Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren: Vorläufige Insolvenzverwaltung für Riccardo Retail GmbH angeordnet

Insolvenzverfahren: Vorläufige Insolvenzverwaltung für Riccardo Retail GmbH angeordnet

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SimonMichaelHill (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 701 IN 391/24

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Riccardo Retail GmbH, ansässig in der Molkereistraße 3, 17033 Neubrandenburg, hat das Amtsgericht Neubrandenburg unter dem Aktenzeichen 701 IN 391/24 eine entscheidende Maßnahme ergriffen. Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Stefan Götz, befindet sich nun in einem Zustand vorläufiger Insolvenzverwaltung.

Beschluss:

Am 22. August 2024 um 18:00 Uhr ordnete das Gericht zum Schutz des Vermögens der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen an:

Verfügungsverbot: Der Riccardo Retail GmbH wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Gesellschaft geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam, bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.

Unterbrechung von Zivilverfahren: Der Beschluss bewirkt auch eine Unterbrechung aller gerichtlich anhängigen Zivilrechtstreitigkeiten gemäß § 240 ZPO.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde zudem die Aufgabe übertragen, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

Spezielle Anordnungen:

Der Riccardo Retail GmbH ist es ab sofort verboten, über ihre Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Diese Befugnisse gehen ebenfalls auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über, der zudem ermächtigt wurde, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Kreditinstitute, die Konten der Schuldnerin führen, sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft zu erteilen. Auch den Schuldnern der Riccardo Retail GmbH (Drittschuldnern) ist es verboten, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten; sie sind angehalten, sämtliche Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 16 – 18, 17033 Neubrandenburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung beziehungsweise mit der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).

Elektronische Kommunikation:

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei eine einfache E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Weitere Details zur elektronischen Kommunikation und den sicheren Übermittlungswegen finden sich in der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) und auf der Internetseite www.justiz.de.

Amtsgericht Neubrandenburg – Insolvenzgericht – 22.08.2024

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