Start Allgemein Urteil des OLG Dresden gegen die Energiekonzepte Deutschland GmbH

Urteil des OLG Dresden gegen die Energiekonzepte Deutschland GmbH

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Daniel_B_photos (CC0), Pixabay

Interviewer: Herr Bremer, Sie haben kürzlich einen wichtigen Rechtsstreit gegen die Energiekonzepte Deutschland GmbH gewonnen. Können Sie uns erzählen, worum es in diesem Fall ging?

Thomas Bremer: Gerne. Ich betreibe das Portal www.die-bewertung.de, auf dem ich am 24. April 2023 einen Artikel über die Energiekonzepte Deutschland GmbH veröffentlicht habe. In diesem Artikel habe ich einen WDR-Beitrag verlinkt und als meine persönliche Schlussfolgerung geschrieben: „Kaufen Sie keine Solaranlage bei Energiekonzepte Deutschland GmbH“.

Interviewer: Und dagegen hat das Unternehmen geklagt?

Bremer: Genau. Sie haben das als rechtswidrigen Boykottaufruf gesehen und wollten, dass ich den Artikel entferne.

Interviewer: Wie hat das Gericht in erster Instanz entschieden?

Bremer: Das Landgericht Leipzig gab der Klage zunächst statt. Sie meinten, meine Veröffentlichung sei ohne Begründung erfolgt und es ginge mir nur darum, der Firma zu schaden.

Interviewer: Aber Sie haben gegen dieses Urteil Berufung eingelegt?

Bremer: Ja, das habe ich. Und das Oberlandesgericht Dresden hat mir nun Recht gegeben.

Interviewer: Was waren die Hauptargumente des Oberlandesgerichts?

Bremer: Das Gericht hat festgestellt, dass mein Artikel durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt ist – also durch die Meinungsfreiheit. Sie haben erkannt, dass ich keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolge, sondern mich für Verbraucherschutz einsetze. Außerdem haben sie betont, dass mein Aufruf im Kontext des verlinkten WDR-Beitrags zu sehen ist und nicht isoliert betrachtet werden darf.

Interviewer: Gab es noch weitere wichtige Punkte in der Urteilsbegründung?

Bremer: Ja, das Gericht hat auch festgestellt, dass mein Portal keine übermäßige Reichweite oder Marktmacht hat. Der betreffende Artikel hatte nach dreieinhalb Wochen nur 510 Aufrufe. Zudem sah das Gericht keine Anzeichen dafür, dass ich die Firma nötigen oder erpressen wollte.

Interviewer: Was bedeutet dieses Urteil für Sie und Ihre Arbeit?

Bremer: Es ist eine wichtige Bestätigung für meine Arbeit im Verbraucherschutz. Das Urteil stärkt das Recht, kritische Meinungen zu äußern, auch wenn sie für Unternehmen unangenehm sein können. Es zeigt, dass Verbraucherschutz und Meinungsfreiheit in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert haben.

Interviewer: Herr Bremer, vielen Dank für dieses Gespräch und die Einblicke in diesen interessanten Rechtsfall.

Bremer: Ich danke Ihnen für Ihr Interesse.

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