Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren bei NOVA Immobilien GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt

Insolvenzverfahren bei NOVA Immobilien GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt

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geralt (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der NOVA Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Tim Jason Baier, hat das Amtsgericht Göppingen unter dem Aktenzeichen 4 IN 253/24 am 23. Juli 2024 erste Maßnahmen beschlossen. Die NOVA Immobilien GmbH mit Sitz in der Robert-Bosch-Straße 1-7, 73312 Geislingen an der Steige, hatte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt.

Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wurde um 16:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Rechtsanwalt Rainer Tillmann aus Stuttgart wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Herr Tillmann wird die Aufgabe haben, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen der NOVA Immobilien GmbH im Interesse der Gläubiger zu sichern und zu erhalten.

Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Weiterhin wurden alle gegen die NOVA Immobilien GmbH eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, vorläufig eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat weitreichende Befugnisse, darunter das Recht, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zudem ist er berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern sowie von Banken und anderen Institutionen einzuholen.

Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die künftige Insolvenzmasse gesichert und die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin aufgeklärt werden.

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Göppingen kann binnen zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göppingen, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen, einzureichen.

Dieses Verfahren verdeutlicht die ernsten finanziellen Schwierigkeiten der NOVA Immobilien GmbH und die notwendigen Schritte, die unternommen werden, um eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen und welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

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