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Staatsanwaltschaft Zwickau

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Zwickau

Benachrichtigung des Verletzten über die Einziehung von
Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459k StPO)

R002 VRs 130 Js 3600/​19

Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

verurteilte Person Milan Nemet
Entscheidung Urteil des Amtsgerichts Zwickau vom 16.04.2019, Az.: 7 Ds 130 Js 3203/​17, rechtskräftig sein 24.04.2019, unter Aufrechterhaltung der Wertersatzeinziehung einbezogen in den Strafbefehl des Amtsgerichts Zwickau vom 13.05.2020, Az.: 20 Ds 130 Js 3600/​19, rechtskräftig seit 20.06.2020
Einziehungsanordnung Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe von 770,80 EUR

Laut der genannten Entscheidung beträgt der Schaden 770,80 EUR.

Nach der genannten Entscheidung könnte den Erben der Geschädigten Irene Erika Enders, geboren am 10.12.1940, verstorben am 27.11.2023 in Zwickau, zuletzt wohnhaft in 08451 Crimmitschau, als Anspruchsinhaber aus der der Verurteilung zugrundeliegenden Taten ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Am 26.01.2017 gegen 9:45 Uhr entwendete der Verurteilte der Geschädigten Irene Erika Enders aus der Geldbörse Bargeld im Wert von 100 € und deren Visa-Karte.
Unmittelbar darauf hob der Verurteilte Bargeld in Höhe von 200 € und 300 € ab.
Am selben Tag um 17.02 Uhr kaufte der Verurteilte einen Fahrschein im Wert von 170,80 €.
Der Geschädigten entstand insgesamt ein Schaden in Höhe von 770,80 €.

Die Geschädigte Irene Erika Enders ist zwischenzeitlich verstorben. Erben sind nicht bekannt.

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten bislang Vermögenswerte von derzeit 120,- EUR gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Zwickau geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Staatsanwaltschaft Zwickau melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich.

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Anspruchsinhaber ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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