Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode

Neue E-Scooter-Regeln: Blinkpflicht und Gehweg-Nutzung geplant

useche360 (CC0), Pixabay

Die Bundesregierung plant neue Regeln für die Nutzung von E-Scootern. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu einen Entwurf vorgelegt, der mehrere Änderungen vorsieht. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Einführung einer Blinkpflicht für E-Scooter. Diese Maßnahme soll die Verkehrssicherheit erhöhen und Unfälle durch fehlende oder unklare Fahrtrichtungsanzeigen vermeiden.

Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, dass E-Scooter-Fahrer künftig auch Gehwege oder Fußgängerzonen nutzen dürfen, sofern sie die Schrittgeschwindigkeit einhalten. Dies soll die Nutzung von E-Scootern insbesondere in innerstädtischen Bereichen erleichtern und zu einer besseren Verkehrsverteilung beitragen.

Die neue Verordnung soll im kommenden April in Kraft treten und wird derzeit in Fachkreisen sowie der Öffentlichkeit diskutiert. Neben den genannten Maßnahmen sind weitere Regelungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität vorgesehen. Experten begrüßen die Initiative, weisen jedoch auch darauf hin, dass die Umsetzung und Kontrolle der neuen Regeln entscheidend für deren Erfolg sein wird.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Gericht weist Klage von Erben ab: Erwin Müller gewinnt Erbstreit

Next Post

Neues Gesetz in der Türkei: Maßnahmen zur Reduzierung und zum Schutz von Straßenhunden