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Union Investment Privatfonds GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht01.04.2023 – 31.03.2024 LIGA-Pax-Aktien-Union DE0009750216

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Union Investment Privatfonds GmbH

Frankfurt am Main

Jahresbericht zum 31. März 2024

LIGA-Pax-Aktien-Union

Kapitalverwaltungsgesellschaft:
Union Investment Privatfonds GmbH
WKN 975021
ISIN DE0009750216

Jahresbericht
01.04.2023 – 31.03.2024

Tätigkeitsbericht

Anlageziel und Anlagepolitik sowie wesentliche Ereignisse

Der LIGA-Pax-Aktien-Union ist ein aktiv gemanagter, europäischer Aktienfonds, der mindestens 51 Prozent des Wertes des Sondervermögens in Aktien von Ausstellern mit Sitz im Inland oder einem anderen Mitgliedstaat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung investiert. In verzinslichen Wertpapieren und Schuldscheindarlehen dürfen bis zu 25 Prozent des Wertes des Sondervermögens angelegt werden. Mindestens 75 Prozent des Wertes des Sondervermögens werden in Wertpapiere investiert, deren Emittenten ethische, soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen. Auf Fremdwährung lautende Wertpapiere dürfen nur erworben werden, sofern sie auf die gesetzliche Währung eines Mitgliedstaates der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung lauten. Bis zu 25 Prozent des Fondsvermögens dürfen in Geldmarktinstrumente und Bankguthaben angelegt werden. Es dürfen bis zu 10 Prozent des Wertes des Sondervermögens in Investmentanteilen investiert werden. Zudem ist der Einsatz von Derivaten zu Investitions- und Absicherungszwecken möglich. Der Fonds bildet keinen Wertpapierindex ab, und seine Anlagestrategie beruht auch nicht auf der Nachbildung der Entwicklung eines oder mehrerer Indizes. Vielmehr legt das Portfoliomanagement bei der Auswahl der zu erwerbenden Vermögenswerte Nachhaltigkeitskriterien zugrunde. Der Fonds verfolgt dabei ein marktorientiertes Wertentwicklungsziel, soll dabei aber keinen konkreten Vergleichsmaßstab übertreffen. Das Fondsvermögen wird derzeit vorzugsweise in europäische Titel investiert. Bei der Aktienauswahl stehen dabei weniger geographische als vielmehr Einzeltitelgesichtspunkte im Vordergrund. Bevorzugt werden wachstumsstarke, große Unternehmen (Blue Chips), denen aussichtsreiche Aktien kleiner und mittlere Gesellschaften beigemischt werden. Ziel der Anlagepolitik ist es, neben der Erzielung marktgerechter Erträge langfristig ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften.

Struktur des Portfolios und wesentliche Veränderungen

Der LIGA-Pax-Aktien-Union investierte sein Fondsvermögen im abgelaufenen Berichtszeitraum nahezu vollständig in Aktien. Kleinere Engagements in Liquidität ergänzten das Portfolio.

Unter Betrachtung des Aktienportfolios lag der regionale Schwerpunkt in den Euroländern zuletzt bei 70 Prozent des Aktienvermögens. Größere Positionen wurden zum Ende der Berichtsperiode in den Ländern Europas außerhalb der Eurozone mit 30 Prozent gehalten.

Hinsichtlich der Branchenverteilung der Aktienanlagen kam es zu einer Schwerpunktverlagerung. Die Investitionen verschoben sich hauptsächlich von der Industrie (20 Prozent) zum Finanzwesen mit zuletzt 18 Prozent. Investitionen in Unternehmen mit den Tätigkeitsfeldern in der Konsumgüterbranche mit 18 Prozent, in der Industrie mit 16 Prozent, in der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffbranche mit 12 Prozent, in der IT-Branche mit 11 Prozent und im Gesundheitswesen mit 10 Prozent ergänzten zum Ende des Berichtszeitraums das Portfolio. Kleinere Engagements in diversen Branchen rundeten die Branchenstruktur ab.

Der Fonds hielt zum Ende des Berichtszeitraums 31 Prozent des Fondsvermögens in Fremdwährungen. Die größte Position bildete hier das Britische Pfund mit zuletzt 19 Prozent. Kleinere Engagements in diversen Fremdwährungen ergänzten das Portfolio.

Wesentliche Risiken des Sondervermögens

Im LIGA-Pax-Aktien-Union bestanden Marktpreisrisiken durch Investitionen in Aktienanlagen. Mit dem Erwerb von Finanzprodukten können besondere Marktrisiken und Unternehmensrisiken verbunden sein. Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Aktien hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung, insbesondere an einer Börse, können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. Es kann daher zu großen und schnellen Schwankungen dieser Werte kommen. Durch die Investition in Fremdwährungen unterliegt der Fonds Währungsrisiken, da Fremdwährungspositionen in ihrer jeweiligen Währung bewertet werden. Sofern Vermögenswerte eines Sondervermögens in anderen Währungen als der jeweiligen Fondswährung angelegt sind, erhält es die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert solcher Anlagen und somit auch der Wert des Sondervermögens. Durch den Ausfall eines Ausstellers oder Kontrahenten können Verluste für das Sondervermögen entstehen. Das Ausstellerrisiko beschreibt die Auswirkung der besonderen Entwicklungen des jeweiligen Ausstellers, die neben den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte auf den Kurs eines Wertpapiers einwirken. Auch bei sorgfältiger Auswahl der Wertpapiere kann nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste durch Vermögensverfall von Ausstellern eintreten. Das Kontrahentenrisiko beinhaltet das Risiko der Partei eines

gegenseitigen Vertrages, mit der eigenen Forderung teilweise oder vollständig auszufallen. Dies gilt für alle Verträge, die für Rechnung eines Sondervermögens geschlossen werden. Die Gesellschaft hat die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die operationellen Risiken möglichst gering zu halten. Regelmäßig überprüft die Innenrevision die operationellen Risiken.

Fondsergebnis

Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses während der Berichtsperiode waren Gewinne aus der Realisierung von spanischen Aktien des Finanzwesens, von britischen Aktien der Telekommunikationsdienstebranche und von deutschen Aktien der Konsumgüterbranche. Die größten Verluste wurden aus französischen Aktien der Konsumgüterbranche realisiert.

Die Ermittlung der wesentlichen Veräußerungsergebnisse erfolgte auf Basis transaktionsbedingter Auswertungen. Demzufolge kann es zu Abweichungen zu den in der Ertrags- und Aufwandsrechnung ausgewiesenen realisierten Gewinnen und Verlusten kommen.

Der LIGA-Pax-Aktien-Union erzielte in der abgelaufenen Berichtsperiode einen Wertzuwachs von 11,77 Prozent (nach BVI-Methode).

Aufgrund einer risikoorientierten sowie juristischen Betrachtungsweise können die dargestellten Werte von der Vermögensaufstellung abweichen.

Vermögensübersicht

Kurswert in
EUR
% des
Fonds-
vermö-
gens 1)
I. Vermögensgegenstände
1. Aktien – Gliederung nach Branche
Investitionsgüter 29.168.062,00 11,84
Roh-, Hilfs- & Betriebsstoffe 28.297.156,18 11,48
Gesundheitswesen: Ausstattung & Dienste 23.911.834,25 9,70
Versicherungen 19.465.617,49 7,90
Banken 18.313.093,38 7,43
Telekommunikationsdienste 18.174.575,44 7,37
Software & Dienste 17.839.771,20 7,24
Versorgungsbetriebe 17.585.386,06 7,14
Lebensmittel, Getränke & Tabak 15.030.399,04 6,10
Gebrauchsgüter & Bekleidung 13.489.020,00 5,47
Haushaltsartikel & Körperpflegeprodukte 9.872.032,89 4,01
Halbleiter & Geräte zur Halbleiterproduktion 8.664.156,00 3,52
Gewerbliche Dienste & Betriebsstoffe 8.005.629,85 3,25
Diversifizierte Finanzdienste 5.723.135,00 2,32
Automobile & Komponenten 2.626.011,96 1,07
Media & Entertainment 2.537.946,23 1,03
Lebensmittel- und Basisartikeleinzelhandel 2.317.750,00 0,94
Transportwesen 2.181.110,40 0,89
Summe 243.202.687,37 98,70
2. Bankguthaben 2.648.373,12 1,07
3. Sonstige Vermögensgegenstände 891.482,61 0,36
Summe 246.742.543,10 100,13
II. Verbindlichkeiten -289.794,00 -0,13
III. Fondsvermögen 246.452.749,10 100,00

1) Aufgrund von Rundungen können sich bei der Addition von Einzelpositionen der nachfolgenden Vermögensaufstellung abweichende Werte zu den oben aufgeführten Prozentangaben ergeben.

Entwicklung des Sondervermögens

EUR EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 213.499.908,01
1. Ausschüttung für das Vorjahr -5.144.453,21
2. Mittelzufluss (netto) 12.242.215,00
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen 23.278.080,81
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen -11.035.865,81
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -141.916,07
4. Ergebnis des Geschäftsjahres 25.996.995,37
Davon nicht realisierte Gewinne 18.496.189,15
Davon nicht realisierte Verluste 4.677.805,79
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 246.452.749,10

Ertrags- und Aufwandsrechnung

(inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom 1. April 2023 bis 31. März 2024

EUR EUR
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 1.162.483,10
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 5.322.480,43
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 463.569,77
4. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 5.021,31
5. Abzug inländischer Körperschaftsteuer -146.204,67
6. Abzug ausländischer Quellensteuer -236.257,06
7. Sonstige Erträge 2.542,92
Summe der Erträge 6.573.635,80
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 299,76
2. Verwaltungsvergütung 2.936.161,70
3. Sonstige Aufwendungen 287.072,44
Summe der Aufwendungen 3.223.533,90
III. Ordentlicher Nettoertrag 3.350.101,90
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 10.036.087,04
2. Realisierte Verluste -10.563.188,51
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -527.101,47
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2.823.000,43
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 18.496.189,15
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 4.677.805,79
VI. Nicht Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 23.173.994,94
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 25.996.995,37

Verwendung der Erträge des Sondervermögens

Berechnung der Ausschüttung

EUR
insgesamt
EUR
je Anteil
I. Für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr 33.821.025,80 6,86
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2.823.000,43 0,57
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt 12.798,58 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung 31.208.031,09 6,33
III. Gesamtausschüttung 5.423.196,56 1,10
1. Endausschüttung 5.423.196,56 1,10
a) Barausschüttung 5.423.196,56 1,10

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen
am Ende des
Geschäftsjahres
EUR
Anteilwert

EUR

31.03.2021 196.223.670,29 45,95
31.03.2022 211.732.755,74 46,89
31.03.2023 213.499.908,01 45,80
31.03.2024 246.452.749,10 49,99

Stammdaten des Fonds

LIGA-Pax-Aktien-Union
Auflegungsdatum 05.05.1997
Fondswährung EUR
Erstrücknahmepreis (in Fondswährung) 25,57
Ertragsverwendung Ausschüttend
Anzahl der Anteile 4.930.178,687
Anteilwert (in Fondswährung) 49,99
Anleger Private Anleger
Aktueller Ausgabeaufschlag (in Prozent)
Rücknahmegebühr (in Prozent)
Verwaltungsvergütung p.a. (in Prozent) 1,30
Mindestanlagesumme (in Fondswährung)

Vermögensaufstellung

ISIN
Gattungsbezeichnung
Stück bzw.
Anteile
bzw. WHG
Bestand
31.03.24
Käufe
Zugänge
im Berichtszeitraum
Verkäufe
Abgänge
im Berichtszeitraum
Kurs Kurswert
in EUR
%-Anteil
am Fonds-
vermögen
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
Belgien
BE0003565737
KBC Groep NV
STK 63.990,00 0,00 0,00 EUR 69,4200 4.442.185,80 1,80
4.442.185,80 1,80
Dänemark
DK0060738599
Demant AS
STK 64.890,00 0,00 40.000,00 DKK 343,0000 2.984.028,26 1,21
DK0060336014
Novonesis A/​S
STK 72.770,00 72.770,00 0,00 DKK 405,2000 3.953.236,98 1,60
6.937.265,24 2,81
Deutschland
DE000A1EWWW0
adidas AG
STK 26.500,00 26.500,00 0,00 EUR 207,0000 5.485.500,00 2,23
DE0006766504
Aurubis AG
STK 28.000,00 0,00 0,00 EUR 65,1800 1.825.040,00 0,74
DE000BASF111
BASF SE
STK 79.000,00 33.000,00 0,00 EUR 52,9300 4.181.470,00 1,70
DE0006062144
Covestro AG
STK 85.200,00 0,00 0,00 EUR 50,6800 4.317.936,00 1,75
DE000PAG9113
Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG -VZ-
STK 28.457,00 28.457,00 0,00 EUR 92,2800 2.626.011,96 1,07
DE0005810055
Dte. Börse AG
STK 13.900,00 0,00 0,00 EUR 189,6500 2.636.135,00 1,07
DE0005773303
Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
STK 44.640,00 0,00 65.360,00 EUR 48,8600 2.181.110,40 0,89
DE0008430026
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG in München
STK 5.770,00 4.000,00 6.730,00 EUR 452,3000 2.609.771,00 1,06
DE0007164600
SAP SE
STK 54.500,00 0,00 16.200,00 EUR 180,4600 9.835.070,00 3,99
DE0007236101
Siemens AG
STK 37.500,00 0,00 19.000,00 EUR 176,9600 6.636.000,00 2,69
42.334.044,36 17,19
Finnland
FI0009005961
Stora Enso Oyj
STK 472.000,00 472.000,00 0,00 EUR 12,8850 6.081.720,00 2,47
6.081.720,00 2,47
Frankreich
FR0000120628
AXA S.A.
STK 103.750,00 0,00 0,00 EUR 34,8150 3.612.056,25 1,47
FR0006174348
Bureau Veritas SA
STK 143.050,00 36.050,00 0,00 EUR 28,2800 4.045.454,00 1,64
FR0000125338
Capgemini SE
STK 26.540,00 26.540,00 0,00 EUR 213,3000 5.660.982,00 2,30
FR0000120172
Carrefour S.A. 1)
STK 146.000,00 66.000,00 0,00 EUR 15,8750 2.317.750,00 0,94
FR0000125007
Compagnie de Saint-Gobain S.A.
STK 108.000,00 0,00 0,00 EUR 71,9300 7.768.440,00 3,15
FR0000120644
Danone S.A.
STK 112.470,00 112.470,00 0,00 EUR 59,8900 6.735.828,30 2,73
FR0000130452
Eiffage S.A.
STK 35.920,00 0,00 8.980,00 EUR 105,1500 3.776.988,00 1,53
FR0000121667
EssilorLuxottica S.A.
STK 35.860,00 15.860,00 0,00 EUR 209,7000 7.519.842,00 3,05
FR0010307819
Legrand S.A.
STK 24.450,00 24.450,00 0,00 EUR 98,2200 2.401.479,00 0,97
FR0000120321
L’Oréal S.A.
STK 5.900,00 0,00 0,00 EUR 438,6500 2.588.035,00 1,05
FR0000121014
LVMH Moët Hennessy Louis Vuitton SE
STK 9.600,00 8.000,00 0,00 EUR 833,7000 8.003.520,00 3,25
FR0000133308
Orange S.A.
STK 507.530,00 507.530,00 0,00 EUR 10,8880 5.525.986,64 2,24
FR0013154002
Sartorius Stedim Biotech S.A.
STK 23.250,00 23.250,00 0,00 EUR 264,3000 6.144.975,00 2,49
FR0000121972
Schneider Electric SE
STK 21.100,00 0,00 0,00 EUR 209,6500 4.423.615,00 1,79
FR0000124141
Veolia Environnement S.A.
STK 178.568,00 0,00 0,00 EUR 30,1300 5.380.253,84 2,18
75.905.205,03 30,78
Großbritannien
GB0030913577
BT Group Plc.
STK 2.300.000,00 0,00 0,00 GBP 1,0965 2.950.684,45 1,20
GB00BY9D0Y18
Direct Line Insurance Group Plc.
STK 2.469.000,00 919.000,00 0,00 GBP 1,9505 5.634.473,50 2,29
GB00BMJ6DW54
Informa Plc.
STK 260.970,00 0,00 424.030,00 GBP 8,3120 2.537.946,23 1,03
GB0008706128
Lloyds Banking Group Plc.
STK 8.320.000,00 8.320.000,00 0,00 GBP 0,5176 5.038.530,48 2,04
GB00BMWC6P49
Mondi Plc.
STK 227.272,00 227.272,73 0,73 GBP 13,9550 3.710.753,20 1,51
GB00BDR05C01
National Grid Plc.
STK 325.300,00 0,00 0,00 GBP 10,6600 4.057.210,72 1,65
GB00BM8PJY71
NatWest Group Plc.
STK 1.491.480,00 1.491.480,00 0,00 GBP 2,6550 4.633.063,53 1,88
GB00BNNTLN49
Pennon Group Plc.
STK 438.460,00 313.000,00 0,00 GBP 6,4750 3.321.666,67 1,35
GB0007908733
SSE Plc.
STK 250.000,00 0,00 0,00 GBP 16,5000 4.826.254,83 1,96
GB00B10RZP78
Unilever Plc.
STK 156.600,00 45.000,00 0,00 GBP 39,7550 7.283.997,89 2,96
43.994.581,50 17,87
Irland
IE00B1RR8406
Smurfit Kappa Group Plc.
STK 100.000,00 100.000,00 0,00 EUR 42,2700 4.227.000,00 1,72
4.227.000,00 1,72
Italien
IT0004176001
Prysmian S.p.A.
STK 86.000,00 0,00 0,00 EUR 48,3900 4.161.540,00 1,69
4.161.540,00 1,69
Niederlande
NL0010273215
ASML Holding NV
STK 6.880,00 2.580,00 0,00 EUR 892,2000 6.138.336,00 2,49
NL0012866412
BE Semiconductor Industries NV
STK 17.800,00 0,00 10.000,00 EUR 141,9000 2.525.820,00 1,02
NL0006294274
Euronext NV
STK 35.000,00 0,00 0,00 EUR 88,2000 3.087.000,00 1,25
NL0000009165
Heineken NV
STK 64.600,00 25.000,00 20.000,00 EUR 89,3400 5.771.364,00 2,34
NL0000009082
Koninklijke KPN NV
STK 1.731.000,00 461.000,00 0,00 EUR 3,4660 5.999.646,00 2,43
23.522.166,00 9,53
Norwegen
NO0010161896
DNB Bank ASA
STK 87.000,00 0,00 0,00 NOK 215,1000 1.597.413,57 0,65
NO0010582521
Gjensidige Forsikring ASA
STK 287.550,00 287.550,00 0,00 NOK 157,2000 3.858.545,45 1,57
5.455.959,02 2,22
Österreich
AT0000652011
Erste Group Bank AG
STK 63.000,00 0,00 50.000,00 EUR 41,3000 2.601.900,00 1,06
2.601.900,00 1,06
Schweiz
CH0432492467
Alcon AG
STK 31.700,00 0,00 0,00 CHF 74,7400 2.436.505,55 0,99
CH0198251305
Coca-Cola HBC AG
STK 86.160,00 0,00 86.840,00 GBP 25,0300 2.523.206,74 1,02
CH1256740924
SGS S.A.
STK 44.010,00 44.010,00 0,00 CHF 87,5000 3.960.175,85 1,61
CH0012549785
Sonova Holding AG
STK 17.975,00 6.470,00 0,00 CHF 261,1000 4.826.483,44 1,96
CH0011075394
Zurich Insurance Group AG
STK 7.500,00 0,00 0,00 CHF 486,3000 3.750.771,29 1,52
17.497.142,87 7,10
Spanien
ES0109067019
Amadeus IT Group S.A.
STK 39.430,00 0,00 54.240,00 EUR 59,4400 2.343.719,20 0,95
ES0105066007
Cellnex Telecom S.A.
STK 112.855,00 60.000,00 0,00 EUR 32,7700 3.698.258,35 1,50
6.041.977,55 2,45
Summe Aktien 243.202.687,37 98,69
Summe börsengehandelte Wertpapiere 243.202.687,37 98,69
Summe Wertpapiervermögen 243.202.687,37 98,69
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds
Bankguthaben
EUR-Bankguthaben bei:
DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank EUR 1.734.857,07 1.734.857,07 0,70
Bankguthaben in sonstigen EU/​EWR-Währungen EUR 814.092,39 814.092,39 0,33
Bankguthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen CHF 10.240,75 10.531,42 0,00
Bankguthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen GBP 67.894,68 79.436,86 0,03
Bankguthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen USD 10.210,86 9.455,38 0,00
Summe der Bankguthaben 2.648.373,12 1,06
Summe der Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds 2.648.373,12 1,06
Sonstige Vermögensgegenstände
Dividendenansprüche EUR 494.742,96 494.742,96 0,20
Steuerrückerstattungsansprüche EUR 341.659,60 341.659,60 0,14
Forderungen aus Anteilumsatz EUR 55.080,05 55.080,05 0,02
Summe sonstige Vermögensgegenstände 891.482,61 0,36
Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten für abzuführende Verwaltungsvergütung EUR -242.320,69 -242.320,69 -0,10
Verbindlichkeiten aus Anteilumsatz EUR -24.089,19 -24.089,19 -0,01
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -23.384,12 -23.384,12 -0,01
Summe sonstige Verbindlichkeiten -289.794,00 -0,12
Fondsvermögen 246.452.749,10 100,00

Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringe Differenzen entstanden sein.

Anteilwert EUR 49,99
Umlaufende Anteile STK 4.930.178,687
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,69
Erläuterungen zu den Wertpapier-Darlehen
Folgende Wertpapiere sind zum Berichtsstichtag als Wertpapier-Darlehen übertragen
Stück
bzw.
Stück
bzw.
Wertpapier-Darlehen
Kurswert in EUR
ISIN
Gattungsbezeichnung
Währung Nominal befristet unbefristet Gesamt
FR0000120172
Carrefour S.A.
STK 146.000 2.317.750,00 2.317.750,00
Gesamtbetrag der Rückerstattungsansprüche aus Wertpapier-Darlehen in EUR 2.317.750,00 2.317.750,00

1) Diese Wertpapiere sind ganz oder teilweise als Wertpapier-Darlehen übertragen.

Wertpapier-, Devisenkurse, Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der nachstehenden Kurse/​Marktsätze bewertet:

Wertpapierkurse Kurse per 28.03.2024 oder letztbekannte
Alle anderen Vermögensgegenstände Kurse per 28.03.2024
Devisenkurse Kurse per 28.03.2024

Devisenkurse (in Mengennotiz)

Britisches Pfund GBP 0,854700 = 1 Euro (EUR)
Dänische Krone DKK 7,458800 = 1 Euro (EUR)
Norwegische Krone NOK 11,715000 = 1 Euro (EUR)
Schwedische Krone SEK 11,546600 = 1 Euro (EUR)
Schweizer Franken CHF 0,972400 = 1 Euro (EUR)
US Amerikanischer Dollar USD 1,079900 = 1 Euro (EUR)

Marktschlüssel

A) Terminbörse
B) OTC Over the counter

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw.
Anteile
bzw. WHG
Volumen
in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Aktien
Dänemark
DK0061539921 Vestas Wind Systems A/​S STK 51.000,00 170.000,00
Deutschland
DE0005190003 Bayer. Motoren Werke AG STK 0,00 23.060,00
DE0005557508 Dte. Telekom AG STK 0,00 254.000,00
DE0006048432 Henkel AG & Co. KGaA -VZ- STK 19.000,00 60.800,00
Finnland
FI0009013296 Neste Oyj STK 0,00 123.220,00
Frankreich
FR0000121147 Forvia SE STK 40.000,00 181.000,00
FR0000130395 Rémy Cointreau S.A. STK 18.350,00 18.350,00
FR0013176526 Valéo S.E. STK 50.000,00 147.000,00
Großbritannien
GB00BD6K4575 Compass Group Plc. STK 0,00 110.271,00
GB00B1CRLC47 Mondi Plc. STK 82.000,00 250.000,00
GB0009223206 Smith & Nephew Plc. STK 0,00 322.000,00
Luxemburg
LU2598331598 Tenaris S.A. STK 163.180,00 163.180,00
LU0156801721 Tenaris S.A. STK 0,00 281.180,00
Niederlande
NL0000226223 STMicroelectronics NV STK 100.000,00 100.000,00
NL0014559478 Technip Energies NV STK 80.000,00 80.000,00
Norwegen
NO0010716582 Aker Solutions ASA STK 0,00 900.000,00
Schweden
SE0009922164 Essity AB STK 0,00 184.000,00
Schweiz
CH0010645932 Givaudan SA STK 700,00 700,00
CH0002497458 SGS S.A. STK 0,00 1.000,00
Spanien
ES0105046009 Aena SME S.A. STK 0,00 24.000,00
ES0113860A34 Banco de Sabadell S.A. STK 0,00 2.800.000,00
ES0113679I37 Bankinter S.A. STK 0,00 612.000,00
Wertpapier-Darlehen
(Geschäftsvolumen, bewertet auf Basis des bei Abschluss des Darlehensgeschäft vereinbarten Wertes):
Befristet

Basiswert(e)

Aurubis AG EUR 3.655
AXA S.A. EUR 2.816
Banco de Sabadell S.A. EUR 567
Bankinter S.A. EUR 6
Bayerische Motoren Werke AG EUR 2.382
Carrefour S.A. EUR 3.037
Compagnie de Saint-Gobain S.A. EUR 13.190
Danone S.A. EUR 6.649
Erste Group Bank AG EUR 914
Forvia SE EUR 3.787
Gjensidige Forsikring ASA NOK 80.392
Henkel AG & Co. KGaA EUR 3.364
Koninklijke KPN N.V. EUR 11.217
Veolia Environnement S.A. EUR 5.128
Unbefristet
Basiswert(e)
Erste Group Bank AG EUR 3.071
Gjensidige Forsikring ASA NOK 1.184

Sonstige Erläuterungen

Informationen über Transaktionen im Konzernverbund

Wertpapiergeschäfte werden grundsätzlich nur mit Kontrahenten getätigt, die durch das Fondsmanagement in eine Liste genehmigter Parteien aufgenommen wurden, deren Zusammensetzung fortlaufend überprüft wird. Dabei stehen Kriterien wie die Ausführungsqualität, die Höhe der Transaktionskosten, die Researchqualität und die Zuverlässigkeit bei der Abwicklung von Wertpapierhandelsgeschäften im Vordergrund. Darüber hinaus werden die jährlichen Geschäftsberichte der Kontrahenten eingesehen.

Der Anteil der Wertpapiertransaktionen, die im Berichtszeitraum vom 1. April 2023 bis 31. März 2024 für Rechnung der von der Union Investment Privatfonds GmbH verwalteten Publikumsfonds mit im Konzernverbund stehenden oder über wesentliche Beteiligungen verbundene Unternehmen ausgeführt wurden, betrug 8,18 Prozent. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 16.733.971.862,61 Euro.

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV
Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00

Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte

n.a.

Vorstehende Positionen können auch reine Finanzkommissionsgeschäfte über börsliche Derivate betreffen, die zumindest aus Sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei der Wahrnehmung von Meldepflichten so berücksichtigt werden sollen, als seien sie Derivate.

Kurswert
Gesamtbetrag der i.Z.m. Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten: EUR 0,00

Davon:

Bankguthaben EUR 0,00
Schuldverschreibungen EUR 0,00
Aktien EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,69
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Investmentvermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

Gemäß § 10 Derivateverordnung wurden für das Investmentvermögen nachstehende potenzielle Risikobeträge für das Marktrisiko im Berichtszeitraum ermittelt.

Kleinster potenzieller Risikobetrag: 4,78 %

Größter potenzieller Risikobetrag: 8,84 %

Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag: 6,49 %

Risikomodell, das gemäß § 10 Derivateverordnung verwendet wurde

– Monte-Carlo-Simulation

Parameter, die gemäß § 11 Derivateverordnung verwendet wurden

– Haltedauer: 10 Tage; Konfidenzniveau: 99%; historischer Beobachtungszeitraum: 1 Jahr (gleichgewichtet)

Im Berichtszeitraum erreichter durchschnittlicher Umfang des Leverage nach der Bruttomethode

93,92 %

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

Gemäß der Derivateverordnung muss ein Investmentvermögen, das dem qualifizierten Ansatz unterliegt, ein derivatefreies Vergleichsvermögen nach § 9 der Derivateverordnung zugeordnet werden, sofern die Grenzauslastung nach § 7 Absatz 1 der Derivateverordnung ermittelt wird. Die Zusammensetzung des Vergleichsvermögens muss den Anlagebedingungen und den Angaben des Verkaufsprospektes und des Basisinformationsblattes zu den Anlagezielen und der Anlagepolitik des Investmentvermögens entsprechen sowie die Anlagegrenzen des Kapitalanlagegesetzbuches mit Ausnahme der Ausstellergrenzen nach den §§ 206 und 207 des Kapitalanlagegesetzbuches einhalten.

Das Vergleichsvermögen setzt sich folgendermaßen zusammen

100% MSCI EUROPE

Das durch Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte erzielte Exposure EUR 2.317.750,00

Die Vertragspartner der Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte

Banco Santander S.A.

Kurswert
Gesamtbetrag der bei Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften von Dritten gewährten Sicherheiten: EUR 2.398.734,23

Davon:

Bankguthaben EUR 0,00
Schuldverschreibungen EUR 0,00
Aktien EUR 2.398.734,23

Zusätzliche Angaben zu entgegengenommenen Sicherheiten bei Derivaten

Emittenten oder Garanten, deren Sicherheiten mehr als 20% des Wertes des Fonds ausgemacht haben:

n.a.

Erträge aus Wertpapier-Darlehen inklusive der angefallenen direkten und indirekten Kosten und Gebühren inkl. Ertragsausgleich EUR 3.347,61
Erträge aus Pensionsgeschäften inklusive der angefallenen direkten und indirekten Kosten und Gebühren inkl. Ertragsausgleich EUR 0,00

Angaben zu § 35 Abs. 3 Nr. 6 Derivateverordnung

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft tätigt Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte selbst.

Sonstige Angaben

Anteilwert EUR 49,99
Umlaufende Anteile STK 4.930.178,687

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Soweit ein Vermögensgegenstand an mehreren Märkten gehandelt wurde, war grundsätzlich der letzte verfügbare handelbare Kurs des Marktes mit der höchsten Liquidität maßgeblich.
Für Vermögensgegenstände, für welche kein handelbarer Kurs ermittelt werden konnte, wurde der von dem Emittenten des betreffenden Vermögensgegenstandes oder einem Kontrahenten oder sonstigen Dritten ermittelte und mitgeteilte Verkehrswert verwendet, sofern dieser Wert mit einer zweiten verlässlichen und aktuellen Preisquelle validiert werden konnte. Die dabei zugrunde gelegten Regularien wurden dokumentiert.

Für Vermögensgegenstände, für welche kein handelbarer Kurs ermittelt werden konnte und für die auch nicht mindestens zwei verlässliche und aktuelle Preisquellen ermittelt werden konnten, wurden die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich nach sorgfältiger Einschätzung und geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergaben. Unter dem Verkehrswert ist dabei der Betrag zu verstehen, zu dem der jeweilige Vermögensgegenstand in einem Geschäft zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern getauscht werden könnte. Die dabei zum Einsatz kommenden Bewertungsverfahren wurden ausführlich dokumentiert und werden in regelmäßigen Abständen auf ihre Angemessenheit überprüft.
Anteile an inländischen Investmentvermögen, EG-Investmentanteile und ausländische Investmentanteile werden mit ihrem letzten festgestellten Rücknahmepreis oder bei ETFs mit dem aktuellen Börsenkurs bewertet.

Bankguthaben werden zum Nennwert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet. Festgelder werden zum Nennwert bewertet und sonstige Vermögensgegenstände zu ihrem Markt- bzw. Nennwert.

Für Unternehmensbeteiligungen wird zum Zeitpunkt des Erwerbs als Verkehrswert der Kaufpreis einschließlich der Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Der Verkehrswert von Unternehmensbeteiligungen wird spätestens nach Ablauf von zwölf Monaten nach Erwerb bzw. nach der letzten Bewertung auf Grundlage der von den Gesellschaften oder Dritten nach gängigen Bewertungsverfahren ermittelten Unternehmenswerte beurteilt und erneut ermittelt.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Investmentvermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Investmentvermögens aus; sie ist als Prozentsatz auszuweisen.

Gesamtkostenquote 1,42 %

Die Gesamtkostenquote stellt eine einzige Zahl dar, die auf den Zahlen des Berichtszeitraums vom 01.04.2023 bis 31.03.2024 basiert. Sie umfasst – gemäß EU-Verordnung Nr. 583/​2010 sowie § 166 Abs. 5 KAGB – sämtliche vom Investmentvermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Investmentvermögens. Die Gesamtkostenquote enthält nicht die Transaktionskosten. Sie kann von Jahr zu Jahr schwanken.

Erfolgsabhängige Vergütung in % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes 1) 0,00 %
An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschalvergütungen inkl. Ertragsausgleich EUR -282.323,30
Davon für die Kapitalverwaltungsgesellschaft 0,00 %
Davon für die Verwahrstelle 71,06 %
Davon für Dritte 125,09 %

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Investmentvermögen an sie geleisteten Vergütung.

Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge, die dem Investmentvermögen für den Erwerb und die Rücknahme von Investmentanteilen berechnet wurden:

Für die Investmentanteile wurde dem Investmentvermögen K E I N Ausgabeaufschlag/​Rücknahmeabschlag in Rechnung gestellt.

Verwaltungsvergütungssatz für im Investmentvermögen gehaltene Investmentanteile

n.a.

Wesentliche sonstige Erträge inkl. Ertragsausgleich 2) EUR 0,00
Wesentliche sonstige Aufwendungen inkl. Ertragsausgleich 2) EUR 0,00
Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände): EUR 300.322,59

Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB

Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung (§ 134c Abs. 4 Nr. 3 AktG)
Wir sind überzeugt, dass die Nachhaltigkeit langfristig einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung des Unternehmens haben kann. Unternehmen mit defizitären Nachhaltigkeitsstandards sind deutlich anfälliger für Reputationsrisiken, Regulierungsrisiken, Ereignisrisiken und Klagerisiken. Aspekte im Bereich ESG (Environmental, Social and Governance) können erhebliche Auswirkungen auf das operative Geschäft, auf den Marken- bzw. Unternehmenswert und auf das Fortbestehen der Unternehmung haben und sind somit wichtiger Bestandteil unseres Investmentprozesses. Insbesondere die Transformation eines Unternehmens hat bei uns einen hohen Stellenwert. Es gibt Unternehmen, bei denen für uns als nachhaltiger Investor keine Perspektiven erkennbar sind, die entweder ihr Geschäftsmodell nicht an nachhaltige Mindeststandards anpassen können oder wollen. Diese Unternehmen sind für uns als Investor schlicht uninteressant. Es gibt aber auch Unternehmen, die sich auf den Weg gemacht haben, um mit Blick auf Nachhaltigkeitskriterien besser zu werden oder ihr Geschäftsmodell anzupassen. Es ist für uns essenziell, auf diese Unternehmen zu setzen, die sich verbessern möchten, und sie durch Engagement auf diesem Weg zu begleiten.
Für die Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung des Investments bei der Anlageentscheidung werden neben dem Geschäftsmodell der Zielgesellschaft insbesondere deren Geschäftsberichte und Finanzkennzahlen sowie sonstige Meldungen herangezogen, die Informationen zu finanziellen und nicht finanziellen Leistungen der Gesellschaft enthalten. Diese Kriterien werden in unserem Portfoliomanagement fortlaufend überwacht. Darüber hinaus berücksichtigt Union Investment im Interesse ihrer Kunden bei der Anlageentscheidung die gültigen BVI-Wohlverhaltensregeln und den Corporate Governance Kodex. Diese Richtlinien finden Anwendung in sämtlichen Fonds, bei denen Union Investment die vollständige Wertschöpfungskette im Investmentprozess verantwortet.

Angaben zum Einsatz von Stimmrechtsberatern (§ 134c Abs. 4 Nr. 4 AktG)
Den Einsatz von Stimmrechtsberatern beschreibt die Gesellschaft in den Abstimmungsrichtlinien (Proxy Voting Policy), welche unter folgendem Link zu finden ist: https:/​/​institutional.union-investment.de/​startseite-de/​Ueber-uns/​Richtlinien.html.

Angaben zur Handhabung von Wertpapierleihe (§134c Abs. 4 Nr. 5 AktG)
Die Handhabung der Wertpapierleihe im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften nach §§200 ff. KAGB.

Angaben zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten (§134c Abs. 4 Nr. 5 AktG)
Den Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung beschreibt die Gesellschaft im Abschnitt 7 der Union Investment Engagement Policy, welche unter folgendem Link zu finden ist: https:/​/​institutional.union-investment.de/​startseite-de/​Ueber-uns/​Richtlinien.html.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Beschreibung der Berechnung der Vergütungselemente

Alle Mitarbeiter:
Die Vergütung setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

1) Fixe Vergütungen: Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten monatlichen Grundgehälter sowie des 13. Tarifgehaltes.
2) Variable Vergütungen: Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten variablen Vergütungsbestandteile. Hierunter fallen die variable Leistungsvergütung sowie Sonderzahlungen aufgrund des Geschäftsergebnisses.

Risk-Taker:
Die Gesamtvergütung für Risk-Taker setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

1) Grundgehalt: Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten monatlichen Grundgehälter.
2) Variable Vergütungen Risk-Taker: Die Risk-Taker erhalten neben dem Grundgehalt eine variable Vergütung nach dem „Risk-Taker Modell“
Basis für die Berechnung des Modells ist ein Zielbonus, welcher jährlich neu festgelegt wird. Dieser wird mit dem erreichten Zielerreichungsgrad multipliziert. Der Zielerreichungsgrad generiert sich aus mehrjährigen Kennzahlen, bei denen sowohl das Gesamtergebnis der Union Investment Gruppe (UIG), aber auch die Segmentergebnisse der UIG und die individuelle Leistung des Risk-Taker mit einfließen.
Das Vergütungsmodell beinhaltet einen mehrjährigen Bemessungszeitraum in die Vergangenheit sowie eine zeitverzögerte Auszahlung der variablen Vergütung auf mehrere, mindestens aber drei Jahre. Ein Teil dieser zeitverzögerten Auszahlung ist mit einer Wertentwicklung hinterlegt, welche sich am Unternehmenserfolg bemisst. Ziel dieses Vergütungsmodells ist es, die Risikobereitschaft zu reduzieren, in dem sowohl in die Vergangenheit als auch in die Zukunft langfristige Zeiträume für die Bemessung bzw. Auszahlung einfließen.
Die Gesamtvergütung setzt sich demnach additiv aus dem Grundgehalt und der variablen Vergütung zusammen.

Eine jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik wurde durch den Vergütungsausschuss vorgenommen. Außerdem wurde im Rahmen einer zentralen internen Überprüfung festgestellt, dass die Vergütungsvorschriften und -verfahren umgesetzt wurden. Es wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.

Es gab keine wesentlichen Änderungen der Vergütungssysteme.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr von der Kapitalverwaltungsgesellschaft gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 71.700.000,00
Davon feste Vergütung EUR 44.900.000,00
Davon variable Vergütung 3) EUR 26.800.000,00
Zahl der Mitarbeiter der Kapitalverwaltungsgesellschaft 516
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütung EUR 0,00
Vergütung gem §101 Abs. 4 KAGB
Gesamtvergütung EUR 5.300.000,00
davon Geschäftsleiter EUR 1.500.000,00
davon andere Risk-Taker EUR 3.300.000,00
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen 4) EUR 0,00
davon Mitarbeiter mit Gesamtvergütung in gleicher Einkommensstufe wie Geschäftsleiter und Risk-Taker EUR 500.000,00

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens.

Das Auslagerungsunternehmen hat folgende Informationen veröffentlicht bzw. mitgeteilt:

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 31.000.000,00
davon feste Vergütung EUR 25.000.000,00
davon variable Vergütung EUR 6.000.000,00
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 325
CO2-Fußabdruck 5)
Der Fonds weist zum Geschäftsjahresende eine CO2-Intensität je Mio. USD Umsatz auf Tonnen 69,15

Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben

Der Fonds bewirbt ökologische und/​oder soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/​2088 („Offenlegungsverordnung“). Nähere Informationen zu den ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen des Fonds sind im Anhang „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ enthalten.

1) Der prozentuale Ausweis kann von anderen Informations-Dokumenten innerhalb der Union Investment Gruppe abweichen.
2) Wesentliche sonstige Erträge (und sonstige Aufwendungen) i.S.v. § 16 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e) KARBV sind solche Erträge (Aufwendungen), die mindestens 20 % der Position „sonstige“ Erträge („sonstige“ Aufwendungen) ausmachen und die „sonstige“ Erträge („sonstige“ Aufwendungen) 10 % der Erträge (Aufwendungen) übersteigen.
3) Die variable Vergütung bezieht sich auf Zahlungen, die im Jahr 2023 geflossen sind.
4) Die Kontrollfunktionen sind an die Union Asset Management Holding AG ausgelagert.
5) Als Unterzeichner des „PRI Montréal Pledge“ werden von der Gesellschaft seit Jahren Angaben zum CO2-Fußabdruck in Aktien-Publikumsfonds gemacht. Die Berechnung der CO2-Intensität erfolgt stichtagsbezogen und kann daher variieren. Dies trifft sowohl auf die Höhe der CO2-Intensität, wie auch auf den Abdeckungsgrad der Daten zu. Die Höhe des Abdeckungsgrades kann daher bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft erfragt werden. Die Angabe bzgl. des CO2 Fußabdrucks ist unabhängig von den im Anhang unter „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ bzw. „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 9 Absätze 1 bis 4a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ gemachten Angaben.

Zusätzliche Anhangangaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte

Wertpapier-Darlehen Pensionsgeschäfte Total Return Swaps
Verwendete Vermögensgegenstände
absolut 2.317.750,00 n.a. n.a.
in % des Fondsvermögen 0,94 % n.a. n.a.
Zehn größte Gegenparteien 1)
1. Name Banco Santander S.A. n.a. n.a.
1. Bruttovolumen offene Geschäfte 2.317.750,00 n.a. n.a.
1. Sitzstaat Spanien n.a. n.a.
Art(en) von Abwicklung und Clearing (z.B. zweiseitig, dreiseitig, Central Counterparty)
zweiseitig n.a. n.a.
Geschäfte gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)
unter 1 Tag n.a. n.a. n.a.
1 Tag bis 1 Woche (= 7 Tage) n.a. n.a. n.a.
1 Woche bis 1 Monat (= 30 Tage) n.a. n.a. n.a.
1 bis 3 Monate n.a. n.a. n.a.
3 Monate bis 1 Jahr (= 365 Tage) n.a. n.a. n.a.
über 1 Jahr n.a. n.a. n.a.
unbefristet 2.317.750,00 n.a. n.a.
Art(en) und Qualität(en) der erhaltenen Sicherheiten
Arten Aktien n.a. n.a.
Qualitäten 2) BBB+ n.a. n.a.
Währung(en) der erhaltenen Sicherheiten
EUR
HKD
n.a. n.a.
Sicherheiten gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)
unter 1 Tag n.a. n.a. n.a.
1 Tag bis 1 Woche (= 7 Tage) n.a. n.a. n.a.
1 Woche bis 1 Monat (= 30 Tage) n.a. n.a. n.a.
1 bis 3 Monate n.a. n.a. n.a.
3 Monate bis 1 Jahr (= 365 Tage) n.a. n.a. n.a.
über 1 Jahr n.a. n.a. n.a.
unbefristet 2.398.734,23 n.a. n.a.
Ertrags- und Kostenanteile
Ertragsanteil des Fonds
absolut 3.347,61 n.a. n.a.
in % der Bruttoerträge 66,67 % n.a. n.a.
Kostenanteil des Fonds 1.673,70 n.a. n.a.
davon Kosten an Kapitalverwaltungsgesellschaft /​ Ertragsanteil der Kapitalverwaltungsgesellschaft
absolut 1.673,70 n.a. n.a.
in % der Bruttoerträge 33,33 % n.a. n.a.
davon Kosten an Dritte /​ Ertragsanteil Dritter
absolut 0,00 n.a. n.a.
in % der Bruttoerträge 0,00 % n.a. n.a.
Erträge für den Fonds aus Wiederanlage von Barsicherheiten, bezogen auf alle Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Total Return Swaps (absoluter Betrag)
n.a.
Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Total Return Swaps
Verliehene Wertpapiere in % aller verleihbaren Vermögensgegenstände des Fonds
0,95 %
Zehn größte Sicherheitenaussteller, bezogen auf alle Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Total Return Swaps 3)
1. Name Stellantis N.V.
1. Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 2.159.480,06
2. Name Tsingtao Brewery Co. Ltd.
2. Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 239.254,17
Wiederangelegte Sicherheiten in % der empfangenen Sicherheiten, bezogen auf alle Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Total Return Swaps
keine wiederangelegten Sicherheiten;
gemäß Verkaufsprospekt ist bei Bankguthaben eine Wiederanlage zu 100% möglich
Verwahrer /​ Kontoführer von empfangenen Sicherheiten aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Total Return Swaps
Gesamtzahl Verwahrer /​ Kontoführer 1
1. Name DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
1. Verwahrter Betrag absolut 2.398.734,23
Verwahrart begebener Sicherheiten aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Total Return Swaps
In % aller begebenen Sicherheiten aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Total Return Swaps
gesonderte Konten /​ Depots n.a.
Sammelkonten /​ Depots n.a.
andere Konten /​ Depots n.a.
Verwahrart bestimmt Empfänger n.a.

1) Es werden nur die tatsächlichen Gegenparteien des Sondervermögens aufgelistet. Die Anzahl dieser Gegenparteien kann weniger als zehn betragen.
2) Es werden nur Vermögensgegenstände als Sicherheit genommen, die für das Sondervermögen nach Maßgabe des Kapitalanlagegesetzbuches erworben werden dürfen. Neben ggf. Bankguthaben handelt es sich um hochliquide Vermögensgegenstände, die an einem liquiden Markt mit transparenter Preisfeststellung gehandelt werden. Die gestellten Sicherheiten werden von Emittenten mit einer hohen Kreditqualität ausgegeben. Diese Sicherheiten sind in Bezug auf Länder, Märkte und Emittenten angemessen risikodiversifiziert.Weitere Informationen zu Sicherheitenanforderungen befinden sich in dem Verkaufsprospekt des Fonds/​Teilfonds.
3) Es werden nur die tatsächlichen Sichherheitenaussteller des Sondervermögens aufgelistet. Die Anzahl dieser Sicherheitenaussteller kann weniger als zehn betragen.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung
(EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

 

 

 

Name des Produkts: LIGA-Pax-Aktien-Union Unternehmenskennung (LEI-Code): 529900EP2P0FBDNF4G54

 

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[_​Ja [XNein
[_​] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​_​ % [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 29,62 % an nachhaltigen Investitionen
[_​] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[_​] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] mit einem sozialen Ziel
[_​] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​_​ % [_​] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Der Fonds investierte überwiegend in Vermögensgegenstände, die unter nachhaltigen Gesichtspunkten ausgewählt wurden. Unter Nachhaltigkeit versteht man ökologische (Environment – E) und soziale (Social – S) Kriterien sowie gute Unternehmens- und Staatsführung (Governance – G). Entsprechende Kriterien waren im Berichtszeitraum unter anderem CO2-Emissionen, Schutz der natürlichen Ressourcen, der Biodiversität und der Gewässer (Umwelt), Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, Steuertransparenz (Unternehmensführung) sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Soziales). Bei der Berücksichtigung ökologischer und sozialer Merkmale investierte der Fonds in Vermögensgegenstände von Emittenten, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwendeten.

Durch Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten wurde auch ein positiver Beitrag gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („UN Sustainable Development Goals“ oder „SDGs“) geleistet.

Im Rahmen der Anlagestrategie wurden keine Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung angestrebt.

Dennoch könnte es sich bei den getätigten Investitionen auch um Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung zur Erreichung der Umweltziele gemäß Artikel 9 Taxonomie-Verordnung gehandelt haben.

Es wurde kein Referenzwert bestimmt um festzustellen, ob der Fonds auf die beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.

Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?

Die Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale des Fonds wurde anhand von sogenannten Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Dabei wurden immer auch Aspekte der guten Unternehmens- und Staatsführung berücksichtigt. Alle Nachhaltigkeitsindikatoren bezogen sich nur auf den Anteil im Fonds, der zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale investiert wurde. Die Nachhaltigkeitsindikatoren für diesen Fonds waren im Berichtszeitraum:

Nachhaltigkeitskennziffer:

Die Nachhaltigkeitskennziffer umfasste je nach Art des Emittenten die Dimensionen Umwelt, Soziales, Governance, Nachhaltiges Geschäftsfeld und Kontroversen. Die Gesellschaft bewertete anhand der Nachhaltigkeitskennziffer das Nachhaltigkeitsniveau des Emittenten. Im Umweltbereich wurde das Nachhaltigkeitsniveau anhand von Themen wie beispielsweise der Reduktion von Treibhausgasemissionen, Erhaltung von Biodiversität, der Wasserintensität oder der Reduzierung von Abfällen gemessen. Im sozialen Bereich wurde das Nachhaltigkeitsniveau anhand von Themen, die zum Beispiel den Umgang mit Mitarbeitern, die Gewährleistung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards, Arbeitsstandards in der Lieferkette oder die Sicherheit und Qualität von Produkten und Dienstleistungen betreffen, gemessen. Im Bereich der guten Unternehmens- und Staatsführung analysierte die Gesellschaft die Einhaltung guter Governance Standards auf Basis von Daten verschiedener Anbieter und Recherchen von Stimmrechtsberatern. Dabei wurde das Nachhaltigkeitsniveau an Themen wie Korruption, Compliance, Transparenz sowie am Risiko- und Reputationsmanagement gemessen.

Um einen Vergleich von Emittenten zu ermöglichen, wurde diesen eine Nachhaltigkeitskennziffer zwischen 0 und 100 zugeordnet. Die Nachhaltigkeitskennziffern der Emittenten fließen mit ihrem Anteil am Fonds, der zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale investiert wurde, in die Nachhaltigkeitskennziffer des Fonds ein.

Anteil der nachhaltigen Investitionen an den ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen

Ein weiterer Nachhaltigkeitsindikator des Fonds im Berichtszeitraum war dessen Anteil an nachhaltigen Investitionen. Nachhaltige Investitionen sind gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beitragen. Durch Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung wurde ein positiver Beitrag zu den SDGs geleistet.

Nähere Informationen zu den Zielen der nachhaltigen Investitionen werden im nachfolgenden Abschnitt erläutert.

Ob eine wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens zur Erreichung eines Umwelt- oder Sozialziels beigetragen hat, wurde auf Basis des Umsatzanteils von Produkten und Dienstleistungen in nachhaltigen Geschäftsfeldern ermittelt.

Für die Berechnung des Anteils der nachhaltigen Investitionen wurden die Umsatzanteile in nachhaltigen Geschäftsfeldern mit ihrem entsprechenden Gewicht in Bezug auf den Anteil im Fonds, der zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale investiert wurde, berücksichtigt.

Erfüllungsquote

Die Erfüllungsquote gibt an, inwiefern die ökologischen und/​oder sozialen Merkmale des Fonds durch die nachhaltige Anlagestrategie im Berichtszeitraum erfüllt wurden.

Hierbei wurden die Elemente der Anlagestrategie, die zur Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale herangezogen wurden, berücksichtigt.

Hierbei handelt es sich um
den sogenannten Best-in-Class, die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und festgelegte Ausschlusskriterien. Ausgeschlossen wurden unter anderem Wertpapiere von Unternehmen, welche an der Produktion und Weitergabe von Landminen, Streubomben oder kontroversen Waffen beteiligt waren. Des Weiteren wurden Wertpapiere von Unternehmen mit kontroversen Geschäftspraktiken, wie der Verstoß gegen ILO Arbeitsstandards inkl. Kinderarbeit oder Zwangsarbeit sowie gegen Menschenrechte, Umweltschutz oder Korruption, ausgeschlossen.

Weiterhin wurden unter anderem Wertpapiere von Staaten ausgeschlossen, in welchen der Einsatz der Todesstrafe erlaubt war, die gemäß „Freedomhouse-Index“ unfrei (u.a. eingeschränkte Religions- und Pressefreiheit) waren oder gemäß „Transparency International“ einen hohen Korruptionsgrad aufwiesen.

Nachhaltigkeitsindikatoren 2024
bezogen auf den Anteil im Finanzprodukt, der zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale investiert wurde

davon:

98,68 %
Nachhaltigkeitskennziffer 57,86
Anteil an nachhaltigen Investitionen 30,02 %
Erfüllungsquote 100,00 %

… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?

Der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, wie die Nachhaltigkeitsindikatoren im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen abgeschnitten haben.
Nachhaltigkeitsindikatoren 2023
bezogen auf den Anteil im Finanzprodukt, der zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale investiert wurde

davon:

95,83 %
Nachhaltigkeitskennziffer 56,55
Vergleich zu aktuellem Geschäftsjahr 1,31
Anteil an nachhaltigen Investitionen 24,22 %
Vergleich zu aktuellem Geschäftsjahr 5,79
Erfüllungsquote 100,00 %
Vergleich zu aktuellem Geschäftsjahr 0,00

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Mit den nachhaltigen Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten wurde ein positiver Beitrag zu den Umwelt und/​oder Sozialzielen der SDGs geleistet. Diese Ziele beinhalteten unter anderem die Förderung von erneuerbaren Energien und nachhaltiger Mobilität, den Schutz von Gewässern und Boden sowie den Zugang zu Bildung und Gesundheit.

Durch Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung wurde ein positiver Beitrag zu den SDGs geleistet. Dazu investierte der Fonds in Unternehmen, die durch ihren Umsatzanteil in nachhaltigen Geschäftsfeldern zu den SDGs beitrugen. Zur Berechnung nachhaltiger Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung wurde nachfolgendes Vorgehen festgelegt.

Für die Berechnung der Quote der nachhaltigen Investitionen wurden die Umsatzanteile eines Unternehmens in nachhaltigen Geschäftsfeldern mit ihrem entsprechenden Gewicht in Bezug auf das gesamte Fondsvolumen berücksichtigt.

Die zur Analyse von Emittenten und/​oder Vermögensgegenständen im Hinblick auf die Erreichung von Umwelt- und/​oder Sozialzielen herangezogenen Daten wurden von verschiedenen externen Dienstleistern bezogen.

Im Rahmen der Anlagestrategie wurden keine Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung angestrebt.

Dennoch könnte es sich bei den getätigten Investitionen auch um Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung zur Erreichung der Umweltziele gemäß Artikel 9 Taxonomie-Verordnung gehandelt haben.

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?

Im Rahmen der Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten, die zu Umwelt- und/​oder Sozialzielen beitrugen, wurde vermieden, dass diese Ziele erheblich beeinträchtigt wurden. Hierzu wurden die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Emittenten, in deren Vermögensgegenstände investiert wurde, anhand bestimmter Indikatoren überprüft. Auf Basis dieser Indikatoren erfolgte eine Analyse um zu überprüfen, ob durch Investitionen in Emittenten wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren entstanden sind. Die maßgeblichen Indikatoren werden nachstehend erläutert.

Insofern Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung getätigt wurden, die die Kriterien von Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung erfüllten, wurde bei dem Anteil dieser Investitionen keinem ökologisch oder sozial nachhaltigem Anlageziel erheblich geschadet, da deren Einhaltung bereits im Rahmen von Artikel 18 Ziffer 2 der Taxonomie-Verordnung vorausgesetzt war und von den Unternehmen bei der Einstufung ihrer Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigt werden musste.

Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impact“ oder „PAI“) wurden beim Erwerb von Wertpapieren berücksichtigt.

Indikatoren, anhand derer nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch Investitionen in Unternehmen ermittelt wurden, ergaben sich aus den folgenden Kategorien: Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfälle sowie Soziales und Beschäftigung. Bei Investitionen in Wertpapiere von Staaten wurden Indikatoren in den Kategorien Umwelt und Soziales berücksichtigt.

Die Berücksichtigung der PAI erfolgte bei der Auswahl der Wertpapiere von Unternehmen insbesondere durch (1) die Festlegung von Ausschlusskriterien, (2) die Bewertung mithilfe einer Nachhaltigkeitskennziffer sowie (3) durch den Investmentprozess der Kontroversen.

Wie die Ausschlusskriterien und die Nachhaltigkeitskennziffer einen wesentlichen Beitrag zur Identifizierung der negativen nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben kann, wird im Abschnitt „Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“ beschrieben und gilt ebenso für das DNSH-Prinzip.

Die Indikatoren für die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren basieren auf den Indikatoren aus der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1. Die angegebenen Indikatoren wurden unter anderem genutzt, Unternehmen oder Staaten, die unter die festgelegten Ausschlusskriterien fallen, zu identifizieren. Beispielsweise wurden Unternehmen oder Staaten, deren anhand der Indikatoren bewerteten Geschäftspraktiken wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die zuvor beschriebenen Kategorien hatten, ausgeschlossen. Indikatoren, die auf nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen schließen lassen, führten dazu, dass die im Abschnitt „Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?“ beschriebene Nachhaltigkeitskennziffer einen niedrigeren Wert erreichte. Die Nachhaltigkeitskennziffer ist eine entscheidendes Kriterium beim Erwerb von Wertpapieren.

Im Rahmen des Investmentprozesses wurden potentielle erhebliche nachteilige Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch Kontroversen überwacht, indem die Berichterstattung zu kontroversen Themen der Unternehmen, in die investiert werden soll, verfolgt und eine Einstufung mit der Schwere der Kontroversen erstellt wurde. Dabei wurden externe Kritik und Reaktionen von Medien, Nichtregierungsorganisationen und weiteren Quellen erfasst und systematisch ausgewertet.

Die Beurteilung der neuesten Meldungen zu kontroversen Geschäftspraktiken erfolgte ebenso im Sinne der Prinzipien des UN Global Compact der Vereinten Nationen bei Unternehmen in einem Gremium des Portfoliomanagements. Dieses Gremium tagte monatlich oder ad-hoc.

Entsprechend des Researchprozesses wurde jede Kontroverse gemäß Ausmaß, Auswirkungen und Unternehmensreaktion eingestuft, was bei besonders problematischen bzw. schwerwiegenden Vorkommnissen auch zum entsprechenden Ausschluss der Erwerbbarkeit des Wertpapiers bzw. ein Verkauf des Wertpapiers geführt haben kann.

Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:

In Entscheidungen über nachhaltige Investitionen wurden auch die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte herangezogen. Dabei griff die Gesellschaft auf Richtlinien zurück, die diese Regelwerke aufgreifen. So wurden beispielsweise die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen übergeordnet durch die Gesellschaft berücksichtigt und unterstützt sowie deren Einhaltung soweit möglich von den Unternehmen eingefordert. Bei diesen Richtlinien handelt es sich um die „Grundsatzerklärung Menschenrechte“ und die „Union Investment Engagement Policy“. Weiterhin fanden die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte im Kontroversen-Screening der Gesellschaft Anwendung. Mögliche aufgetretene Kontroversen wurden im Kontroversen-Gremium der Gesellschaft besprochen und führten bei problematischen Verstößen zur Veräußerung der Investition.

Insofern Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung getätigt wurden, die die Kriterien von Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung erfüllten, waren diese Investitionen in Einklang mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, da die Einhaltung dieser im Rahmen von Artikel 18 Ziffer 1 der Taxonomie-Verordnung vorausgesetzt war und von den Unternehmen bei der Einstufung ihrer Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigt werden musste.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impact“ oder „PAI“) wurden beim Erwerb von Wertpapieren berücksichtigt.

Indikatoren, anhand derer nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch Investitionen in Unternehmen ermittelt wurden, ergaben sich aus den folgenden Kategorien: Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfälle sowie Soziales und Beschäftigung. Bei Investitionen in Wertpapiere von Staaten wurden Indikatoren in den Kategorien Umwelt und Soziales berücksichtigt.

Die Berücksichtigung der PAI erfolgte bei der Auswahl der Wertpapiere von Unternehmen insbesondere durch (1) die Festlegung von Ausschlusskriterien, (2) die Bewertung mithilfe einer Nachhaltigkeitskennziffer sowie (3) sowie das Durchführen von Unternehmensdialogen und die Ausübung von Stimmrechten.

Die Auswahl der Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren basieren auf der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288, Anhang 1, Tabelle 1.

Beispielsweise wurden Unternehmen, deren Geschäftspraktiken wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die zuvor beschriebenen Kategorien hatten, ausgeschlossen. Bei der Erhebung der Nachhaltigkeitskennziffer wurden ebenfalls die zuvor beschriebenen PAI-Kategorien berücksichtigt. Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren führten dazu, dass die im Abschnitt „Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?“  beschriebene Nachhaltigkeitskennziffer einen niedrigeren Wert erreichte. Darüber hinaus wirkte die Gesellschaft durch Dialoge mit Unternehmen und die Ausübung von Stimmrechten auf eine Reduzierung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren durch investierte Unternehmen hin bzw. die PAI Indikatoren sind die Grundlage dieser Engagement Tätigkeiten und dienen etwa zur Auswahl der im Rahmen der Klimastrategie von Union Investment in den Mittelpunkt gestellter Unternehmen.

Bei der Analyse von Staaten wurden die PAI dadurch berücksichtigt, dass solche Staaten ausgeschlossen wurden, deren Indikatoren für nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen eine vergleichsweise hohe Treibhausgasintensität aufwiesen. Darüber hinaus wurden u. a. unfreie Staaten ausgeschlossen, die einen niedrigen Wert im von der internationalen Nichtregierungsorganisation Freedom House begebenen Index besaßen.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel: 1. April 2023 – 31. März 2024

 

Die Hauptinvestitionen werden als Durchschnitt aus den Stichtagswerten zum Monatsende ermittelt.
Größte Investitionen Sektor In % der Vermögenswerte Land
SAP SE IT 4,14 % Deutschland
Siemens AG Industrie 3,00 % Deutschland
Unilever Plc. Basiskonsumgüter 2,89 % Großbritannien
Compagnie de Saint-Gobain S.A. Industrie 2,87 % Frankreich
Danone S.A. Basiskonsumgüter 2,87 % Frankreich
Sartorius Stedim Biotech S.A. Gesundheitswesen 2,48 % Frankreich
Dte. Telekom AG Telekommunikationsdienste 2,36 % Deutschland
Veolia Environnement S.A. Versorgungsbetriebe 2,26 % Frankreich
Koninklijke KPN NV Telekommunikationsdienste 2,25 % Niederlande
SSE Plc. Versorgungsbetriebe 2,22 % Großbritannien
Heineken NV Basiskonsumgüter 2,15 % Niederlande
adidas AG Nicht-Basiskonsumgüter 2,14 % Deutschland
Neste Oyj Energie 2,14 % Finnland
Stora Enso Oyj Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe 2,11 % Finnland
Orange S.A. Telekommunikationsdienste 1,94 % Frankreich

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Mit nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen sind alle Investitionen gemeint, die zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale im Rahmen der Anlagestrategie beitrugen („#1 Ausgerichtet auf ökologische/​soziale Merkmale“).
Der Anteil dieser Investitionen ist dem nachfolgenden Abschnitt zu entnehmen.

Wie sah die Vermögensallokation aus?

Die Vermögensgegenstände des Fondswerden in nachstehender Grafik in verschiedene Kategorien unterteilt. Die Darstellung erfolgt zum Berichtsstichtag in Prozent und entspricht, abgesehen von der Kategorie „Taxonomiekonform“, bei der die Berechnungsgrundlage auf dem Bruttofondsvermögen beruht, dem jeweiligen Anteil am Fondsvermögen.

Unter „Investitionen“ wurden alle für den Fonds erwerbbaren Vermögensgegenstände abzüglich der aufgenommenen Kredite und sonstigen Verbindlichkeiten erfasst.

Die Kategorie „#1 Ausgerichtet auf ökologische/​soziale Merkmale“ umfasst diejenigen Vermögensgegenstände, die im Rahmen der Anlagestrategie zur Erreichung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

Ein eventueller Ausweis einer Quote von über 100 Prozent in dieser Kategorie ergibt sich daraus, dass im Sondervermögen kurzfristige Verbindlichkeiten, Kassenbestände und Derivategeschäft berücksichtigt wurden.

Die Kategorie „#2 Andere“ umfasst z. B. Derivate, Bankguthaben oder Finanzinstrumente, für die nicht genügend Daten vorlagen, um sie für die nachhaltige Anlagestrategie des Fonds bewerten zu können.

Die Kategorie „#1A Nachhaltige“ umfasst nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung. Dies beinhaltet Investitionen, mit denen zu „Taxonomiekonformen“ Umweltzielen, „Anderen ökologischen“ und/​oder sozialen Zielen („Soziale“) beigetragen wurde.

Die Kategorie „#1B Andere ökologische/​soziale Merkmale“ umfasst Investitionen, die zwar auf ökologische und/​oder soziale Merkmale ausgerichtet waren, sich aber nicht als nachhaltige Investition qualifizierten.

Insofern der Fonds in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung zur Erreichung der Umweltziele gemäß Artikel 9 Taxonomie-Verordnung investierte, wird die Kategorie „Taxonomiekonform“ ausgewiesen.

Die Kategorie „Andere ökologische“ umfasst nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Ziff. 17 der OffenlegungsVO, die nicht taxonomiekonform waren.

Es war innerhalb des Berichtszeitraums nicht möglich, nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel gemäß Artikel 2 Ziffer 17 der Offenlegungsverordnung eindeutig der Kategorie „Taxonomiekonform“ oder der Kategorie „Andere ökologische“ zuzuordnen. Zudem werden taxonomiekonforme Investitionen entsprechend Artikel 17 Absatz 1 der Offenlegungsverordnung auf Grundlage des Bruttofondsvermögen vor Abzug der Verbindlichkeiten berechnet. Die Berechnung der Quote der übrigen Kategorien, erfolgt dagegen auf Basis des Nettoinventarwerts des Fonds. Aus diesen Gründen wird die Kategorie „Taxonomiekonform“, sofern diese ausgewiesen wird, als Teilmenge von „Andere ökologische“ angegeben und bei der Berechnung der Quote „#1A Nachhaltig“ nicht gesondert berücksichtigt. Die Quote „Taxonomiekonform“ basiert auf berichteten Daten der Emittenten und wurde nicht geschätzt.

 

#1 Ausgerichtet auf ökologische/​soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische/​soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltig umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.
– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische/​soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?

Sektor Industrie-Zweig Anteil Fondsvermögen
Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe 11,48 %
Roh-, Hilfs- & Betriebsstoffe 11,48 %
Industrie 15,97 %
Investitionsgüter 11,84 %
Gewerbliche Dienste & Betriebsstoffe 3,25 %
Transportwesen 0,89 %
Nicht-Basiskonsumgüter 6,54 %
Automobile & Komponenten 1,07 %
Gebrauchsgüter & Bekleidung 5,47 %
Basiskonsumgüter 11,04 %
Lebensmittel- und Basisartikeleinzelhandel 0,94 %
Lebensmittel, Getränke & Tabak 6,10 %
Haushaltsartikel & Körperpflegeprodukte 4,01 %
Gesundheitswesen 9,70 %
Gesundheitswesen: Ausstattung & Dienste 9,70 %
Finanzwesen 17,65 %
Banken 7,43 %
Diversifizierte Finanzdienste 2,32 %
Versicherungen 7,90 %
IT 10,75 %
Software & Dienste 7,24 %
Halbleiter & Geräte zur Halbleiterproduktion 3,52 %
Telekommunikationsdienste 8,40 %
Telekommunikationsdienste 7,37 %
Media & Entertainment 1,03 %
Versorgungsbetriebe 7,14 %
Versorgungsbetriebe 7,14 %

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissions- werte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:

Umsatzerlöse, die den Anteil der Einnahmen aus umweltfreundlichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitionsausgaben(CapEx), die die umweltfreundlichen Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen, z.B. für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft
Betriebsausgaben(OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategie des Fonds wurden auch nachhaltige Investitionen getätigt.

Bei den getätigten nachhaltigen Investitionen konnte es sich auch um Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung zur Erreichung der Umweltziele gemäß Artikel 9 Taxonomie-Verordnung gehandelt haben. Insofern solche Investitionen durchgeführt wurden, wurden diese auf Grundlage der Umsatzerlöse berechnet und waren nicht Teil der Anlagestrategie des Fonds, sondern wurden zufällig im Rahmen dieser Strategie getätigt.

Der Fonds strebte auch im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie keine taxonomiekonformen Investitionen an. Dennoch konnte es der Fall gewesen sein, dass der Fonds im Rahmen der Anlagestrategie auch in Unternehmen investierte, die in diesen Bereichen tätig waren.

Der Fonds durfte nach seinen Anlagebedingungen auch in Staatsanleihen investieren. Bis zum Ende des Berichtszeitraums gab es keine anerkannte Methode, um den Anteil der taxonomiekonformen Aktivitäten bei Investitionen in Staatsanleihen zu ermitteln.

Die Einhaltung der in Artikel 3 der Taxonomie-Verordnung festgelegten Anforderungen für die getätigten Investitionen wurden weder von einem oder mehreren Wirtschaftsprüfern bestätigt noch durch einen oder mehrere Dritte überprüft.

Der Anteil der nachhaltigen Investitionen, die mit einem Umweltziel nach EU-Taxonomie konform sind, ist dem Abschnitt „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ zu entnehmen.

Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert?

[_​] Ja
[_​] In fossiles Gas [_​] In Kernenergie
[X] Nein

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

*Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Insofern angegeben wurde, dass der Fonds in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investierte kann es vorkommen, dass Quoten aufgrund von Abrundungen als 0,00% im Balkendiagramm ausgewiesen werden.

Die folgende Tabelle verdeutlicht die Verteilung EU-taxonomiekonformer Investitionen auf die entsprechenden Umweltziele. Gegebenenfalls kann es aufgrund von Validierungsprozessen der Datenprovider zu den von den Unternehmen berichteten taxonomiekonformen Investitionen dazu kommen, dass die Summe der Umweltziele pro Leistungsindikator (Umsatz, CapEx oder OpEx) nicht dem Wert entspricht, der im Balkendiagramm aufgeführt ist. Dies liegt daran, dass die Datenprovider lediglich jene Beiträge der berichteten taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten zu den Umweltzielen berücksichtigen, bei denen ein wesentlicher Beitrag zu einem Umweltziel gemäß Artikel 10 bis 16 Taxonomie-Verordnung , eine positive DNSH-Prüfung gemäß Artikel 17 Taxonomie-Verordnung und ein vorhandener Mindestschutz gemäß Artikel 18 Taxonomie-Verordnung klar aus den Jahresberichten ersichtlich ist.
Klimaschutz
Klimaschutz taxonomiekonform Umsatz 3,38 %
Klimaschutz taxonomiekonform CapEx 4,23 %
Klimaschutz taxonomiekonform OpEx 4,38 %
Anpassung an den Klimawandel
Anpassung an den Klimawandel taxonomiekonform Umsatz 0,10 %
Anpassung an den Klimawandel taxonomiekonform CapEx 0,00 %
Der Fonds war zum Berichtsstichtag zu folgendem Prozentsatz des Gesamtportfolios in Staatsanleihen investiert.
Es gibt bisher keine anerkannte Methode, um den Anteil der Taxonomie-konformen Aktivitäten bei Investitionen in Staatsanleihen zu ermitteln.

Prozentsatz des Gesamtportfolios in Staatsanleihen

0,00 % 

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?

Anteil der Investitionen in Übergangstätigkeit 0,01 %
Anteil der Investitionen in ermöglichender Tätigkeit 3,38 %

Wie hat sich der Anteil der Investitionen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden, im Vergleich zu früheren Bezugszeiträumen entwickelt?

Jahr Umfang Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit in % Vergleich zu aktuellem Geschäftsjahr
aktuelles Jahr 4,05 0,00
2023 0,00 4,05

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel ist dem Abschnitt „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ zu entnehmen.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?
Der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen ist dem Abschnitt „Wie sah die Vermögensallokation aus?“ zu entnehmen.
Welche Investitionen fielen unter „Andere“, welcher Anlagezweck wurde mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Für den Fonds wurden Vermögensgegenstände zu Investitions- und Absicherungszwecken erworben, die nicht zu ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen beitrugen. Dies waren zum Beispiel Derivate, Investitionen, für die keine Daten vorlagen oder Barmittel, die zu Liquiditätszwecken gehalten wurden.

Beim Erwerb dieser Vermögensgegenstände wurde kein ökologischer und/​oder sozialer Mindestschutz berücksichtigt.

Unter „Andere“ fallen auch solche Investments, die aufgrund von Marktbewegungen oder der routinemäßigen Aktualisierung von Kennzahlen über einen kurzen Zeitraum die ökologischen und/​oder sozialen Merkmale nicht eingehalten haben.

Die angestrebte Quote für ökologische und/​oder soziale Merkmale wurde dadurch nicht verletzt.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Die Einhaltung ökologischer und/​oder soziale Merkmale des Fonds wurde über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsindikatoren in der Anlagestrategie erreicht, zum Beispiel die Anwendung von Ausschlusskriterien oder Mindestanforderungen an Nachhaltigkeitskennziffern des Fonds. Bei Ausschlusskriterien handelt es sich um einzelne oder multiple Kriterien, die Investments in bestimmte Unternehmen, Branchen oder Länder ausgeschlossen haben. Die Nachhaltigkeitsindikatoren wurden in einer Software für nachhaltiges Portfoliomanagement verarbeitet. Auf Basis dieser Software konnte die Gesellschaft verschiedene nachhaltige Strategien für den Fonds überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Zur Überwachung und Sicherstellung von Anlagerestriktionen, die zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale des Fonds beitrugen, wurden außerdem technische Kontrollmechanismen in unseren Handelssystemen implementiert, wodurch sichergestellt wurde, dass keiner der Emittenten, die gegen Ausschlusskriterien verstoßen, gekauft werden konnte.

Darüber hinaus analysierte die Gesellschaft die Einhaltung guter Corporate Governance Standards von Unternehmen auf Basis von Daten verschiedener Anbieter und Recherchen von Stimmrechtsberatern oder trat alleine oder im Verbund mit anderen Investoren in einen Dialog mit Unternehmen zu ihren Standards ein.

Insbesondere nahm die Gesellschaft ihre Aktionärsrechte (Engagement), zur Vermeidung von Risiken und zur Förderung der Nachhaltigkeit bei betroffenen Unternehmen wahr.

Der Engagement Prozess von Union Investment umfasst das Abstimmungsverhalten auf Hauptversammlungen (UnionVote) und den konstruktiven Dialog mit den Unternehmen (UnionVoice).

Der konstruktive Unternehmensdialog beinhaltete schwerpunktmäßig den direkten Austausch mit den Unternehmen und Diskussionen auf Plattformen externer Institutionen. Dabei wurden nicht nur unternehmerische Aspekte angesprochen, sondern auch gezielt soziale, ökologische und Corporate-Governance-Themen adressiert.

Im Rahmen der Stimmrechtsausübung (UnionVote) nahm das Portfoliomanagement von Union Investment auf Hauptversammlungen im Interesse der Anleger regelmäßig Einfluss auf die Unternehmensführung und die Geschäftspolitik von Aktiengesellschaften. Dabei wurden Maßnahmen unterstützt, die aus Sicht des Portfoliomanagements den Wert des Unternehmens langfristig und zukunftsfähig steigern sollen, und gegen solche gestimmt, die diesem Ziel entgegenstehen. Den Rahmen für das Abstimmungsverhalten gibt die Proxy Voting Policy vor. Hierbei erwartete die Gesellschaft eine verantwortungsvolle Unternehmensführung, die nicht nur rein ökonomische Zielgrößen beachtete, sondern auch soziale, ethische und umweltrelevante Aspekte berücksichtigt. Diese Zielgrößen wurden insbesondere dann von der Gesellschaft befürwortet, wenn diese langfristig ausgerichtete Aktionärsinteressen und damit den langfristigen Unternehmenswert förderten. Da das Anlegerinteresse im Mittelpunkt steht, hat die Gesellschaft organisatorische Maßnahmen getroffen, um mögliche Interessenkonflikte zum Nachteil des Anlegers zu vermeiden, die sich aus der Ausübung von Stimmrechten ergeben könnten.

 

 

 

Frankfurt am Main, 10. Juli 2024

Union Investment Privatfonds GmbH

– Geschäftsführung –

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens LIGA-Pax-Aktien-Union – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. März 2024, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft. Die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Anhangs sind im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht Bestandteil der Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Anhangs.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von der Union Investment Privatfonds GmbH (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

​Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 in Abschnitt „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Anhangs des Jahresberichts nach § 7 KARBV.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile der Publikation „Jahresbericht“ – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen –, mit Ausnahme des geprüften Jahresberichts nach § 7 KARBV sowie unseres Vermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir in diesem Vermerk weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlußfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht nach § 7 KARBV oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen ( d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen ) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.

Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

 

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.Spaltenwechsel

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. ​

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, 10. Juli 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Stefan Peetz ppa.
Wirtschaftsprüfer
Dinko Grgat
Wirtschaftsprüfer

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