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Deutsche Umwelthilfe fordert strengere Einwegverbote in Behörden: Mehrheit der Bundesländer hinkt hinterher

In 12 der 16 Bundesländer werden in Behörden nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) weiterhin zahlreiche umweltschädliche Einwegprodukte verwendet, obwohl bundesweit seit 2022 eine Verbotsregelung im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen gilt. Lediglich Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein setzen diese Regelung konsequent um, indem sie über Negativlisten den Kauf bestimmter Einwegprodukte untersagen.

Die DUH kritisiert, dass in den meisten Bundesländern die Nutzung von Einwegprodukten in Behörden nach wie vor nicht ausreichend eingeschränkt wird. Angesichts der drängenden Umweltprobleme fordert die Organisation die Landesregierungen auf, umgehend strengere Einwegverbote in allen Behörden einzuführen und diese konsequent durchzusetzen. Die Umwelthilfe betont, dass einheitliche Regelungen und deren konsequente Umsetzung notwendig sind, um den Ressourcenverbrauch zu reduzieren und den Umweltschutz in der öffentlichen Verwaltung zu stärken.

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