Start Warnhinweise BaFin schlägt Alarm: HAMILCAR CAPITAL unter Verdacht – Ermittlungen laufen

BaFin schlägt Alarm: HAMILCAR CAPITAL unter Verdacht – Ermittlungen laufen

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geralt / Pixabay

BaFin-Aufruf zur Vorsicht: Unzulässige Finanzangebote bei HAMILCAR CAPITAL

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist nachdrücklich auf das riskante Treiben der Firma HAMILCAR CAPITAL hin. Untersuchungen haben ergeben, dass dieses Unternehmen über seine Internetpräsenz unter hamilcar-capital-invest.com Bank- und Finanzdienste offeriert, obwohl es die dazu erforderliche Genehmigung seitens der Behörde nicht besitzt.

Ohne die obligatorische Aufsicht der BaFin betreibt das Unternehmen seine Geschäfte im Verborgenen. In Deutschland ist das Anbieten von Finanzservices ausschließlich mit einer expliziten Zulassung durch die BaFin statthaft, um Anlegerinnen und Anleger zu schützen. Trotz der strengen Regularien gibt es Firmen wie HAMILCAR CAPITAL, die diese Bestimmungen umgehen und ihre Dienste illegal anbieten.

Die BaFin rät daher dringend zur Vorsicht und legt Anlegern nahe, vor etwaigen Geschäftsbeziehungen zu überprüfen, ob ein Unternehmen eine offizielle Zulassung von der BaFin hat. Diese Überprüfung lässt sich durch die Unternehmensdatenbank der BaFin durchführen.

Die Warnung der BaFin gründet auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und verdeutlicht das Engagement der Behörde, nicht genehmigte Finanzaktivitäten zu stoppen und Investoren vor Betrug zu schützen.

BaFin-Warnung:

hamilcar-capital-invest.com: BaFin ermittelt gegen HAMILCAR CAPITAL

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der HAMILCAR CAPITAL. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website hamilcar-capital-invest.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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