Start Justiz Insolvenzverfahren Vorläufige Insolvenzverwaltung für Marblelution Invest 2 GmbH angeordnet

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Marblelution Invest 2 GmbH angeordnet

9
geralt (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 177 IN 237/24 – Amtsgericht Erfurt

Das Amtsgericht Erfurt hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marblelution Invest 2 GmbH wichtige Entscheidungen getroffen. Das Unternehmen, mit Sitz in der Anger 11 in Erfurt und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRB 519946, wird von den Geschäftsführern Tobias Becker und Sebastian Röttcher vertreten.

Vorläufige Insolvenzverwaltung eingeleitet

Am 08. August 2024 um 12:00 Uhr hat das Amtsgericht Erfurt eine vorläufige Insolvenzverwaltung für die Marblelution Invest 2 GmbH angeordnet. Diese Maßnahme soll das Vermögen der Firma vor möglichen negativen Veränderungen schützen, während das Insolvenzverfahren weiterläuft.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marcello Di Stefano ernannt. Er wird ab sofort sicherstellen, dass alle finanziellen Entscheidungen der Marblelution Invest 2 GmbH nur mit seiner Zustimmung getroffen werden. Das bedeutet, dass das Unternehmen zum Beispiel Außenstände nur noch in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter einziehen darf.

Möglichkeiten zur Beschwerde

Sollten Betroffene mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden sein, können sie eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese muss innerhalb von zwei Wochen schriftlich beim Amtsgericht Erfurt eingereicht werden. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, damit die Beschwerde gültig ist.

Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung, der Zustellung oder der Veröffentlichung im Internet. Wenn die Beschwerde nicht rechtzeitig eingelegt wird, bleibt die Entscheidung des Gerichts bestehen.

Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, allerdings muss das Dokument eine qualifizierte elektronische Signatur haben. Eine einfache E-Mail reicht dafür nicht aus. Es ist wichtig, die gesetzlichen Anforderungen für die elektronische Einreichung zu beachten, um sicherzustellen, dass die Beschwerde wirksam ist.

Fazit

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung für die Marblelution Invest 2 GmbH ist ein entscheidender Schritt im laufenden Insolvenzverfahren. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass das Vermögen des Unternehmens während des Verfahrens geschützt bleibt und keine nachteiligen finanziellen Entscheidungen getroffen werden. Alle Betroffenen sollten die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls rechtzeitig ihre Rechte wahrnehmen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein