Start Allgemein Gericht weist Klage von Erben ab: Erwin Müller gewinnt Erbstreit

Gericht weist Klage von Erben ab: Erwin Müller gewinnt Erbstreit

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djedj (CC0), Pixabay

Der durch die Drogeriekette Müller bekannte Unternehmer Erwin Müller hat den Erbstreit mit seinen drei erwachsenen Adoptivkindern gewonnen. Diese hatten gegen einen Vertrag geklagt, in dem sie zuvor auf ihren Pflichtteil des Erbes verzichtet hatten. Das Gericht in Ulm entschied jedoch, dass dieser sogenannte Pflichtteilsverzichtvertrag – entgegen den Behauptungen der Klägerseite – weder aus formellen Gründen noch aufgrund anderer Formverstöße nichtig sei.

Das Gericht stellte klar, dass alle formellen Anforderungen erfüllt wurden und keine Unregelmäßigkeiten vorlagen, die den Vertrag ungültig machen könnten. Damit bleibt der Verzicht auf den Pflichtteil rechtswirksam. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da die Kläger die Möglichkeit haben, in Berufung zu gehen.

Der Fall sorgt für großes Aufsehen, da er die Frage nach der Rechtswirksamkeit von Pflichtteilsverzichtverträgen und den damit verbundenen Bedingungen aufwirft. Experten sehen in der Entscheidung eine Bestätigung der Vertragsfreiheit im Erbrecht, betonen jedoch die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung und rechtlichen Beratung bei der Erstellung solcher Vereinbarungen.

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