Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren bei WI Immobilienmanagement GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt

Insolvenzverfahren bei WI Immobilienmanagement GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt

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Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der WI Immobilienmanagement GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dominik Sikler, hat das Amtsgericht Stuttgart unter dem Aktenzeichen 9 IN 867/24 erste Maßnahmen ergriffen. Die WI Immobilienmanagement GmbH mit Sitz in der Lise-Meitner-Straße 4, 70736 Fellbach, hatte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt.

Zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin wurde am 23. Juli 2024 um 10:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot für die Schuldnerin erlassen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der WI Immobilienmanagement GmbH ging damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rainer Tillmann aus Stuttgart bestellt, der die Aufgabe hat, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Interesse der Gläubiger zu sichern und zu erhalten.

Dieser Beschluss bewirkt unter anderem, dass alle gegen die Schuldnerin eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen, vorläufig eingestellt werden. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind untersagt, was den Gläubigern der Schuldnerin eine gewisse Sicherheit bietet.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, das Vermögen der Schuldnerin in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen und Bankguthaben auf Sonderkonten einzuziehen, um die Insolvenzmasse zu sichern. Zudem darf er die Geschäftsräume der Schuldnerin betreten, Nachforschungen anstellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern sowie von Banken und anderen Institutionen einholen.

Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die künftige Insolvenzmasse zu sichern und die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin aufzuklären.

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart kann binnen zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart, einzureichen.

Dieses Verfahren verdeutlicht die finanziellen Schwierigkeiten der WI Immobilienmanagement GmbH und die notwendigen Schritte, die unternommen werden, um eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen und welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

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