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Staatsanwaltschaft Leipzig

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Leipzig

Strafvollstreckungsverfahren gegen Ludovic Nicolas
Benachrichtigung gemäß § 459i StPO
über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung

22 VRs 650 Js 52739/​21

In einem selbständigen Einziehungsverfahren gemäß § 76a Abs. 1 StGB der Staatsanwaltschaft Leipzig, Az: 650 Js 52739/​21, gegen Ludovic Nicolas, geb. am 30.07.1980 ist nach dem Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 08.02.2023 nach den von dem Gericht getroffenen Feststellungen aus den von dem unbekannten Täter begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz für die Tatverletzten entstanden.

Zu einem unbekannten Zeitpunkt vor dem 20.08.2020 eröffnete ein unbekannter Täter mit einem Foto des Ludovic Nicolas und von der Vorder- und Rückseite der französischen Identitätskarte des Ludovic Nicolas ein Girokonto auf dessen Namen der N26 Bank GmbH über die N26 App. Nach Identitätsverifizierung über die Firma SafeNed-Fourthline Limited mit den unter einem Vorwand von Ludovic Nicolas erlangten Unterlagen hatte nur der unbekannte Täter die Verfügungsgewalt über das Girokonto mit der IBAN DE18 1001 1001 2622 4371 70. Der unbekannte Täter nutzte das Konto zumindest im Zeitraum vom 07.07.2021 bis zum 09.07.2021 zur betrügerischen Erlangung von insgesamt 35 Geldzahlungen in Höhe von insgesamt 7.418,50 Euro. So hatte der unbekannte Täter am 07.07.2021 über Ebay-Kleinanzeigen Eintrittskarten für eine Veranstaltung im Grassi Museum Leipzig zum Preis von 30 € an die Geschädigte Simona Gabrin verkauft, diese nach Gelderhalt jedoch nicht geliefert. Der unbekannte Täter täuschte vor, diese Eintrittskarten verkaufen zu wollen, um von den getäuschten Kaufinteressenten den Kaufpreis zu erlangen. Die anderen Einzahlungen erlangte der unbekannte Täter aus anderen, nicht näher bekannten betrügerischen Verkäufen, wie sich aus dem Verwendungszweck der eingehenden Zahlungen ergibt. Er hatte zu keinem Zeitpunkt vor, die zum Schein angebotenen Produkte zu übersenden. Vielmehr wollte er sich oder einem Dritten dadurch eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von erheblichem Umfang zum Bestreiten des Lebensunterhaltes verschaffen. Die Gutschriften wurden in Höhe von 6.022,05 Euro sofort weiter überwiesen oder mittels einer Mastercard verfügt. Bei Kontosperrung wies das Girokonto ein Guthaben in Höhe von 1.396,45 Euro auf. Dieses Guthaben wurde auf ein bankinternes Konto transferiert, um die Kontoschließung zu ermöglichen.

Um d. Einziehungsbetroffenen das aus der Straftat zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 1.396,45 EUR angeordnet.

Die jeweils Verletzten können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig zu dem o. g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung zu erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).

Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Anspruche nicht geltend gemacht, verbleibt der eventuell beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.

 

Leipzig, den 19.08.2024

 

gez. Koall, Rechtspflegerin

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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