Start Allgemein Erstattung bei abgesagten Swift-Konzerten

Erstattung bei abgesagten Swift-Konzerten

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HubertPhotographer (CC0), Pixabay

Nach der Absage der Taylor-Swift-Konzerte in Wien fragen sich viele Fans, ob sie ihre gebuchten Hotels oder Zugtickets kostenlos stornieren können. Hier die wichtigsten Informationen:

Rückerstattung der Ticketkosten

Die Veranstalter kündigten an, dass die Ticketkosten innerhalb von zehn Tagen automatisch erstattet werden. Bei über Kartenbüros gekauften Tickets sollte der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer kontaktiert werden.

Ursache der Absage

Die Absage erfolgte aufgrund eines „Ereignisses höherer Gewalt“ nach der Festnahme von Terrorverdächtigen. Der Veranstalter trägt das Risiko, nicht die Konsumenten.

Weiterverkauf und Schenkungen

Auch bei privat weiterverkauften Tickets besteht ein Anspruch auf Rückerstattung. Dieser kann vom ursprünglichen Käufer an den Beschenkten abgetreten werden.

Hotel- und Reisekosten

Für zusätzlich gebuchte Hotel- und Reisekosten besteht keine Rückerstattungspflicht des Veranstalters. Diese Verträge bleiben bestehen und unterliegen den jeweiligen Stornierungsbedingungen.

Kulanzregelungen

Die Westbahn erstattet Tickets für die Anreise zu den abgesagten Konzerten aus Kulanz. Die ÖBB bietet keine solche Lösung an.

Gesamtpakete

Bei gebuchten Gesamtpaketen (Ticket plus Anreise oder Hotel) kann die Reise kostenlos storniert werden. Betroffene sollten den Reiseveranstalter kontaktieren und die Rückzahlung des Reisepreises einfordern.

Weitere Informationen und Unterstützung bieten die Konsumentenschutzorganisationen.

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