Die Justiz befasst sich heute erneut mit einem Teil der strikten Regelungen während der Corona-Zeit. Das Bundesverwaltungsgericht überprüft, ob es zu Beginn der Pandemie rechtmäßig war, dass Geschäfte mit einer Fläche von mehr als 800 Quadratmetern nicht öffnen durften.
Geklagt hat die Betreiberin eines Elektro-Marktes in Sachsen. Sie beruft sich unter anderem auf ihr Grundrecht der Berufsfreiheit und fordert eine Neubewertung der damaligen Maßnahmen.
Die Vorinstanz, das sächsische Oberverwaltungsgericht, hatte die Verordnung als rechtens eingestuft. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob diese Einschätzung Bestand hat oder ob die Maßnahmen unverhältnismäßig waren und die Berufsfreiheit der Klägerin unrechtmäßig eingeschränkt haben.
Das Urteil könnte wegweisend sein und Einfluss auf ähnliche Fälle haben, bei denen Geschäftsinhaber gegen die Einschränkungen während der Pandemie vorgehen. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, da sie grundlegende Fragen zur Verhältnismäßigkeit von staatlichen Eingriffen in Krisenzeiten behandelt.