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Vorläufige Insolvenzverwaltung für MAKE3 GmbH eingeleitet

SimonMichaelHill (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Düsseldorf hat unter dem Aktenzeichen 501 IN 156/24 ein vorläufiges Insolvenzverfahren gegen die MAKE3 GmbH eröffnet. Das Unternehmen, das unter der Handelsregisternummer HRB 91897 beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen ist und seinen Sitz in der Zur Bockumer Linde 11, 40489 Düsseldorf hat, wird von der Geschäftsführerin Frau Iuliana Sahin geleitet.

Am 12. August 2024 um 11:20 Uhr wurde vom Gericht angeordnet, dass die MAKE3 GmbH ab sofort keine finanziellen Entscheidungen mehr ohne Zustimmung eines Insolvenzverwalters treffen darf. Rechtsanwalt Christoph Chrobok, mit Kanzleisitz in der Sternstraße 58, 40479 Düsseldorf, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Für die MAKE3 GmbH bedeutet dies, dass alle Verfügungen über das Vermögen des Unternehmens nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung des Insolvenzverwalters wirksam sind. Weiterhin ist es den Schuldnern der Firma untersagt, Zahlungen direkt an die MAKE3 GmbH zu leisten. Stattdessen wird Rechtsanwalt Chrobok ermächtigt, alle Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einzuziehen und zu verwalten.

Auch laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen wurden gestoppt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorerst eingestellt.

Diese Anordnung ist ein wichtiger Schritt, um die finanziellen Verhältnisse der MAKE3 GmbH zu sichern und den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens zu steuern. Alle Beteiligten werden aufgefordert, sich an die Weisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu halten, um eine geordnete Abwicklung zu gewährleisten.

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