Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren der Marblelution Invest GmbH eingeleitet

Insolvenzverfahren der Marblelution Invest GmbH eingeleitet

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Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 177 IN 234/24 – Amtsgericht Erfurt

Das Amtsgericht Erfurt hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Marblelution Invest GmbH wichtige Maßnahmen ergriffen. Die Firma, die ihren Sitz in der Anger 11 in Erfurt hat und im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRB 518764 eingetragen ist, wird von den Geschäftsführern Tobias Becker und Sebastian Röttcher geleitet.

Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Am 08. August 2024 um 11:45 Uhr wurde zur Sicherung des Vermögens der Marblelution Invest GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das bedeutet, dass das Vermögen der Firma vor nachteiligen Veränderungen geschützt werden soll, während das Insolvenzverfahren läuft.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marcello Di Stefano bestellt, dessen Kanzlei in der Magdeburger Allee 4 in Erfurt ansässig ist. Von nun an dürfen Verfügungen der Marblelution Invest GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam werden. Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen, also Forderungen, die das Unternehmen an Dritte hat.

Wichtige Hinweise für Betroffene

Sollten Betroffene mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden sein, können sie eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese muss innerhalb von zwei Wochen schriftlich beim Amtsgericht Erfurt eingereicht werden. Es ist wichtig, dass diese Frist eingehalten wird, um die Beschwerde wirksam zu machen.

Die Frist beginnt entweder mit der Verkündung der Entscheidung, der Zustellung oder der Veröffentlichung im Internet. Wenn die Beschwerde nicht rechtzeitig eingelegt wird, bleibt die Entscheidung des Gerichts bestehen.

Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, jedoch genügt eine einfache E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Das Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg übermittelt werden.

Fazit

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung für die Marblelution Invest GmbH ist ein wichtiger Schritt im laufenden Insolvenzverfahren. Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass das Vermögen des Unternehmens während des Verfahrens geschützt bleibt und keine nachteiligen Entscheidungen getroffen werden, die die Lage der Gläubiger verschlechtern könnten. Betroffene sollten die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls rechtzeitig ihre Rechte wahrnehmen.

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