DWS Investment GmbH
Frankfurt am Main
Jahresbericht 01.04.2023 bis 31.03.2024
DWS ESG Balance Portfolio E
ISIN: DE0008471301
Anlageziel und Anlageergebnis im Berichtszeitraum
DWS ESG Balance Portfolio E strebt durch sektorale und regionale Diversifikation eine langfristige Substanzmehrung an. Damit ist jedoch keine Garantie verbunden. Um dies zu erreichen, wird weltweit investiert, wobei Euro-Anlagen derzeit im Vordergrund stehen. Der Portfolio-Mix aus Renten- und Aktieninvestments ist flexibel und orientiert sich insbesondere an Faktoren wie Bewertung, Renditeaussichten sowie erwarteter Risikowirkung. Derivate dürfen zu Investitions- und Absicherungszwecken erworben werden. Bei der Auswahl der geeigneten Anlagen sind ökologische und soziale Aspekte und die Grundsätze guter Unternehmensführung (sog. ESG-Standards) von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung der nachhaltigen Anlagestrategie*.
DWS ESG Balance Portfolio E verzeichnete im abgelaufenen Geschäftsjahr bis Ende März 2024 einen Wertzuwachs von 10,3% (nach BVI-Methode; in Euro).
Anlagepolitik im Berichtszeitraum
Als wesentliche Risiken im Berichtszeitraum wurden u. a. der Russland/Ukraine-Krieg sowie die Unsicherheiten hinsichtlich des künftigen Kurses der Zentralbanken gesehen.
Im Berichtszeitraum bewegten sich die internationalen Kapitalmärkte in schwierigem Fahrwasser: Geopolitische Krisen wie der seit dem 24. Februar 2022 andauernde Russland-Ukraine-Krieg, der sich verschärfende strategische Wettbewerb zwischen den USA und China sowie der Konflikt in Israel/Gaza, aber auch die anfangs immer noch hohe Inflation sowie ein verlangsamtes Wirtschaftswachstum trübten die Stimmung an den Märkten zunächst merklich ein. Um der Inflation und deren Dynamik entgegenzuwirken, hoben viele Zentralbanken, die sich bereits zuvor von ihrer jahrelangen expansiven Geldpolitik verabschiedet hatten, die Zinsen weiter an. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf ein sich weltweit abschwächendes Wirtschaftswachstum mehrten sich bei den Marktakteuren zunehmend Befürchtungen einer um sich greifenden Rezession. Im weiteren Geschäftsjahresverlauf bis Ende März 2024 ließ der Preisauftrieb in den meisten Ländern jedoch spürbar nach. Entsprechend stoppte das Gros der Zentralbanken seinen Zinsanhebungszyklus.
Die Aktienmärkte der Industrieländer verzeichneten im Berichtszeitraum spürbare Kurssteigerungen. So konnten z.B. die US-Börsen (gemessen am S&P 500) per Saldo kräftige Kurszuwächse verbuchen, getrieben insbesondere von den Technologiewerten, die vom gestiegenen Interesse am Thema „Künstliche Intelligenz“ profitierten. Auch der deutsche Aktienmarkt (gemessen am DAX) legte deutlich zu, begünstigt u.a. durch die seit dem ersten Quartal 2023 abklingende Gaskrise und die geringer als befürchtet ausgefallene wirtschaftliche Abschwächung. Zudem ließ die im weiteren Jahresverlauf in der Eurozone nachlassende Inflation am Markt Erwartungen auf ein Ende des Zinsanstiegs und Zinssenkungen im Folgejahr aufkommen. An den Börsen der Emerging Markets fielen die Kurszuwächse hingegen merklich geringer aus, Chinas Aktienmärkte schlossen sogar spürbar im Minus.
An den internationalen Bondmärkten setzte sich im Berichtszeitraum der vorangegangene Renditeanstieg zunächst weiter fort. Kerntreiber hierfür waren die hohen Inflationsraten sowie die zügigen Zinserhöhungen der Zentralbanken zur Inflationsbekämpfung. Im vierten Quartal 2023 allerdings gaben die Anleiherenditen – angesichts sinkender Inflationsraten – wieder merklich nach. Per Saldo entwickelten sich die Bondmärkte im Berichtszeitraum uneinheitlich. Während zehnjährige US-Staatsanleihen Kursermäßigungen, begleitet von steigenden Renditen, hinnehmen mussten, konnten Euro-Staatspapiere mit einer Restlaufzeit von zehn Jahren im Kurs moderat zulegen, verbunden mit ermäßigten Renditen. Corporate Bonds (Unternehmensanleihen) konnten spürbare Ertragszuwächse verbuchen, begleitet von einer merklichen Einengung ihrer Risikoaufschläge.
Die Portfoliopositionen des DWS ESG Balance Portfolio E konnten in diesem Marktumfeld insgesamt eine deutlich positive Wertentwicklung verzeichnen. Einer der Anlageschwerpunkte lag im Berichtszeitraum bei Unternehmensanleihen. Darüber hinaus partizipierte der DWS ESG Balance Portfolio E mit seinem Engagement in Investmentfondsanteilen u. a. an der Entwicklung der internationalen Aktienmärkte.
DWS ESG Balance Portfolio E
Wertentwicklung im Überblick
ISIN | 1 Jahr | 3 Jahre | 5 Jahre |
DE0008471301 | 10,3% | -0,5% | 8,4% |
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d.h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.
Stand: 31.3.2024
Angaben auf Euro-Basis
Wesentliche Quellen des Veräußerungsergebnisses
Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses waren überwiegend realisierte Gewinne bei Investmentanteilen sowie überwiegend realisierte Verluste bei Futures und Renten.
Sonstige Informationen – nicht vom Prüfungsurteil zum Jahresbericht umfasst
Informationen zu ökologischen und/oder sozialen Merkmalen
Dieses Produkt berichtete gemäß Artikel 8(1) der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).
Die Darstellung der offenzulegenden Informationen für regelmäßige Berichte für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 8(1) der Verordnung (EU) 2019/2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, „Offenlegungsverordnung“) sowie im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie Verordnung) kann im hinteren Teil des Berichts entnommen werden.
* Weitere Details sind im aktuellen Verkaufsprospekt dargestellt.
Jahresbericht
Vermögensübersicht zum 31.03.2024
Bestand in EUR | %-Anteil am Fondsvermögen | |
I. Vermögensgegenstände | ||
1. Anleihen (Emittenten): | ||
Unternehmen | 5.247.781,00 | 23,07 |
Institute | 4.428.609,00 | 19,46 |
Sonst. Finanzierungsinstitutionen | 3.502.626,30 | 15,39 |
Sonstige öffentliche Stellen | 959.538,00 | 4,22 |
Summe Anleihen: | 14.138.554,30 | 62,14 |
2. Investmentanteile | 7.911.962,50 | 34,77 |
3. Derivate | -13.600,00 | -0,05 |
4. Bankguthaben | 475.952,26 | 2,09 |
5. Sonstige Vermögensgegenstände | 253.196,79 | 1,11 |
II. Verbindlichkeiten | ||
1. Sonstige Verbindlichkeiten | -13.979,84 | -0,06 |
III. Fondsvermögen | 22.752.086,01 | 100,00 |
Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Vermögensaufstellung zum 31.03.2024
Wertpapierbezeichnung | Stück bzw. Whg. in 1.000 |
Bestand | Käufe/ Zugänge |
Verkäufe/ Abgänge |
Kurs | Kurswert in EUR |
%-Anteil am Fonds- vermögen |
|
im Berichtszeitraum | ||||||||
Börsengehandelte Wertpapiere | 14.138.554,30 | 62,14 | ||||||
Verzinsliche Wertpapiere | ||||||||
5,1250 % Acciona Energia Fin Filiales 23/23.04.2031 MTN (XS2698998593) |
EUR | 500 | 500 | % | 105,0160 | 525.080,00 | 2,31 | |
5,2500 % AIB Group 23/23.10.2031 MTN (XS2707169111) |
EUR | 500 | 680 | 180 | % | 107,8230 | 539.115,00 | 2,37 |
4,2500 % Autoliv 23/15.03.2028 MTN (XS2598332133). |
EUR | 200 | 500 | % | 101,9710 | 203.942,00 | 0,90 | |
6,3750 % AXA 24/Und (XS2737652474) |
EUR | 570 | 570 | % | 104,0290 | 592.965,30 | 2,61 | |
4,2500 % Banco de Sabadell 24/13.09.2030 MTN (XS2782109016) |
EUR | 200 | 200 | % | 100,8370 | 201.674,00 | 0,89 | |
4,6250 % Banco Santander 23/18.10.2027 MTN (XS2705604077) |
EUR | 400 | 400 | % | 101,6850 | 406.740,00 | 1,79 | |
7,0000 % Bayerische Landesbank 23/05.01.2034 MTN (XS2696902837) |
EUR | 700 | 700 | % | 106,2300 | 743.610,00 | 3,27 | |
5,0000 % Caixabank 23/19.07.2029 MTN (XS2649712689) |
EUR | 300 | 300 | % | 104,6500 | 313.950,00 | 1,38 | |
5,8750 % Crédit Agricole Assurances 23/25.10.2033 (FR001400KSZ7) |
EUR | 200 | 200 | % | 112,0910 | 224.182,00 | 0,99 | |
3,5000 % Credit Agricole Italia 24/15.07.2033 MTN (IT0005579997) |
EUR | 200 | 400 | 200 | % | 102,3370 | 204.674,00 | 0,90 |
4,5000 % Danske Bank 23/09.11.2028 MTN (XS2715918020) |
EUR | 200 | 400 | 200 | % | 102,4290 | 204.858,00 | 0,90 |
4,1100 % East Japan Railway 23/22.02.2043 MTN (XS2588859376) |
EUR | 500 | % | 104,8620 | 524.310,00 | 2,30 | ||
5,9430 % EDP – Energias de Portugal 23/23.04.2083 (PTEDP4OM0025) |
EUR | 400 | % | 104,5850 | 418.340,00 | 1,84 | ||
5,3750 % France Telecom 23/unD MTN (FR001400GDJ1) |
EUR | 300 | 300 | % | 104,4080 | 313.224,00 | 1,38 | |
4,8750 % H&M Finance 23/25.10.2031 MTN (XS2704918478) |
EUR | 200 | 200 | % | 105,9920 | 211.984,00 | 0,93 | |
4,0000 % Hungary 24/25.07.2029 (XS2753429047) 3) |
EUR | 380 | 380 | % | 99,8460 | 379.414,80 | 1,67 | |
4,8710 % Iberdrola Finanzas 24/und (XS2748213290) |
EUR | 600 | 600 | % | 100,9530 | 605.718,00 | 2,66 | |
4,1250 % ING Group 22/24.08.2033 (XS2524746687) |
EUR | 500 | 100 | % | 99,7630 | 498.815,00 | 2,19 | |
4,7500 % Intesa Sanpaolo 22/06.09.2027 MTN (XS2529233814) |
EUR | 350 | % | 103,1200 | 360.920,00 | 1,59 | ||
5,0000 % Jyske Bank 20/26.10.2028 MTN (XS2615271629) |
EUR | 600 | 600 | % | 103,1290 | 618.774,00 | 2,72 | |
3,6250 % Motability Operations Group 24/24.07.2029 MTN (XS2742660157) |
EUR | 190 | 190 | % | 101,1610 | 192.205,90 | 0,84 | |
4,0670 % NatWest Group 22/06.09.2028 MTN (XS2528858033) |
EUR | 300 | % | 101,5890 | 304.767,00 | 1,34 | ||
6,0000 % NN Group 23/03.11.2043 MTN (XS2616652637) |
EUR | 560 | 560 | % | 109,1060 | 610.993,60 | 2,69 | |
5,1250 % Orsted 24/14.03.3024 (XS2778385240) |
EUR | 630 | 630 | % | 100,4410 | 632.778,30 | 2,78 | |
4,7500 % Raiffeisen Bank Int 23/26.01.2027 (XS2579606927) |
EUR | 500 | % | 100,8910 | 504.455,00 | 2,22 | ||
4,6250 % Redeia Corporacion 23/Und. (XS2552369469) |
EUR | 300 | 400 | % | 102,1300 | 306.390,00 | 1,35 | |
4,1250 % Skandinaviska Enskilda Banken 23/29.06.2027 MTN (XS2643041721) |
EUR | 200 | 200 | % | 102,3510 | 204.702,00 | 0,90 | |
4,2500 % Swedbank 23/11.07.2028 MTN (XS2572496623) |
EUR | 200 | 200 | % | 102,3030 | 204.606,00 | 0,90 | |
6,7500 % Telefónica Europe 23/Und (XS2646608401) . |
EUR | 500 | 500 | % | 108,4250 | 542.125,00 | 2,38 | |
4,6000 % UniCredit 23/14.02.2030 MTN (IT0005570988) |
EUR | 440 | 440 | % | 104,4650 | 459.646,00 | 2,02 | |
4,4899 % United Mexican States 24/25.05.2032 (XS2754067242) |
EUR | 570 | 570 | % | 101,7760 | 580.123,20 | 2,55 | |
5,8750 % Valeo 23/12.04.2029 MTN (FR001400L9Q7) 3) |
EUR | 300 | 300 | % | 106,6850 | 320.055,00 | 1,41 | |
5,9930 % Veolia Environnement 23/und. (FR001400KKC3) |
EUR | 300 | 300 | % | 104,7830 | 314.349,00 | 1,38 | |
4,2500 % VF 23/07.03.2029 MTN (XS2592659671) |
EUR | 610 | % | 98,4620 | 600.618,20 | 2,64 | ||
Sonstige Forderungswertpapiere | ||||||||
15,0000 % Bertelsmann 01/Und. Genuss. S.A (DE0005229942) |
EUR | 100 | % | 268,4500 | 268.450,00 | 1,18 | ||
Investmentanteile | 7.911.962,50 | 34,77 | ||||||
Gruppeneigene Investmentanteile (inkl. KVG-eigene Investmentanteile) | 7.911.962,50 | 34,77 | ||||||
DWS Invest ESG Qi LowVol World FC (LU1230072396) (0,750%) |
Stück | 6.500 | EUR | 175,1000 | 1.138.150,00 | 5,00 | ||
DWS Invest Qi Global Climate Action XC (LU2178858333) (0,375%) |
Stück | 25.400 | 1.800 | EUR | 137,2800 | 3.486.912,00 | 15,33 | |
DWS Invest SDG Global Equities FC (LU1891310895) (0,750%) |
Stück | 11.550 | 900 | EUR | 177,1100 | 2.045.620,50 | 8,99 | |
DWS Qi European Equity FC (DE000DWS1742) (0,750%) |
Stück | 6.000 | 3.150 | EUR | 206,8800 | 1.241.280,00 | 5,46 | |
Summe Wertpapiervermögen | 22.050.516,80 | 96,91 | ||||||
Derivate | ||||||||
Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen | ||||||||
Zins-Derivate | -13.600,00 | -0,05 | ||||||
(Forderungen / Verbindlichkeiten) | ||||||||
Zinsterminkontrakte | ||||||||
EURO-BUND JUN 24 (EURX) | EUR | -1.600 | -13.600,00 | -0,05 | ||||
Bankguthaben und nicht verbriefte Geldmarktinstrumente | 475.952,26 | 2,09 | ||||||
Bankguthaben | 475.952,26 | 2,09 | ||||||
Verwahrstelle (täglich fällig) | ||||||||
EUR – Guthaben | EUR | 474.884,48 | % | 100 | 474.884,48 | 2,09 | ||
Guthaben in Nicht-EU/EWR-Währungen | ||||||||
US Dollar | USD | 1.150,64 | % | 100 | 1.067,78 | 0,00 | ||
Sonstige Vermögensgegenstände | 253.196,79 | 1,11 | ||||||
Zinsansprüche | EUR | 243.147,74 | % | 100 | 243.147,74 | 1,07 | ||
Dividenden-/Ausschüttungsansprüche | EUR | 33,76 | % | 100 | 33,76 | 0,00 | ||
Quellensteueransprüche | EUR | 9.985,64 | % | 100 | 9.985,64 | 0,04 | ||
Sonstige Ansprüche | EUR | 29,65 | % | 100 | 29,65 | 0,00 | ||
Sonstige Verbindlichkeiten | -13.979,84 | -0,06 | ||||||
Verbindlichkeiten aus Kostenpositionen | EUR | -13.970,94 | % | 100 | -13.970,94 | -0,06 | ||
Andere sonstige Verbindlichkeiten | EUR | -8,90 | % | 100 | -8,90 | 0,00 | ||
Fondsvermögen | 22.752.086,01 | 100,00 | ||||||
Anteilwert | 34,51 | |||||||
Umlaufende Anteile | 659.339,224 |
Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Marktschlüssel
Terminbörsen
EURX | = Eurex (Eurex Frankfurt/Eurex Zürich) |
Devisenkurse (in Mengennotiz)
per 28.03.2024 | |||
US Dollar | USD | 1,077600 | = EUR 1 |
Fußnoten
3) Diese Wertpapiere sind ganz oder teilweise als Wertpapier-Darlehen verliehen.
Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen
Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)
Wertpapierbezeichnung | Stück bzw. Whg. in 1.000 |
Käufe bzw. Zugänge |
Verkäufe bzw. Abgänge |
Börsengehandelte Wertpapiere | |||
Verzinsliche Wertpapiere | |||
4,3750 % A2A 23/03.02.2034 (XS2583205906) | EUR | 380 | |
3,8750 % Acea 23/24.01.2031 MTN (XS2579284469) | EUR | 800 | |
3,6250 % AIB Group 22/04.07.2026 (XS2491963638) | EUR | 270 | |
4,1250 % American Tower 23/16.05.2027 (XS2622275886) | EUR | 910 | 910 |
3,6250 % ASR Nederland 23/12.12.2028 (XS2694995163) | EUR | 100 | 100 |
5,8000 % Assicurazioni Generali 22/06.07.2032 MTN (XS2468223107) | EUR | 330 | |
5,6250 % Banco Comercial Português 23/02.10.2026 MTN (PTBCP2OM0058) | EUR | 500 | 500 |
5,5000 % Banco de Sabadell 23/08.09.2029 MTN (XS2677541364) | EUR | 300 | 300 |
1,1250 % Banque Föderative Credit Mu. 22/19.01.32 MTN (FR0014007PW1) | EUR | 300 | |
1,2500 % Belgium 18/22.04.33 S.86 (BE0000346552) | EUR | 250 | |
0,8750 % BNP Paribas 21/31.08.33 MTN (FR00140057U9) | EUR | 200 | |
4,2500 % Brambles Finance PLC 23/22.03.2031 MTN (XS2596458591) | EUR | 300 | |
5,7500 % Caixa Geral de Depósitos 22/31.10.2028 MTN (PTCGDDOM0036) | EUR | 300 | |
3,0000 % Commerzbank 22/14.09.27 (DE000CZ45W57) | EUR | 500 | |
5,0000 % Deutsche Bank 22/05.09.2030 (DE000A30VT06) | EUR | 200 | |
3,2500 % Deutsche Bank 22/24.05.28 (DE000DL19WU8) | EUR | 500 | |
5,0000 % Deutsche Pfandbriefbank 23/05.02.2027 MTN (DE000A30WF84). | EUR | 500 | |
3,3750 % DZ Hyp 23/31.01.2028 MTN (DE000A351XK8) | EUR | 250 | 250 |
4,0000 % E.ON 23/29.08.2033 MTN (XS2673547746) | EUR | 330 | 330 |
3,6250 % Engie 23/11.01.2030 MTN (FR001400F1G3) | EUR | 200 | |
4,8750 % Iberdrola Finanzas 23/Und. MTN (XS2580221658) | EUR | 600 | |
4,8710 % Iberdrola Finanzas 24/und (XS2748213290) [%] | EUR | 600 | 600 |
0,7500 % Intesa Sanpaolo 21/16.03.28 MTN (XS2317069685) | EUR | 200 | |
5,0000 % Intesa Sanpaolo23/08.03.2028 MTN (XS2592650373) | EUR | 560 | |
0,6250 % KBC Groep 21/07.12.31 MTN (BE0002819002) | EUR | 200 | |
3,7500 % Kering 23/05.09.2025 MTN (FR001400KI02) | EUR | 300 | 300 |
3,5000 % Koninklijke Ahold Delhaize 23/04.04.2028 (XS2596537972) | EUR | 130 | |
3,3750 % LVMH Moët Hennessy Louis Vuitton 23/21.10.2025 (FR001400HJE7) | EUR | 200 | 200 |
4,6080 % Mizuho Financial Group 23/28.08.2030 MTN (XS2672418055) | EUR | 380 | 380 |
1,0540 % National Grid North America 22/20.01.31 MTN (XS2434710872) | EUR | 360 | |
4,1250 % NBN 23/15.03.2029 MTN (XS2590621103) | EUR | 600 | |
5,2500 % Nn Group Nv 22/01.03.2043 MTN (XS2526486159) | EUR | 420 | |
4,0000 % Robert Bosch 23/06.02.2035 MTN (XS2629470845) | EUR | 400 | 400 |
3,7500 % Selp Finance 22/10.08.2027 MTN (XS2511906310) | EUR | 500 | |
4,0000 % Siemens Energy 23/05.04.2026 (XS2601458602) | EUR | 500 | |
0,7500 % Skandinaviska Enskilda Banken 21/03.11.31 MTN (XS2404247384) | EUR | 260 | |
2,8750 % SSE PLC 22/01.08.2029 MTN (XS2510903862) | EUR | 120 | |
0,8000 % Standard Chartered 21/17.11.29 (XS2407969885) | EUR | 450 | |
2,3750 % Suez 22/24.05.2030 MTN (FR001400AFN1) | EUR | 600 | |
6,1350 % Telefónica Europe 23/Und (XS2582389156) | EUR | 300 | |
5,2500 % Teleperformance 23/22.11.2028 MTN (FR001400M2F4) | EUR | 300 | 300 |
3,8750 % Terna Rete Elettrica Nazionale 23/24.07.2033 MTN (XS2655852726) | EUR | 260 | 260 |
3,2500 % The Procter & Gamble 23/02.08.2026 (XS2617256065) | EUR | 290 | 290 |
4,1250 % Unibail-Rodamco-Westfield 23/11.12.2030 MTN (FR001400MLN4) | EUR | 200 | 200 |
Derivate (in Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumina der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)
Volumen in 1.000 | ||
Terminkontrakte | ||
Aktienindex-Terminkontrakte | ||
Verkaufte Kontrakte: | EUR | 289 |
(Basiswerte: Euro STOXX 50 Price Euro) | ||
Zinsterminkontrakte | ||
Verkaufte Kontrakte: | EUR | 14.808 |
(Basiswerte: EURO-BOBL DEC 23, EURO-BOBL JUN 23, EURO-BOBL MAR 24, EURO-BOBL SEP 23, EURO-BUND DEC 23, EURO-BUND MAR 24, EURO-BUND SEP 23, EURO-SCHATZ MAR 24) |
Wertpapier-Darlehen (Geschäftsvolumen, bewertet auf Basis des bei Abschluss des Darlehensgeschäftes vereinbarten Wertes)
Volumen in 1.000 | ||
unbefristet | EUR | 5.295 |
Gattung: 3,8750 % Acea 23/24.01.2031 MTN (XS2579284469), 7,0000 % Bayerische Landesbank 23/05.01.2034 MTN (XS2696902837), 5,0000 % Deutsche Pfandbriefbank 23/05.02.2027 MTN (DE000A30WF84), 3,6250 % Engie 23/11.01.2030 MTN (FR001400F1G3), 5,0000 % Intesa Sanpaolo 23/08.03.2028 MTN (XS2592650373), 4,0670 % NatWest Group 22/06.09.2028 MTN (XS2528858033), 4,6000 % UniCredit 23/14.02.2030 MTN (IT0005570988) |
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.04.2023 bis 31.03.2024
I. Erträge | ||||
1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren | EUR | 62.892,42 | ||
2. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) | EUR | 530.509,19 | ||
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland | EUR | 14.105,81 | ||
4. Erträge aus Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften | EUR | 1.599,00 | ||
davon: | ||||
aus Wertpapier-Darlehen | EUR | 1.599,00 | ||
5. Abzug inländischer Körperschaftsteuer | EUR | -2.068,68 | ||
6. Sonstige Erträge | EUR | 1.485,09 | ||
Summe der Erträge | EUR | 608.522,83 | ||
II. Aufwendungen | ||||
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen1) | EUR | -346,12 | ||
davon: | ||||
Bereitstellungszinsen | EUR | -146,52 | ||
2. Verwaltungsvergütung | EUR | -169.735,15 | ||
davon: | ||||
Kostenpauschale | EUR | -169.735,15 | ||
3. Sonstige Aufwendungen | EUR | -2.213,31 | ||
davon: | ||||
erfolgsabhängige Vergütung aus Wertpapier-Darlehen. | EUR | -479,60 | ||
Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten | EUR | -1.733,71 | ||
Summe der Aufwendungen | EUR | -172.294,58 | ||
III. Ordentlicher Nettoertrag | EUR | 436.228,25 | ||
IV. Veräußerungsgeschäfte | ||||
1. Realisierte Gewinne | EUR | 544.815,92 | ||
2. Realisierte Verluste | EUR | -663.538,11 | ||
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | EUR | -118.722,19 | ||
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 317.506,06 | ||
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne | EUR | 1.146.872,41 | ||
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste | EUR | 780.758,08 | ||
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 1.927.630,49 | ||
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 2.245.136,55 |
Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.
Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.
1) Inklusive eventuell noch angefallener Zinsen aus Einlagen.
Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres | EUR | 23.530.259,06 |
1. Ausschüttung/Steuerabschlag für das Vorjahr | EUR | -418.262,67 |
2. Mittelzufluss (netto) | EUR | -2.604.490,20 |
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen | EUR | 424.302,20 |
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen | EUR | -3.028.792,40 |
3. Ertrags- und Aufwandsausgleich | EUR | -556,73 |
4. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 2.245.136,55 |
davon: | ||
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne | EUR | 1.146.872,41 |
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste | EUR | 780.758,08 |
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres | EUR | 22.752.086,01 |
Verwendungsrechnung für das Sondervermögen
Berechnung der Ausschüttung | Insgesamt | Je Anteil | |
I. Für die Ausschüttung verfügbar | |||
1. Vortrag aus dem Vorjahr | EUR | 931.762,95 | 1,41 |
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 317.506,06 | 0,48 |
3. Zuführung aus dem Sondervermögen | EUR | 0,00 | 0,00 |
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet | |||
1. Der Wiederanlage zugeführt | EUR | 0,00 | 0,00 |
2. Vortrag auf neue Rechnung | EUR | -814.105,12 | -1,23 |
III. Gesamtausschüttung | EUR | 435.163,89 | 0,66 |
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR | Anteilwert EUR | |
2024 | 22.752.086,01 | 34,51 |
2023 | 23.530.259,06 | 31,86 |
2022 | 31.073.219,92 | 34,90 |
2021 | 33.395.382,48 | 35,43 |
Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV
Angaben nach der Derivateverordnung
Das durch Derivate erzielte zu Grunde liegende Exposure:
EUR 1.605.600,00
Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens
64% ICE BofA Euro Corporate Index (ER00), 33% MSCI World Minimum Volatility (EUR Optimized) Index – EUR Net, 3% Refinitiv Euro Short ESTR Rate vom 01.11.2023 bis 31.03.2024
Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko
kleinster potenzieller Risikobetrag | % | 107,107 |
größter potenzieller Risikobetrag | % | 129,349 |
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag | % | 113,773 |
Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 01.11.2023 bis 31.03.2024 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens
63,33% ICE BofA Euro Corporate Index (ER00), 33,34% SX5GT Euro Stoxx 50 Gross Return Index, 3,33% Euro Short-Term Rate (EUR) RI vom 01.04.2023 bis 31.10.2023
Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko
kleinster potenzieller Risikobetrag | % | 63,604 |
größter potenzieller Risikobetrag | % | 93,923 |
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag | % | 74,523 |
Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 01.04.2023 bis 31.10.2023 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.
Die durchschnittliche Hebelwirkung aus der Nutzung von Derivaten betrug im Berichtszeitraum 1,1, wobei zur Berechnung der Hebelwirkung die Bruttomethode verwendet wurde.
Das durch Wertpapier-Darlehen erzielte Exposure:
Folgende Wertpapiere sind zum Berichtsstichtag als Wertpapier-Darlehen übertragen:
Gattungsbezeichnung | Nominal in Stück bzw. Whg. |
Wertpapier-Darlehen Kurswert in EUR |
|||
in 1.000 | befristet | unbefristet | gesamt | ||
4,0000 % Hungary 24/25.07.2029 | EUR | 200 | 199.692,00 | ||
5,8750 % Valéo 23/12.04.2029 MTN | EUR | 200 | 213.370,00 | ||
Gesamtbetrag der Rückerstattungsansprüche aus Wertpapier-Darlehen | 413.062,00 | 413.062,00 |
Vertragspartner der Wertpapier-Darlehen:
Barclays Bank Ireland PLC, Dublin; Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
Gesamtbetrag der bei Wertpapier-Darlehen von Dritten gewährten Sicherheiten:
EUR 519.328,40
davon:
Schuldverschreibungen EUR 519.328,40
Erträge aus Wertpapier-Darlehen einschließlich der angefallenen direkten und indirekten Kosten und Gebühren:
Diese Positionen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung aufgeführt.
Sonstige Angaben
Anteilwert: EUR 34,51
Umlaufende Anteile: 659.339,224
Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände:
Die Bewertung erfolgt durch die Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Verwahrstelle stützt sich hierbei grundsätzlich auf externe Quellen.
Sofern keine handelbaren Kurse vorliegen, werden Bewertungsmodelle zur Preisermittlung (abgeleitete Verkehrswerte) genutzt, die zwischen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft abgestimmt sind und sich so weit als möglich auf Marktparameter stützen. Diese Vorgehensweise unterliegt einem permanenten Kontrollprozess. Preisauskünfte Dritter werden durch andere Preisquellen, modellhafte Rechnungen oder durch andere geeignete Verfahren auf Plausibilität geprüft.
Die in diesem Bericht ausgewiesenen Anlagen werden nicht zu abgeleiteten Verkehrswerten bewertet.
Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote:
Die Gesamtkostenquote belief sich auf 1,04% p.a. Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) einschließlich eventueller Bereitstellungszinsen als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.
Zudem fiel aufgrund der Zusatzerträge aus Wertpapierleihegeschäften eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 0,002% des durchschnittlichen Fondsvermögens an.
Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von 0,80% p.a. vereinbart. Davon entfallen bis zu 0,15% p.a. auf die Verwahrstelle und bis zu 0,05% p.a. auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige).
Im Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH für das Investmentvermögen DWS ESG Balance Portfolio E keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke.
Die Gesellschaft zahlt von dem auf sie entfallenden Teil der Kostenpauschale weniger als 10% an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.
Für die Investmentanteile sind in der Vermögensaufstellung in Klammern die aktuellen Verwaltungsvergütungs-/Kostenpauschalsätze zum Berichtsstichtag für die im Wertpapiervermögen enthaltenen Sondervermögen aufgeführt. Das Zeichen + bedeutet, dass darüber hinaus ggf. eine erfolgsabhängige Vergütung berechnet werden kann. Da das Sondervermögen im Berichtszeitraum andere Investmentanteile („Zielfonds“) hielt, können weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen auf Ebene des Zielfonds angefallen sein.
Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.
Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten beliefen sich auf EUR 1.009,08. Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Eventuell gezahlte Finanztransaktionssteuern werden in die Berechnung einbezogen.
Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fondsvermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen (Anteil von fünf Prozent und mehr) sind, betrug 6,32 Prozent der Gesamttransaktionen. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 2.087.627,94 EUR.
Angaben zur Vergütung der Mitarbeitenden
Die DWS Investment GmbH („die Gesellschaft“) ist ein Tochterunternehmen der DWS Group GmbH & Co. KGaA („DWS KGaA“) und unterliegt im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der fünften Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW V-Richtlinie“) und der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds („AIFM-Richtlinie“) sowie den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für solide Vergütungspolitiken („ESMA-Leitlinien“).
Vergütungsrichtlinie & Governance
Für die Gesellschaft gilt die gruppenweite Vergütungsrichtlinie, die die DWS KGaA für sich und alle ihre Tochterunternehmen (zusammen „DWS-Konzern“ oder „Konzern“) eingeführt hat.
Im Einklang mit der Konzernstruktur wurden Ausschüsse eingerichtet, die die Angemessenheit des Vergütungssystems und die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung sicherstellen und für deren Überprüfung verantwortlich sind. So wurde unterhalb der DWS KGaA Geschäftsführung das DWS Compensation Committee mit der Entwicklung und Gestaltung von nachhaltigen Vergütungsgrundsätzen, der Erstellung von Empfehlungen zur Gesamtvergütung sowie der Sicherstellung einer angemessenen Governance und Kontrolle im Hinblick auf Vergütung und Zusatzleistungen für den Konzern beauftragt.
Weiterhin wurde das Remuneration Committee eingerichtet, um den Aufsichtsrat der DWS KGaA bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für alle Konzernmitarbeitenden zu unterstützen. Dies erfolgt mit Blick auf die Ausrichtung der Vergütungsstrategie auf die Geschäfts- und Risikostrategie sowie unter Berücksichtigung der Auswirkung des Vergütungssystems auf das konzernweite Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement.
Im Rahmen der jährlichen internen Überprüfung auf Konzernebene wurde festgestellt, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems angemessen ist und keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten vorliegen.
Vergütungsstruktur
Die Vergütung der Mitarbeitenden setzt sich aus fixer und variabler Vergütung zusammen.
Die fixe Vergütung entlohnt die Mitarbeitenden entsprechend ihrer Qualifikation, Erfahrung und Kompetenzen sowie der Anforderung, der Bedeutung und des Umfangs ihrer Funktion.
Die variable Vergütung spiegelt die Leistung auf Konzern-, Geschäftsbereichs- und individueller Ebene wider. Grundsätzlich besteht die variable Vergütung aus zwei Elementen – der DWS-Komponente und der individuellen Komponente.
Die DWS-Komponente wird auf Basis der Zielerreichung wesentlicher Konzernerfolgskennzahlen ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2023 waren diese: Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation, Nettomittelaufkommen und ESG-Kennzahlen.
Die individuelle Komponente der variablen Vergütung berücksichtigt eine Reihe von finanziellen und nicht-finanziellen Faktoren, Verhältnismäßigkeiten innerhalb der Vergleichsgruppe und Überlegungen zur Bindung der Mitarbeitenden. Variable Vergütung kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen oder Fehlverhalten entsprechend reduziert oder komplett gestrichen werden. Sie wird grundsätzlich nur gewährt und ausgezahlt, wenn die Gewährung für den Konzern tragfähig ist. Im laufenden Beschäftigungsverhältnis werden keine Garantien für eine variable Vergütung vergeben. Garantierte variable Vergütung wird nur bei Neueinstellungen in eng begrenztem Rahmen und limitiert auf das erste Anstellungsjahr vergeben.
Die Vergütungsstrategie ist darauf ausgerichtet, ein angemessenes Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung zu erreichen. Dies trägt dazu bei, die Vergütung der Mitarbeitenden an den Interessen von Kunden, Investoren und Aktionären sowie an den Branchenstandards auszurichten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die fixe Vergütung einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung ausmacht, um dem Konzern volle Flexibilität bei der Gewährung variablen Vergütung zu ermöglichen.
Festlegung der variablen Vergütung und angemessene Risikoadjustierung
Der Gesamtbetrag der variablen Vergütung unterliegt angemessenen Risikoanpassungsmaßnahmen, die Ex-ante- und Ex-post-Risikoanpassungen umfassen. Die solide Methodik soll sicherstellen, dass die Bestimmung der variablen Vergütung die risikobereinigte Performance sowie die Kapital- und Liquiditätsposition des Konzerns widerspiegelt.
Bei der Bewertung der Leistung der Geschäftsbereiche werden eine Reihe von Überlegungen herangezogen. Die Leistung wird im Zusammenhang mit finanziellen und nichtfinanziellen Zielen auf der Grundlage von Balanced Scorecards bewertet. Die Zuteilung von variabler Vergütung zu den Infrastrukturbereichen und insbesondere zu den Kontrollfunktionen hängt zwar vom Gesamtergebnis des Konzerns ab, nicht aber von den Ergebnissen der von ihnen überwachten Geschäftsbereiche.
Auf individueller Ebene der Mitarbeitenden gelten Grundsätze für die Festlegung der variablen Vergütung. Diese enthalten Informationen über die Faktoren und Messgrößen, die bei Entscheidungen zur individuellen variablen Vergütung berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Investmentperformance, Kundenbindung, Erwägungen zur Unternehmenskultur sowie Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Rahmen des Ansatzes der Ganzheitlichen Leistung. Zudem werden Hinweise der Kontrollfunktionen und Disziplinarmaßnahmen sowie deren Einfluss auf die variable Vergütung einbezogen.
Nachhaltige Vergütung
Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken sind elementarer Bestandteil bei der Bestimmung der variablen Vergütung. Dementsprechend steht die DWS-Vergütungsrichtlinie mit den für den Konzern geltenden Nachhaltigkeitskriterien im Einklang. Dadurch schafft der DWS-Konzern Verhaltensanreize, die sowohl die Investoreninteressen als auch den langfristigen Erfolg des Unternehmens fördern. Relevante Nachhaltigkeitsfaktoren werden regelmäßig überprüft und in die Gestaltung der Vergütungsstruktur integriert.
Vergütung für das Jahr 2023
Das DWS Compensation Committee hat die Tragfähigkeit der variablen Vergütung für das Jahr 2023 kontrolliert und festgestellt, dass die Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns über den regulatorisch vorgeschriebenen Mindestanforderungen und dem internen Schwellenwert für die Risikotoleranz liegt. Als Teil der im März 2024 für das Geschäftsjahr 2023 gewährten variablen Vergütung wird die DWS-Komponente auf Basis der Bewertung der festgelegten Leistungskennzahlen gewährt. Die Geschäftsführung hat für 2023 eine Auszahlungsquote der DWS-Komponente von 82,5% festgelegt.
Vergütungssystem für Risikoträger
Gemäß den regulatorischen Anforderungen hat die Gesellschaft Risikoträger ermittelt. Das Identifizierungsverfahren wurde im Einklang mit den Konzerngrundsätzen durchgeführt und basiert auf der Bewertung des Einflusses folgender Kategorien von Mitarbeitenden auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder einen von ihr verwalteten Fonds und: (a) Geschäftsführung/Senior Management, (b) Portfolio-/Investmentmanager, (c) Kontrollfunktionen, (d) Mitarbeitende mit Leitungsfunktionen in Verwaltung, Marketing und Human Resources, (e) sonstige Mitarbeitende (Risikoträger) mit wesentlichem Einfluss, (f) sonstige Mitarbeitende in der gleichen Vergütungsstufe wie sonstige Risikoträger, deren Tätigkeit einen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder des Konzerns hat.
Mindestens 40% der variablen Vergütung für Risikoträger werden aufgeschoben vergeben. Des Weiteren werden für wichtige Anlageexperten mindestens 50% sowohl des direkt ausgezahlten als auch des aufgeschobenen Teils in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten des DWS-Konzerns gewährt. Alle aufgeschobenen Komponenten unterliegen bestimmten Leistungs- und Verfallbedingungen, um eine angemessene nachträgliche Risikoadjustierung zu gewährleisten. Bei einer variablen Vergütung von weniger als EUR 50.000 erhalten Risikoträger ihre gesamte variablen Vergütung in bar und ohne Aufschub.
Zusammenfassung der Informationen zur Vergütung für die Gesellschaft für 20231)
Jahresdurchschnitt der Mitarbeitenden (Kopfzahl) | 436 |
Gesamtvergütung | EUR 86.030.259 |
Fixe Vergütung | EUR 49.806.487 |
Variable Vergütung | EUR 36.223.772 |
davon: Carried Interest | EUR 0 |
Gesamtvergütung für Senior Management2) | EUR 4.752.912 |
Gesamtvergütung für sonstige Risikoträger | EUR 5.683.843 |
Gesamtvergütung für Mitarbeitende mit Kontrollfunktionen | EUR 2.223.710 |
1) Vergütungsdaten für Delegierte, an die die Gesellschaft Portfolio- oder Risikomanagementaufgaben übertragen hat, sind nicht in der Tabelle erfasst.
2) „Senior Management“ umfasst nur die Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung erfüllt die Definition als Führungskräfte der Gesellschaft. Über die Geschäftsführung hinaus wurden keine weiteren Führungskräfte identifiziert.
Sonstige Informationen – nicht vom Prüfungsurteil zum Jahresbericht umfasst
Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (WpFinGesch.) und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 – Ausweis nach Abschnitt A
Wertpapierleihe | Pensionsgeschäfte | Total Return Swaps | |
Angaben in Fondswährung | |||
1. Verwendete Vermögensgegenstände | |||
absolut | 413.062,00 | – | – |
in % des Fondsvermögens | 1,82 | – | – |
2. Die 10 größten Gegenparteien | |||
1. Name | Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main | ||
Bruttovolumen offene Geschäfte | 213.370,00 | ||
Sitzstaat | Bundesrepublik Deutschland | ||
2. Name | Barclays Bank Ireland PLC, Dublin | ||
Bruttovolumen offene Geschäfte | 199.692,00 | ||
Sitzstaat | Irland | ||
3. Name | |||
Bruttovolumen offene Geschäfte | |||
Sitzstaat | |||
4. Name | |||
Bruttovolumen offene Geschäfte | |||
Sitzstaat | |||
5. Name | |||
Bruttovolumen offene Geschäfte | |||
Sitzstaat | |||
6. Name | |||
Bruttovolumen offene Geschäfte | |||
Sitzstaat | |||
7. Name | |||
Bruttovolumen offene Geschäfte | |||
Sitzstaat | |||
8. Name | |||
Bruttovolumen offene Geschäfte | |||
Sitzstaat | |||
9. Name | |||
Bruttovolumen offene Geschäfte | |||
Sitzstaat | |||
10. Name | |||
Bruttovolumen offene Geschäfte | |||
Sitzstaat | |||
3. Art(en) von Abwicklung und Clearing | |||
(z.B. zweiseitig, dreiseitig, zentrale Gegenpartei) | zweiseitig | – | – |
4. Geschäfte gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge) | |||
unter 1 Tag | – | – | – |
1 Tag bis 1 Woche | – | – | – |
1 Woche bis 1 Monat | – | – | – |
1 bis 3 Monate | – | – | – |
3 Monate bis 1 Jahr | – | – | – |
über 1 Jahr | – | – | – |
unbefristet | 413.062,00 | – | – |
5. Art(en) und Qualität(en) der erhaltenen Sicherheiten | |||
Art(en): | |||
Bankguthaben | – | – | – |
Schuldverschreibungen | 519.328,40 | – | – |
Aktien | – | – | – |
Sonstige | – | – | – |
Qualität(en): | |||
Dem Fonds werden – soweit Wertpapier-Darlehensgeschäfte, umgekehrte Pensionsgeschäfte oder Geschäfte mit OTC-Derivaten (außer Währungstermingeschäften) abgeschlossen werden – Sicherheiten in einer der folgenden Formen gestellt: – liquide Vermögenswerte wie Barmittel, kurzfristige Bankeinlagen, Geldmarktinstrumente gemäß Definition in Richtlinie 2007/16/EG vom 19. März 2007, Akkreditive und Garantien auf erstes Anfordern, die von erstklassigen, nicht mit dem Kontrahenten verbundenen Kreditinstituten ausgegeben werden, beziehungsweise von einem OECD-Mitgliedstaat oder dessen Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen und Behörden auf kommunaler, regionaler oder internationaler Ebene begebene Anleihen unabhängig von ihrer Restlaufzeit – Anteile eines in Geldmarktinstrumente anlegenden Organismus für gemeinsame Anlagen (nachfolgend „OGA“), der täglich einen Nettoinventarwert berechnet und der über ein Rating von AAA oder ein vergleichbares Rating verfügt – Anteile eines OGAW, der vorwiegend in die unter den nächsten beiden Gedankenstrichen aufgeführten Anleihen / Aktien anlegt – Anleihen unabhängig von ihrer Restlaufzeit, die ein Mindestrating von niedrigem Investment-Grade aufweisen – Aktien, die an einem geregelten Markt eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder an einer Börse eines OECD-Mitgliedstaats zugelassen sind oder gehandelt werden, sofern diese Aktien in einem wichtigen Index enthalten sind. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich vor, die Zulässigkeit der oben genannten Sicherheiten einzuschränken. Des Weiteren behält sich die Verwaltungsgesellschaft vor, in Ausnahmefällen von den oben genannten Kriterien abzuweichen. Weitere Informationen zu Sicherheitenanforderungen befinden sich in dem Verkaufsprospekt des Fonds/Teilfonds. |
|||
6. Währung(en) der erhaltenen Sicherheiten | |||
Währung(en): | EUR; GBP | – | – |
7. Sicherheiten gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge) | |||
unter 1 Tag | – | – | – |
1 Tag bis 1 Woche | – | – | – |
1 Woche bis 1 Monat | – | – | – |
1 bis 3 Monate | – | – | – |
3 Monate bis 1 Jahr | – | – | – |
über 1 Jahr | – | – | – |
unbefristet | 519.328,40 | – | – |
8. Ertrags- und Kostenanteile (vor Ertragsausgleich) * | |||
Ertragsanteil des Fonds | |||
absolut | 1.220,51 | – | – |
in % der Bruttoerträge | 70,00 | – | – |
Kostenanteil des Fonds | – | – | – |
Ertragsanteil der Verwaltungsgesellschaft | |||
absolut | 522,97 | – | – |
in % der Bruttoerträge | 30,00 | – | – |
Kostenanteil der Verwaltungsgesellschaft | – | – | – |
Ertragsanteil Dritter | |||
absolut | – | – | – |
in % der Bruttoerträge | – | – | – |
Kostenanteil Dritter | – | – | – |
9. Erträge für den Fonds aus Wiederanlage von Barsicherheiten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps | |||
absolut | – | ||
10. Verliehene Wertpapiere in % aller verleihbaren Vermögensgegenstände des Fonds | |||
Summe | 413.062,00 | ||
Anteil | 1,87 | ||
11. Die 10 größten Emittenten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps | |||
1. Name | Coöperatieve Rabobank U.A., Utrecht | ||
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) | 305.990,01 | ||
2. Name | Spain, Kingdom of | ||
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) | 20.661,17 | ||
3. Name | Mercedes-Benz International Finance B.V. | ||
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) | 19.374,21 | ||
4. Name | European Union | ||
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) | 18.967,09 | ||
5. Name | Luxembourg, Grand Duchy of | ||
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) | 18.578,20 | ||
6. Name | International Development Association | ||
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) | 18.533,40 | ||
7. Name | Kreditanstalt für Wiederaufbau | ||
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) | 18.464,20 | ||
8. Name | European Investment Bank (EIB) | ||
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) | 18.276,22 | ||
9. Name | Austria, Republic of | ||
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) | 18.050,22 | ||
10. Name | Deutschland, Bundesrepublik | ||
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) | 17.603,92 | ||
12. Wiederangelegte Sicherheiten in % der empfangenen Sicherheiten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps | |||
Anteil | – | ||
13. Verwahrart begebener Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps (In % aller begebenen Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps) | |||
gesonderte Konten / Depots | – | – | |
Sammelkonten / Depots | – | – | |
andere Konten / Depots | – | – | |
Verwahrart bestimmt Empfänger | – | – | |
14. Verwahrer/Kontoführer von empfangenen Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps | |||
Gesamtzahl Verwahrer/ Kontoführer | 1 | – | – |
1. Name | State Street Bank International GmbH (Custody Operations) |
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verwahrter Betrag absolut | 519.328,40 |
* Eventuelle Abweichungen zu den korrespondierenden Angaben der detaillierten Ertrags- und Aufwandsrechnung beruhen auf Effekten im Rahmen des Ertragsausgleichs.
Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten
Name des Produkts: DWS ESG Balance Portfolio E | |
Unternehmenskennung (LEI-Code): 549300PRL8EEZKSIK781 | |
ISIN: DE0008471301 |
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Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale erfüllt?
Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds ökologische und soziale Merkmale in den Bereichen Klimaschutz, soziale Normen sowie Unternehmensführung (Governance) und der allgemeinen ESG-Qualität, indem folgende Ausschlusskriterien angewendet wurden: (1) Klima- und Transitionsrisiken, Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds zudem einen Anteil an nachhaltigen Investitionen, die einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (UN-SDGs) leisteten. Die Gesellschaft hatte für diesen Fonds keinen Referenzwert für die Erreichung der beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale bestimmt. |
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Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Die Gesellschaft berücksichtigte für den Fonds die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung: • Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) (Nr. 1);
Stand: 28. März 2024 Die Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impact Indicators -PAII) werden anhand der Daten in den DWS Backoffice- und Frontoffice-Systemen berechnet, die überwiegend auf den Daten externer ESG-Datenanbieter basieren. Wenn es zu einzelnen Wertpapieren oder deren Emittenten keine Daten zu einzelnen PAII gibt, entweder weil keine Daten verfügbar sind oder der PAII auf den jeweiligen Emittenten oder das Wertpapier nicht anwendbar ist, werden diese Wertpapiere oder Emittenten nicht in der Berechnung des PAII einbezogen. Bei Zielfondsinvestitionen erfolgt eine Durchsicht („Look-through“) in die Zielfondsbestände, sofern entsprechende Daten verfügbar sind. Die Berechnungsmethode für die einzelnen PAI-Indikatoren kann sich in nachfolgenden Berichtszeiträumen infolge sich entwickelnder Marktstandards, einer veränderten Behandlung von Wertpapieren bestimmter Instrumententypen (wie Derivate) oder durch aufsichtsrechtliche Klarstellungen ändern. |
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Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts? | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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für den Zeitraum vom 01. April 2023 bis zum 28. März 2024 |
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Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?
Der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen betrug zum Stichtag 98,27% des Portfoliovermögens. Anteil nachhaltigkeitsbezogener Investitionen im Vorjahr: 99,9% |
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Dieser Fonds legte 98,27% seines Wertes in Vermögensgegenstände an, die den von der Gesellschaft definierten ESG-Standards entsprachen (#1 Ausgerichtet auf ökologische und soziale Merkmale). Innerhalb dieser Kategorie qualifizierten sich 53,87% des Vermögens des Fonds als nachhaltige Anlagen (#1A Nachhaltige Investitionen). 1,73% des Wertes des Fonds wurden in Vermögensgegenstände angelegt, für die die ESGBewertungsmethodik nicht angewendet wurde oder für die keine vollständige ESG-Datenabdeckung vorlag (#2 Andere Investitionen). Innerhalb dieser Quote wurden Anlagen von bis zu 20% des Wertes des Fonds toleriert, für die keine vollständige Datenabdeckung in Bezug auf die ESG-Bewertungsansätze und Ausschlüsse vorlag.
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Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale ergriffen?
Dieser Fonds hatte eine Multi-Asset-Strategie verfolgt. Das Fondsvermögen war vorwiegend in Anlagen investiert worden, die die definierten Standards für die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllten, wie in den folgenden Abschnitten dargelegt. Die Strategie des Fonds im Hinblick auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale war ein wesentlicher Bestandteil der unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik und wurde über die Anlagerichtlinien des Fonds fortlaufend überwacht. Weitere Details der Anlagepolitik konnten dem Besonderen Teil des Verkaufsprospekts und den Besonderen Anlagebedingungen entnommen werden. ESG-Bewertungsmethodik Die Gesellschaft strebte an, die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, indem potenzielle Anlagen unabhängig von deren wirtschaftlichen Erfolgsaussichten anhand einer unternehmensinternen ESG-Bewertungsmethodik bewertet und darauf basierend Ausschlusskriterien angewendet wurden. Die ESG-Bewertungsmethodik basierte auf der ESG-Datenbank, die Daten mehrerer ESGDatenanbieter, öffentlicher Quellen und interne Bewertungen nutzte. Interne Bewertungen berücksichtigten unter anderem zukünftig zu erwartende ESG-Entwicklungen eines Emittenten, Plausibilität der Daten im Hinblick auf vergangene oder zukünftige Ereignisse, Dialogbereitschaft zu ESG-Themen und ESG-spezifische Entscheidungen eines Unternehmens. Die ESG-Datenbank stellte innerhalb einzelner Bewertungsansätze Bewertungen fest, die einer Buchstabenskala von „A“ bis „F“ folgten. Hierbei erhielten Emittenten jeweils eine von sechs möglichen Bewertungen (A bis F), wobei „A“ die höchste Bewertung und „F“ die niedrigste Bewertung darstellte. Die ESG-Datenbank stellte anhand anderer Bewertungsansätze auch Ausschlusskriterien (Komplettausschlüsse oder Ausschlüsse auf Basis von Umsatzschwellen) bereit. Die jeweiligen Bewertungen der Vermögensgegenstände wurden dabei einzeln betrachtet. Hatte ein Emittent in einem Bewertungsansatz eine Bewertung, die in diesem Bewertungsansatz als nicht geeignet betrachtet wurde, konnten Vermögensgegenstände von Emittenten nicht erworben werden, auch wenn er in einem anderen Bewertungsansatz eine Bewertung hatte, die geeignet wäre. Die ESG-Datenbank nutzte unter anderem folgende Bewertungsansätze zur Beurteilung, ob ESGStandards in Bezug auf die beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale bei Emittenten beziehungsweise Anlagen vorlagen und ob Unternehmen, in die investiert wurde, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwandten: • Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung Mittels der Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung wurde das Verhalten von Emittenten im Zusammenhang mit dem Klimawandel und Umweltveränderungen, zum Beispiel der Reduzierung von Treibhausgasen und Wasserschutz bewertet. Dabei wurden Emittenten, die zum Klimawandel und anderen negativen Umweltveränderungen weniger beitrugen beziehungsweise die diesen Risiken weniger ausgesetzt waren, besser bewertet. Emittenten, die eine Bewertung von „F“ im Bewertungsansatz Klima- und Transitionsrisiko hatten, wurden ausgeschlossen. • Norm-Bewertung Mittels der Norm-Bewertung wurden Unternehmen zum Beispiel im Rahmen der Prinzipien des UN Global Compact, der Standards der International Labour Organisation sowie allgemein anerkannter internationaler Normen und Grundsätze bewertet. Die Norm-Bewertung prüfte zum Beispiel Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen von Arbeitnehmerrechten, Kinder- oder Zwangsarbeit, nachteilige Umweltauswirkungen und Geschäftsethik. Bei der Bewertung wurden Verstöße gegen die zuvor genannten internationalen Standards berücksichtigt. Diese Verstöße wurden anhand von Daten von ESG-Datenanbietern und/oder anderer vorliegender Informationen, wie zum Beispiel die erwarteten zukünftigen Entwicklungen dieser Verstöße sowie die Bereitschaft des Unternehmens, einen Dialog über diesbezügliche Unternehmensentscheidungen aufzunehmen, bewertet. Unternehmen, die eine Bewertung von F im Bewertungsansatz Norm hatten, wurden ausgeschlossen. • UN Global Compact-Bewertung Zusätzlich zur Norm-Bewertung wurden Unternehmen ausgeschlossen, die direkt in eine oder mehrere sehr schwerwiegende, ungelöste Kontroversen in Bezug auf die Prinzipien des United Nations Global Compact verwickelt waren. • ESG-Qualitätsbewertung Bei der ESG-Qualitätsbewertung wurde zwischen Unternehmen und staatlichen Emittenten unterschieden. Für staatliche Emittenten beurteilte die ESG-Qualitätsbewertung einen Staat über eine Vielzahl an ESG-Kriterien. Indikatoren für Umweltaspekte sind zum Beispiel der Umgang mit dem Klimawandel, natürliche Ressourcen und Katastrophenanfälligkeit, Indikatoren für Soziales sind unter anderem das Verhältnis zu Kinderarbeit, Gleichberechtigung und die herrschenden sozialen Bedingungen, und Indikatoren für eine gute Regierungsführung waren zum Beispiel das politische System, das Vorhandensein von Institutionen sowie die Rechtsstaatlichkeit. Darüber hinaus berücksichtigte die ESG-Qualitätsbewertung explizit die zivilen und demokratischen Freiheiten eines Landes. Unternehmen und staatliche Emittenten, die eine Bewertung von „F“ im Bewertungsansatz ESG-Qualitätsbewertung hatten, wurden ausgeschlossen. • Freedom House Status Freedom House ist eine internationale Nichtregierungsorganisation, welche Länder nach dem Grad ihrer politisch-zivilen Freiheit klassifizierte. Auf Basis des Freedom House Status wurden Staaten ausgeschlossen, die von Freedom House als „nicht frei“ gekennzeichnet wurden. • Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren Es wurden Unternehmen ausgeschlossen, die bestimmte Geschäftsbereiche und Geschäftstätigkeiten in umstrittenen Bereichen („kontroversen Sektoren“) hatten. Unternehmen wurden nach ihrem Anteil am Gesamtumsatz, den sie in kontroversen Sektoren erzielten, als Anlage ausgeschlossen. Für den Fonds galt ausdrücklich, dass Unternehmen ausgeschlossen wurden, deren Umsätze wie folgt generiert wurden: – zu mehr als 5% aus der Herstellung von Produkten und/oder Erbringung von Dienstleistungen in der Rüstungsindustrie, – zu mehr als 5% aus der Herstellung und/oder Vertrieb ziviler Handfeuerwaffen oder Munition, – zu mehr als 5% aus der Herstellung von Tabakwaren, Ausgeschlossen wurden Unternehmen mit Kohleexpansionsplänen, wie zum Beispiel zusätzliche Kohleförderung, -produktion oder -nutzung, basierend auf einer internen Identifizierungsmethodik. Die zuvor genannten kohlebezogenen Ausschlüsse bezogen sich ausschließlich auf sogenannte Kraftwerkskohle, das hieß Kohle, die in Kraftwerken zur Energiegewinnung eingesetzt wurde. Es durften Emittenten für den Fonds erworben werden, die ihren Umsatz durch Aktivitäten imZusammenhang mit der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/von Atomenergieund Erdgas sowie Förderung von Uran oder Erdgas generierten sofern sie die oben genanntenUmsatzschwellen nicht überschritten. • Ausschluss-Bewertung für „kontroverse Waffen“ Ausgeschlossen wurden Unternehmen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher Komponenten von Antipersonenminen, Streubomben sowie chemischen und biologischen Waffen, Nuklearwaffen, abgereicherten Uranwaffen beziehungsweise Uranmunition identifiziert wurden. Zudem konnten die Beteiligungsverhältnisse innerhalb einer Konzernstruktur für die Ausschlüsse berücksichtigt werden. Außerdem wurden Unternehmen ausgeschlossen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher Komponenten von Brandbomben auf Basis von weißem Phosphor identifiziert wurden. • Bewertung von Anleihen mit Erlösverwendung Abweichend von den vorab dargestellten Bewertungsansätzen war eine Anlage in Anleihen von ausgeschlossenen Emittenten dennoch zulässig, wenn die besonderen Voraussetzungen für Anleihen mit Erlösverwendung erfüllt wurden. Dabei erfolgte zunächst eine Prüfung der Anleihe auf Übereinstimmung mit den ICMA Prinzipien für grüne Anleihen (Green Bonds), soziale Anleihen (Social Bonds) oder nachhaltige Anleihen (Sustainability Bonds). Zudem wurde in Bezug auf den Emittenten der Anleihe ein definiertes Mindestmaß an ESG-Kriterien geprüft und Emittenten und deren Anleihen, die solche Kriterien nicht erfüllten, ausgeschlossen. Emittenten wurden basierend auf den folgenden Kriterien ausgeschlossen: – Unternehmen und staatliche Emittenten mit der schlechtesten ESG-Qualitätsbewertung im Vergleich zu ihrer Vergleichsgruppe (d.h. einer „F“-Bewertung), • Bewertung von Investmentanteilen Investmentanteile wurden unter Berücksichtigung der Anlagen innerhalb der Zielfonds gemäß der ESG Qualitäts-, Klima- und Transitionsrisiko-, Norm-, UN Global Compact-Bewertung, Freedom House Status und bezüglich der Anlagen in Unternehmen, die als Hersteller oder Hersteller wesentlicher Komponenten von Antipersonenminen, Streubomben, chemischer und biologischer Waffen galten (hierbei werden die Beteiligungsverhältnisse innerhalb einer Konzernstruktur entsprechend berücksichtigt) bewertet. Nachhaltigkeitsbewertung gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung Darüber hinaus maß die Gesellschaft zur Ermittlung des Anteils nachhaltiger Investitionen den Beitrag zu einem oder mehreren UN-SDGs. Dies erfolgte mit der Nachhaltigkeitsbewertung, bei der potenzielle Anlagen anhand verschiedener Kriterien dahingehend beurteilt wurden, ob eine Anlage als nachhaltig eingestuft werden konnte. Nicht ESG-bewertete Vermögensgegenstände Nicht jede Anlage des Fonds wird durch die ESG-Bewertungsmethodik bewertet. Dies galt insbesondere für folgende Vermögensgegenstände: Bankguthaben wurden nicht bewertet. |
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Hinweise
Wertentwicklung
Der Erfolg einer Investmentfondsanlage wird an der Wertentwicklung der Anteile gemessen. Als Basis für die Wertberechnung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen; bei inländischen thesaurierenden Fonds wird die – nach etwaiger Anrechnung ausländischer Quellensteuer – vom Fonds erhobene inländische Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzugerechnet. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft.
Darüber hinaus sind in den Berichten auch die entsprechenden Vergleichsindizes – soweit vorhanden – dargestellt. Alle Grafik- und Zahlenangaben geben den Stand vom 31. März 2024 wieder (sofern nichts anderes angegeben ist).
Verkaufsprospekte
Alleinverbindliche Grundlage des Kaufs ist der aktuelle Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen sowie das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“, die Sie bei der DWS Investment GmbH oder den Geschäftsstellen der Deutsche Bank AG und weiteren Zahlstellen erhalten.
Angaben zur Kostenpauschale
In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:
a) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten;
b) im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;
c) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens.
Details zur Vergütungsstruktur sind im aktuellen Verkaufsprospekt geregelt.
Ausgabe- und Rücknahmepreise
Börsentäglich im Internet
www.dws.de
Gesonderter Hinweis für betriebliche Anleger:
Anpassung des Aktiengewinns wegen des EuGH-Urteils in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH und der Rechtsprechung des BFH zu § 40a KAGG
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH (C-377/07) entschieden, dass die Regelung im KStG für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des EuGH der Kapitalverkehrsfreiheit.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/08) entschieden, dass die Rs. STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF-Schreiben vom 01.02.2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/08 beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rs. STEKO möglich ist.
Der BFH hat zudem mit den Urteilen vom 25.6.2014 (I R 33/09) und 30.72014 (I R 74/12) im Nachgang zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17 Dezember 2013 (1 BvL 5/08, BGBl I 2014, 255) entschieden, dass Hinzurechnungen von negativen Aktiengewinnen aufgrund des § 40a KAGG i. d. F. des StSenkG vom 23. Oktober 2000 in den Jahren 2001 und 2002 nicht zu erfolgen hatten und dass steuerfreie positive Aktiengewinne nicht mit negativen Aktiengewinnen zu saldieren waren. Soweit also nicht bereits durch die STEKO-Rechtsprechung eine Anpassung des Anleger-Aktiengewinns erfolgt ist, kann ggf. nach der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die Finanzverwaltung hat sich hierzu bislang nicht geäußert.
Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der BFH-Rechtsprechung empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen Steuerberater zu konsultieren.
Zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
Bezüglich der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 5 des Kapitalanlagegesetzbuches erforderlichen Angaben nach § 134c Abs. 4 des Aktiengesetzes verweisen wir auf die Informationen, die auf der DWS-Homepage unter „Rechtliche Hinweise“ (www.dws.de/footer/rechtliche-hinweise) gegeben werden.
Die Angaben zur Umschlagsrate des betreffenden Fondsportfolios werden auf der Website „dws.de“ bzw. „dws.com“ unter „Fonds-Fakten“ veröffentlicht. Sie finden diese auch unter folgender Adresse:
DWS ESG Balance Portfolio E (https://www.dws.de/gemischte-fonds/de0008471301-dws-esg-balance-portfolio-e)
Frankfurt am Main, den 16. Juli 2024
DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main
Die Geschäftsführung
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens DWS ESG Balance Portfolio E – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. März 2024, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.
Die im Abschnitt „Sonstige Informationen“ unseres Vermerks genannten Bestandteile des Jahresberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften bei der Bildung unseres Prüfungsurteils zum Jahresbericht nicht berücksichtigt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen“ genannten Bestandteile des Jahresberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der DWS Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden Bestandteile des Jahresberichts:
― |
die im Jahresbericht enthaltenen und als nicht vom Prüfungsurteil zum Jahresbericht umfasst gekennzeichneten Angaben. |
Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir in diesem Vermerk weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zu den vom Prüfungsurteil umfassten Bestandteilen des Jahresberichts oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht
Die gesetzlichen Vertreter der DWS Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der DWS Investment GmbH abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der DWS Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die DWS Investment GmbH nicht fortgeführt wird. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 16. Juli 2024
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kuppler Wirtschaftsprüfer |
Steinbrenner Wirtschaftsprüfer |