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Insolvenzverfahren: Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen im Fall KaBo GmbH

geralt (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 24 IN 137/24

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der KaBo GmbH, Haaggasse 24, 72070 Tübingen, vertreten durch den Geschäftsführer Ivan Bondarencu, hat das Amtsgericht Tübingen einen wichtigen Beschluss gefasst. Unter dem Aktenzeichen 24 IN 137/24 wurden die mit Beschluss vom 25. Juni 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Die KaBo GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 768115, hatte sich in einem kritischen finanziellen Zustand befunden, was zur Anordnung dieser Sicherungsmaßnahmen geführt hatte. Mit dem aktuellen Beschluss vom 22. August 2024 wird jedoch signalisiert, dass diese Maßnahmen nun nicht mehr erforderlich sind.

Dieser Schritt markiert einen Wendepunkt im laufenden Verfahren und könnte bedeuten, dass die wirtschaftliche Lage der KaBo GmbH überprüft und als stabil genug bewertet wurde, um auf die strikten Sicherungsmaßnahmen zu verzichten.

Amtsgericht Tübingen – Insolvenzgericht – 22.08.2024

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