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    Banque Havilland (Liechtenstein) AG: Freiwillige Liquidation und Bewilligungsverzicht beschlossen

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    Peggy_Marco (CC0), Pixabay

    Banque Havilland (Liechtenstein) AG: Freiwillige Liquidation und Bewilligungsverzicht beschlossen

    Wichtige Mitteilung der FMA Liechtenstein

    Am 26. Juli 2024 hat die ausserordentliche Generalversammlung der Banque Havilland (Liechtenstein) AG die freiwillige Liquidation der Bank beschlossen. Diese bedeutende Entscheidung wurde der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein mitgeteilt, die nun die weiteren Schritte überwacht.

    Erlöschen der Bankbewilligung

    Mit dem Beschluss zur Liquidation ist die Bewilligung der Banque Havilland (Liechtenstein) AG zum Betrieb einer Bank gemäß Art. 27 Abs. 1 Bst. c BankG nach schriftlichem Verzicht am 29. Juli 2024 erloschen. Dies bedeutet, dass die Banque Havilland (Liechtenstein) AG ab diesem Datum nicht mehr berechtigt ist, Bankgeschäfte nach Art. 3 BankG zu erbringen oder anzubieten.

    Sicherstellung der Kundeninteressen

    Die FMA Liechtenstein hat die Aufgabe übernommen, die Liquidation zu überwachen. Dies gewährleistet, dass die Interessen der Kunden sowohl der Banque Havilland (Liechtenstein) AG als auch der Zweigniederlassung in der Schweiz geschützt und berücksichtigt werden. Durch diese Aufsicht soll sichergestellt werden, dass die Liquidation ordnungsgemäß und im besten Interesse aller Beteiligten durchgeführt wird.

    Hintergrund und Bedeutung

    Die Entscheidung zur freiwilligen Liquidation ist ein bedeutender Schritt und hat weitreichende Auswirkungen auf die Kunden und den Finanzmarkt. Die Banque Havilland (Liechtenstein) AG hat in der Vergangenheit eine wichtige Rolle im liechtensteinischen Bankensektor gespielt. Der geordnete Rückzug und die Überwachung durch die FMA sind daher von entscheidender Bedeutung, um Vertrauen und Stabilität im Finanzsektor zu bewahren.

    Weitere Schritte und Informationen

    Die FMA wird kontinuierlich über den Fortschritt der Liquidation informieren und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Kunden der Banque Havilland (Liechtenstein) AG werden gebeten, sich bei Fragen direkt an die Bank oder die FMA zu wenden.

    Diese Maßnahme unterstreicht die Rolle der FMA als Hüterin der Finanzmarktintegrität und als Schutzinstanz für die Interessen der Kunden. Weitere Informationen und detaillierte Updates zur Liquidation sind auf der Website der FMA Liechtenstein verfügbar.

    Durch diese proaktive Überwachung und Transparenz gewährleistet die FMA, dass der Prozess der freiwilligen Liquidation reibungslos verläuft und die Interessen aller Beteiligten gewahrt bleiben.

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