Start Warnhinweise Vorsicht: intelligent-trading.com: BaFin warnt vor Website

Vorsicht: intelligent-trading.com: BaFin warnt vor Website

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OpenIcons (CC0), Pixabay

BaFin erteilt dringende Warnung: Vorsicht bei intelligent-trading.com

Text: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat kürzlich eine ernste Warnung ausgegeben, die alle Anleger und Interessenten aufhorchen lassen sollte. Im Fokus dieser Warnung steht die Website intelligent-trading.com, welche nach eingehenden Untersuchungen der Behörde Anlass zur Sorge gibt.

Die BaFin hat herausgefunden, dass über diese Website Finanzdienstleistungen sowie der Handel mit Wertpapieren ohne die nötige Erlaubnis angeboten wird. Dies stellt einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht dar und könnte für nichtsahnende Anleger erhebliche Risiken bergen.

Der Betrieb der genannten Website wird unter dem Namen Intelligent Trading geführt, wobei sich der Betreiber hinter dieser Bezeichnung verbirgt, ohne jegliche Rechtsform offenzulegen. Auffallend ist auch, dass keine vollständige Adresse des Unternehmenssitzes angegeben wird. Lediglich London im Vereinigten Königreich wird als Sitz angeführt – eine Information, die für Interessenten und Behörden gleichermaßen kaum ausreicht.

Diese Warnung ist nicht die erste ihrer Art. Die BaFin hat in der jüngeren Vergangenheit bereits ähnliche Warnungen bezüglich Websites mit fast identischen Inhalten ausgesprochen. Ein wiederkehrendes Muster bei diesen Angeboten ist der verführerische Einstiegssatz auf deren Startseiten, der typischerweise mit "Erweitern Sie Ihr Trading mit [Name des Betreibers]" formuliert ist.

In Deutschland ist es zwingend erforderlich, dass Unternehmen, die Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten möchten, hierfür eine offizielle Erlaubnis der BaFin einholen. Trotz dieser klaren Regelung gibt es Unternehmen, die solche Dienstleistungen ohne diese essenzielle Erlaubnis anbieten. Interessierte und Anleger können sich auf der BaFin-Website in der Unternehmensdatenbank informieren und überprüfen, ob ein Unternehmen die notwendige Zulassung besitzt.

Diese aktuelle Warnmeldung beruht auf den gesetzlichen Vorgaben des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und unterstreicht die Bedeutung des von der BaFin geleisteten Verbraucherschutzes. Anleger sind angehalten, stets mit äußerter Vorsicht und Sorgfalt zu agieren, insbesondere im Umgang mit Angeboten aus dem Internet.

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