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Insolvenzverfahren gegen DGIB Immobilien GmbH eingeleitet: Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

geralt (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Dresden hat im Insolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen 532 IN 1646/10 wichtige Maßnahmen zum Schutz des Vermögens der DGIB Immobilien GmbH getroffen. Das Unternehmen mit Sitz in der Hildebrandstraße 7, 01219 Dresden, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer HRB 26376 eingetragen und wird von Geschäftsführer Hermann Baumeister vertreten. Als Gesellschafterin agiert Claudia Jänsch.

Am 18. August 2010 um 17:00 Uhr wurde Rechtsanwalt Ulrich Kraft, ansässig in der Wasastraße 15, 01219 Dresden, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Diese Entscheidung markiert einen entscheidenden Schritt im weiteren Verlauf des Verfahrens.

Ab sofort sind alle Verfügungen des Unternehmens über seine Vermögenswerte nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies bedeutet, dass die DGIB Immobilien GmbH keine finanziellen Entscheidungen mehr eigenständig treffen kann, ohne zuvor die Erlaubnis des Verwalters einzuholen. Auch Drittschuldner, die Verbindlichkeiten gegenüber der DGIB Immobilien GmbH haben, dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, er genehmigt eine Zahlung an das Unternehmen selbst.

Darüber hinaus wurde die Einzelzwangsvollstreckung gegen die DGIB Immobilien GmbH vorerst eingestellt, um das Vermögen zu schützen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, alle Bankguthaben und sonstigen Gelder des Unternehmens entgegenzunehmen und zu verwalten, um die Interessen der Gläubiger bestmöglich zu wahren.

Mit dieser Anordnung legt das Amtsgericht Dresden den Grundstein für eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens und die Sicherung der Vermögenswerte der DGIB Immobilien GmbH. Die weiteren Entwicklungen im Verfahren werden von den Maßnahmen des vorläufigen Insolvenzverwalters abhängen.

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