Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren: Vorläufige Verwaltung für RyseUp Service GmbH angeordnet

Insolvenzverfahren: Vorläufige Verwaltung für RyseUp Service GmbH angeordnet

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Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 280 IN 111/24

Im laufenden Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RyseUp Service GmbH, mit Sitz in der Anni-Eisler-Lehmann-Straße 3, 55122 Mainz, hat das Amtsgericht Mainz unter dem Aktenzeichen 280 IN 111/24 am 22. August 2024 um 09:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.

Beschluss:

Gemäß dem Beschluss sind ab sofort alle Verfügungen der RyseUp Service GmbH nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Hirner, Stadthausstraße 6, 55116 Mainz, bestellt. Herr Hirner ist erreichbar unter der Telefonnummer 06131/8889898, per Fax unter 06131/8889899 sowie per E-Mail unter hirner@bcp-wiesbaden.de.

Zudem wurden alle Schuldner der RyseUp Service GmbH aufgefordert, ihre Leistungen nur noch unter Berücksichtigung dieses Beschlusses zu erbringen, um sicherzustellen, dass die Vermögenswerte ordnungsgemäß verwaltet und gesichert werden.

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus steht auch jedem Gläubiger, der das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchte, das Recht zur sofortigen Beschwerde zu.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Sollte die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt sein, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung zu laufen.

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Wichtig ist, dass die Beschwerde rechtzeitig beim Amtsgericht Mainz eingeht und sie von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet ist. Die Beschwerde muss den angefochtenen Beschluss genau bezeichnen und erklären, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird.

Hinweis:

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Website des Gerichts: www.agmz.justiz.rlp.de. Auf Wunsch wird Ihnen die Datenschutzerklärung auch in Papierform zugestellt.

Amtsgericht Mainz – 22.08.2024

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