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ZurichSwift GmbH: BaFin warnt vor Websites zurichswift.net und zurichswift.com

geralt (CC0), Pixabay

### Vorsicht vor unerlaubten Finanzdiensten der ZurichSwift GmbH

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell vor den Aktivitäten von ZurichSwift GmbH. Die Organisation steht im Verdacht, ohne die notwendige Lizenz Finanz- und Wertpapierdienstleistungen über ihre Website zurichswift.net anzubieten. Früher unter dem Namen ZurichSwift AG bekannt, wurde bereits über die alte Webseite zurichswift.com berichtet.

#### Aufsichtsbehörden geben Warnungen heraus

Die Warnungen seitens der BaFin und auch der Schweizer Finanzaufsicht FINMA gegenüber ZurichSwift AG deuten darauf hin, dass die Dienste, welche nun unter der ZurichSwift GmbH angeboten werden, möglicherweise illegal sind.

#### Auffällige Muster bei weiteren Webseiten

Die BaFin macht darauf aufmerksam, dass zurichswift.net und zurichswift.com vermutlich nur ein Teil eines Netzwerkes sind. Weitere Webseiten mit ähnlichem Inhalt, Aussehen und Struktur, wie mib40.org und tridentfm.com, stehen ebenfalls unter Verdacht. Vor der Nutzung dieser Angebote wird ausdrücklich gewarnt.

#### Genehmigungsvorschrift in Deutschland

In Deutschland ist für die Anbietung von Bankgeschäften sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen eine formelle Genehmigung durch die BaFin notwendig. Trotzdem existieren Firmen, die solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis anbieten. Ob ein Unternehmen über eine solche Zulassung verfügt, lässt sich über die Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.

#### Rechtlicher Rahmen

Die Warnung der BaFin stützt sich auf den § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), welches die Beaufsichtigung und Regulierung von Finanzdienstleistungen in Deutschland festlegt. Verbraucher sind angehalten, vor Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen, die Anbieter auf deren Seriosität hin umfassend zu prüfen.

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