Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren bei WI Objektgesellschaft VIII GmbH & Co. KG: Vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt

Insolvenzverfahren bei WI Objektgesellschaft VIII GmbH & Co. KG: Vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt

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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der WI Objektgesellschaft VIII GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin WI Verwaltungs GmbH und deren Geschäftsführer Dominik Sikler, hat das Amtsgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 9 IN 1254/24 am 23. Juli 2024 erste Maßnahmen angeordnet. Die WI Objektgesellschaft VIII GmbH & Co. KG mit Sitz in der Lise-Meitner-Straße 4, 70736 Fellbach, hatte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt.

Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin wurde um 12:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin ging damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli aus Stuttgart bestellt. Herr Bananyarli wird die Aufgabe haben, das Vermögen der Schuldnerin im Interesse der Gläubiger zu sichern und zu erhalten.

Dieser Beschluss untersagt alle gegen die Schuldnerin eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat weitreichende Befugnisse, darunter das Recht, Forderungen und Bankguthaben der Schuldnerin auf Sonderkonten einzuziehen, um die Insolvenzmasse zu sichern. Zudem darf er die Geschäftsräume der Schuldnerin betreten, Nachforschungen anstellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern sowie von Banken und anderen Institutionen einholen.

Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die künftige Insolvenzmasse gesichert und die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin aufgeklärt werden.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird auch beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart kann binnen zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart, einzureichen.

Dieses Verfahren zeigt die finanziellen Schwierigkeiten der WI Objektgesellschaft VIII GmbH & Co. KG und die notwendigen Schritte, die unternommen werden, um eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen und welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

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