Die Ampel-Koalition plant, noch im Herbst einen Gesetzentwurf zur schrittweisen Abschaffung der Staatsleistungen an die Kirchen vorzulegen, obwohl das Vorhaben von den Bundesländern abgelehnt wird. Die FDP-Abgeordnete Sandra Bubendorfer-Licht erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass die Reform so gestaltet werden soll, dass keine Zustimmung des Bundesrats erforderlich ist. Dies sei laut Grundgesetz in diesem speziellen Fall möglich, so Bubendorfer-Licht weiter.
Die Staatsleistungen an die Kirchen, die seit der Zeit der Säkularisation bestehen, sind ein seit langem kontrovers diskutiertes Thema. Diese Zahlungen, die von den Bundesländern an die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland geleistet werden, sind historisch bedingt, und ihre Abschaffung wurde bereits in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 festgeschrieben, jedoch nie umgesetzt.
Die Ampel-Koalition, bestehend aus SPD, Grünen und FDP, sieht sich nun gezwungen, das Vorhaben trotz des Widerstands der Länder ohne deren Zustimmung voranzutreiben. Bubendorfer-Licht betonte, dass die Blockadehaltung der Länder die Koalition zu diesem Schritt zwinge. Der Gesetzentwurf soll die Grundlage für eine langfristige, gerechte und verfassungsmäßig abgesicherte Ablösung der Staatsleistungen schaffen.
Inhaltlich ist geplant, die Zahlungen schrittweise zu reduzieren, wobei sowohl eine angemessene Übergangszeit als auch Kompensationen für die Kirchen vorgesehen sind. Die genaue Ausgestaltung der Reform, einschließlich der finanziellen Details und der Modalitäten der Ablösung, ist noch Gegenstand von Verhandlungen innerhalb der Koalition.
Das Vorhaben dürfte in der politischen und gesellschaftlichen Debatte für erhebliches Aufsehen sorgen, da es grundlegende Fragen zur Trennung von Kirche und Staat und zur finanziellen Beziehung zwischen beiden aufwirft. Während die Kirchen traditionell argumentieren, dass die Staatsleistungen eine Entschädigung für historische Enteignungen darstellen, wächst in Teilen der Gesellschaft und Politik der Wunsch nach einer klareren Trennung und der Beendigung dieser Zahlungen.
Sollte der Gesetzentwurf tatsächlich ohne Zustimmung des Bundesrats verabschiedet werden, könnte dies einen Präzedenzfall für ähnliche Reformvorhaben darstellen und die Diskussion über die föderalen Strukturen und Zuständigkeiten in Deutschland neu entfachen.