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    FMA setzt vorläufigen Verwalter bei Euram Bank ein: Frühintervention zur Sicherung der Aufsicht

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    Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute einen entscheidenden Schritt zur Stabilisierung der „European American Investment Bank AG“ (Euram Bank) unternommen. Mit sofortiger Wirkung wurde dem Vorstand des Wiener Kreditinstituts per Bescheid der Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer MMag. Dr. Gerd Konezny als vorläufiger Verwalter zur Seite gestellt. Diese Maßnahme, die nach § 46 des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) getroffen wurde, dient der frühzeitigen Intervention, um potenzielle Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen rechtzeitig zu verhindern.

    Dr. Gerd Konezny, der seinen Sitz in Wien hat, wird ab sofort eng mit den Geschäftsleitern der Euram Bank zusammenarbeiten. Seine Aufgabe besteht darin, alle ihm übertragenen Befugnisse umfassend wahrzunehmen, um die ordnungsgemäße Einhaltung der Aufsichtsregeln sicherzustellen. Hierzu gehört, dass die Geschäftsleitung der Bank ihn in sämtliche wesentlichen Agenden und Entscheidungsprozesse einbindet. Bei wichtigen Geschäftsfällen muss der Vorstand künftig die Zustimmung des vorläufigen Verwalters einholen, bevor Entscheidungen getroffen werden können. Zudem ist es die Aufgabe des Verwalters, die Finanzlage der Bank kontinuierlich zu überwachen und sicherzustellen, dass alle Mitteilungen an die Aufsichtsbehörde inhaltlich schlüssig und korrekt sind.

    Diese Frühinterventionsmaßnahme ist befristet und soll so lange aufrechterhalten werden, bis der Bedarf an dieser besonderen Aufsicht behoben ist, jedoch maximal für einen Zeitraum von zwölf Monaten. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Stabilität und Integrität des Finanzmarktes zu gewährleisten und die Euram Bank wieder auf eine rechtlich einwandfreie Basis zu stellen.

    Die FMA unterstreicht mit dieser Entscheidung ihre Entschlossenheit, frühzeitig einzugreifen und die Einhaltung der strengen aufsichtsrechtlichen Vorschriften zu sichern, um das Vertrauen in das österreichische Bankensystem zu bewahren.

    Pressemitteilung:
    Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute per Bescheid mit sofortiger Wirkung dem Vorstand des konzessionierten Kreditinstituts „European American Investment Bank AG“ (Euram Bank) mit Sitz 1010 Wien, Schottenring 18, den Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer MMag. Dr. Gerd Konezny, 1090 Wien, Währingerstraße 16/20, als vorläufigen Verwalter gemäß Paragraf 46 des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) zur Seite gestellt.

    Bei der Bestellung eines vorläufigen Verwalters handelt es sich um eine sogenannte Frühinterventionsmaßnahme, welche es der FMA ermöglicht, tatsächlichen oder drohenden Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen möglichst früh entgegenzuwirken. Aufgabe des vorläufigen Verwalters ist es, alle ihm übertragenen Befugnisse auszuüben, um Lösungen zur sicheren Einhaltung des Aufsichtsrechts voranzubringen. Zu diesem Zweck haben die Geschäftsleiter der Bank bescheidgemäß mit dem vorläufigen Verwalter zusammenzuarbeiten und diesen insbesondere in sämtliche Agenden und Kompetenzen entsprechend der Geschäftsordnung der Euram Bank AG operativ einzubinden. Überdies hat der Vorstand bei wesentlichen Geschäftsfällen vor der Entscheidung die Einwilligung des vorläufigen Verwalters einzuholen. Der Verwalter hat weiters Stellungnahmen und Mitteilungen der Bank an die Aufsicht auf deren Schlüssigkeit zu prüfen und die Finanzlage der Bank laufend einzuschätzen.

    Diese Frühinterventionsmaßnahme ist bis zur Behebung des Frühinterventionsbedarfs befristet, längstens jedoch auf zwölf Monate.

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