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DWS Investment GmbH Frankfurt am Main – Jahresbericht 01.04.2023 bis 31.03.2024 DWS ESG Balance Portfolio E DE0008471301

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TheDigitalArtist (CC0), Pixabay

DWS Investment GmbH

Frankfurt am Main

Jahresbericht 01.04.2023 bis 31.03.2024

DWS ESG Balance Portfolio E
ISIN: DE0008471301

Anlageziel und Anlageergebnis im Berichtszeitraum

DWS ESG Balance Portfolio E strebt durch sektorale und regionale Diversifikation eine langfristige Substanzmehrung an. Damit ist jedoch keine Garantie verbunden. Um dies zu erreichen, wird weltweit investiert, wobei Euro-Anlagen derzeit im Vordergrund stehen. Der Portfolio-Mix aus Renten- und Aktieninvestments ist flexibel und orientiert sich insbesondere an Faktoren wie Bewertung, Renditeaussichten sowie erwarteter Risikowirkung. Derivate dürfen zu Investitions- und Absicherungszwecken erworben werden. Bei der Auswahl der geeigneten Anlagen sind ökologische und soziale Aspekte und die Grundsätze guter Unternehmensführung (sog. ESG-Standards) von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung der nachhaltigen Anlagestrategie*.

DWS ESG Balance Portfolio E verzeichnete im abgelaufenen Geschäftsjahr bis Ende März 2024 einen Wertzuwachs von 10,3% (nach BVI-Methode; in Euro).

Anlagepolitik im Berichtszeitraum

Als wesentliche Risiken im Berichtszeitraum wurden u. a. der Russland/​Ukraine-Krieg sowie die Unsicherheiten hinsichtlich des künftigen Kurses der Zentralbanken gesehen.

Im Berichtszeitraum bewegten sich die internationalen Kapitalmärkte in schwierigem Fahrwasser: Geopolitische Krisen wie der seit dem 24. Februar 2022 andauernde Russland-Ukraine-Krieg, der sich verschärfende strategische Wettbewerb zwischen den USA und China sowie der Konflikt in Israel/​Gaza, aber auch die anfangs immer noch hohe Inflation sowie ein verlangsamtes Wirtschaftswachstum trübten die Stimmung an den Märkten zunächst merklich ein. Um der Inflation und deren Dynamik entgegenzuwirken, hoben viele Zentralbanken, die sich bereits zuvor von ihrer jahrelangen expansiven Geldpolitik verabschiedet hatten, die Zinsen weiter an. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf ein sich weltweit abschwächendes Wirtschaftswachstum mehrten sich bei den Marktakteuren zunehmend Befürchtungen einer um sich greifenden Rezession. Im weiteren Geschäftsjahresverlauf bis Ende März 2024 ließ der Preisauftrieb in den meisten Ländern jedoch spürbar nach. Entsprechend stoppte das Gros der Zentralbanken seinen Zinsanhebungszyklus.

Die Aktienmärkte der Industrieländer verzeichneten im Berichtszeitraum spürbare Kurssteigerungen. So konnten z.B. die US-Börsen (gemessen am S&P 500) per Saldo kräftige Kurszuwächse verbuchen, getrieben insbesondere von den Technologiewerten, die vom gestiegenen Interesse am Thema „Künstliche Intelligenz“ profitierten. Auch der deutsche Aktienmarkt (gemessen am DAX) legte deutlich zu, begünstigt u.a. durch die seit dem ersten Quartal 2023 abklingende Gaskrise und die geringer als befürchtet ausgefallene wirtschaftliche Abschwächung. Zudem ließ die im weiteren Jahresverlauf in der Eurozone nachlassende Inflation am Markt Erwartungen auf ein Ende des Zinsanstiegs und Zinssenkungen im Folgejahr aufkommen. An den Börsen der Emerging Markets fielen die Kurszuwächse hingegen merklich geringer aus, Chinas Aktienmärkte schlossen sogar spürbar im Minus.

An den internationalen Bondmärkten setzte sich im Berichtszeitraum der vorangegangene Renditeanstieg zunächst weiter fort. Kerntreiber hierfür waren die hohen Inflationsraten sowie die zügigen Zinserhöhungen der Zentralbanken zur Inflationsbekämpfung. Im vierten Quartal 2023 allerdings gaben die Anleiherenditen – angesichts sinkender Inflationsraten – wieder merklich nach. Per Saldo entwickelten sich die Bondmärkte im Berichtszeitraum uneinheitlich. Während zehnjährige US-Staatsanleihen Kursermäßigungen, begleitet von steigenden Renditen, hinnehmen mussten, konnten Euro-Staatspapiere mit einer Restlaufzeit von zehn Jahren im Kurs moderat zulegen, verbunden mit ermäßigten Renditen. Corporate Bonds (Unternehmensanleihen) konnten spürbare Ertragszuwächse verbuchen, begleitet von einer merklichen Einengung ihrer Risikoaufschläge.

Die Portfoliopositionen des DWS ESG Balance Portfolio E konnten in diesem Marktumfeld insgesamt eine deutlich positive Wertentwicklung verzeichnen. Einer der Anlageschwerpunkte lag im Berichtszeitraum bei Unternehmensanleihen. Darüber hinaus partizipierte der DWS ESG Balance Portfolio E mit seinem Engagement in Investmentfondsanteilen u. a. an der Entwicklung der internationalen Aktienmärkte.

DWS ESG Balance Portfolio E
Wertentwicklung im Überblick

ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre
DE0008471301 10,3% -0,5% 8,4%

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d.h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.

Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.

Stand: 31.3.2024

Angaben auf Euro-Basis

Wesentliche Quellen des Veräußerungsergebnisses

Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses waren überwiegend realisierte Gewinne bei Investmentanteilen sowie überwiegend realisierte Verluste bei Futures und Renten.

Sonstige Informationen – nicht vom Prüfungsurteil zum Jahresbericht umfasst

Informationen zu ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen

Dieses Produkt berichtete gemäß Artikel 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).

Die Darstellung der offenzulegenden Informationen für regelmäßige Berichte für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, „Offenlegungsverordnung“) sowie im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2020/​852 (Taxonomie Verordnung) kann im hinteren Teil des Berichts entnommen werden.

Weitere Details sind im aktuellen Verkaufsprospekt dargestellt.

Jahresbericht

Vermögensübersicht zum 31.03.2024

Bestand in EUR %-Anteil am Fondsvermögen
I. Vermögensgegenstände
1. Anleihen (Emittenten):
Unternehmen 5.247.781,00 23,07
Institute 4.428.609,00 19,46
Sonst. Finanzierungsinstitutionen 3.502.626,30 15,39
Sonstige öffentliche Stellen 959.538,00 4,22
Summe Anleihen: 14.138.554,30 62,14
2. Investmentanteile 7.911.962,50 34,77
3. Derivate -13.600,00 -0,05
4. Bankguthaben 475.952,26 2,09
5. Sonstige Vermögensgegenstände 253.196,79 1,11
II. Verbindlichkeiten
1. Sonstige Verbindlichkeiten -13.979,84 -0,06
III. Fondsvermögen 22.752.086,01 100,00

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensaufstellung zum 31.03.2024

Wertpapierbezeichnung Stück
bzw.
Whg.
in 1.000
Bestand Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
%-Anteil
am Fonds-
vermögen
im Berichtszeitraum
Börsengehandelte Wertpapiere 14.138.554,30 62,14
Verzinsliche Wertpapiere
5,1250 % Acciona Energia Fin Filiales 23/​23.04.2031 MTN
(XS2698998593)
EUR 500 500 % 105,0160 525.080,00 2,31
5,2500 % AIB Group 23/​23.10.2031 MTN
(XS2707169111)
EUR 500 680 180 % 107,8230 539.115,00 2,37
4,2500 % Autoliv 23/​15.03.2028 MTN
(XS2598332133).
EUR 200 500 % 101,9710 203.942,00 0,90
6,3750 % AXA 24/​Und
(XS2737652474)
EUR 570 570 % 104,0290 592.965,30 2,61
4,2500 % Banco de Sabadell 24/​13.09.2030 MTN
(XS2782109016)
EUR 200 200 % 100,8370 201.674,00 0,89
4,6250 % Banco Santander 23/​18.10.2027 MTN
(XS2705604077)
EUR 400 400 % 101,6850 406.740,00 1,79
7,0000 % Bayerische Landesbank 23/​05.01.2034 MTN
(XS2696902837)
EUR 700 700 % 106,2300 743.610,00 3,27
5,0000 % Caixabank 23/​19.07.2029 MTN
(XS2649712689)
EUR 300 300 % 104,6500 313.950,00 1,38
5,8750 % Crédit Agricole Assurances 23/​25.10.2033
(FR001400KSZ7)
EUR 200 200 % 112,0910 224.182,00 0,99
3,5000 % Credit Agricole Italia 24/​15.07.2033 MTN
(IT0005579997)
EUR 200 400 200 % 102,3370 204.674,00 0,90
4,5000 % Danske Bank 23/​09.11.2028 MTN
(XS2715918020)
EUR 200 400 200 % 102,4290 204.858,00 0,90
4,1100 % East Japan Railway 23/​22.02.2043 MTN
(XS2588859376)
EUR 500 % 104,8620 524.310,00 2,30
5,9430 % EDP – Energias de Portugal 23/​23.04.2083
(PTEDP4OM0025)
EUR 400 % 104,5850 418.340,00 1,84
5,3750 % France Telecom 23/​unD MTN
(FR001400GDJ1)
EUR 300 300 % 104,4080 313.224,00 1,38
4,8750 % H&M Finance 23/​25.10.2031 MTN
(XS2704918478)
EUR 200 200 % 105,9920 211.984,00 0,93
4,0000 % Hungary 24/​25.07.2029
(XS2753429047) 3)
EUR 380 380 % 99,8460 379.414,80 1,67
4,8710 % Iberdrola Finanzas 24/​und
(XS2748213290)
EUR 600 600 % 100,9530 605.718,00 2,66
4,1250 % ING Group 22/​24.08.2033
(XS2524746687)
EUR 500 100 % 99,7630 498.815,00 2,19
4,7500 % Intesa Sanpaolo 22/​06.09.2027 MTN
(XS2529233814)
EUR 350 % 103,1200 360.920,00 1,59
5,0000 % Jyske Bank 20/​26.10.2028 MTN
(XS2615271629)
EUR 600 600 % 103,1290 618.774,00 2,72
3,6250 % Motability Operations Group 24/​24.07.2029 MTN
(XS2742660157)
EUR 190 190 % 101,1610 192.205,90 0,84
4,0670 % NatWest Group 22/​06.09.2028 MTN
(XS2528858033)
EUR 300 % 101,5890 304.767,00 1,34
6,0000 % NN Group 23/​03.11.2043 MTN
(XS2616652637)
EUR 560 560 % 109,1060 610.993,60 2,69
5,1250 % Orsted 24/​14.03.3024
(XS2778385240)
EUR 630 630 % 100,4410 632.778,30 2,78
4,7500 % Raiffeisen Bank Int 23/​26.01.2027
(XS2579606927)
EUR 500 % 100,8910 504.455,00 2,22
4,6250 % Redeia Corporacion 23/​Und.
(XS2552369469)
EUR 300 400 % 102,1300 306.390,00 1,35
4,1250 % Skandinaviska Enskilda Banken 23/​29.06.2027 MTN
(XS2643041721)
EUR 200 200 % 102,3510 204.702,00 0,90
4,2500 % Swedbank 23/​11.07.2028 MTN
(XS2572496623)
EUR 200 200 % 102,3030 204.606,00 0,90
6,7500 % Telefónica Europe 23/​Und
(XS2646608401) .
EUR 500 500 % 108,4250 542.125,00 2,38
4,6000 % UniCredit 23/​14.02.2030 MTN
(IT0005570988)
EUR 440 440 % 104,4650 459.646,00 2,02
4,4899 % United Mexican States 24/​25.05.2032
(XS2754067242)
EUR 570 570 % 101,7760 580.123,20 2,55
5,8750 % Valeo 23/​12.04.2029 MTN
(FR001400L9Q7) 3)
EUR 300 300 % 106,6850 320.055,00 1,41
5,9930 % Veolia Environnement 23/​und.
(FR001400KKC3)
EUR 300 300 % 104,7830 314.349,00 1,38
4,2500 % VF 23/​07.03.2029 MTN
(XS2592659671)
EUR 610 % 98,4620 600.618,20 2,64
Sonstige Forderungswertpapiere
15,0000 % Bertelsmann 01/​Und. Genuss. S.A
(DE0005229942)
EUR 100 % 268,4500 268.450,00 1,18
Investmentanteile 7.911.962,50 34,77
Gruppeneigene Investmentanteile (inkl. KVG-eigene Investmentanteile) 7.911.962,50 34,77
DWS Invest ESG Qi LowVol World FC
(LU1230072396)
(0,750%)
Stück 6.500 EUR 175,1000 1.138.150,00 5,00
DWS Invest Qi Global Climate Action XC
(LU2178858333)
(0,375%)
Stück 25.400 1.800 EUR 137,2800 3.486.912,00 15,33
DWS Invest SDG Global Equities FC
(LU1891310895)
(0,750%)
Stück 11.550 900 EUR 177,1100 2.045.620,50 8,99
DWS Qi European Equity FC
(DE000DWS1742)
(0,750%)
Stück 6.000 3.150 EUR 206,8800 1.241.280,00 5,46
Summe Wertpapiervermögen 22.050.516,80 96,91
Derivate
Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen
Zins-Derivate -13.600,00 -0,05
(Forderungen /​ Verbindlichkeiten)
Zinsterminkontrakte
EURO-BUND JUN 24 (EURX) EUR -1.600 -13.600,00 -0,05
Bankguthaben und nicht verbriefte Geldmarktinstrumente 475.952,26 2,09
Bankguthaben 475.952,26 2,09
Verwahrstelle (täglich fällig)
EUR – Guthaben EUR 474.884,48 % 100 474.884,48 2,09
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
US Dollar USD 1.150,64 % 100 1.067,78 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 253.196,79 1,11
Zinsansprüche EUR 243.147,74 % 100 243.147,74 1,07
Dividenden-/​Ausschüttungsansprüche EUR 33,76 % 100 33,76 0,00
Quellensteueransprüche EUR 9.985,64 % 100 9.985,64 0,04
Sonstige Ansprüche EUR 29,65 % 100 29,65 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten -13.979,84 -0,06
Verbindlichkeiten aus Kostenpositionen EUR -13.970,94 % 100 -13.970,94 -0,06
Andere sonstige Verbindlichkeiten EUR -8,90 % 100 -8,90 0,00
Fondsvermögen 22.752.086,01 100,00
Anteilwert 34,51
Umlaufende Anteile 659.339,224

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Marktschlüssel

Terminbörsen

EURX = Eurex (Eurex Frankfurt/​Eurex Zürich)

Devisenkurse (in Mengennotiz)

per 28.03.2024
US Dollar USD 1,077600 = EUR 1

Fußnoten

3) Diese Wertpapiere sind ganz oder teilweise als Wertpapier-Darlehen verliehen.

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)

Wertpapierbezeichnung Stück
bzw. Whg.
in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
4,3750 % A2A 23/​03.02.2034 (XS2583205906) EUR 380
3,8750 % Acea 23/​24.01.2031 MTN (XS2579284469) EUR 800
3,6250 % AIB Group 22/​04.07.2026 (XS2491963638) EUR 270
4,1250 % American Tower 23/​16.05.2027 (XS2622275886) EUR 910 910
3,6250 % ASR Nederland 23/​12.12.2028 (XS2694995163) EUR 100 100
5,8000 % Assicurazioni Generali 22/​06.07.2032 MTN (XS2468223107) EUR 330
5,6250 % Banco Comercial Português 23/​02.10.2026 MTN (PTBCP2OM0058) EUR 500 500
5,5000 % Banco de Sabadell 23/​08.09.2029 MTN (XS2677541364) EUR 300 300
1,1250 % Banque Föderative Credit Mu. 22/​19.01.32 MTN (FR0014007PW1) EUR 300
1,2500 % Belgium 18/​22.04.33 S.86 (BE0000346552) EUR 250
0,8750 % BNP Paribas 21/​31.08.33 MTN (FR00140057U9) EUR 200
4,2500 % Brambles Finance PLC 23/​22.03.2031 MTN (XS2596458591) EUR 300
5,7500 % Caixa Geral de Depósitos 22/​31.10.2028 MTN (PTCGDDOM0036) EUR 300
3,0000 % Commerzbank 22/​14.09.27 (DE000CZ45W57) EUR 500
5,0000 % Deutsche Bank 22/​05.09.2030 (DE000A30VT06) EUR 200
3,2500 % Deutsche Bank 22/​24.05.28 (DE000DL19WU8) EUR 500
5,0000 % Deutsche Pfandbriefbank 23/​05.02.2027 MTN (DE000A30WF84). EUR 500
3,3750 % DZ Hyp 23/​31.01.2028 MTN (DE000A351XK8) EUR 250 250
4,0000 % E.ON 23/​29.08.2033 MTN (XS2673547746) EUR 330 330
3,6250 % Engie 23/​11.01.2030 MTN (FR001400F1G3) EUR 200
4,8750 % Iberdrola Finanzas 23/​Und. MTN (XS2580221658) EUR 600
4,8710 % Iberdrola Finanzas 24/​und (XS2748213290) [%] EUR 600 600
0,7500 % Intesa Sanpaolo 21/​16.03.28 MTN (XS2317069685) EUR 200
5,0000 % Intesa Sanpaolo23/​08.03.2028 MTN (XS2592650373) EUR 560
0,6250 % KBC Groep 21/​07.12.31 MTN (BE0002819002) EUR 200
3,7500 % Kering 23/​05.09.2025 MTN (FR001400KI02) EUR 300 300
3,5000 % Koninklijke Ahold Delhaize 23/​04.04.2028 (XS2596537972) EUR 130
3,3750 % LVMH Moët Hennessy Louis Vuitton 23/​21.10.2025 (FR001400HJE7) EUR 200 200
4,6080 % Mizuho Financial Group 23/​28.08.2030 MTN (XS2672418055) EUR 380 380
1,0540 % National Grid North America 22/​20.01.31 MTN (XS2434710872) EUR 360
4,1250 % NBN 23/​15.03.2029 MTN (XS2590621103) EUR 600
5,2500 % Nn Group Nv 22/​01.03.2043 MTN (XS2526486159) EUR 420
4,0000 % Robert Bosch 23/​06.02.2035 MTN (XS2629470845) EUR 400 400
3,7500 % Selp Finance 22/​10.08.2027 MTN (XS2511906310) EUR 500
4,0000 % Siemens Energy 23/​05.04.2026 (XS2601458602) EUR 500
0,7500 % Skandinaviska Enskilda Banken 21/​03.11.31 MTN (XS2404247384) EUR 260
2,8750 % SSE PLC 22/​01.08.2029 MTN (XS2510903862) EUR 120
0,8000 % Standard Chartered 21/​17.11.29 (XS2407969885) EUR 450
2,3750 % Suez 22/​24.05.2030 MTN (FR001400AFN1) EUR 600
6,1350 % Telefónica Europe 23/​Und (XS2582389156) EUR 300
5,2500 % Teleperformance 23/​22.11.2028 MTN (FR001400M2F4) EUR 300 300
3,8750 % Terna Rete Elettrica Nazionale 23/​24.07.2033 MTN (XS2655852726) EUR 260 260
3,2500 % The Procter & Gamble 23/​02.08.2026 (XS2617256065) EUR 290 290
4,1250 % Unibail-Rodamco-Westfield 23/​11.12.2030 MTN (FR001400MLN4) EUR 200 200

Derivate (in Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumina der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)

Volumen in 1.000
Terminkontrakte
Aktienindex-Terminkontrakte
Verkaufte Kontrakte: EUR 289
(Basiswerte: Euro STOXX 50 Price Euro)
Zinsterminkontrakte
Verkaufte Kontrakte: EUR 14.808
(Basiswerte: EURO-BOBL DEC 23, EURO-BOBL JUN 23, EURO-BOBL MAR 24, EURO-BOBL SEP 23,
EURO-BUND DEC 23, EURO-BUND MAR 24, EURO-BUND SEP 23, EURO-SCHATZ MAR 24)

Wertpapier-Darlehen (Geschäftsvolumen, bewertet auf Basis des bei Abschluss des Darlehensgeschäftes vereinbarten Wertes)

Volumen in 1.000
unbefristet EUR 5.295
Gattung: 3,8750 % Acea 23/​24.01.2031 MTN (XS2579284469), 7,0000 % Bayerische Landesbank
23/​05.01.2034 MTN (XS2696902837), 5,0000 % Deutsche Pfandbriefbank 23/​05.02.2027
MTN (DE000A30WF84), 3,6250 % Engie 23/​11.01.2030 MTN (FR001400F1G3), 5,0000 % Intesa
Sanpaolo 23/​08.03.2028 MTN (XS2592650373), 4,0670 % NatWest Group 22/​06.09.2028 MTN
(XS2528858033), 4,6000 % UniCredit 23/​14.02.2030 MTN (IT0005570988)

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.04.2023 bis 31.03.2024

I. Erträge
1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren EUR 62.892,42
2. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) EUR 530.509,19
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 14.105,81
4. Erträge aus Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften EUR 1.599,00
davon:
aus Wertpapier-Darlehen EUR 1.599,00
5. Abzug inländischer Körperschaftsteuer EUR -2.068,68
6. Sonstige Erträge EUR 1.485,09
Summe der Erträge EUR 608.522,83
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen1) EUR -346,12
davon:
Bereitstellungszinsen EUR -146,52
2. Verwaltungsvergütung EUR -169.735,15
davon:
Kostenpauschale EUR -169.735,15
3. Sonstige Aufwendungen EUR -2.213,31
davon:
erfolgsabhängige Vergütung aus Wertpapier-Darlehen. EUR -479,60
Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten EUR -1.733,71
Summe der Aufwendungen EUR -172.294,58
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 436.228,25
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 544.815,92
2. Realisierte Verluste EUR -663.538,11
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR -118.722,19
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 317.506,06
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 1.146.872,41
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 780.758,08
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.927.630,49
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 2.245.136,55

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 23.530.259,06
1. Ausschüttung/​Steuerabschlag für das Vorjahr EUR -418.262,67
2. Mittelzufluss (netto) EUR -2.604.490,20
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen EUR 424.302,20
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen EUR -3.028.792,40
3. Ertrags- und Aufwandsausgleich EUR -556,73
4. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 2.245.136,55
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR 1.146.872,41
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 780.758,08
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 22.752.086,01

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Ausschüttung Insgesamt Je Anteil
I. Für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 931.762,95 1,41
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 317.506,06 0,48
3. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung EUR -814.105,12 -1,23
III. Gesamtausschüttung EUR 435.163,89 0,66

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2024 22.752.086,01 34,51
2023 23.530.259,06 31,86
2022 31.073.219,92 34,90
2021 33.395.382,48 35,43

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zu Grunde liegende Exposure:

EUR 1.605.600,00

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

64% ICE BofA Euro Corporate Index (ER00), 33% MSCI World Minimum Volatility (EUR Optimized) Index – EUR Net, 3% Refinitiv Euro Short ESTR Rate vom 01.11.2023 bis 31.03.2024

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

kleinster potenzieller Risikobetrag % 107,107
größter potenzieller Risikobetrag % 129,349
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag % 113,773

Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 01.11.2023 bis 31.03.2024 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

63,33% ICE BofA Euro Corporate Index (ER00), 33,34% SX5GT Euro Stoxx 50 Gross Return Index, 3,33% Euro Short-Term Rate (EUR) RI vom 01.04.2023 bis 31.10.2023

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

kleinster potenzieller Risikobetrag % 63,604
größter potenzieller Risikobetrag % 93,923
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag % 74,523

Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 01.04.2023 bis 31.10.2023 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.

Die durchschnittliche Hebelwirkung aus der Nutzung von Derivaten betrug im Berichtszeitraum 1,1, wobei zur Berechnung der Hebelwirkung die Bruttomethode verwendet wurde.

Das durch Wertpapier-Darlehen erzielte Exposure:

Folgende Wertpapiere sind zum Berichtsstichtag als Wertpapier-Darlehen übertragen:

Gattungsbezeichnung Nominal
in Stück
bzw. Whg.
Wertpapier-Darlehen
Kurswert in EUR
in 1.000 befristet unbefristet gesamt
4,0000 % Hungary 24/​25.07.2029 EUR 200 199.692,00
5,8750 % Valéo 23/​12.04.2029 MTN EUR 200 213.370,00
Gesamtbetrag der Rückerstattungsansprüche aus Wertpapier-Darlehen 413.062,00 413.062,00

Vertragspartner der Wertpapier-Darlehen:

Barclays Bank Ireland PLC, Dublin; Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main

Gesamtbetrag der bei Wertpapier-Darlehen von Dritten gewährten Sicherheiten:

EUR 519.328,40

davon:

Schuldverschreibungen EUR 519.328,40

Erträge aus Wertpapier-Darlehen einschließlich der angefallenen direkten und indirekten Kosten und Gebühren:

Diese Positionen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung aufgeführt.

Sonstige Angaben

Anteilwert: EUR 34,51

Umlaufende Anteile: 659.339,224

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände:

Die Bewertung erfolgt durch die Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Verwahrstelle stützt sich hierbei grundsätzlich auf externe Quellen.

Sofern keine handelbaren Kurse vorliegen, werden Bewertungsmodelle zur Preisermittlung (abgeleitete Verkehrswerte) genutzt, die zwischen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft abgestimmt sind und sich so weit als möglich auf Marktparameter stützen. Diese Vorgehensweise unterliegt einem permanenten Kontrollprozess. Preisauskünfte Dritter werden durch andere Preisquellen, modellhafte Rechnungen oder durch andere geeignete Verfahren auf Plausibilität geprüft.

Die in diesem Bericht ausgewiesenen Anlagen werden nicht zu abgeleiteten Verkehrswerten bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote:

Die Gesamtkostenquote belief sich auf 1,04% p.a. Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) einschließlich eventueller Bereitstellungszinsen als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.

Zudem fiel aufgrund der Zusatzerträge aus Wertpapierleihegeschäften eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 0,002% des durchschnittlichen Fondsvermögens an.

Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von 0,80% p.a. vereinbart. Davon entfallen bis zu 0,15% p.a. auf die Verwahrstelle und bis zu 0,05% p.a. auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige).

Im Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH für das Investmentvermögen DWS ESG Balance Portfolio E keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke.

Die Gesellschaft zahlt von dem auf sie entfallenden Teil der Kostenpauschale weniger als 10% an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.

Für die Investmentanteile sind in der Vermögensaufstellung in Klammern die aktuellen Verwaltungsvergütungs-/​Kostenpauschalsätze zum Berichtsstichtag für die im Wertpapiervermögen enthaltenen Sondervermögen aufgeführt. Das Zeichen + bedeutet, dass darüber hinaus ggf. eine erfolgsabhängige Vergütung berechnet werden kann. Da das Sondervermögen im Berichtszeitraum andere Investmentanteile („Zielfonds“) hielt, können weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen auf Ebene des Zielfonds angefallen sein.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.

Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten beliefen sich auf EUR 1.009,08. Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Eventuell gezahlte Finanztransaktionssteuern werden in die Berechnung einbezogen.

Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fondsvermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen (Anteil von fünf Prozent und mehr) sind, betrug 6,32 Prozent der Gesamttransaktionen. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 2.087.627,94 EUR.

Angaben zur Vergütung der Mitarbeitenden

Die DWS Investment GmbH („die Gesellschaft“) ist ein Tochterunternehmen der DWS Group GmbH & Co. KGaA („DWS KGaA“) und unterliegt im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der fünften Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW V-Richtlinie“) und der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds („AIFM-Richtlinie“) sowie den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für solide Vergütungspolitiken („ESMA-Leitlinien“).

Vergütungsrichtlinie & Governance

Für die Gesellschaft gilt die gruppenweite Vergütungsrichtlinie, die die DWS KGaA für sich und alle ihre Tochterunternehmen (zusammen „DWS-Konzern“ oder „Konzern“) eingeführt hat.

Im Einklang mit der Konzernstruktur wurden Ausschüsse eingerichtet, die die Angemessenheit des Vergütungssystems und die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung sicherstellen und für deren Überprüfung verantwortlich sind. So wurde unterhalb der DWS KGaA Geschäftsführung das DWS Compensation Committee mit der Entwicklung und Gestaltung von nachhaltigen Vergütungsgrundsätzen, der Erstellung von Empfehlungen zur Gesamtvergütung sowie der Sicherstellung einer angemessenen Governance und Kontrolle im Hinblick auf Vergütung und Zusatzleistungen für den Konzern beauftragt.

Weiterhin wurde das Remuneration Committee eingerichtet, um den Aufsichtsrat der DWS KGaA bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für alle Konzernmitarbeitenden zu unterstützen. Dies erfolgt mit Blick auf die Ausrichtung der Vergütungsstrategie auf die Geschäfts- und Risikostrategie sowie unter Berücksichtigung der Auswirkung des Vergütungssystems auf das konzernweite Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement.

Im Rahmen der jährlichen internen Überprüfung auf Konzernebene wurde festgestellt, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems angemessen ist und keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten vorliegen.

Vergütungsstruktur

Die Vergütung der Mitarbeitenden setzt sich aus fixer und variabler Vergütung zusammen.

Die fixe Vergütung entlohnt die Mitarbeitenden entsprechend ihrer Qualifikation, Erfahrung und Kompetenzen sowie der Anforderung, der Bedeutung und des Umfangs ihrer Funktion.

Die variable Vergütung spiegelt die Leistung auf Konzern-, Geschäftsbereichs- und individueller Ebene wider. Grundsätzlich besteht die variable Vergütung aus zwei Elementen – der DWS-Komponente und der individuellen Komponente.

Die DWS-Komponente wird auf Basis der Zielerreichung wesentlicher Konzernerfolgskennzahlen ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2023 waren diese: Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation, Nettomittelaufkommen und ESG-Kennzahlen.

Die individuelle Komponente der variablen Vergütung berücksichtigt eine Reihe von finanziellen und nicht-finanziellen Faktoren, Verhältnismäßigkeiten innerhalb der Vergleichsgruppe und Überlegungen zur Bindung der Mitarbeitenden. Variable Vergütung kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen oder Fehlverhalten entsprechend reduziert oder komplett gestrichen werden. Sie wird grundsätzlich nur gewährt und ausgezahlt, wenn die Gewährung für den Konzern tragfähig ist. Im laufenden Beschäftigungsverhältnis werden keine Garantien für eine variable Vergütung vergeben. Garantierte variable Vergütung wird nur bei Neueinstellungen in eng begrenztem Rahmen und limitiert auf das erste Anstellungsjahr vergeben.

Die Vergütungsstrategie ist darauf ausgerichtet, ein angemessenes Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung zu erreichen. Dies trägt dazu bei, die Vergütung der Mitarbeitenden an den Interessen von Kunden, Investoren und Aktionären sowie an den Branchenstandards auszurichten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die fixe Vergütung einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung ausmacht, um dem Konzern volle Flexibilität bei der Gewährung variablen Vergütung zu ermöglichen.

Festlegung der variablen Vergütung und angemessene Risikoadjustierung

Der Gesamtbetrag der variablen Vergütung unterliegt angemessenen Risikoanpassungsmaßnahmen, die Ex-ante- und Ex-post-Risikoanpassungen umfassen. Die solide Methodik soll sicherstellen, dass die Bestimmung der variablen Vergütung die risikobereinigte Performance sowie die Kapital- und Liquiditätsposition des Konzerns widerspiegelt.

Bei der Bewertung der Leistung der Geschäftsbereiche werden eine Reihe von Überlegungen herangezogen. Die Leistung wird im Zusammenhang mit finanziellen und nichtfinanziellen Zielen auf der Grundlage von Balanced Scorecards bewertet. Die Zuteilung von variabler Vergütung zu den Infrastrukturbereichen und insbesondere zu den Kontrollfunktionen hängt zwar vom Gesamtergebnis des Konzerns ab, nicht aber von den Ergebnissen der von ihnen überwachten Geschäftsbereiche.

Auf individueller Ebene der Mitarbeitenden gelten Grundsätze für die Festlegung der variablen Vergütung. Diese enthalten Informationen über die Faktoren und Messgrößen, die bei Entscheidungen zur individuellen variablen Vergütung berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Investmentperformance, Kundenbindung, Erwägungen zur Unternehmenskultur sowie Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Rahmen des Ansatzes der Ganzheitlichen Leistung. Zudem werden Hinweise der Kontrollfunktionen und Disziplinarmaßnahmen sowie deren Einfluss auf die variable Vergütung einbezogen.

Nachhaltige Vergütung

Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken sind elementarer Bestandteil bei der Bestimmung der variablen Vergütung. Dementsprechend steht die DWS-Vergütungsrichtlinie mit den für den Konzern geltenden Nachhaltigkeitskriterien im Einklang. Dadurch schafft der DWS-Konzern Verhaltensanreize, die sowohl die Investoreninteressen als auch den langfristigen Erfolg des Unternehmens fördern. Relevante Nachhaltigkeitsfaktoren werden regelmäßig überprüft und in die Gestaltung der Vergütungsstruktur integriert.

Vergütung für das Jahr 2023

Das DWS Compensation Committee hat die Tragfähigkeit der variablen Vergütung für das Jahr 2023 kontrolliert und festgestellt, dass die Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns über den regulatorisch vorgeschriebenen Mindestanforderungen und dem internen Schwellenwert für die Risikotoleranz liegt. Als Teil der im März 2024 für das Geschäftsjahr 2023 gewährten variablen Vergütung wird die DWS-Komponente auf Basis der Bewertung der festgelegten Leistungskennzahlen gewährt. Die Geschäftsführung hat für 2023 eine Auszahlungsquote der DWS-Komponente von 82,5% festgelegt.

Vergütungssystem für Risikoträger

Gemäß den regulatorischen Anforderungen hat die Gesellschaft Risikoträger ermittelt. Das Identifizierungsverfahren wurde im Einklang mit den Konzerngrundsätzen durchgeführt und basiert auf der Bewertung des Einflusses folgender Kategorien von Mitarbeitenden auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder einen von ihr verwalteten Fonds und: (a) Geschäftsführung/​Senior Management, (b) Portfolio-/​Investmentmanager, (c) Kontrollfunktionen, (d) Mitarbeitende mit Leitungsfunktionen in Verwaltung, Marketing und Human Resources, (e) sonstige Mitarbeitende (Risikoträger) mit wesentlichem Einfluss, (f) sonstige Mitarbeitende in der gleichen Vergütungsstufe wie sonstige Risikoträger, deren Tätigkeit einen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder des Konzerns hat.

Mindestens 40% der variablen Vergütung für Risikoträger werden aufgeschoben vergeben. Des Weiteren werden für wichtige Anlageexperten mindestens 50% sowohl des direkt ausgezahlten als auch des aufgeschobenen Teils in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten des DWS-Konzerns gewährt. Alle aufgeschobenen Komponenten unterliegen bestimmten Leistungs- und Verfallbedingungen, um eine angemessene nachträgliche Risikoadjustierung zu gewährleisten. Bei einer variablen Vergütung von weniger als EUR 50.000 erhalten Risikoträger ihre gesamte variablen Vergütung in bar und ohne Aufschub.

Zusammenfassung der Informationen zur Vergütung für die Gesellschaft für 20231)

Jahresdurchschnitt der Mitarbeitenden (Kopfzahl) 436
Gesamtvergütung EUR 86.030.259
Fixe Vergütung EUR 49.806.487
Variable Vergütung EUR 36.223.772
davon: Carried Interest EUR 0
Gesamtvergütung für Senior Management2) EUR 4.752.912
Gesamtvergütung für sonstige Risikoträger EUR 5.683.843
Gesamtvergütung für Mitarbeitende mit Kontrollfunktionen EUR 2.223.710

1) Vergütungsdaten für Delegierte, an die die Gesellschaft Portfolio- oder Risikomanagementaufgaben übertragen hat, sind nicht in der Tabelle erfasst.
2) „Senior Management“ umfasst nur die Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung erfüllt die Definition als Führungskräfte der Gesellschaft. Über die Geschäftsführung hinaus wurden keine weiteren Führungskräfte identifiziert.

Sonstige Informationen – nicht vom Prüfungsurteil zum Jahresbericht umfasst
Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (WpFinGesch.) und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012 – Ausweis nach Abschnitt A

Wertpapierleihe Pensionsgeschäfte Total Return Swaps
Angaben in Fondswährung
1. Verwendete Vermögensgegenstände
absolut 413.062,00
in % des Fondsvermögens 1,82
2. Die 10 größten Gegenparteien
1. Name Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
Bruttovolumen offene Geschäfte 213.370,00
Sitzstaat Bundesrepublik Deutschland
2. Name Barclays Bank Ireland PLC, Dublin
Bruttovolumen offene Geschäfte 199.692,00
Sitzstaat Irland
3. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
4. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
5. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
6. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
7. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
8. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
9. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
10. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
3. Art(en) von Abwicklung und Clearing
(z.B. zweiseitig, dreiseitig, zentrale Gegenpartei) zweiseitig
4. Geschäfte gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)
unter 1 Tag
1 Tag bis 1 Woche
1 Woche bis 1 Monat
1 bis 3 Monate
3 Monate bis 1 Jahr
über 1 Jahr
unbefristet 413.062,00
5. Art(en) und Qualität(en) der erhaltenen Sicherheiten
Art(en):
Bankguthaben
Schuldverschreibungen 519.328,40
Aktien
Sonstige
Qualität(en):
Dem Fonds werden – soweit Wertpapier-Darlehensgeschäfte, umgekehrte Pensionsgeschäfte oder Geschäfte mit OTC-Derivaten (außer Währungstermingeschäften) abgeschlossen werden – Sicherheiten in einer der folgenden Formen gestellt:
– liquide Vermögenswerte wie Barmittel, kurzfristige Bankeinlagen, Geldmarktinstrumente gemäß Definition in Richtlinie 2007/​16/​EG vom 19. März 2007, Akkreditive und Garantien auf erstes Anfordern, die von erstklassigen, nicht mit dem Kontrahenten verbundenen Kreditinstituten ausgegeben werden, beziehungsweise von einem OECD-Mitgliedstaat oder dessen Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen und Behörden auf kommunaler, regionaler oder internationaler Ebene begebene Anleihen unabhängig von ihrer Restlaufzeit
– Anteile eines in Geldmarktinstrumente anlegenden Organismus für gemeinsame Anlagen (nachfolgend „OGA“), der täglich einen Nettoinventarwert berechnet und der über ein Rating von AAA oder ein vergleichbares Rating verfügt
– Anteile eines OGAW, der vorwiegend in die unter den nächsten beiden Gedankenstrichen aufgeführten Anleihen /​ Aktien anlegt
– Anleihen unabhängig von ihrer Restlaufzeit, die ein Mindestrating von niedrigem Investment-Grade aufweisen
– Aktien, die an einem geregelten Markt eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder an einer Börse eines OECD-Mitgliedstaats zugelassen sind oder gehandelt werden, sofern diese Aktien in einem wichtigen Index enthalten sind.
Die Verwaltungsgesellschaft behält sich vor, die Zulässigkeit der oben genannten Sicherheiten einzuschränken.
Des Weiteren behält sich die Verwaltungsgesellschaft vor, in Ausnahmefällen von den oben genannten Kriterien abzuweichen.
Weitere Informationen zu Sicherheitenanforderungen befinden sich in dem Verkaufsprospekt des Fonds/​Teilfonds.
6. Währung(en) der erhaltenen Sicherheiten
Währung(en): EUR; GBP
7. Sicherheiten gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)
unter 1 Tag
1 Tag bis 1 Woche
1 Woche bis 1 Monat
1 bis 3 Monate
3 Monate bis 1 Jahr
über 1 Jahr
unbefristet 519.328,40
8. Ertrags- und Kostenanteile (vor Ertragsausgleich) *
Ertragsanteil des Fonds
absolut 1.220,51
in % der Bruttoerträge 70,00
Kostenanteil des Fonds
Ertragsanteil der Verwaltungsgesellschaft
absolut 522,97
in % der Bruttoerträge 30,00
Kostenanteil der Verwaltungsgesellschaft
Ertragsanteil Dritter
absolut
in % der Bruttoerträge
Kostenanteil Dritter
9. Erträge für den Fonds aus Wiederanlage von Barsicherheiten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps
absolut
10. Verliehene Wertpapiere in % aller verleihbaren Vermögensgegenstände des Fonds
Summe 413.062,00
Anteil 1,87
11. Die 10 größten Emittenten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps
1. Name Coöperatieve Rabobank U.A., Utrecht
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 305.990,01
2. Name Spain, Kingdom of
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 20.661,17
3. Name Mercedes-Benz International Finance B.V.
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 19.374,21
4. Name European Union
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 18.967,09
5. Name Luxembourg, Grand Duchy of
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 18.578,20
6. Name International Development Association
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 18.533,40
7. Name Kreditanstalt für Wiederaufbau
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 18.464,20
8. Name European Investment Bank (EIB)
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 18.276,22
9. Name Austria, Republic of
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 18.050,22
10. Name Deutschland, Bundesrepublik
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 17.603,92
12. Wiederangelegte Sicherheiten in % der empfangenen Sicherheiten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps
Anteil
13. Verwahrart begebener Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps (In % aller begebenen Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps)
gesonderte Konten /​ Depots
Sammelkonten /​ Depots
andere Konten /​ Depots
Verwahrart bestimmt Empfänger
14. Verwahrer/​Kontoführer von empfangenen Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps
Gesamtzahl Verwahrer/​ Kontoführer 1
1. Name State Street Bank International GmbH
(Custody Operations)
verwahrter Betrag absolut 519.328,40

Eventuelle Abweichungen zu den korrespondierenden Angaben der detaillierten Ertrags- und Aufwandsrechnung beruhen auf Effekten im Rahmen des Ertragsausgleichs.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: DWS ESG Balance Portfolio E
Unternehmenskennung (LEI-Code): 549300PRL8EEZKSIK781
ISIN: DE0008471301
Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomie-konform sein oder nicht.
Ökologische und/​oder soziale Merkmale
Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [XNein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt:_​_​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 53,87% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[X] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt:_​_​% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.
Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds ökologische und soziale Merkmale in den Bereichen Klimaschutz, soziale Normen sowie Unternehmensführung (Governance) und der allgemeinen ESG-Qualität, indem folgende Ausschlusskriterien angewendet wurden:

(1) Klima- und Transitionsrisiken,
(2) Norm-Verstöße im Hinblick auf die Einhaltung internationaler Normen für Unternehmensführung, Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Kunden- und Umweltsicherheit und Geschäftsethik,
(3) In Bezug auf die Prinzipien des United Nations Global Compact (UN Global Compact) wurden Unternehmen mit sehr schwerwiegenden, ungelösten Kontroversen ausgeschlossen,
(4) Im Bereich ESG-Qualität wurden Emittenten ausgeschlossen, die im Verhältnis zu ihrer Vergleichsgruppe am schlechtesten hinsichtlich Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren bewertet wurden,
(5) Freedom House für Staaten, die als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden,
(6) Kontroverse Sektoren für Unternehmen, die eine vordefinierte Umsatzgrenze überstiegen,
(7) Kontroverse Waffen.

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds zudem einen Anteil an nachhaltigen Investitionen, die einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (UN-SDGs) leisteten.

Die Gesellschaft hatte für diesen Fonds keinen Referenzwert für die Erreichung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale bestimmt.

Mit Nachhaltigkeits-indikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Die Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale sowie des Anteils an nachhaltigen Investitionen wurde mittels einer unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik bewertet. Als Nachhaltigkeitsindikatoren wurden herangezogen:• Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung diente als Indikator dafür, in welchem Maße ein Emittent Klima- und Transitionsrisiken ausgesetzt war.
Performanz: Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte

• Norm-Bewertung diente als Indikator dafür, in welchem Maße bei einem Unternehmen Norm-Verstöße gegen internationale Standards auftraten.
Performanz: Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte

• UN Global Compact-Bewertung diente als Indikator dafür, ob ein Unternehmen direkt in eine oder mehrere sehr schwerwiegende, ungelöste Kontroversen in Bezug auf den United Nation Global Compact verwickelt war.
Performanz: Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte

• ESG-Qualitätsbewertung diente als Indikator für den Vergleich der Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren eines Emittenten im Verhältnis zu seiner Vergleichsgruppe.
Performanz: Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte

• Freedom House Status diente als Indikator für die politisch-zivile Freiheit eines Staates.
Performanz: Keine Investitionen in unzulängliche Vermögenswerte

• Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren diente als Indikator dafür, inwieweit ein Unternehmen an kontroversen Sektoren beteiligt war.
Performanz: 0 %

• Ausschluss-Bewertung für „kontroverse Waffen“ diente als Indikator dafür, inwieweit ein Unternehmen an kontroversen Waffen beteiligt war.
Performanz: 0 %

• Methodik zur Bestimmung von nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 der EU Verordnung 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“) wurde als Indikator zur Messung des Anteils nachhaltiger Investitionen herangezogen (Nachhaltigkeitsbewertung).
Performanz: 53,87%

Eine Beschreibung der verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die für die Auswahl der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet wurden, einschließlich der Ausschlusskriterien, sowie der Bewertungsmethodik, ob und in welchem Maße Vermögensgegenstände die definierten ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllten (einschließlich der für die Ausschlüsse definierten Umsatzschwellen), können dem Kapitel „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ entnommen werden. Dieser Abschnitt enthält weitergehende Informationen zu den Nachhaltigkeitsindikatoren.

Zur Berechnung der Nachhaltigkeitsindikatoren werden die Werte aus dem Front-Office-System der DWS genutzt. Dies bedeutet, dass es zu geringfügigen Abweichungen zu den übrigen im Jahresbericht dargestellten Kurswerten, die aus dem Fondsbuchhaltungssystem abgeleitet werden, kommen kann.

…und im Vergleich zu früheren Perioden?

Die Erreichung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale auf Portfolioebene wurde im Vorjahr anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen:

DWS ESG Balance Portfolio E
Indikatoren Beschreibung Performanz
Nachhaltigkeitsindikatoren
ESG-Qualitätsbewertung A 66,57 % des Portfoliovermögens
ESG-Qualitätsbewertung B 22,22 % des Portfoliovermögens
ESG-Qualitätsbewertung C 8,78 % des Portfoliovermögens
ESG-Qualitätsbewertung D 2,33 % des Portfoliovermögens
ESG-Qualitätsbewertung E 0 % des Portfoliovermögens
ESG-Qualitätsbewertung F 0 % des Portfoliovermögens
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung A 43,46 % des Portfoliovermögens
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung B 11,23 % des Portfoliovermögens
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung C 30,37% des Portfoliovermögens
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung D 14,85 % des Portfoliovermögens
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung E 0 % des Portfoliovermögens
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung F 0 % des Portfoliovermögens
Norm-Bewertung A 36,65 % des Portfoliovermögens
Norm-Bewertung B 23,27 % des Portfoliovermögens
Norm-Bewertung C 22,51 % des Portfoliovermögens
Norm-Bewertung D 13,74 % des Portfoliovermögens
Norm-Bewertung E 2,81 % des Portfoliovermögens
Norm-Bewertung F 0 % des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung A 0,92 % des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung B 0 % des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung C 0 % des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung D 0 % des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung E 0 % des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung F 0 % des Portfoliovermögens
Beteiligung an umstrittenen Sektoren
Kohle C 1,6 % des Portfoliovermögens
Kohle D 0 % des Portfoliovermögens
Kohle E 0 % des Portfoliovermögens
Kohle F 0 % des Portfoliovermögens
Rüstungsindustrie C 2,97 % des Portfoliovermögens
Rüstungsindustrie D 0 % des Portfoliovermögens
Rüstungsindustrie E 0 % des Portfoliovermögens
Rüstungsindustrie F 0 % des Portfoliovermögens
Tabak C 0 % des Portfoliovermögens
Tabak D 0 % des Portfoliovermögens
Tabak E 0 % des Portfoliovermögens
Tabak F 0 % des Portfoliovermögens
Zivile Handfeuerwaffen C 0 % des Portfoliovermögens
Zivile Handfeuerwaffen D 0 % des Portfoliovermögens
Zivile Handfeuerwaffen E 0 % des Portfoliovermögens
Zivile Handfeuerwaffen F 0 % des Portfoliovermögens
Ölsand C 0 % des Portfoliovermögens
Ölsand D 0 % des Portfoliovermögens
Ölsand E 0 % des Portfoliovermögens
Ölsand F 0 % des Portfoliovermögens
Beteiligung an kontroversen Waffen
Abgereicherte Uranmunition D 0 % des Portfoliovermögens
Abgereicherte Uranmunition E 0 % des Portfoliovermögens
Abgereicherte Uranmunition F 0 % des Portfoliovermögens
Antipersonenminen D 0 % des Portfoliovermögens
Antipersonenminen E 0 % des Portfoliovermögens
Antipersonenminen F 0 % des Portfoliovermögens
Atomwaffen D 0 % des Portfoliovermögens
Atomwaffen E 0 % des Portfoliovermögens
Atomwaffen F 0 % des Portfoliovermögens
Streumunition D 0 % des Portfoliovermögens
Streumunition E 0 % des Portfoliovermögens
Streumunition F 0 % des Portfoliovermögens

Der Ausweis der Nachhaltigkeitsindikatoren wurde im Vergleich zum Vorjahresbericht überarbeitet. Die Bewertungsmethodik ist unverändert. Weiterführende Hinweise in Bezug auf die aktuell geltenden Nachhaltigkeitsindikatoren sind dem Abschnitt „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ zu entnehmen.
Angaben zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts) finden Sie in dem Abschnitt „Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“.

DWS ESG-Bewertungsskala

In den folgenden Bewertungsansätzen erhielten die Vermögensgegenstände jeweils eine von sechs möglichen Bewertungen, wobei A die beste Bewertung war und F die schlechteste Bewertung war.

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Die Gesellschaft investierte für den Fonds teilweise in nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 der Offenlegungsverordnung. Diese nachhaltigen Investitionen trugen mindestens zu einem der UN-SDG (sogenannte „SDGs“ (Sustainable Development Goals) – die UN (Vereinte Nationen)- Nachhaltigkeitsziele) bei, die ökologische und/​oder soziale Zielsetzungen hatten, wie beispielsweise folgende (nicht abschließende) Liste:
– Ziel 1: Keine Armut
– Ziel 2: Kein Hunger
– Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen
– Ziel 4: Hochwertige Bildung
– Ziel 5: Geschlechtergleichheit
– Ziel 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
– Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie
– Ziel 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
– Ziel 10: Weniger Ungleichheit
– Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
– Ziel 12: Nachhaltige/​r Konsum und Produktion
– Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
– Ziel 14: Leben unter Wasser
– Ziel 15: Leben an Land

Der Umfang des Beitrags zu den einzelnen UN-SDGs variierte in Abhängigkeit von den tatsächlichen Anlagen im Portfolio. Die Gesellschaft ermittelte den Beitrag zu den UN-SDGs mittels der Nachhaltigkeitsbewertung, bei der potenzielle Anlagen anhand verschiedener Kriterien dahingehend beurteilt wurden, ob eine Anlage als nachhaltig eingestuft werden konnte. Im Rahmen dieser Bewertungsmethodik wurde beurteilt, ob (1) eine Anlage einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren UN-SDGs leistete, (2) der Emittent diese Ziele erheblich beeinträchtigte (Do Not Significantly Harm – „DNSH“ Bewertung), und (3) das Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandt.

In die Nachhaltigkeitsbewertung flossen Daten von mehreren Datenanbietern, aus öffentlichen Quellen und/​oder internen Bewertungen auf Grundlage einer festgelegten Bewertungs- und Klassifizierungsmethodik ein, um festzustellen, ob eine Anlage nachhaltig war. Tätigkeiten, die einen positiven Beitrag zu den UN-SDGs leisteten, wurden in Abhängigkeit von der Anlage nach Umsatz, Investitionsaufwendungen (CapEx) und/​oder betrieblichen Aufwendungen (OpEx) bewertet. Wurde ein positiver Beitrag festgestellt, galt die Anlage als nachhaltig, wenn der Emittent die DNSH-Bewertung bestand und das Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandt.

Der Anteil an nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung im Portfolio wurde proportional zu den wirtschaftlichen Aktivitäten der Emittenten berechnet, die als nachhaltig eingestuft wurden. Abweichend hiervon erfolgte bei Anleihen mit Erlösverwendung, die als nachhaltig eingestuft wurden, eine Anrechnung mit dem gesamten Wert der Anleihe.

Die Gesellschaft strebte mit dem Fonds keinen Anteil an nachhaltigen Anlagen an, die mit einem ökologischen Ziel gemäß der EU-Taxonomie im Einklang standen.

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?

Die Bewertung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung („DNSH-Bewertung“) vorlag, war ein integraler Bestandteil der DWS-Nachhaltigkeitsbewertung und beurteilte, ob durch einen Emittenten, der zu einem UN-SDG beitrug, eines oder mehrere dieser Ziele erheblich beeinträchtigt wurden. Wenn eine erhebliche Beeinträchtigung festgestellt wurde, bestand der Emittent die DNSH-Bewertung nicht und konnte nicht als nachhaltige Investition angesehen werden.

Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Im Rahmen der DNSH-Bewertung wurden in der DWS-Nachhaltigkeitsbewertung systematisch die verpflichtenden Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Tabelle 1 (nach Relevanz) sowie relevante Indikatoren aus Tabelle 2 und 3 in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung integriert. Unter Berücksichtigung dieser nachteiligen Auswirkungen legte die Gesellschaft quantitative Schwellenwerte und/​oder qualitative Werte fest, anhand derer bestimmt wurde, ob ein Emittent die ökologischen oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigte. Diese Werte wurden auf der Grundlage verschiedener externer und interner Faktoren, wie Datenverfügbarkeit, politische Ziele oder Marktentwicklungen, festgelegt und konnten im Laufe der Zeit angepasst werden.

Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsbewertung beurteilte die Gesellschaft darüber hinaus auf Basis der Norm-Bewertung, inwieweit ein Unternehmen mit internationalen Normen im Einklang stand. Dies umfasste Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung internationaler Normen, wie beispielsweise der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien des UN Global Compact und der Standards der International Labour Organisation. Unternehmen mit der schlechtesten Norm-Bewertung von F wurden nicht als nachhaltig eingestuft und waren als Anlage ausgeschlossen.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische EU-Kriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungenhandelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions-entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Gesellschaft berücksichtigte für den Fonds die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung:

• Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) (Nr. 1);
• CO2-Fußabdruck (Nr. 2);
• THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wurde (Nr. 3);
• Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig waren (Nr. 4);
• Verstöße gegen die UNGC- Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (Nr. 10) und
• Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) (Nr. 14).

DWS ESG Balance Portfolio E
Indikatoren Beschreibung Performanz
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI)
PAII – 01. THG-Emissionen Summe des aktuellen Werts der Investitionen von Unternehmen i, geteilt durch den Unternehmenswert des investierten Unternehmens und multipliziert mit den Scope 1+2+3-THG-Emissionen des Unternehmens. 3085,77 tCO2e
PAII – 02. CO2-Fußabdruck – EUR Der CO2-Fußabdruck wird in Tonnen CO2- Emissionen pro Million investierter EUR ausgedrückt. Die CO2-Emissionen eines Emittenten werden durch seinen Unternehmenswert einschließlich liquider Mittel (EVIC) normalisiert. 253,26 tCO2e /​ Million EUR
PAII – 03. Kohlenstoffintensität Gewichtete durchschnittliche Kohlenstoffintensität Scope 1+2+3 493,35 tCO2e /​ Million EUR
PAII – 04. Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 14,92 % des Portfoliovermögens
PAII – 10. Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die in Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verwickelt waren 0 % des Portfoliovermögens
PAII – 14. Beteiligung an umstrittenen Waffen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) 0 % des Portfoliovermögens

Stand: 28. März 2024

Die Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impact Indicators -PAII) werden anhand der Daten in den DWS Backoffice- und Frontoffice-Systemen berechnet, die überwiegend auf den Daten externer ESG-Datenanbieter basieren. Wenn es zu einzelnen Wertpapieren oder deren Emittenten keine Daten zu einzelnen PAII gibt, entweder weil keine Daten verfügbar sind oder der PAII auf den jeweiligen Emittenten oder das Wertpapier nicht anwendbar ist, werden diese Wertpapiere oder Emittenten nicht in der Berechnung des PAII einbezogen. Bei Zielfondsinvestitionen erfolgt eine Durchsicht („Look-through“) in die Zielfondsbestände, sofern entsprechende Daten verfügbar sind. Die Berechnungsmethode für die einzelnen PAI-Indikatoren kann sich in nachfolgenden Berichtszeiträumen infolge sich entwickelnder Marktstandards, einer veränderten Behandlung von Wertpapieren bestimmter Instrumententypen (wie Derivate) oder durch aufsichtsrechtliche Klarstellungen ändern.
Eine Verbesserung der Datenverfügbarkeit kann sich zudem in nachfolgenden Berichtszeiträumen auf die ausgewiesenen PAIIs auswirken.

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?
Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:
01. April 2023 bis zum 28. März 2024
Größte Investitionen Aufschlüsselung der Branchenstruktur /​ Emittenten In % des durchschnittlichen Portfoliovermögens Aufschlüsselung der Länder
DWS Invest Qi Global Climate Action XC K – Erbringung von Finanz- und Versicherungs-
dienstleistungen
9,0 % Luxemburg
DWS Invest SDG Global Equities FC K – Erbringung von Finanz- und Versicherungs-
dienstleistungen
4,0 % Luxemburg
DWS Qi European Equity FC K – Erbringung von Finanz- und Versicherungs-
dienstleistungen
3,9 % Deutschland
DWS Invest ESG Qi LowVol World FC K – Erbringung von Finanz- und Versicherungs-
dienstleistungen
3,2 % Luxemburg
VF 23/​07.03.2029 MTN C – Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 3,1 % Vereinigte Staaten
ING Group 22/​24.08.2033 K – Erbringung von Finanz- und Versicherungs-
dienstleistungen
2,6 % Niederlande
East Japan Railway 23/​22.02.2043 MTN H – Verkehr und Lagerei 2,1 % Japan
Raiffeisen Bank Int 23/​26.01.2027 K – Erbringung von Finanz- und Versicherungs-
dienstleistungen
1,8 % Österreich
Jyske Bank 20/​26.10.2028 MTN K – Erbringung von Finanz- und Versicherungs-
dienstleistungen
1,8 % Dänemark
Iberdrola Finanzas 23/​Und. MTN K – Erbringung von Finanz- und Versicherungs-
dienstleistungen
1,8 % Spanien
NN Group 23/​03.11.2043 MTN K – Erbringung von Finanz- und Versicherungs-
dienstleistungen
1,8 % Niederlande
Bayerische Landesbank 23/​05.01.2034 MTN K – Erbringung von Finanz- und Versicherungs-
dienstleistungen
1,8 % Deutschland
EDP – Energias de Portugal 23/​23.04.2083 M – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 1,8 % Portugal
Selp Finance 22/​10.08.2027 MTN K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 1,7 % Luxemburg
Redeia Corporacion 23/​Und. D – Energieversorgung 1,7 % Spanien

für den Zeitraum vom 01. April 2023 bis zum 28. März 2024

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen betrug zum Stichtag 98,27% des Portfoliovermögens.

Anteil nachhaltigkeitsbezogener Investitionen im Vorjahr: 99,9%

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.
Wie sah die Vermögensallokation aus?

Dieser Fonds legte 98,27% seines Wertes in Vermögensgegenstände an, die den von der Gesellschaft definierten ESG-Standards entsprachen (#1 Ausgerichtet auf ökologische und soziale Merkmale). Innerhalb dieser Kategorie qualifizierten sich 53,87% des Vermögens des Fonds als nachhaltige Anlagen (#1A Nachhaltige Investitionen).

1,73% des Wertes des Fonds wurden in Vermögensgegenstände angelegt, für die die ESGBewertungsmethodik nicht angewendet wurde oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag (#2 Andere Investitionen). Innerhalb dieser Quote wurden Anlagen von bis zu 20% des Wertes des Fonds toleriert, für die keine vollständige Datenabdeckung in Bezug auf die ESG-Bewertungsansätze und Ausschlüsse vorlag.
Diese Toleranz galt nicht für die Norm-Bewertung, das heißt Unternehmen mussten die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.

Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Mit Blick auf die EUTaxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf erneuerbare Energie oder CO2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergiebeinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorschriften.
Ermöglichende Tätigkeitenwirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeitensind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgas-emissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
Umsatzerlöse, die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitions- ausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?

NACE-Code Aufschlüsselung der Branchenstruktur gemäß NACE-Systematik In % des Portfoliovermögens
C Verarbeitendes Gewerbe/​Herstellung von Waren 5,0 %
D Energieversorgung 4,2 %
H Verkehr und Lagerei 2,3 %
J Information und Kommunikation 3,9 %
K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 69,7 %
M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 3,1 %
N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 2,2 %
O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 4,3 %
NA Sonstige 5,3 %
Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 14,9 %

Stand: 28. März 2024

Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?

Der beworbene Anteil ökologisch nachhaltiger Investitionen, gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 (sogenannte Taxonomie- Verordnung) betrug 0% des Wertes des Fonds. Es konnte jedoch sein, dass einige nachhaltige Investitionen dennoch mit einem Umweltziel der Taxonomie-Verordnung konform waren.

WURDEMIT DEM FINANZPRODUKT IN EU-TAXONOMIEKONFORME TÄTIGKEITEN IM BEREICH FOSSILES GAS UND/​ODER KERNENERGIE INVESTIERT1?

[ ] Ja
[ ] In fossiles Gas [ ] In der Kernenergie
[X] Nein

Die Gesellschaft strebte keine Taxonomie-konformen Investitionen im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie an. Dennoch konnte es vorkommen, dass im Rahmen der Anlagestrategie auch in Unternehmen investiert wurde, die jedenfalls auch in diesen Bereichen tätig waren.

1Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EUtaxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

*Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?

Es bestand kein Mindestanteil an Investitionen in Übergangswirtschaftstätigkeiten oder ermöglichende Tätigkeiten.

Wie hat sich der Anteil der Investitionen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht werden, im Vergleich zu früheren Bezugszeiträumen entwickelt?

Der beworbene Anteil ökologisch nachhaltiger Investitionen, gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 (sogenannte Taxonomie-Verordnung) betrug im aktuellen sowie vorherigen Bezugsraum 0% des Wertes des Fonds. Es konnte jedoch sein, dass einige nachhaltige Investitionen dennoch mit einem Umweltziel der Taxonomie-Verordnung konform waren.

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Es bestand kein separater Anteil für nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die nicht mit der EU-Taxonomie konform waren. Eine Trennung war bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen, ob diese ökologische oder soziale Investitionen waren, nicht möglich. Der Gesamtanteil an nachhaltigen Investitionen betrug insgesamt 53,87% des Wertes des Fonds. Der Wert des Vorjahres betrug 44,77%.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?

Die Gesellschaft hatte für den Fonds keine Mindestquote für ökologisch oder sozial nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung festgelegt. Da eine Trennung bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen nicht möglich war, betrug der Gesamtanteil an ökologisch und sozial nachhaltigen Investitionen insgesamt 53,87% des Wertes des Fonds. Der Wert des Vorjahres betrug 44,77%.

Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter #2 Andere Investitionen fielen Vermögensgegenstände in Höhe von 1,73% des Wertes des Fonds, für die die ESG-Bewertungsmethodik nicht angewendet wurde oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag.
Innerhalb dieser Quote wurden Anlagen von bis zu 20% des Wertes des Fonds in Anlagen toleriert, für die keine vollständige Datenabdeckung in Bezug auf die ESG-Bewertungsansätze und Ausschlüsse vorlag. Diese Toleranz galt nicht für die Norm-Bewertung, das heißt Unternehmen mussten die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.Diese anderen Investitionen konnten alle in der Anlagepolitik vorgesehenen Vermögensgegenstände, einschließlich Bankguthaben und Derivate, umfassen.

„Andere Investitionen“ konnten zu Optimierung des Anlageergebnisses, für Diversifizierungs-, Liquiditäts- und Absicherungszwecke genutzt werden.

Ökologischer oder sozialer Mindestschutz wurde bei diesem Fonds bei den anderen Investitionen nicht oder nur teilweise berücksichtigt.

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Dieser Fonds hatte eine Multi-Asset-Strategie verfolgt. Das Fondsvermögen war vorwiegend in Anlagen investiert worden, die die definierten Standards für die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllten, wie in den folgenden Abschnitten dargelegt. Die Strategie des Fonds im Hinblick auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale war ein wesentlicher Bestandteil der unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik und wurde über die Anlagerichtlinien des Fonds fortlaufend überwacht. Weitere Details der Anlagepolitik konnten dem Besonderen Teil des Verkaufsprospekts und den Besonderen Anlagebedingungen entnommen werden.

ESG-Bewertungsmethodik

Die Gesellschaft strebte an, die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, indem potenzielle Anlagen unabhängig von deren wirtschaftlichen Erfolgsaussichten anhand einer unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik bewertet und darauf basierend Ausschlusskriterien angewendet wurden.

Die ESG-Bewertungsmethodik basierte auf der ESG-Datenbank, die Daten mehrerer ESGDatenanbieter, öffentlicher Quellen und interne Bewertungen nutzte. Interne Bewertungen berücksichtigten unter anderem zukünftig zu erwartende ESG-Entwicklungen eines Emittenten, Plausibilität der Daten im Hinblick auf vergangene oder zukünftige Ereignisse, Dialogbereitschaft zu ESG-Themen und ESG-spezifische Entscheidungen eines Unternehmens.

Die ESG-Datenbank stellte innerhalb einzelner Bewertungsansätze Bewertungen fest, die einer Buchstabenskala von „A“ bis „F“ folgten. Hierbei erhielten Emittenten jeweils eine von sechs möglichen Bewertungen (A bis F), wobei „A“ die höchste Bewertung und „F“ die niedrigste Bewertung darstellte. Die ESG-Datenbank stellte anhand anderer Bewertungsansätze auch Ausschlusskriterien (Komplettausschlüsse oder Ausschlüsse auf Basis von Umsatzschwellen) bereit.

Die jeweiligen Bewertungen der Vermögensgegenstände wurden dabei einzeln betrachtet. Hatte ein Emittent in einem Bewertungsansatz eine Bewertung, die in diesem Bewertungsansatz als nicht geeignet betrachtet wurde, konnten Vermögensgegenstände von Emittenten nicht erworben werden, auch wenn er in einem anderen Bewertungsansatz eine Bewertung hatte, die geeignet wäre.

Die ESG-Datenbank nutzte unter anderem folgende Bewertungsansätze zur Beurteilung, ob ESGStandards in Bezug auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale bei Emittenten beziehungsweise Anlagen vorlagen und ob Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandten:

• Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung

Mittels der Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung wurde das Verhalten von Emittenten im Zusammenhang mit dem Klimawandel und Umweltveränderungen, zum Beispiel der Reduzierung von Treibhausgasen und Wasserschutz bewertet. Dabei wurden Emittenten, die zum Klimawandel und anderen negativen Umweltveränderungen weniger beitrugen beziehungsweise die diesen Risiken weniger ausgesetzt waren, besser bewertet. Emittenten, die eine Bewertung von „F“ im Bewertungsansatz Klima- und Transitionsrisiko hatten, wurden ausgeschlossen.

• Norm-Bewertung

Mittels der Norm-Bewertung wurden Unternehmen zum Beispiel im Rahmen der Prinzipien des UN Global Compact, der Standards der International Labour Organisation sowie allgemein anerkannter internationaler Normen und Grundsätze bewertet. Die Norm-Bewertung prüfte zum Beispiel Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen von Arbeitnehmerrechten, Kinder- oder Zwangsarbeit, nachteilige Umweltauswirkungen und Geschäftsethik. Bei der Bewertung wurden Verstöße gegen die zuvor genannten internationalen Standards berücksichtigt. Diese Verstöße wurden anhand von Daten von ESG-Datenanbietern und/​oder anderer vorliegender Informationen, wie zum Beispiel die erwarteten zukünftigen Entwicklungen dieser Verstöße sowie die Bereitschaft des Unternehmens, einen Dialog über diesbezügliche Unternehmensentscheidungen aufzunehmen, bewertet. Unternehmen, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz Norm hatten, wurden ausgeschlossen.

• UN Global Compact-Bewertung

Zusätzlich zur Norm-Bewertung wurden Unternehmen ausgeschlossen, die direkt in eine oder mehrere sehr schwerwiegende, ungelöste Kontroversen in Bezug auf die Prinzipien des United Nations Global Compact verwickelt waren.

• ESG-Qualitätsbewertung

Bei der ESG-Qualitätsbewertung wurde zwischen Unternehmen und staatlichen Emittenten unterschieden.
Für Unternehmen wurden Emittenten auf Basis ihrer ESG-Qualität verglichen. Die ESGQualitätsbewertung berücksichtigte bei der Beurteilung des Emittenten unterschiedliche ESGFaktoren, so zum Beispiel den Umgang mit Umweltveränderungen, Produktsicherheit, Mitarbeitermanagement oder Unternehmensethik. Die ESG-Qualitätsbewertung folgte dem sogenannten „Klassenbester-Ansatz“ (aus dem englischen „best in class“). Dabei erhielten die Emittenten eine Bewertung relativ zu ihrer Vergleichsgruppe. Die Vergleichsgruppe wurde gebildet aus Unternehmen aus dem gleichen Industriesektor. Die im Vergleich besser bewerteten Emittenten erhielten eine bessere Bewertung während die im Vergleich schlechter bewerteten Emittenten eine schlechtere Bewertung erhielten.

Für staatliche Emittenten beurteilte die ESG-Qualitätsbewertung einen Staat über eine Vielzahl an ESG-Kriterien. Indikatoren für Umweltaspekte sind zum Beispiel der Umgang mit dem Klimawandel, natürliche Ressourcen und Katastrophenanfälligkeit, Indikatoren für Soziales sind unter anderem das Verhältnis zu Kinderarbeit, Gleichberechtigung und die herrschenden sozialen Bedingungen, und Indikatoren für eine gute Regierungsführung waren zum Beispiel das politische System, das Vorhandensein von Institutionen sowie die Rechtsstaatlichkeit. Darüber hinaus berücksichtigte die ESG-Qualitätsbewertung explizit die zivilen und demokratischen Freiheiten eines Landes.

Unternehmen und staatliche Emittenten, die eine Bewertung von „F“ im Bewertungsansatz ESG-Qualitätsbewertung hatten, wurden ausgeschlossen.

• Freedom House Status

Freedom House ist eine internationale Nichtregierungsorganisation, welche Länder nach dem Grad ihrer politisch-zivilen Freiheit klassifizierte. Auf Basis des Freedom House Status wurden Staaten ausgeschlossen, die von Freedom House als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden.

• Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren

Es wurden Unternehmen ausgeschlossen, die bestimmte Geschäftsbereiche und Geschäftstätigkeiten in umstrittenen Bereichen („kontroversen Sektoren“) hatten.

Unternehmen wurden nach ihrem Anteil am Gesamtumsatz, den sie in kontroversen Sektoren erzielten, als Anlage ausgeschlossen. Für den Fonds galt ausdrücklich, dass Unternehmen ausgeschlossen wurden, deren Umsätze wie folgt generiert wurden:

– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Produkten und/​oder Erbringung von Dienstleistungen in der Rüstungsindustrie,

– zu mehr als 5% aus der Herstellung und/​oder Vertrieb ziviler Handfeuerwaffen oder Munition, – zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabakwaren,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Produkten und/​oder Erbringung von Dienstleistungen für die Glücksspielindustrie,
– zu mehr als 5% aus der Produktion von Erwachsenenunterhaltung,
– zu mehr als 5% aus der Herstellung von Palmöl,
– zu mehr als 5% aus der Energiegewinnung aus Kernenergie und/​oder Abbau von Uran und/​oder Anreicherung von Uran,
– zu mehr als 10% aus der Förderung von Erdöl,
– aus der unkonventionellen Förderung von Erdöl und/​oder Erdgas (inklusive Ölsand, Ölschiefer/​Schiefergas, arktische Bohrungen),
– zu mehr als 1% aus dem Abbau von Kohle,
– zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung aus Kohle,
– zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/​von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas),
– zu mehr als 10% aus der Förderung von Kohle und Erdöl,
– zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer.

Ausgeschlossen wurden Unternehmen mit Kohleexpansionsplänen, wie zum Beispiel zusätzliche Kohleförderung, -produktion oder -nutzung, basierend auf einer internen Identifizierungsmethodik. Die zuvor genannten kohlebezogenen Ausschlüsse bezogen sich ausschließlich auf sogenannte Kraftwerkskohle, das hieß Kohle, die in Kraftwerken zur Energiegewinnung eingesetzt wurde.

Es durften Emittenten für den Fonds erworben werden, die ihren Umsatz durch Aktivitäten imZusammenhang mit der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/​von Atomenergieund Erdgas sowie Förderung von Uran oder Erdgas generierten sofern sie die oben genanntenUmsatzschwellen nicht überschritten.

• Ausschluss-Bewertung für „kontroverse Waffen“

Ausgeschlossen wurden Unternehmen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher Komponenten von Antipersonenminen, Streubomben sowie chemischen und biologischen Waffen, Nuklearwaffen, abgereicherten Uranwaffen beziehungsweise Uranmunition identifiziert wurden. Zudem konnten die Beteiligungsverhältnisse innerhalb einer Konzernstruktur für die Ausschlüsse berücksichtigt werden. Außerdem wurden Unternehmen ausgeschlossen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher Komponenten von Brandbomben auf Basis von weißem Phosphor identifiziert wurden.

• Bewertung von Anleihen mit Erlösverwendung

Abweichend von den vorab dargestellten Bewertungsansätzen war eine Anlage in Anleihen von ausgeschlossenen Emittenten dennoch zulässig, wenn die besonderen Voraussetzungen für Anleihen mit Erlösverwendung erfüllt wurden. Dabei erfolgte zunächst eine Prüfung der Anleihe auf Übereinstimmung mit den ICMA Prinzipien für grüne Anleihen (Green Bonds), soziale Anleihen (Social Bonds) oder nachhaltige Anleihen (Sustainability Bonds). Zudem wurde in Bezug auf den Emittenten der Anleihe ein definiertes Mindestmaß an ESG-Kriterien geprüft und Emittenten und deren Anleihen, die solche Kriterien nicht erfüllten, ausgeschlossen.

Emittenten wurden basierend auf den folgenden Kriterien ausgeschlossen:

– Unternehmen und staatliche Emittenten mit der schlechtesten ESG-Qualitätsbewertung im Vergleich zu ihrer Vergleichsgruppe (d.h. einer „F“-Bewertung),
– Staatliche Emittenten die von Freedom House als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden,
– Unternehmen mit der schlechtesten Norm-Bewertung (d.h. einer „F“-Bewertung),
– Unternehmen, die direkt in eine oder mehrere sehr schwerwiegende, ungelöste Kontroversen in Bezug auf den UN Global Compact verwickelt waren,
– Unternehmen mit Involvierung in kontroversen Waffen, oder
– Unternehmen mit identifizierten Kohleexpansionsplänen.

• Bewertung von Investmentanteilen

Investmentanteile wurden unter Berücksichtigung der Anlagen innerhalb der Zielfonds gemäß der ESG Qualitäts-, Klima- und Transitionsrisiko-, Norm-, UN Global Compact-Bewertung, Freedom House Status und bezüglich der Anlagen in Unternehmen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher Komponenten von Antipersonenminen, Streubomben, chemischer und biologischer Waffen galten (hierbei werden die Beteiligungsverhältnisse innerhalb einer Konzernstruktur entsprechend berücksichtigt) bewertet.
Die Bewertungsmethoden für Investmentanteile basierten auf einer Gesamtportfoliosicht des Zielfonds unter Berücksichtigung der Anlagen innerhalb des Zielfondsportfolios. In Abhängigkeit zum jeweiligen Bewertungsansatz wurden Ausschlusskriterien (zum Beispiel Toleranzschwellen) definiert, die zu einem Ausschluss des Zielfonds führen. Demnach konnten Zielfonds in Anlagen investiert sein, die nicht im Einklang mit den definierten ESG-Standards für Emittenten standen.

Nachhaltigkeitsbewertung gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung

Darüber hinaus maß die Gesellschaft zur Ermittlung des Anteils nachhaltiger Investitionen den Beitrag zu einem oder mehreren UN-SDGs. Dies erfolgte mit der Nachhaltigkeitsbewertung, bei der potenzielle Anlagen anhand verschiedener Kriterien dahingehend beurteilt wurden, ob eine Anlage als nachhaltig eingestuft werden konnte.

Nicht ESG-bewertete Vermögensgegenstände

Nicht jede Anlage des Fonds wird durch die ESG-Bewertungsmethodik bewertet. Dies galt insbesondere für folgende Vermögensgegenstände:

Bankguthaben wurden nicht bewertet.
Derivate wurden nicht eingesetzt, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen und wurden somit bei der Berechnung des Mindestanteils von Vermögensgegenständen, die diese Merkmale erfüllen, nicht berücksichtigt. Derivate auf einzelne Emittenten dürfen jedoch nur dann für den Fonds erworben wurden, wenn die Emittenten der Basiswerte die ESG-Standards erfüllen und nicht nach den oben beschriebenen ESGBewertungsansätzen ausgeschlossen sind.
Die angewandte ESG-Anlagestrategie sah keine verbindliche Mindestreduzierung vor.
Die gute Unternehmensführung wurde mit der Norm-Bewertung bewertet. Dementsprechend befolgen die bewerteten Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung.

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.
Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?
Es war kein Index als Referenzwert festgelegt worden.

Hinweise

Wertentwicklung

Der Erfolg einer Investmentfondsanlage wird an der Wertentwicklung der Anteile gemessen. Als Basis für die Wertberechnung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen; bei inländischen thesaurierenden Fonds wird die – nach etwaiger Anrechnung ausländischer Quellensteuer – vom Fonds erhobene inländische Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzugerechnet. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft.

Darüber hinaus sind in den Berichten auch die entsprechenden Vergleichsindizes – soweit vorhanden – dargestellt. Alle Grafik- und Zahlenangaben geben den Stand vom 31. März 2024 wieder (sofern nichts anderes angegeben ist).

Verkaufsprospekte

Alleinverbindliche Grundlage des Kaufs ist der aktuelle Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen sowie das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“, die Sie bei der DWS Investment GmbH oder den Geschäftsstellen der Deutsche Bank AG und weiteren Zahlstellen erhalten.

Angaben zur Kostenpauschale

In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:

a) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten;

b) im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;

c) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens.

Details zur Vergütungsstruktur sind im aktuellen Verkaufsprospekt geregelt.

Ausgabe- und Rücknahmepreise

Börsentäglich im Internet

www.dws.de

Gesonderter Hinweis für betriebliche Anleger:

Anpassung des Aktiengewinns wegen des EuGH-Urteils in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH und der Rechtsprechung des BFH zu § 40a KAGG

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH (C-377/​07) entschieden, dass die Regelung im KStG für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des EuGH der Kapitalverkehrsfreiheit.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/​08) entschieden, dass die Rs. STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF-Schreiben vom 01.02.2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/​08 beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rs. STEKO möglich ist.

Der BFH hat zudem mit den Urteilen vom 25.6.2014 (I R 33/​09) und 30.72014 (I R 74/​12) im Nachgang zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17 Dezember 2013 (1 BvL 5/​08, BGBl I 2014, 255) entschieden, dass Hinzurechnungen von negativen Aktiengewinnen aufgrund des § 40a KAGG i. d. F. des StSenkG vom 23. Oktober 2000 in den Jahren 2001 und 2002 nicht zu erfolgen hatten und dass steuerfreie positive Aktiengewinne nicht mit negativen Aktiengewinnen zu saldieren waren. Soweit also nicht bereits durch die STEKO-Rechtsprechung eine Anpassung des Anleger-Aktiengewinns erfolgt ist, kann ggf. nach der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die Finanzverwaltung hat sich hierzu bislang nicht geäußert.

Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der BFH-Rechtsprechung empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen Steuerberater zu konsultieren.

Zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Bezüglich der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 5 des Kapitalanlagegesetzbuches erforderlichen Angaben nach § 134c Abs. 4 des Aktiengesetzes verweisen wir auf die Informationen, die auf der DWS-Homepage unter „Rechtliche Hinweise“ (www.dws.de/​footer/​rechtliche-hinweise) gegeben werden.

Die Angaben zur Umschlagsrate des betreffenden Fondsportfolios werden auf der Website „dws.de“ bzw. „dws.com“ unter „Fonds-Fakten“ veröffentlicht. Sie finden diese auch unter folgender Adresse:

DWS ESG Balance Portfolio E (https:/​/​www.dws.de/​gemischte-fonds/​de0008471301-dws-esg-balance-portfolio-e)

 

Frankfurt am Main, den 16. Juli 2024

DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens DWS ESG Balance Portfolio E – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. März 2024, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Vermerks genannten Bestandteile des Jahresberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften bei der Bildung unseres Prüfungsurteils zum Jahresbericht nicht berücksichtigt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des Jahresberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der DWS Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden Bestandteile des Jahresberichts:

die im Jahresbericht enthaltenen und als nicht vom Prüfungsurteil zum Jahresbericht umfasst gekennzeichneten Angaben.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir in diesem Vermerk weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zu den vom Prüfungsurteil umfassten Bestandteilen des Jahresberichts oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der DWS Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der DWS Investment GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der DWS Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die DWS Investment GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 16. Juli 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Kuppler
Wirtschaftsprüfer
Steinbrenner
Wirtschaftsprüfer

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