Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren bei Grund Holding UG: Vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt

Insolvenzverfahren bei Grund Holding UG: Vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt

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derneuemann (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Aalen hat im Insolvenzverfahren über die Grund Holding UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Grund, erste Maßnahmen ergriffen. Unter dem Aktenzeichen 1 IN 362/24 wurde am 24. Juli 2024 angeordnet, dass zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin vorläufige Sicherungsmaßnahmen getroffen werden.

Die Grund Holding UG, mit Sitz in der Badbuckstr. 16, 73499 Wört, hatte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt. Zur Sicherung und Verwaltung des Vermögens wurde Rechtsanwalt Tobias Humpf aus Aalen als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Herr Humpf ist beauftragt, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen und zu prüfen, ob dieses ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Grund Holding UG wurden vorläufig untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen sind bis auf weiteres eingestellt. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat weitreichende Befugnisse erhalten, darunter das Recht, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie neue Sonderkonten zu eröffnen. Ferner wurde ihm gestattet, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.

Die Gläubiger der Schuldnerin sind angewiesen, ihre Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Diese Maßnahme dient der Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und der Aufklärung der Vermögensverhältnisse der Schuldnerin.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Aalen kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Diese Beschwerde ist beim Amtsgericht Aalen einzulegen.

Die Insolvenzmeldung verdeutlicht die ernsten finanziellen Schwierigkeiten der Grund Holding UG und die notwendigen Schritte, die unternommen werden, um eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Ansprüche der Gläubiger zu befriedigen und welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden müssen.

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