Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren gegen Gepa Liegenschaftsgesellschaft mbH eingeleitet

Insolvenzverfahren gegen Gepa Liegenschaftsgesellschaft mbH eingeleitet

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derneuemann (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36g IN 3786/24

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 12. August 2024 um 11:30 Uhr einen wichtigen Beschluss im Insolvenzverfahren gegen die Gepa Liegenschaftsgesellschaft mbH gefasst. Das Unternehmen, das im Handelsregister unter der Nummer HRB 60152 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen ist, steht unter der gesetzlichen Vertretung von Geschäftsführer Michael Marek.

Um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern, hat das Gericht mehrere Maßnahmen angeordnet. Diese beinhalten unter anderem ein Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände, sowie die Ernennung von Rechtsanwalt Jesko Stark aus Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde die Befugnis erteilt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten. Zudem wurde ihm das Recht eingeräumt, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern.

Die Schuldnerin selbst darf Verfügungen über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vornehmen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen.

Der Beschluss sieht vor, dass das Verfahren öffentlich bekannt gemacht wird, und weist auf die Möglichkeit hin, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eine Beschwerde einzulegen.

Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet: 36g IN 3786/24.

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