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Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der dinc immobilien & finanzen GmbH

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derneuemann (CC0), Pixabay

Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der dinc immobilien & finanzen GmbH, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter der Nummer HRB 15577 eingetragen ist und ihren Geschäftssitz in der Königstraße 1, 32545 Bad Oeynhausen hat, wurde am 20. August 2024 um 12:58 Uhr ein wichtiger Beschluss gefasst. Das Unternehmen, das im Bereich Immobilien und Finanzdienstleistungen tätig ist, steht nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.

Beschluss und Maßnahmen:

Unter dem Aktenzeichen 43 IN 469/24 hat das Amtsgericht Bielefeld den erfahrenen Rechtsanwalt Dr. Marcel Streeck, ansässig in der Marienstraße 52, 32427 Minden, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. In seiner Funktion ist Dr. Streeck ermächtigt, sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen zu prüfen und nur mit seiner Zustimmung wirksam werden zu lassen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Dies bedeutet, dass die dinc immobilien & finanzen GmbH ab sofort keine eigenständigen finanziellen Transaktionen oder Entscheidungen treffen kann, ohne dass diese von Dr. Streeck genehmigt werden.

Weiterhin wurde den Schuldnern der dinc immobilien & finanzen GmbH (Drittschuldnern) strengstens untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, alle Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner werden ausdrücklich aufgefordert, jegliche Zahlungen und Leistungen nur noch unter Berücksichtigung dieser Anordnung zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zudem ordnete das Gericht an, dass alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, ausgesetzt werden, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Dieser Beschluss markiert den Beginn eines geordneten Insolvenzverfahrens, das den Schutz der Gläubigerinteressen sicherstellen und die weiteren Schritte in der finanziellen Restrukturierung der dinc immobilien & finanzen GmbH ermöglichen soll.

Amtsgericht Bielefeld, 20. August 2024

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