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Staatsanwaltschaft Gera

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qimono (CC0), Pixabay

Staatsanwaltschaft Gera

Benachrichtigung der Verletzten Einziehung von Vermögenswerten und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459i StPO)

821 Js 38777/​23

Mit Entscheidung des Amtsgericht Sömmerda vom 23.05.2024, 4 Ds 821 Js 38777/​23 wurde die Einziehung in Höhe von 9.695,75 EUR Euro angeordnet. Vermögen in dieser Höhe wurde bereits sichergestellt.

Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Betroffene stellte ihr Konto bei der DKB AG durch Täuschung einer unbekannten Tätergruppierung veranlasst, als Ziel- und Durchlaufkonto für Überweisungseingänge in Höhe von 56.114 EUR beginnend ab dem 17.10.2023 zur Verfügung. In dem Irrglauben, sie investiere Geld über einen Broker, transferierte sie die eingegangenen Gutschriften nach Anweisung ihres „Brokers“ ins Ausland. Die Geschädigten waren ebenfalls durch die unbekannte Täterschaft darüber getäuscht worden, dass sie Gelder gewinnbringend anlegen würden und hierdurch zur Zahlung auf das Konto der Einziehungsbetroffenen veranlasst.

Diese Mitteilung erfolgt, um der Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung geltend machen zu können.
Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Gera zu dem o.g. Aktenzeichen. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Bei der Anmeldung ist das Aktenzeichen 821 Js 38777/​23 anzugeben.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:

https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​themen/​informationen-fuer-geschaedigte

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Googel-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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