Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren gegen Diagrid Immobilien GmbH eingeleitet

Insolvenzverfahren gegen Diagrid Immobilien GmbH eingeleitet

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geralt (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Hannover hat im Rahmen eines Insolvenzantrags über das Vermögen der Diagrid Immobilien GmbH mit Sitz in Zum Texas 2, 31848 Bad Münder, einen bedeutenden Beschluss gefasst. Unter dem Aktenzeichen 36d IN 986/24 wurde am 7. August 2024 um 16:17 Uhr entschieden, Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin zu ergreifen.

Hintergrund des Verfahrens

Die Diagrid Immobilien GmbH steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen, die eine Insolvenzanmeldung notwendig machten. Die Firma ist im Handelsregister beim Amtsgericht Hannover unter der Nummer HRB 226872 eingetragen. Die gegenwärtige finanzielle Situation erfordert dringende Maßnahmen, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern.

Ernennung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner aus Berlin, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, bestellt. Ihre Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Verfügungen der Diagrid Immobilien GmbH über Gegenstände ihres Vermögens sind nun nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zudem ist es der Schuldnerin untersagt, Außenstände einzuziehen.

Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens

Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen. Sie wird ein Insolvenzsonderkonto gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2019 (Az. IX ZR 47/18) für die spätere Insolvenzmasse einrichten und führen. Den Schuldnern der Diagrid Immobilien GmbH wird untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen; sie sind aufgefordert, ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.

Veröffentlichung und Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Bekanntmachung wird gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht und bleibt dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Sollte das Verfahren eröffnet werden, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens. Wird das Verfahren nicht eröffnet, erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme.

Gegen diesen Beschluss kann die sofortige Beschwerde binnen zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts.

Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen zu den technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs finden sich auf der Internetseite www.justiz.de.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 07.08.2024

Dieser Bericht beleuchtet die entscheidenden Schritte im Insolvenzverfahren der Diagrid Immobilien GmbH und informiert über die relevanten rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen.

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