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BaFin greift ein: Citibank N.A., Filiale Frankfurt am Main muss Geschäftsorganisation verbessern

CatsWithGlasses (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Citibank N.A., insbesondere ihrer Filiale in Frankfurt am Main, Maßnahmen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation auferlegt. Nach einer umfassenden Sonderprüfung stellte die BaFin fest, dass die Filiale nicht vollständig den „Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT“ (BAIT) entsprach.

Die Überprüfung offenbarte insbesondere Mängel im Informationsrisikomanagement und im Internen Kontrollsystem der Filiale. Zudem waren Teile der schriftlich fixierten Ordnung des Instituts unvollständig, da wesentliche Regelungen nicht an die lokalen regulatorischen Anforderungen angepasst worden waren.

Aufgrund dieser Mängel ordnete die BaFin an, dass die Citibank N.A., Filiale Frankfurt am Main, nun regelmäßig über den Fortschritt der Mängelbeseitigung berichten muss. Diese Berichte werden sowohl an die BaFin als auch an die Deutsche Bundesbank übermittelt. Die Maßnahmen, die die BaFin ergriffen hat, sind bereits rechtskräftig.

Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Kreditinstitute die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und betriebswirtschaftlich effektiv arbeiten. Ein zentraler Bestandteil davon ist ein wirksames Risikomanagement, zu dem auch ein funktionierendes Informationsrisikomanagement und ein starkes Internes Kontrollsystem gehören. Die BaFin greift ein, wenn ein Institut diese Standards nicht erfüllt, und kann Maßnahmen zur Behebung der Mängel anordnen – so wie es im Fall der Citibank N.A., Filiale Frankfurt am Main, geschehen ist.

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