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Deka Vermögensmanagement GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht zum 30. April 2024. MBS Invest 2 DE000A2DJVN8

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geralt (CC0), Pixabay

Deka Vermögensmanagement GmbH

Frankfurt am Main

MBS Invest 2

Jahresbericht zum 30. April 2024.

Ein OGAW-Sondervermögen deutschen Rechts.

Tätigkeitsbericht.

Anlageziel des Fonds MBS Invest 2 ist der mittel- bis langfristige Kapitalzuwachs durch ein breit gestreutes Anlageportfolio sowie eine positive Entwicklung der Kurse der im Sondervermögen enthaltenen Vermögenswerte. Dabei wird die Erzielung einer größtmöglichen Rendite bei gleichzeitig angemessenem Risiko für diese Anlageklasse angestrebt.

Um dies zu erreichen, investiert der Fonds je nach Marktlage, weltweit in unterschiedliche Anlageklassen und Finanzinstrumente. Um eine möglichst breite Streuung innerhalb der einzelnen Anlageklassen zu erzielen und ein Einzeltitelrisiko zu reduzieren, wird die Anlagestrategie vorzugsweise mittels börsengehandelter Indexfonds und Investmentfonds umgesetzt. Durch Investition in Investmentfonds soll die Risikostreuung zusätzlich erhöht und das Spezialistenwissen der Zielfondsmanager genutzt werden. Bis zu 40 Prozent des Wertes des Fonds darf in Aktien, Aktienfonds, aktienähnliche Genussscheine, aktienbezogene Derivate, Zertifikate mit Aktienbezug, Rohstofffonds sowie Wertpapiere /​ Geldmarktinstrumente /​ Derivate mit Rohstoffexposure angelegt werden.

Dem Fonds liegt ein aktiver Investmentansatz zugrunde. Der Investmentprozess basiert auf einer fundamental orientierten Kapitalmarkteinschätzung. Dabei werden die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen bewertet. Weitere Auswahlkriterien (z.B. Bewertung, Liquidität, Gewinne, Sentiment) fließen in die Chance-Risiko-Analyse ein. Auch sind die Auswahlkriterien wie bspw. Bonität, Regionen und Sektoren bei der Portfoliokonstruktion maßgebend. Danach werden die erfolgversprechenden Zielfonds und Wertpapiere ausgewählt. Bei der Investition orientiert sich das Fondsmanagement hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung an einem Musterportfolio. Dabei wird der Anlagebetrag auf die zulässigen Anlageklassen verteilt. Je nach Einschätzung der Entwicklungschancen einzelner Anlageklassen weicht das Management bei der Verteilung des Anlagebetrages auf die Anlageklassen von der Gewichtung des Musterportfolios ab. Im Rahmen des Investmentansatzes wird auf die Nutzung eines Referenzwertes (Index) verzichtet, da die Fondsallokation nicht mit einem Index vergleichbar ist.

Es können Derivate zu Investitions- und/​oder Absicherungszwecken eingesetzt werden. Ein Derivat ist ein Finanzinstrument, dessen Wert – nicht notwendig 1:1 – von der Entwicklung eines oder mehrerer Basiswerte wie z. B. Wertpapieren oder Zinssätzen abhängt.

Investitionsgrad erhöht

Vor dem Hintergrund wirtschaftlicher und geopolitischer Belastungsfaktoren verloren die europäische wie auch die deutsche Wirtschaft im Jahr 2023 zunächst an Schwung. Im Laufe des Jahres zeigte die Inflationsentwicklung jedoch Anzeichen einer Normalisierung, was zu einer Belebung an den Finanzmärkten führte.

Wichtige Kennzahlen
MBS Invest 2

*Berechnung nach BVI-Methode, die bisherige Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Performance* 1 Jahr 3 Jahre p.a. 5 Jahre p.a.
6,9% -0,4% 1,1%
ISIN DE000A2DJVN8

 

Veräußerungsergebnisse im Berichtszeitraum
MBS Invest 2

Realisierte Gewinne aus in Euro
Renten und Zertifikate 0,00
Aktien 0,00
Zielfonds und Investmentvermögen 2.664.351,74
Optionen 0,00
Futures 0,00
Swaps 0,00
Metallen und Rohstoffen 0,00
Devisentermingeschäften 0,00
Devisenkassageschäften 0,00
sonstigen Wertpapieren 0,00
Summe 2.664.351,74
Realisierte Verluste aus in Euro
Renten und Zertifikate 0,00
Aktien 0,00
Zielfonds und Investmentvermögen 0,00
Optionen 0,00
Futures 0,00
Swaps 0,00
Metallen und Rohstoffen 0,00
Devisentermingeschäften 0,00
Devisenkassageschäften -67.721,48
sonstigen Wertpapieren 0,00
Summe -67.721,48

Die internationalen Aktienindizes unterlagen in der Betrachtungsperiode einigen Schwankungen, konnten per saldo jedoch überwiegend kräftig zulegen. An den Rentenmärkten zogen die Renditen bis in das dritte Quartal hinein signifikant an, entfernten sich mit der Aussicht auf ein Ende des Zinserhöhungs-Zyklus jedoch wieder von ihren zuvor erreichten Höchstständen, bevor im ersten Quartal 2024 die Daten zur Preisentwicklung in den USA wieder anziehenden Renditen Vorschub leisteten.

Das Fondsmanagement hat in der Berichtsperiode die Portfoliostruktur entsprechend der Marktgegebenheiten angepasst und investierte über Zielfondskonzepte weiterhin breit gefächert in Aktien, Renten und Rentenspezialthemen. In der ersten Hälfte des Berichtszeitraums erfolgte eine leicht defensive, in der zweiten Hälfte des Berichtsjahres eine etwas offensivere Steuerung des Portfolios.

Der Fonds MBS Invest 2 startete mit einer Aktienfondsquote von 34,3 Prozent in das Berichtsjahr. Im vierten Quartal 2023 erfolgte eine offensive Ausrichtung der Aktienquote, da sich das fundamentale Umfeld verbesserte und die Aussicht auf Zinssenkungen seitens der Fed und der EZB zunehmend eine stärkere Rolle spielte. Das Fondsmanagement erhöhte im Zeitverlauf die Positionierung leicht, sodass zuletzt 36,7 Prozent des Fondsvermögens in Aktienfonds investiert waren. Die größte Einzelposition (3,9 Prozent) entfiel hier zuletzt auf einen börsengehandelten Indexfonds (ETF) mit dem S&P 500 als Basis (Amundi S&P 500 II UCITS ETF), gefolgt von dem Deka DAX (ausschüttend) UCITS ETF.Neben länderbasierten Fondskonzepten bestanden weiterhin auch Investitionen in branchenorientierte Konzepte.

Im Rentensegment erstreckten sich die Engagements ebenfalls auf Zielfonds mit unterschiedlichen thematischen und regionalen Schwerpunkten wie Staatsanleihen, Unternehmensanleihen und globale Rentenfonds. Im Verlauf des Berichtsjahres veränderte sich der Anteil an Rentenfonds kaum und betrug zuletzt 58,7 Prozent (Vorjahr 58,9 Prozent). Aufgrund sich aufhellender Wirtschaftsdaten und identifizierten globalen Angebotsengpässen wurde das Portfolio zum Ende des Berichtszeitraumes durch Anteile an einem Rohstofffonds ergänzt, dessen Konzept sowohl Edelmetalle als auch Industriemetalle und Energierohstoffe berücksichtigt.

Der Fonds MBS Invest 2 profitierte im Berichtszeitraum von der offensiveren Ausrichtung des Portfolios ab Beginn des vierten Quartals 2023 und der Aufnahme eines Rohstofffonds zum Berichtsjahresende hin. Nachteilige Effekte ergaben sich hingegen aus der bis zu Beginn des vierten Quartals 2023 zu defensiven Ausrichtung des Fonds sowie der Beimischung von Aktien aus dem Segment Versorger USA.

Im Berichtszeitraum verzeichnete der Fonds MBS Invest 2 eine Wertentwicklung von plus 6,9 Prozent.

Anteile an dem Sondervermögen sind Wertpapiere, deren Preise durch die börsentäglichen Kursschwankungen der im Fonds befindlichen Vermögensgegenstände bestimmt werden und deshalb steigen oder auch fallen können (Marktpreisrisiken).

Aufgrund der Investitionen in fremde Währungen unterlag der Fonds zudem Fremdwährungsrisiken.

Die Risiken von Investmentanteilen, die für einen Fonds erworben werden (so genannte „Zielfonds“), stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthaltenen Vermögensgegenständen. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln, kann es vorkommen, dass mehrere Zielfonds gleiche Engagements tätigen. Dieses Sondervermögen enthält Anteile an anderen Fonds, die in Aktien und Renten investieren. Insofern unterliegt der Fonds mittelbar spezifischen Risiken wie dem Zinsänderungs- und Adressenausfallrisiko sowie Aktienkursrisiken.

Fondsstruktur
MBS Invest 2

Geringfügige Abweichungen zur Vermögensaufstellung des Berichts resultieren aus der Zuordnung von Zins- und Dividendenansprüchen zu den jeweiligen Wertpapieren sowie aus rundungsbedingten Differenzen.

Rentenfonds 58,7%
Aktienfonds 36,7%
Rohstofffonds 2,1%
Barrerserve, Sonstiges 2,5%

Die Einschätzung der im Berichtsjahr eingegangenen Liquiditätsrisiken orientiert sich an der Veräußerbarkeit von Vermögenswerten, die potenziell eingeschränkt sein kann. Der Fonds verzeichnete im Berichtszeitraum keine wesentlichen Liquiditätsrisiken.

Zur Bewertung und Vermeidung operationeller Risiken führt die Gesellschaft detaillierte Risikoüberprüfungen durch. Das Sondervermögen unterlag im Berichtszeitraum keinen besonderenoperationellen Risiken.

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten (Angaben gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2020/​852).

PAI-Berücksichtigung

Bei den Anlageentscheidungen dieses Finanzproduktes in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente wurden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt. PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-) Tätigkeiten von Unternehmen und Staaten in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Dazu wurden auch systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI in den Investitionsprozessen angewendet. Diese beinhalteten einen Steuerungsmechanismus, der bei schwerwiegenden negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen keine Investition in Emittenten erlaubte, sofern dazu aussagekräftige Daten herangezogen werden konnten. Bei weniger schwerwiegenden negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen konnten Investitionen nur begründet erfolgen. Im Ergebnis hielt der Fonds keine Anlagen in Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten von Unternehmen und Staaten mit schwerwiegenden negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen. Es wurde somit nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen investiert, die an der Herstellung oder dem Verkauf von kontroversen Waffen beteiligt waren, denen Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen wurden oder die einen Schwellenwert bei ihrer Treibhausgasemissionsintensität oder Energieverbrauchsintensität überschritten haben. Darüber hinaus wurde auch nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten investiert, deren Treibhausgasemissionsintensität einen Schwellenwert überschritten hat. Bei Unternehmen und Staaten mit weniger schwerwiegenden negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen erfolgte bei den zuvor genannten Indikatoren eine Investition nur in begründeten Fällen. Zudem erfolgten nur begründete Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen haben und nur begründete Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen, die gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen haben. Zielfonds, bei denen festgelegte Schwellenwerte für bestimmte PAI überschritten wurden, konnten nicht mehr für das Sondervermögen erworben werden, vorausgesetzt einer ausreichenden Datenverfügbarkeit bei den PAI-Indikatoren.

Durch das systematische, abgestufte Vorgehen wurden die negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen, die mit den Investitionen des Fonds verbunden waren, begrenzt. Die negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen von Unternehmen wurden auch im Rahmen der Mitwirkungspolitik der Verwaltungsgesellschaft berücksichtigt mit der Absicht auf eine Reduzierung der PAI der Emittenten im Anlageuniversum hinzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkungspolitik sind im aktuellen Engagement-Bericht zu finden https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueber-uns/​deka-investment-im-profil/​corporate-governance.

 

Vermögensübersicht zum 30. April 2024.

Gliederung nach Anlageart – Land Kurswert % des Fonds-
in EUR vermögens *)
I. Vermögensgegenstände
1. Investmentanteile 258.671.062,10 97,47
Deutschland 88.816.235,29 33,46
Irland 80.659.359,99 30,40
Luxemburg 89.195.466,82 33,61
2. Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds 6.835.981,88 2,57
3. Sonstige Vermögensgegenstände 199.213,44 0,07
II. Verbindlichkeiten -301.467,15 -0,11
III. Fondsvermögen 265.404.790,27 100,00

 

Gliederung nach Anlageart – Währung Kurswert % des Fonds-
in EUR vermögens *)
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich.
I. Vermögensgegenstände
1. Investmentanteile 258.671.062,10 97,47
EUR 233.215.124,72 87,89
USD 25.455.937,38 9,58
2. Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds 6.835.981,88 2,57
3. Sonstige Vermögensgegenstände 199.213,44 0,07
II. Verbindlichkeiten -301.467,15 -0,11
III. Fondsvermögen 265.404.790,27 100,00

Vermögensaufstellung zum 30. April 2024.

ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw. Bestand Käufe/​ Verkäufe/​ Kurs Kurswert % des
Anteile bzw. 30.04.2024 Zugänge Abgänge in EUR Fondsver-
Whg. Im Berichtszeitraum mögens *)
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich.
Wertpapier-Investmentanteile 258.671.062,10 97,47
Gruppeneigene Wertpapier-Investmentanteile 53.802.471,72 20,27
EUR 53.802.471,72 20,27
DE000ETFL060 Deka DAX (ausschüttend) UCITS ETF ANT 140.581 15.103 13.859 EUR 71,250 10.016.396,25 3,77
DE000ETFL144 Deka iBoxx EUR Liquid Sovereign Diversified 5-7 UCITS ETF ANT 125.589 0 0 EUR 100,020 12.561.411,78 4,73
DE000ETFL284 Deka MSCI Europe UCITS ETF ANT 403.053 259.161 161.244 EUR 17,356 6.995.387,87 2,64
DE000ETFL300 Deka MSCI Japan UCITS ETF ANT 471.466 0 42.399 EUR 10,153 4.786.794,30 1,80
DE0008479213 Multirent-INVEST ANT 210.478 0 0 EUR 31,240 6.575.332,72 2,48
DE000A1JSHJ5 Weltzins-INVEST (I) ANT 609.240 35.865 0 EUR 21,120 12.867.148,80 4,85
Gruppenfremde Wertpapier-Investmentanteile 204.868.590,38 77,20
EUR 179.412.653,00 67,62
LU1165977643 AB FCP I-Europ.Inc.Portfolio Actions Nom. AR ANT 1.185.160 0 0 EUR 10,550 12.503.438,00 4,71
LU1737652583 Amundi Ind.Sol.-A.In.MSCI E.M. Act.Nom.UC.ETF DR D ANT 156.076 21.068 0 EUR 48,731 7.605.739,56 2,87
IE00BGGJJB67 Baillie G.W.-Health Innovat.Fd Reg.Acc.Shs B ANT 187.837 39.275 0 EUR 10,604 1.991.898,68 0,75
LU1864952418 CT (Lux) European Smaller Cos Act. Nom. 1EP Dis. ANT 410.432 0 0 EUR 12,556 5.153.466,28 1,94
LU2187597856 CT(Lux)Glob.Smaller Companies IEP Dis. ANT 326.670 0 0 EUR 12,452 4.067.825,51 1,53
LU1819479939 Ech.Fd-Ech.Artif. Intelligence Act. Nom. K Acc. ANT 14.349 0 0 EUR 184,910 2.653.273,59 1,00
LU0399027886 Flossbach von Storch-Bd Oppor. I ANT 44.607 0 0 EUR 137,010 6.111.605,07 2,30
DE000A0H0785 iShares Euro Government Bond Capped 1.5-10.5yr UCITS ETF (DE) ANT 234.603 39.805 0 EUR 107,350 25.184.632,05 9,49
DE0002635307 iShares STOXX Europe 600 UCITS ETF (DE) EUR (Dist) ANT 140.798 62.066 0 EUR 50,550 7.117.338,90 2,68
DE000A0D8QZ7 iShares STOXX Europe Small 200 UCITS ETF (DE) ANT 83.749 83.749 0 EUR 32,380 2.711.792,62 1,02
IE00BGPP6697 iShsII-$ Treas.Bd 7-10yr U.ETF Reg.Shs Dis. Hgd. ANT 1.627.474 264.305 0 EUR 3,995 6.502.409,62 2,45
IE00B3F81R35 iShsIII-Core EO Corp.Bd U.ETF Reg.Shares ANT 225.792 15.839 0 EUR 117,965 26.635.553,28 10,05
IE00BD8PGZ49 iShsIV-DL Treas.Bd 20+yr U.ETF Reg.Shs Hdgd (Dist) ANT 2.079.151 400.776 0 EUR 3,047 6.334.133,52 2,39
IE00BG13YG34 iShsIV-Edge MSCI Eu.Qu.F.U.ETF Reg.Shares (Dist) ANT 545.251 65.804 63.127 EUR 7,287 3.973.244,04 1,50
LU0750223520 Jupiter Global Fd-J.Dynamic Bd Namens-Ant.I Q Inc. ANT 1.489.397 86.276 0 EUR 8,280 12.332.207,16 4,65
LU0496786574 MUL Amundi S&P 500 II UCITS ETF Inh.Anteile Dist ANT 208.988 79.914 58.658 EUR 48,872 10.213.661,54 3,85
LU2018762653 MUL Amundi US Curve Ste 2-10Y UCITS ETF Inh.A. Acc ANT 28.457 14.547 0 EUR 87,326 2.485.035,98 0,94
LU1829218749 MUL-Am.Bl.E.-W.Comm.xAgr.U.ETF Namens-Ant. Acc. ANT 239.063 239.063 0 EUR 23,512 5.620.849,26 2,12
IE00BTL1H815 Nomura Fds Ire-Gl.Dynamic Bond Reg.Shares Hedged ANT 69.862 0 0 EUR 87,173 6.090.052,18 2,29
LU1965301184 OSSIAM LUX-OSSIAM US Steeper Act.Port.U.ETF 1C ANT 21.554 10.925 0 EUR 115,405 2.487.439,37 0,94
IE00B8D0PH41 PIMCO Fds GIS – Income Fund Reg.Shs Inst. H. Inc. ANT 1.413.185 38.506 0 EUR 8,640 12.209.918,40 4,60
LU0302976872 Swisscanto(LU)Eq.-Sus.Gl Water AT ANT 6.098 0 0 EUR 308,260 1.879.769,48 0,71
LU0480132876 UBS(L)FS-MSCI EM UCITS ETF A-dis ANT 78.424 10.254 0 EUR 96,238 7.547.368,91 2,84
USD 25.455.937,38 9,58
LU1861215033 BGF-Future of Transport Fund Act. Nom. I2 Acc. ANT 147.116 24.570 0 USD 14,340 1.970.524,42 0,74
IE000D3BWBR2 iShs VI-iSh.S&P 500 Swap U.E. Reg.Shs Dis. ANT 1.509.043 1.616.569 107.526 USD 5,736 8.085.487,91 3,05
IE00B5M4WH52 iShsIII-iSh.JPM EM L.G.B.U.ETF Reg.Shares ANT 119.154 0 0 USD 43,280 4.816.911,19 1,81
IE00BF2QSQ20 iShsIV-Edge MSCI USA Q.F.U.ETF Reg.Shares (Dist) ANT 2.256 0 569 USD 1.907,600 4.019.751,17 1,51
LU0318931358 JPMorgan Fds-Emerg.Mkts Sm.Cap A.N.JPM-EMSC A(per) ANT 382.714 0 0 USD 18,360 6.563.262,69 2,47
Summe Wertpapiervermögen EUR 258.671.062,10 97,47
Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds
Bankguthaben
EUR-Guthaben bei der Verwahrstelle
DekaBank Deutsche Girozentrale EUR 6.457.842,16 % 100,000 6.457.842,16 2,43
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
DekaBank Deutsche Girozentrale JPY 31.688.761,00 % 100,000 188.825,89 0,07
DekaBank Deutsche Girozentrale USD 202.679,39 % 100,000 189.313,83 0,07
Summe Bankguthaben EUR 6.835.981,88 2,57
Summe der Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds EUR 6.835.981,88 2,57
Sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Anteilscheingeschäften EUR 144.403,90 144.403,90 0,05
Forderungen aus Fondsausschüttung EUR 52.575,47 52.575,47 0,02
Forderungen aus Zielfondsrückvergütungen EUR 2.234,07 2.234,07 0,00
Summe Sonstige Vermögensgegenstände EUR 199.213,44 0,07
Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften EUR -85.495,80 -85.495,80 -0,03
Allgemeine Fondsverwaltungsverbindlichkeiten EUR -215.971,35 -215.971,35 -0,08
Summe Sonstige Verbindlichkeiten EUR -301.467,15 -0,11
Fondsvermögen EUR 265.404.790,27 100,00
Umlaufende Anteile STK 27.322.041,000
Anteilwert EUR 9,71

 

Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 30.04.2024
Vereinigte Staaten, Dollar (USD) 1,07060 = 1 Euro (EUR)
Japan, Yen (JPY) 167,82000 = 1 Euro (EUR)

 

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
– Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

 

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw. Käufe/​ Verkäufe/​
Anteile bzw. Zugänge Abgänge
Nominal in Whg.
Wertpapier-Investmentanteile
Gruppeneigene Wertpapier-Investmentanteile
EUR
DE000ETFL268 Deka MSCI USA UCITS ETF ANT 17.088 190.783
Gruppenfremde Wertpapier-Investmentanteile
EUR
IE00BKWQ0H23 SPDR MSCI Eur.Health Care UETF Reg.Shares ANT 0 12.629
USD
IE00B4KBBD01 iShsV-S&P 500 Ut.Sector U.ETF Reg.Shares (Acc) ANT 100.971 773.868
Der Anteil der Wertpapiertransaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 3,74 Prozent. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 2.534.497 Euro.

 

Entwicklung des Sondervermögens
EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 243.246.975,19
1 Ausschüttung bzw. Steuerabschlag für das Vorjahr -1.320.853,95
2 Zwischenausschüttung(en) -4.051.291,55
3 Mittelzufluss (netto) 10.578.333,95
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 25.502.343,74
davon aus Anteilschein-Verkäufen EUR 25.502.343,74
davon aus Verschmelzung EUR 0,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR -14.924.009,79
4 Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -96.216,96
5 Ergebnis des Geschäftsjahres 17.047.843,59
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 6.236.500,41
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 3.158.956,42
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 265.404.790,27

 

Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre
Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
30.04.2021 152.347.248,75 10,46
30.04.2022 229.657.511,55 9,90
30.04.2023 243.246.975,19 9,28
30.04.2024 265.404.790,27 9,71

 

*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich
Ertrags- und Aufwandsrechnung
für den Zeitraum vom 01.05.2023 – 30.04.2024
(einschließlich Ertragsausgleich)
EUR EUR
I. Erträge insgesamt je Anteil *)
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) 0,00 0,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00 0,00
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00 0,00
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 0,00 0,00
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 402.323,61 0,01
davon Negative Einlagezinsen -165,94 -0,00
davon Positive Einlagezinsen 402.489,55 0,01
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 6.754.792,65 0,25
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00 0,00
9a. Abzug inländischer Körperschaftsteuer 0,00 0,00
9b. Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00 0,00
10. Sonstige Erträge 217.001,36 0,01
davon Kick-Back-Zahlungen 195.883,50 0,01
davon Rückvergütung aus Zielfonds 21.117,86 0,00
Summe der Erträge 7.374.117,62 0,27
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -1.006,50 -0,00
2. Verwaltungsvergütung -2.059.870,75 -0,08
3. Verwahrstellenvergütung 0,00 0,00
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 0,00 0,00
5. Sonstige Aufwendungen -257.483,87 -0,01
davon Kostenpauschale -257.483,87 -0,01
Summe der Aufwendungen -2.318.361,12 -0,08
III. Ordentlicher Nettoertrag 5.055.756,50 0,19
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 2.664.351,74 0,10
2. Realisierte Verluste -67.721,48 -0,00
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 2.596.630,26 0,10
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 7.652.386,76 0,28
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 6.236.500,41 0,23
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 3.158.956,42 0,12
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 9.395.456,83 0,34
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 17.047.843,59 0,62

 

*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich.
1) Der Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erfolgt gemäß § 44 Abs. 1 Satz 3 EStG über die depotführende Stelle bzw. über die letzte inländische auszahlende Stelle als Entrichtungsverpflichtete.
2) Zwischenausschüttung am 15. September 2023 mit Beschlussfassung vom 7. September 2023, 28. Dezember 2023 mit Beschlussfassung vom 22. Dezember 2023 und 15. März 2024 mit Beschlussfassung vom 11. März 2024.
3) Ausschüttung am 14. Juni 2024 mit Beschlussfassung vom 3. Juni 2024.
Verwendung der Erträge des Sondervermögens
Berechnung der Ausschüttung
EUR EUR
I. Für die Ausschüttung verfügbar insgesamt je Anteil*)
1 Vortrag aus dem Vorjahr 2.510.385,52 0,09
2 Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 7.652.386,76 0,28
3 Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1 Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2 Vortrag auf neue Rechnung 4.745.378,68 0,17
III. Gesamtausschüttung1) 5.417.393,60 0,20
1 Zwischenausschüttung2) 4.051.291,55 0,15
2 Endausschüttung3) 1.366.102,05 0,05
Umlaufende Anteile: Stück 27.322.041

Anhang.

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der DerivateV nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt (relativer Value-at-Risk gem. § 8 DerivateV).

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens (§ 37 Abs. 5 DerivateV i. V. m. § 9 DerivateV)
01.05.2023 – 01.10.2023: 5% ICE BofA BB & Lower Sovereign External Debt Index hedged in EUR, 38% ICE BofA Global Broad Market Index in EUR, 8% MSCI Emerging Markets NR in EUR, 17% MSCI World NR in EUR, 5% S&P 500 RI in EUR, 5% STOXX® Europe 600 (Net Return) Index, 2,5% STOXX® Europe Mid 200 NR in EUR, 19,5% iBoxx Euro Sovereign Eurozone 5-7 Jahre in EUR
02.10.2023 – 31.01.2024: 5% ICE BofA BB & Lower Sovereign External Debt Index hedged in EUR, 38% ICE BofA Global Broad Market Index in EUR, 8% STOXX Emerging Markets Net Return in EUR, 29,5% STOXX® Global 1800 NR in EUR, 19,5% iBoxx Euro Sovereign Eurozone 5-7 Jahre in EUR
01.02.2024 – 30.04.2024: 5% ICE BofA BB & Lower Sovereign External Debt Index hedged in EUR, 38% ICE BofA Global Broad Market Index in EUR, 8% STOXX Emerging Markets 1500 NR in EUR, 29,5% STOXX® Global 1800 NR in EUR, 19,5% iBoxx Euro Sovereign Eurozone 5-7 Jahre in EUR

Dem Sondervermögen wird ein derivatefreies Vergleichsvermögen gegenübergestellt. Es handelt sich dabei um eine Art virtuelles Sondervermögen, dem keine realen Positionen oder Geschäfte zugrunde liegen. Die Grundidee besteht darin, eine plausible Vorstellung zu entwickeln, wie das Sondervermögen ohne Derivate oder derivative Komponenten zusammengesetzt wäre. Das Vergleichsvermögen muss den Anlagebedingungen sowie den Angaben im Verkaufsprospekt und Basisinformationsblatt des Sondervermögens im Wesentlichen entsprechen, ein derivatefreier Vergleichsmaßstab wird möglichst genau nachgebildet. In Ausnahmefällen kann von der Forderung des derivatefreien Vergleichsvermögens abgewichen werden, sofern das Sondervermögen Long/​Short-Strategien nutzt oder zur Abbildung von z.B. Rohstoffexposure oder Währungsabsicherungen.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko (§ 37 Abs. 4 Satz 1 und 2 DerivateV i. V. m. § 10 DerivateV)
kleinster potenzieller Risikobetrag 1,96%
größter potenzieller Risikobetrag 3,61%
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 2,62%

Der potenzielle Risikobetrag für das Marktrisiko des Sondervermögens wird über die Risikokennzahl Value-at-Risk (VaR) dargestellt. Zum Ausdruck gebracht wird durch diese Kennzahl der potenzielle Verlust des Sondervermögens, der unter normalen Marktbedingungen mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau von 99% (Konfidenzniveau) bei einer angenommenen Haltedauer von 10 Arbeitstagen auf Basis eines effektiven historischen Betrachtungszeitraumes von einem Jahr nicht überschritten wird. Wenn zum Beispiel ein Sondervermögen einen VaR-Wert von 2,5% aufwiese, dann würde unter normalen Marktbedingungen der potenzielle Verlust des Sondervermögens mit einer Wahrscheinlichkeit von 99% nicht mehr als 2,5% des Wertes des Sondervermögens innerhalb von 10 Arbeitstagen betragen. Im Bericht wird die maximale, minimale und durchschnittliche Ausprägung dieser Kennzahl auf Basis einer Beobachtungszeitreihe von maximal einem Jahr oder ab Umstellungsdatum veröffentlicht. Der VaR-Wert des Sondervermögens darf das Zweifache des VaR-Werts des derivatefreien Vergleichsvermögens nicht übersteigen. Hierdurch wird das Marktrisiko des Sondervermögens klar limitiert.

Risikomodell (§ 37 Abs. 4 Satz 3 DerivateV i. V. m. § 10 DerivateV)
historische Simulation

Im Berichtszeitraum genutzter Umfang des Leverage gemäß der Brutto-Methode (§ 37 Abs. 4 Satz 4 DerivateV i. V. m. § 5 Abs. 2 DerivateV)
100,24%

Emittenten oder Garanten, deren Sicherheiten mehr als 20% des Wertes des Fonds ausgemacht haben (§ 37 Abs. 6 DerivateV):
Im Berichtszeitraum wiesen keine Sicherheiten eine erhöhte Emittentenkonzentration nach § 27 Abs. 7 Satz 4 DerivateV auf.

Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften EUR 0,00
Aufwendungen aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften EUR 0,00
Umlaufende Anteile STK 27.322.041
Anteilwert EUR 9,71

Angaben zu Bewertungsverfahren
Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verwaltungsgesellschaft auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen im Kapitalanlagegesetzbuch (§ 168) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV).
Aktien /​ aktienähnliche Genussscheine /​ Beteiligungen
Aktien und aktienähnliche Genussscheine werden grundsätzlich mit dem zuletzt verfügbaren Kurs ihrer Heimatbörse bewertet, sofern die Umsatzvolumina an einer anderen Börse mit gleicher Kursnotierungswährung nicht höher sind. Für Aktien, aktienähnliche Genussscheine und Unternehmensbeteiligungen, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben.
Renten /​ rentenähnliche Genussscheine /​ Zertifikate /​ Schuldscheindarlehen
Für die Bewertung von Renten, rentenähnlichen Genussscheinen und Zertifikaten, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen sind, wird grundsätzlich der letzte verfügbare handelbare Kurs zugrunde gelegt. Renten, rentenähnliche Genussscheine und Zertifikate, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mit marktnahen Kursstellungen (in der Regel Brokerquotes, alternativ mit sonstigen Preisquellen) bewertet, welche auf Basis geeigneter Verfahren validiert werden. Die Bewertung von Schuldscheindarlehen erfolgt in der Regel mit Modellbewertungen, die von externen Dienstleistern bezogen und auf Basis geeigneter Verfahren validiert werden.
Investmentanteile
Investmentanteile werden zum letzten von der Investmentgesellschaft festgestellten Rücknahmepreis bewertet, sofern dieser aktuell und verlässlich ist. Exchange-traded funds (ETFs) werden mit dem zuletzt verfügbaren Börsenkurs bewertet.
Derivate
Die Bewertung von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt gehandelt werden, erfolgt grundsätzlich anhand des letzten verfügbaren handelbaren Kurses. Futures und Optionen, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mit Verkehrswerten bewertet, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Black-Scholes-Merton) ermittelt werden. Die Bewertung von Swaps erfolgt anhand von Fair Values, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Discounted-Cash-Flow-Verfahren) ermittelt werden. Devisentermingeschäfte werden nach der Forward Point Methode bewertet.
Bankguthaben
Bankguthaben wird zum Nennwert bewertet.
Sonstiges
Der Wert aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche nicht in der Währung des Fonds geführt werden, wird in diese Währung zu den jeweiligen Devisenkursen (i.d.R. Reuters-Fixing) umgerechnet.

Gesamtkostenquote (laufende Kosten) 1,30%

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.
Die anteiligen laufenden Kosten für die Zielfondsbestände sind auf Basis der zum Geschäftsjahresende des Dachfonds verfügbaren Daten ermittelt.

Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Kostenpauschale von insgesamt 0,10% p.a. vereinbart. Davon entfallen bis zu 0,10% p.a. auf die Verwahrstelle und bis zu 0,10% p.a. auf Dritte. Die Kostenpauschale deckt die in den Besonderen Anlagebedingungen und im Verkaufsprospekt aufgeführten Vergütungen und Kosten ab, die dem Sondervermögen nicht separat belastet werden. Die Verwaltungsvergütung ist nicht Bestandteil der Kostenpauschale und wird dem Sondervermögen gesondert belastet.

Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Fonds an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.

Die Gesellschaft gewährt an Vermittler, z.B. Kreditinstitute, wiederkehrend – meist jährlich – Vermittlungsentgelte als so genannte „Vermittlungsprovisionen“ bzw. „Vermittlungsfolgeprovisionen“.

Für den Erwerb und die Veräußerung der Investmentanteile sind keine Ausgabeaufschläge und keine Rücknahmeabschläge berechnet worden.
Für die Investmentanteile wurden von der verwaltenden Gesellschaft auf Basis des Zielfonds folgende Verwaltungsvergütungen in % p.a. erhoben:

AB FCP I-Europ.Inc.Portfolio Actions Nom. AR 1,10
Amundi Ind.Sol.-A.In.MSCI E.M. Act.Nom.UC.ETF DR D 0,20
Baillie G.W.-Health Innovat.Fd Reg.Acc.Shs B 0,50
BGF-Future of Transport Fund Act. Nom. I2 Acc. 0,68
CT (Lux) European Smaller Cos Act. Nom. 1EP Dis. 1,50
CT(Lux)Glob.Smaller Companies IEP Dis. 0,75
Deka DAX (ausschüttend) UCITS ETF 0,15
Deka iBoxx EUR Liquid Sovereign Diversified 5-7 UCITS ETF 0,15
Deka MSCI Europe UCITS ETF 0,30
Deka MSCI Japan UCITS ETF 0,50
Deka MSCI USA UCITS ETF 0,30
Ech.Fd-Ech.Artif. Intelligence Act. Nom. K Acc. 1,00
Flossbach von Storch-Bd Oppor. I 0,43
iS.EO G.B.C.1.5-10.5y.U.ETF DE 0,14
iShsII-$ Treas.Bd 7-10yr U.ETF Reg.Shs Dis. Hgd. 0,10
iShsIII-Core EO Corp.Bd U.ETF Reg.Shares 0,20
iShsIII-iSh.JPM EM L.G.B.U.ETF Reg.Shares 0,50
iShsIV-DL Treas.Bd 20+yr U.ETF Reg.Shs Hdgd (Dist) 0,10
iShsIV-Edge MSCI Eu.Qu.F.U.ETF Reg.Shares (Dist) 0,25
iShsIV-Edge MSCI USA Q.F.U.ETF Reg.Shares (Dist) 0,20
iSh.ST.Euro.Small 200 U.ETF DE 0,19
iSh.STOXX Europe 600 U.ETF DE 0,19
iShs VI-iSh.S&P 500 Swap U.E. Reg.Shs Dis. 0,07
iShsV-S&P 500 Ut.Sector U.ETF Reg.Shares (Acc) 0,15
JPMorgan Fds-Emerg.Mkts Sm.Cap A.N.JPM-EMSC A(per) 1,50
Jupiter Global Fd-J.Dynamic Bd Namens-Ant.I Q Inc. 0,50
MUL-Am.Bl.E.-W.Comm.xAgr.U.ETF Namens-Ant. Acc. 0,30
MUL Amundi S&P 500 II UCITS ETF Inh.Anteile Dist 0,09
MUL Amundi US Curve Ste 2-10Y UCITS ETF Inh.A. Acc 0,30
Multirent-INVEST 1,02
Nomura Fds Ire-Gl.Dynamic Bond Reg.Shares Hedged 0,60
OSSIAM LUX-OSSIAM US Steeper Act.Port.U.ETF 1C 0,30
PIMCO Fds GIS – Income Fund Reg.Shs Inst. H. Inc. 0,55
SPDR MSCI Eur.Health Care UETF Reg.Shares 0,18
Swisscanto(LU)Eq.-Sus.Gl Water AT 1,45
UBS(L)FS-MSCI EM UCITS ETF A-dis 0,18
Weltzins-INVEST (I) 0,50

 

Wesentliche sonstige Erträge
Kick-Back-Zahlungen EUR 195.883,50
Rückvergütung aus Zielfonds EUR 21.117,86

 

Wesentliche sonstige Aufwendungen
Kostenpauschale EUR 257.483,87
Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt EUR 4.132,48

Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die Deka Vermögensmanagement GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungssysteme. Zudem gilt die für alle Unternehmen der Deka-Gruppe verbindliche Vergütungsrichtlinie, die gruppenweite Standards für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme definiert. Sie enthält die Grundsätze zur Vergütung und die maßgeblichen Vergütungsparameter.
Das Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird mindestens einmal jährlich durch einen unabhängigen Vergütungsausschuss, das „Managementkomitee Vergütung“ (MKV) der Deka-Gruppe, auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung überprüft.

Vergütungskomponenten
Das Vergütungssystem der Deka Vermögensmanagement GmbH umfasst fixe und variable Vergütungselemente sowie Nebenleistungen.
Für die Mitarbeitenden und Geschäftsführung der Deka Vermögensmanagement GmbH findet eine maximale Obergrenze für den Gesamtbetrag der variablen Vergütung in Höhe von 200 Prozent der fixen Vergütung Anwendung.
Weitere sonstige Zuwendungen im Sinne von Vergütung, wie z.B. Anlageerfolgsprämien, werden bei der Deka Vermögensmanagement GmbH nicht gewährt.

Bemessung des Bonuspools
Der Bonuspool leitet sich – unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Deka Vermögensmanagement GmbH – aus dem vom Konzernvorstand der DekaBank Deutsche Girozentrale nach Maßgabe von § 45 Abs. 2 Nr. 10 KWG festgelegten Bonuspool der Deka-Gruppe ab und kann nach pflichtgemäßem Ermessen auch reduziert oder gestrichen werden.
Bei der Bemessung der variablen Vergütung sind grundsätzlich der individuelle Erfolgsbeitrag des Mitarbeitenden, der Erfolgsbeitrag der Organisationseinheit des Mitarbeitenden, der Erfolgsbeitrag der Deka Vermögensmanagement GmbH bzw. die Wertentwicklung der von dieser verwalteten Investmentvermögen sowie der Gesamterfolg der Deka-Gruppe zu berücksichtigen. Zur Bemessung des individuellen Erfolgsbeitrags des Mitarbeitenden werden sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien verwendet, wie z.B. Qualifikationen, Kundenzufriedenheit. Negative Erfolgsbeiträge verringern die Höhe der variablen Vergütung. Die Erfolgsbeiträge werden anhand der Erfüllung von Zielvorgaben ermittelt.
Die Bemessung und Verteilung der Vergütung an die Mitarbeitenden erfolgt durch die Geschäftsführung. Die Vergütung der Geschäftsführung wird durch den Aufsichtsrat festgelegt.

Variable Vergütung bei risikorelevanten Mitarbeitenden
Die variable Vergütung der Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und von Mitarbeitenden, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben, sowie bestimmten weiteren Mitarbeitenden (zusammen als „risikorelevante Mitarbeitende“) unterliegt folgenden Regelungen:

Die variable Vergütung der risikorelevanten Mitarbeitenden ist grundsätzlich erfolgsabhängig, d.h. ihre Höhe wird nach Maßgabe von individuellen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeitenden sowie den Erfolgsbeiträgen des Geschäftsbereichs und der Deka-Gruppe ermittelt.

Für die Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird zwingend ein Anteil von 60 Prozent der variablen Vergütung über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren aufgeschoben. Bei risikorelevanten Mitarbeitenden unterhalb der Geschäftsführungs-Ebene beträgt der aufgeschobene Anteil 40 Prozent der variablen Vergütung und wird über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben.

Jeweils 50 Prozent der sofort zahlbaren und der aufgeschobenen Vergütung werden in Form von Instrumenten gewährt, deren Wertentwicklung von der nachhaltigen Wertentwicklung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Unternehmenswertentwicklung der Deka-Gruppe abhängt. Diese nachhaltigen Instrumente unterliegen nach Eintritt der Unverfallbarkeit einer Sperrfrist von einem Jahr.

Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während der Wartezeit risikoabhängig, d.h. er kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeitenden, der Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. der von dieser verwalteten Investmentvermögen oder der Deka-Gruppe gekürzt werden oder komplett entfallen. Jeweils am Ende eines Jahres der Wartezeit wird der aufgeschobene Vergütungsanteil anteilig unverfallbar. Der unverfallbar gewordene Baranteil wird zum jeweiligen Zahlungstermin ausgezahlt, die unverfallbar gewordenen nachhaltigen Instrumente werden erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt.

Risikorelevante Mitarbeitende, deren variable Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr einen Schwellenwert von 75 TEUR nicht überschreitet, erhalten die variable Vergütung vollständig in Form einer Barleistung ausgezahlt.

Überprüfung der Angemessenheit des Vergütungssystems

Die Überprüfung des Vergütungssystems gemäß den geltenden regulatorischen Vorgaben für das Geschäftsjahr 2023 fand im Rahmen der jährlichen zentralen und unabhängigen internen Angemessenheitsprüfung des MKV statt. Dabei konnte zusammenfassend festgestellt werden, dass die Grundsätze der Vergütungsrichtlinie und aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Kapitalverwaltungsgesellschaften eingehalten wurden. Das Vergütungssystem der Deka Vermögensmanagement GmbH war im Geschäftsjahr 2023 angemessen ausgestaltet. Es konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der

Deka Vermögensmanagement GmbH* gezahlten Mitarbeitendenvergütung EUR 13.917.185,09
davon feste Vergütung EUR 11.510.831,50
davon variable Vergütung EUR 2.406.353,59
Zahl der Mitarbeitenden der KVG 131

 

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der
Deka Vermögensmanagement GmbH* gezahlten Vergütung an bestimmte Mitarbeitendengruppen** EUR 1.232.270,86
Geschäftsführer EUR 910.061,19
weitere Risk Taker EUR 322.209,67
Mitarbeitende mit Kontrollfunktionen EUR 0,00
Mitarbeitende in gleicher Einkommensstufe wie Geschäftsführer und Risk Taker EUR 0,00

* Mitarbeitendenwechsel innerhalb der Deka-Gruppe werden einheitlich gemäß gruppenweitem Vergütungsbericht dargestellt.

** weitere Risk Taker: alle sonstigen Risk Taker, die nicht Geschäftsführer oder Risk Taker mit Kontrollfunktionen sind. Mitarbeitende in Kontrollfunktionen: Mitarbeitende in Kontrollfunktionen, die als Risk Taker identifiziert wurden und nicht Geschäftsführer sind. Mitarbeitende in gleicher Einkommensstufe wie Geschäftsführer und Risk Taker: Mitarbeitende, die nicht Geschäftsführer oder Risk Taker sind und sich auf derselben Einkommensstufe wie Risk Taker oder Geschäftsführer befinden.

Zusätzliche Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften
(Angaben pro Art des Wertpapierfinanzierungsgeschäfts/​Total Return Swaps)

Das Sondervermögen hat im Berichtszeitraum keine Wertpapier-Darlehen-, Pensions- oder Total Return Swap-Geschäfte getätigt. Zusätzliche Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften sind daher nicht erforderlich.

Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB

Basierend auf dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) macht die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu § 134c Abs. 4 AktG folgende Angaben:

Wesentliche mittel- bis langfristige Risiken
Informationen zu den wesentlichen allgemeinen mittel- bis langfristigen Risiken des Sondervermögens sind im Verkaufsprospekt unter dem Abschnitt „Risikohinweise“ aufgeführt. Für die konkreten wesentlichen Risiken im Geschäftsjahr verweisen wir auf den Tätigkeitsbericht.

Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten
Die Zusammensetzung des Portfolios und die Portfolioumsätze können der Vermögensaufstellung bzw. den Angaben zu den während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäften, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, entnommen werden. Die Portfolioumsatzkosten werden im Anhang des vorliegenden Jahresberichts ausgewiesen (Transaktionskosten).

Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung
Die Anlageziele und Anlagepolitik des Fonds werden im Tätigkeitsbericht dargestellt. Bei den Anlageentscheidungen werden die mittel- bis langfristigen Entwicklungen der Portfoliogesellschaften berücksichtigt. Dabei soll ein Einklang zwischen den Anlagezielen und Risiken sichergestellt werden.

Einsatz von Stimmrechtsberatern
Zum Einsatz von Stimmrechtsberatern informieren der Mitwirkungsbericht sowie der Stewardship Code der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Dokumente stehen auf folgender Internetseite zur Verfügung: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueber-uns/​deka-vermoegensmanagement-im-profil (Corporate Governance).

Handhabung der Wertpapierleihe und Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten
Auf inländischen Hauptversammlungen von börsennotierten Aktiengesellschaften übt die Kapitalverwaltungsgesellschaft das Stimmrecht entweder selbst oder über Stimmrechtsvertreter aus. Verliehene Aktien werden rechtzeitig an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückübertragen, sodass diese das Stimmrecht auf Hauptversammlungen wahrnehmen kann. Für die in den Sondervermögen befindlichen ausländischen Aktien erfolgt die Ausübung des Stimmrechts insbesondere bei Gesellschaften, die im EURO STOXX 50® oder STOXX Europe 50® vertreten sind, sowie für US-amerikanische und japanische Gesellschaften mit signifikantem Bestand, falls diese Aktien zum Hauptversammlungstermin nicht verliehen sind. Zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften informieren der Stewardship Code und der Mitwirkungsbericht der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die entsprechenden Dokumente stehen Ihnen auf folgender Internetseite zur Verfügung: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueber-uns/​deka-vermoegensmanagement-im-profil (Corporate Governance).

Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben

Ermittlung Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste:
Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Berichtszeitraum die in den Anteilpreis einfließenden Wertansätze der im Bestand befindlichen Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Berichtszeitraumes mit den Summenpositionen zum Anfang des Berichtszeitraumes die Nettoveränderungen ermittelt werden.

Bei den unter der Kategorie „Nichtnotierte Wertpapiere“ ausgewiesenen unterjährigen Transaktionen kann es sich um börsengehandelte bzw. in den organisierten Markt einbezogene Wertpapiere handeln, deren Fälligkeit mittlerweile erreicht ist und die aus diesem Grund der Kategorie nichtnotierte Wertpapiere zugeordnet wurden.

Die Klassifizierung von Geldmarktinstrumenten erfolgt gemäß Einstufung des Informationsdienstleisters WM Datenservice und kann in Einzelfällen von der Definition in § 194 KAGB abweichen. Insofern können Vermögensgegenstände, die gemäß § 194 KAGB unter Geldmarktinstrumente fallen, in der Vermögensaufstellung außerhalb der Kategorie „Geldmarktpapiere“ ausgewiesen sein.

 

Frankfurt am Main, den 23. Juli 2024

Deka Vermögensmanagement GmbH

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers.

An die Deka Vermögensmanagement GmbH,
Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens MBS Invest 2 – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. April 2024, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Deka Vermögensmanagement GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die allgemeinen Angaben zum Management und zur Verwaltung des Sondervermögens.

Unser Prüfungsurteil zum Abschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir diesbezüglich weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung ab.

Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortlichkeit die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht des Sondervermögens MBS Invest 2 unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der Deka Vermögensmanagement GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Deka Vermögensmanagement GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Deka Vermögensmanagement GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Deka Vermögensmanagement GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Deka Vermögensmanagement GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Deka Vermögensmanagement GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Frankfurt am Main, den 25. Juli 2024

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Andreas Koch
Wirtschaftsprüfer
Mathias Bunge
Wirtschaftsprüfer

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