Start Warnhinweise Maßnahmen der Aufsichtsbehörden gegen Töchter der insolventen FWU AG

Maßnahmen der Aufsichtsbehörden gegen Töchter der insolventen FWU AG

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geralt / Pixabay

Nach der Insolvenz des Mutterunternehmens FWU AG haben die luxemburgische und die österreichische Versicherungsaufsicht weitreichende Maßnahmen gegen die Tochtergesellschaften FWU Life Insurance Lux S.A. und FWU Life Insurance Austria AG ergriffen.
Insolvenz der FWU AG und ihre Folgen

Die FWU AG, mit Sitz in Grünwald, meldete am 19. Juli 2024 Insolvenz beim Amtsgericht München an. Als Muttergesellschaft zahlreicher Versicherungsunternehmen, darunter die FWU Life Insurance Lux S.A. in Luxemburg und die FWU Life Insurance Austria AG in Österreich, hat diese Insolvenz erhebliche Auswirkungen auf die internationalen Töchter, die auch in Deutschland im Lebensversicherungsgeschäft tätig sind.

Maßnahmen der luxemburgischen Aufsicht

Die luxemburgische Versicherungsaufsicht, das Commissariat aux Assurances (CAA), hat die BaFin darüber informiert, dass FWU Life Insurance Lux S.A. die freie Verfügungsbefugnis über ihre Vermögenswerte entzogen wurde. Diese Maßnahme betrifft auch die Auszahlungen an Versicherungsnehmerinnen und -nehmer. Hintergrund dieser strengen Auflage ist die unzureichende Solvabilität des Unternehmens. Ziel ist es, die Interessen der Versicherungsnehmer und Begünstigten zu schützen. Das Unternehmen muss innerhalb eines Monats einen kurzfristigen, realistischen Finanzierungsplan zur Genehmigung vorlegen. Detaillierte Informationen zu diesen Maßnahmen sind auf der Website des CAA verfügbar.

Maßnahmen der österreichischen Aufsicht

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat ebenfalls Maßnahmen gegenüber FWU Life Insurance Austria AG angekündigt. Diese zielen darauf ab, den laufenden Betrieb und die Betreuung der Kunden sicherzustellen, trotz der Insolvenz des Mutterunternehmens. Weitere Details zu diesen Maßnahmen sind auf der Website der FMA zu finden.

Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden

Da die betroffenen Versicherer ihren Sitz nicht in Deutschland haben, unterliegen sie der Aufsicht des CAA in Luxemburg bzw. der FMA in Österreich und nicht der BaFin. Die BaFin fungiert in diesem Fall als Informationsstelle für deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher.

Informationen für Versicherungsnehmer

Versicherungsnehmer können sich direkt an FWU Life Insurance Lux S.A. oder FWU Life Insurance Austria AG sowie an ihre jeweiligen Vermittler wenden. Auch die BaFin steht als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Kontaktinformationen der relevanten Aufsichtsbehörden sind:

Commissariat aux Assurances
11, rue Robert Stumper, L-2557
Luxembourg
Webseite CAA

Finanzmarktaufsicht
Otto-Wagner-Platz 5
A-1090 Wien
Webseite FMA

BaFin Verbrauchertelefon: 0800 2 100 500

Mit diesen Maßnahmen und Informationen zielen die Aufsichtsbehörden darauf ab, die Interessen und Rechte der Versicherungsnehmer bestmöglich zu schützen und die Stabilität der betroffenen Versicherungsunternehmen zu gewährleisten.

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