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FMA verhängt hohe Geldstrafe gegen Hypo Vorarlberg Bank AG wegen Verstößen im Bereich Geldwäscheprävention

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geralt (CC0), Pixabay

Bekanntmachung: Strenge Sanktionen wegen unzureichender Sorgfaltspflichten

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gegen die Hypo Vorarlberg Bank AG eine empfindliche Geldstrafe in Höhe von 791.000 Euro verhängt. Der Grund für diese strenge Sanktion liegt in schwerwiegenden Verstößen gegen das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG). Diese Vergehen stehen im Zusammenhang mit einer Korrespondenzbankbeziehung, die Treuhandveranlagungen sowie die Abwicklung von Zahlungen umfasste.

Die FMA stellte fest, dass die Hypo Vorarlberg Bank AG ihrer Pflicht zur sorgfältigen Überprüfung der Herkunft der auf den Veranlagungskonten angelegten Gelder nicht nachgekommen ist. Darüber hinaus wurden die Zahlungsverkehrskonten nicht einer risikobasierten und kontinuierlichen Überwachung unterzogen, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Diese Versäumnisse sind besonders gravierend, da sie die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erheblich beeinträchtigen können. Die Durchsetzung der Sorgfaltspflichten ist eine zentrale Maßnahme, um die Integrität des Finanzsystems zu schützen und illegale Finanzströme zu verhindern.

Das gegen die Hypo Vorarlberg Bank AG ergangene Straferkenntnis ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Die FMA betont jedoch die Notwendigkeit, dass Banken und Finanzinstitute höchste Sorgfalt bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben walten lassen, um die Sicherheit und Stabilität des Finanzmarktes zu gewährleisten.

Die FMA bleibt wachsam und setzt sich weiterhin konsequent für die Einhaltung der Geldwäschepräventionsvorschriften ein.

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