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EU-Naturschutzgesetz in Kraft: Ambitionierte Ziele für Naturwiederherstellung bis 2030

herbert2512 (CC0), Pixabay

Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist offiziell in Kraft getreten. Dieses weitreichende Gesetz sieht vor, dass bis 2030 auf 20 Prozent der Landflächen und Meeresgebiete in der EU umfassende Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Zu den geplanten Maßnahmen zählen unter anderem die Wiedervernässung von Mooren, das Pflanzen von mehr Bäumen in städtischen Gebieten und die Renaturierung von Flüssen, um sie in ihren natürlichen Zustand zurückzuversetzen.

Trotz der weitreichenden Ziele des Gesetzes stieß es vor allem bei konservativen Politikern und Landwirten auf Widerstand. Kritiker befürchten, dass die neuen Regelungen zu erheblichen Einschränkungen in der Landwirtschaft führen könnten, was die Produktionsmöglichkeiten und wirtschaftliche Stabilität der Branche beeinträchtigen könnte. Befürworter des Gesetzes betonen jedoch die Notwendigkeit, den Verlust der Biodiversität zu stoppen und natürliche Lebensräume in ganz Europa zu schützen und wiederherzustellen.

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