Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren gegen Datec GmbH eröffnet

Insolvenzverfahren gegen Datec GmbH eröffnet

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Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Rosenheim hat das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Datec GmbH unter dem Aktenzeichen 610 IN 198/24 angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Rosenheimer Str. 23, 83059 Kolbermoor, vertreten durch den Geschäftsführer Manfred Paulus, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Traunstein unter der Nummer HRB 12319 eingetragen. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde durch Rechtsanwalt Peter Neubauer, Heidberger Straße 2, 51519 Odenthal, gestellt.

Am 25.07.2024 um 12:10 Uhr wurde zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Severin Kiesl, ansässig in der Prinzregentenstraße 5, 83022 Rosenheim, bestellt. Herr Kiesl ist unter der Telefonnummer +49(8031)233890 und per E-Mail unter kanzlei@kiesl.de erreichbar.

Gemäß der gerichtlichen Anordnung sind alle Verfügungen der Datec GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Regelung umfasst auch die Einziehung von Außenständen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Forderungen und Bankguthaben der Insolvenzschuldnerin einzuziehen. Gläubigern wird die Einziehung sicherungsabgetretener Forderungen untersagt.

Diese Maßnahmen sollen die geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens sicherstellen und die Interessen der Gläubiger schützen. Die Datec GmbH, spezialisiert auf [Spezialisierung einfügen, falls bekannt], hat damit nun die Möglichkeit, unter der Aufsicht des Insolvenzverwalters ihre finanziellen Verhältnisse zu ordnen und eine Lösung für die Gläubiger zu finden.

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Rosenheim, Bismarckstr. 1, 83022 Rosenheim, schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise der öffentlichen Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, sofern sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Detaillierte Informationen zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite www.justiz.de verfügbar.

Diese Bekanntmachung unterstreicht die Wichtigkeit einer rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Antragstellung im Insolvenzfall und dient der Transparenz im Verfahren, um alle Beteiligten umfassend zu informieren.

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