Im Fall der Caesar JV Immobilienbesitz und Verwaltungs GmbH, mit Sitz am Pariser Platz 6a, 10117 Berlin, wurde ein Insolvenzverfahren unter dem Aktenzeichen 36c IN 5074/24 eingeleitet. Das Unternehmen ist derzeit führungslos und im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 194266 eingetragen. Am 30. Juli 2024 um 12:00 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg mehrere vorläufige Maßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Gesellschaft zu verhindern.
Das Gericht hat beschlossen, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt werden, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden vorläufig eingestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus, Rankestraße 33, 10789 Berlin, bestellt. Alle Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft sind ab sofort nur noch mit seiner Zustimmung wirksam.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob dieses Vermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Ihm wurde die Befugnis erteilt, über Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft zu verfügen. Die Schuldnerin darf ab sofort weder über ihre Bankkonten noch über Außenstände verfügen. Diese Befugnisse gehen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über, der ebenfalls Sonderkonten eröffnen darf, um die finanziellen Transaktionen zu verwalten.
Alle Kreditinstitute, die Konten der Schuldnerin führen, sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft zu erteilen. Den Schuldnern der Gesellschaft wurde untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Diese Leistungen sind nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde außerdem beauftragt, die Zustellung des Beschlusses an die Schuldner der Gesellschaft vorzunehmen und darüber Nachweis zu führen. Er ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Gesellschaft zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen.
Hinweis: Die Veröffentlichung der Entscheidung im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem wird für mindestens die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung des Verfahrens erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens. Falls das Verfahren nicht eröffnet wird, erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahme.
Gegen diese Entscheidung kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich bei dem Amtsgericht Charlottenburg einzureichen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts abzugeben.
Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben und die Vermögenswerte der Gesellschaft geschützt werden. Die Öffentlichkeit wird über weitere Entwicklungen in diesem Verfahren informiert.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 30.07.2024