigung nicht im Sinne des § 294 ZPO glaubhaft macht (§ 459j Abs. 2 StPO).Vor der Entscheidung über die Rückübertragung oder Herausgabe wird der von der Einziehung Betroffene soweit möglich angehört (§ 459j Abs. 3 StPO).Allgemeine Hinweise zu eingezogenen Gegenständen, soweit sie durch die Staatsanwaltschaft sichergestellt/beigetrieben wurden• Eine Gewähr für den allgemeinen Zustand der durch die Staatsanwaltschaft sichergestellten/beigetriebenen Gegenstände kann nicht übernommen werden. Ansprüche des Anspruchsinhabers aufgrund Wertverlusts bestehen gegenüber der Staatsanwaltschaft nicht.• Bei Versäumung der 6-Monatsfrist wird die Verwertung der Gegenstände angeordnet. Eine Gewähr für wertgleiche Verwertungsergebnisse, welche bei späterer Anmeldung (§ 459j Abs. 5 StPO) an Stelle der Gegenstände treten, kann nicht übernommen werden.Bitte haben Sie Verständnis, dass es der Staatsanwaltschaft über diese Bekanntmachung hinaus nicht erlaubt ist, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie daher von schriftlichen oder mündlichen Anfragen ab und lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Rechtsanwalt beraten.

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