Der ADAC sieht keine Gefahr für eine rückwirkende Stilllegung von alten Diesel-Fahrzeugen. Verkehrsminister Volker Wissing hatte Bedenken geäußert, dass der EuGH möglicherweise strengere Schadstoff-Grenzwerte fordern könnte, was zu massiven Stilllegungen führen könnte. ADAC-Sprecherin Katrin van Randenborgh betonte jedoch, dass die Diesel-Fahrzeuge zum Zeitpunkt ihrer Zulassung den geltenden Vorschriften entsprochen hätten und es daher unplausibel sei, rückblickend andere Regeln anzuwenden. Auch EU-Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton wies Wissings Sorgen zurück. Der EuGH wird voraussichtlich im November eine Entscheidung treffen.
„ADAC: Rückwirkende Diesel-Stilllegungen unwahrscheinlich“


motointermedia (CC0), Pixabay