Start Finanzglossar Bantleon Invest AG Hannover – Auflösungsbericht zum 28.03.2024 Climate Smart Europe LS...

    Bantleon Invest AG Hannover – Auflösungsbericht zum 28.03.2024 Climate Smart Europe LS DE000A2QMEK6

    8
    rawpixel / Pixabay

    Bantleon Invest AG

    Hannover

    Auflösungsbericht zum 28.03.2024

    Climate Smart Europe LS

    Auflösungsbericht für die Zeit vom:
    01.05.2023 – 28.03.2023

    Herausgeber dieses Jahresberichtes:

    BANTLEON Invest AG

    An der Börse 7, 30159 Hannover

    Postanschrift: Postfach 4505

    30045 Hannover

    Telefon +49 511 12354-0; Telefax: +49 511 12354-333

    https:/​/​www.bantleon-invest-ag.de/​

    Hinweis:

    Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Fondsanteilen der hier aufgeführten Fonds ist der jeweils gültige Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen.

    Tätigkeitsbericht des Climate Smart Europe LS
    für den Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis 28. März 2024

    Das Portfoliomanagement des Climate Smart Europe LS wurde im Berichtszeitraum von der BANTLEON Invest AG übernommen.

    Das Sondervermögen wurde am 28.03.2024 aufgelöst.

    Anlagepolitik

    Der Fonds strebt als Anlageziel eine positive Wertentwicklung an. Im Rahmen des Anlagekonzeptes verfolgt der Fonds eine Aktienstrategie, die ausschließlich durch derivative Finanzinstrumente abgebildet wird. Hierzu werden insbesondere Total Return Equity Swaps eingesetzt, die auf den Lixx Alpha Centauri Climate Smart Index referenzieren. Die dem Fonds zufließende Liquidität wird in Geldmarktanlagen oder in risikoärmere Rentenpapiere mit tendenziell kürzeren Laufzeiten investiert.

    Tätigkeiten für das Sondervermögen während des Berichtszeitraumes

    Mit dem Krieg in der Ukraine und dem Nahostkonflikt sind Belastungen entstanden, die zu volatilen Marktverhältnissen führen können. Damit sind Auswirkungen auf die Entwicklung des Sondervermögens nicht auszuschließen.

    Der Climate Smart Europe LS war am Anfang des Rumpfgeschäftsjahres in Rentenpapieren investiert. Diese wurden unterjährig veräußert, sodass am Ende des Rumpfgeschäftsjahres keine Rentenpapiere mehr im Bestand sind. Zum Anfang des Rumpfgeschäftsjahres waren keine Rentenpapiere in Fremdwährung im Bestand.

    Die im Bestand befindlichen Rentenpapiere hatten zum Anfang des betrachteten Zeitraums ein durchschnittliches Rating von AA.

    Das Investmentvermögen ist nicht in Zielfonds investiert.

    Hauptanlagerisiken und wirtschaftliche Unsicherheiten

    Die im Folgenden dargestellten Risikoarten/​-faktoren können die Wertentwicklung des Sondervermögens beeinflussen und umfassen jeweils auch die in der aktuellen Marktlage gegebenen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine und dem Nahostkonflikt.

    Marktpreisrisiko

    Der Fonds ist in Vermögensgegenstände investiert, welche neben den Chancen auf Wertsteigerung auch das Risiko von teilweisem bzw. vollständigem Verlust des investierten Kapitals beinhalten. Fällt der Marktwert der für das Sondervermögen erworbenen Vermögensgegenstände unter deren Einstandswert, führt ein Verkauf zu einer Verlustrealisation. Obwohl das Sondervermögen langfristige Wertzuwächse anstrebt, können diese nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist jedoch auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Geld hinaus besteht nicht.

    Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen, politischen und fiskalpolitischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken.

    Währungsrisiken

    Der Fonds ist nicht in Fremdwährungen investiert. Ein direktes Währungsrisiko besteht daher nicht. Allerdings besteht durch Wechselkursänderungen der inländischen Währung ein indirektes Währungsrisiko, das sich negativ auf die globale Wettbewerbssituation gegenüber ausländischen Konkurrenten auswirken kann.

    Operationelles Risiko

    Operationelle Risiken sind definiert als die Gefahren vor Verlusten, die in Folge von Unangemessenheit oder Versagen von internen Kontrollen und Systemen, Menschen oder aufgrund externer Ereignisse eintreten. Rechts- und Reputationsrisiken werden miteingeschlossen.

    Zur Vermeidung operationeller Risiken wurden ex ante und ex post Prüfabläufe entsprechend dem Vieraugenprinzip in den Orderprozess integriert. Darüber hinaus wurden Wertpapierhandelsgeschäfte ausschließlich über kompetente und erfahrene Kontrahenten abgeschlossen. Die Dienstleistung der Wertpapierverwahrung erfolgt durch eine etablierte Verwahrstelle mit guter Bonität.

    Wertentwicklung des Sondervermögens

    Stichtag: 28.03.2024 seit: Fonds
    Berichtsperioden
    Beginn WE 05.08.2022 -1,28%
    Auflage /​ verfügbar 05.08.2022 -1,28%
    Rendite p.a. (seit Beginn WE) 05.08.2022 -0,78%
    1 Jahr 28.03.2023 -0,68%
    6 Monate 28.09.2023 -1,22%
    3 Monate 28.12.2023 -0,72%
    1 Monat 28.02.2024 -0,23%
    1 Woche 21.03.2024 0,23%
    Kalenderjahresperioden
    2023 30.12.2022 0,29%
    2024 29.12.2023 -0,71%
    Ultimoperioden
    Geschäftsjahr 28.04.2023 -1,61%
    Jahresultimo 29.12.2023 -0,71%
    Monatsultimo 29.02.2024 -0,21%

    Für das Sondervermögen ist keine Benchmark festgelegt worden.

    Sofern die Angaben zur Wertentwicklung nicht dem letzten Tag des Monats des Rumpfgeschäftsjahresendes entsprechen, wurde der letztverfügbare ermittelte Fondspreis herangezogen.

    Die im Rumpfgeschäftsjahr abgeschlossenen Geschäfte sowie die sich im Bestand des Sondervermögens befindlichen Positionen werden im Auflösungsbericht aufgeführt.

    Die realisierten Gewinne und Verluste resultierten ausschließlich aus der Veräußerung von Renten und Derivaten.

    Vermögensübersicht zum 28.03.2024

    Anlageschwerpunkte Tageswert in EUR % Anteil am Fondsvermögen
    I. Vermögensgegenstände 202.967,73 104,63
    1. Bankguthaben 202.967,73 104,63
    II. Verbindlichkeiten -8.985,73 -4,63
    III. Fondsvermögen 193.982,00 100,00

    Vermögensaufstellung zum 28.03.2024

    Gattungsbezeichnung ISIN Markt Stück
    bzw.
    Anteile
    bzw.
    Whg.
    in
    1.000
    Bestand
    28.03.2024
    Käufe/​
    Zugänge
    Verkäufe/​
    Abgänge
    im Berichtszeitraum
    Bankguthaben,
    nicht
    verbriefte
    Geldmarktinstrument
    und
    Geldmarktfonds
    EUR
    Bankguthaben EUR
    EUR –
    Guthaben bei:
    Landesbank
    Baden-
    Württemberg
    EUR 202.967,73 %
    Sonstige
    Verbindlichkeiten
    EUR
    Verwahrstellenvergütung EUR -25,76
    Prüfungskosten EUR -7.645,06
    Veröffentlichungskosten EUR -1.314,91
    Fondsvermögen
    Climate Smart
    Europe LS –
    Anteilklasse I
    Anteilwert
    Anzahl
    Anteile
    Gattungsbezeichnung Kurs Kurswert
    in EUR
    % des
    Fondsvermögens
    Bankguthaben,
    nicht
    verbriefte
    Geldmarktinstrument
    und
    Geldmarktfonds
    202.967,73 104,63
    Bankguthaben 202.967,73 104,63
    EUR –
    Guthaben bei:
    Landesbank
    Baden-
    Württemberg
    100,0000 202.967,73 104,63
    Sonstige
    Verbindlichkeiten
    -8.985,73 -4,63
    Verwahrstellenvergütung -25,76 -0,01
    Prüfungskosten -7.645,06 -3,94
    Veröffentlichungskosten -1.314,91 -0,68
    Fondsvermögen EUR 193.982,00 100,00
    Climate Smart
    Europe LS –
    Anteilklasse I
    Anteilwert EUR 98,72
    Anzahl
    Anteile
    STK 1.965,000

    Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

    Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/​Marktsätze bewertet.

    Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:

    – Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

    Gattungsbezeichnung ISIN Stück
    bzw.
    Anteile
    Whg. in 1.000
    Käufe
    bzw.
    Zugänge
    Verkäufe
    bzw.
    Abgänge
    Volumen
    in 1.000
    Börsengehandelte Wertpapiere
    Verzinsliche Wertpapiere
    4,9450 % Bank of America Corp. EO-FLR Med.-T. Nts 2021(24/​25) XS2345784057 EUR 0 100
    3,3900 % Credit Suisse (Schweiz) AG EO-Med.-T.Hyp.Pf.-Br. 2022(25) CH1230759495 EUR 0 100
    0,5000 % Dexia S.A. EO-Medium-Term Notes 2018(25) XS1751347946 EUR 0 100
    0,0000 % HOWOGE Wohnungsbaug.mbH EO-MTN v.2021(2021/​2024) DE000A3H3GE7 EUR 0 100
    1,5000 % Kreditanst.f.Wiederaufbau Anl.v.2014 (2024) DE000A1R0709 EUR 0 200
    An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
    Verzinsliche Wertpapiere
    0,1000 % Booking Holdings Inc. EO-Notes 2021(21/​25) XS2308321962 EUR 0 100
    Nichtnotierte Wertpapiere
    Verzinsliche Wertpapiere
    1,7500 % Bundesrep.Deutschland Anl.v.2014 (2024) DE0001102333 EUR 0 200

    Auflösungsbericht

    für Climate Smart Europe LS – Anteilklasse I

    Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom 01.05.2023 bis 28.03.2024

    I. Erträge
    1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren EUR 836,38
    2. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) EUR 1.179,59
    3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 2.935,01
    4. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR -1.162,84
    Summe der Erträge EUR 3.788,14
    II. Aufwendungen
    1. Verwaltungsvergütung EUR -1.012,71
    2. Verwahrstellenvergütung EUR -325,03
    3. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten EUR -5.073,14
    4. Sonstige Aufwendungen EUR -949,17
    Summe der Aufwendungen EUR -7.360,05
    III. Ordentliches Nettoergebnis EUR -3.571,91
    IV. Veräußerungsgeschäfte
    1. Realisierte Gewinne EUR 2.087,43
    2. Realisierte Verluste EUR -269,65
    Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 1.817,78
    V. Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres EUR -1.754,13
    1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne EUR -9.091,43
    2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste EUR 2.609,10
    VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres EUR -6.482,33
    VII. Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres EUR -8.236,46

    Entwicklung des Sondervermögens

    2023/​2024
    I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Rumpfgeschäftsjahres EUR 1.286.110,07
    1. Mittelzufluss /​ -abfluss (netto) EUR -1.088.575,41
    a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 0,00
    b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR -1.088.575,41
    2. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich EUR 4.683,80
    3. Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres EUR -8.236,46
    davon nicht realisierte Gewinne EUR -9.091,43
    davon nicht realisierte Verluste EUR 2.609,10
    II. Wert des Sondervermögens am Ende des Rumpfgeschäftsjahres EUR 193.982,00

    Verwendung der Erträge des Sondervermögens

    Berechnung der Ausschüttung (insgesamt und je Anteil)

    insgesamt je Anteil
    I. für die Ausschüttung verfügbar
    1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 331,34 0,17
    2. Realisiertes Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres EUR -1.754,13 -0,89
    3. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
    II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
    1. Der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,00
    2. Im Rahmen der Anteilscheinrückgabe ausgekehrte Erträge EUR -1.422,79 -0,72
    III. Gesamtausschüttung EUR 0,00 0,00
    1. Endausschüttung EUR 0,00 0,00
    a) Barausschüttung EUR 0,00 0,00
    b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer EUR 0,00 0,00
    c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR 0,00 0,00

    Vergleichende Übersicht seit Auflegung

    Geschäftsjahr Fondsvermögen am
    Ende des Geschäftsjahres
    Anteilwert am
    Ende des Geschäftsjahres
    2022/​2023 *) EUR 1.286.110,07 EUR 100,34
    2023/​2024 **) EUR 193.982,00 EUR 98,72

    *) Auflagedatum 05.08.2022
    **) Auflösungsdatum 28.03.2024

    Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

    Angaben nach der Derivateverordnung

    das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00

    die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte

    J.P. Morgan SE

    Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 0,00
    Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

    Sonstige Angaben

    Climate Smart Europe LS – Anteilklasse I

    Anteilwert EUR 98,72
    Anzahl Anteile STK 1.965,000

    Angewandte Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände (§§ 26 bis 29 und 34 KARBV)

    Der Anteilwert wird gem. § 169 KAGB von der Bantleon Invest AG ermittelt.

    Die der Anteilwertermittlung im Falle von handelbaren Kursen zugrunde liegenden Wertpapierkurse bzw. Marktsätze werden von der Gesellschaft täglich selbst über verschiedene Datenanbieter bezogen. Dabei erfolgt die Bewertung für Rentenpapiere mit Kursen per 17:15 Uhr des Börsenvortages und die Bewertung von Aktien und börsengehandelten Aktienderivaten mit Schlusskursen des Börsenvortages. Die Einspielung von Zinskurven sowie Kassa- und Terminkursen für die Bewertung von Devisentermingeschäften und Rentenderivaten erfolgt parallel zu den Rentenpapieren mit Kursen per 17:15 Uhr.

    Für Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an einer Börse noch an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden gem. § 168 Abs. 3 KAGB die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich bei sorgfältiger Einschätzung auf Basis geeigneter Bewertungsmodelle unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben (§ 28 Abs. 1 KARBV). Die Verkehrswerte werden in einem mehrstufigen Bewertungsverfahren ermittelt. Die der Anteilwertermittlung im Falle von nicht handelbaren Kursen zugrunde liegenden Wertpapierkurse bzw. Marktsätze werden soweit möglich aus Kursen vergleichbarer Wertpapiere bzw. Renditekursen abgeleitet.

    Die bezogenen Kurse werden täglich auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Hierzu prüft die Gesellschaft in Abhängigkeit von der Assetklasse die Kursbewegungen zum Vortag, die Kursaktualität, die Abweichungen gegen weitere Kursquellen sowie die Inputparameter für Modellbewertungen.

    Investmentanteile werden mit ihrem letzten festgestellten und erhältlichen Net Asset Value bewertet.

    Die Bankguthaben und übrigen Forderungen werden mit dem Nominalbetrag, die übrigen Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Festgelder werden – sofern sie kündbar sind und die Rückzahlung bei der Kündigung nicht zum Nennwert zuzüglich Zinsen erfolgt – mit dem Verkehrswert bewertet.

    Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

    Climate Smart Europe LS – Anteilklasse I

    Gesamtkostenquote 2,48 %
    Erfolgsabhängige Vergütung in % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes 0,00 %

    Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio TER) drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten, Zinsen aus Kreditaufnahme und etwaiger erfolgsabhängiger Vergütung) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus. Der Aufwandsausgleich für die angefallenen Kosten wird nicht berücksichtigt.

    Eine erfolgsabhängige Vergütung ist während des Berichtszeitraumes nicht angefallen.

    Im Berichtszeitraum gab es keine an die Verwaltungsgesellschaft oder an Dritte gezahlte Pauschalvergütung.

    Die KVG gewährt keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

    Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

    Im Berichtszeitraum wurden keine Ausgabeaufschläge /​ Rücknahmeabschläge für den Erwerb und die Rücknahme von Investmentanteilen gezahlt.

    Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen

    Climate Smart Europe LS – Anteilklasse I

    Wesentliche sonstige Erträge:

    Wesentliche sonstige Aufwendungen:

    Sonst. ord. Aufwände EUR 366,09
    Sonst. ord. periodenfremde Aufwände EUR 546,50

    Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände)

    Transaktionskosten EUR 357,00

    Angaben zur Mitarbeitervergütung

    Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung (Inkl. Vorstand): EUR 9.340.139,81
    davon feste Vergütung EUR 8.552.139,81
    davon variable Vergütung EUR 788.000,00
    Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen: EUR 0,00
    Zahl der Mitarbeiter der KVG (inklusive Vorstand): Anzahl 95,00
    Höhe des gezahlten Carried Interest: EUR 0,00
    Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an bestimmte Mitarbeitergruppen: EUR 5.960.516,58
    davon Geschäftsleiter EUR 842.677,90
    davon andere Führungskräfte und andere Risikoträger EUR 3.682.020,67
    davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktion EUR 954.054,37
    davon Mitarbeiter mit gleicher Einkommensstufe EUR 481.763,64

    Die Angaben zur Mitarbeitervergütung beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 und betreffen ausschließlich die in diesem Zeitraum bei der Gesellschaft beschäftigten Mitarbeiter.

    Beschreibung, wie die Vergütung und ggf. sonstige Zuwendungen berechnet wurden

    Die Bantleon Invest AG unterliegt den geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Kapitalverwaltungsgesellschaften. Sie definiert gemäß § 37 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) Grundsätze für ihr Vergütungssystem, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagementsystem vereinbar und diesem förderlich sind.

    Das Vergütungssystem gibt keine Anreize zur Übernahme von Risiken, die unvereinbar mit den Risikoprofilen und Vertragsbedingungen der von der Gesellschaft verwalteten Fonds sind. Das Vergütungssystem steht im Einklang mit Geschäftsstrategie, Zielen, Werten und Interessen der Gesellschaft und der von ihr verwalteten Fonds oder der Anleger solcher Fonds und umfasst auch Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Für die Geschäftsleitung einer Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie für Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtprofil der Gesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben, sowie bestimmte weitere Mitarbeiter (sogenannte risikorelevante Mitarbeiter oder „Risktaker“) ist aufsichtsrechtlich eine besondere Regelung bezüglich der variablen Vergütung vorgesehen. Die Gesellschaft hat entsprechend der gesetzlichen Vorgaben Mitarbeiterkategorien festgelegt, die der Gruppe der risikorelevanten Mitarbeiter zuzurechnen sind.

    Die Bantleon Invest AG hat unter Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes, der auch auf OGAW-Sondervermögen angewendet wird, ein Vergütungssystem implementiert. Die Vergütung kann fixe und variable Elemente sowie monetäre und nicht-monetäre Nebenleistungen enthalten. Die Bemessung der Komponenten erfolgt unter Beachtung der Marktüblichkeit und Angemessenheit. Des Weiteren wird bei der Festlegung der einzelnen Bestandteile gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung besteht sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung besteht. Ziel ist eine flexible Vergütungspolitik, die auch einen Verzicht auf die Zahlung der variablen Komponente vorsehen kann. Unter Hinweis auf den Proportionalitätsgrundsatz finden derzeit die besonderen Regelungen hinsichtlich der zeitlich verzögerten Teilauszahlung von variablen Vergütungskomponenten mit risikobasierten Maluskomponenten für risikorelevante Mitarbeiter in der Gesellschaft keine Anwendung.

    Die Höhe der variablen Vergütung wird für jeden Mitarbeiter durch den Vorstand unter Einbindung des Aufsichtsrats und für den Vorstand durch den Aufsichtsrat festgelegt. Die Gesellschaft hat keinen Vergütungsausschuss eingerichtet. Als Bemessungsgrundlage hierfür wird sowohl die persönliche Leistung der Mitarbeiter bzw. des Vorstands als auch das Ergebnis der Gesellschaft herangezogen. Die Vergütungen können den Angaben zur Mitarbeitervergütung entnommen werden.

    Das Vergütungssystem wird mindestens einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst, um die Angemessenheit und Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten.

    Ergebnisse der jährlichen Überprüfung der Vergütungspolitik

    Die jährliche Überprüfung des Vergütungssystems wurde durch die Compliance-Funktion in Abstimmung mit dem zuständigen Vorstand der Gesellschaft durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die aufsichtsrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden und das Vergütungssystem angemessen ausgestaltet war. Zudem wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.

    Angaben zu wesentlichen Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik

    Wesentliche Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik gem. § 101 Abs. 4 Nr. 5 KAGB haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben.

    Angaben für Institutionelle Anleger gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB i.V.m. §134c Abs. 4 AktG

    Wesentliche mittel- bis langfristige Risiken

    Informationen über die wesentlichen mittel- bis langfristigen Risiken sind im Abschnitt Hauptanlagerisiken und wirtschaftliche Unsicherheiten des Tätigkeitsberichtes zu finden.

    Zusammensetzung des Portfolios, Portfolioumsätze und Portfolioumsatzkosten

    Informationen über die Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten sind im Jahresbericht in den Abschnitten „Vermögensaufstellung“, „Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen“ und „Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote“ ersichtlich.

    Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung

    Informationen zur Anlagestrategie und politik sind im Tätigkeitsbericht im Abschnitt Anlagepolitik zu finden.

    Einsatz von Stimmrechtsberatern und Umgang mit Interessenkonflikten

    Angaben zur Stimmrechtsausübung sind auf der Webseite der Bantleon Invest AG öffentlich zugänglich. Die Abstimmungs- und Mitwirkungspolicy ist unter folgendem Link zu finden: https:/​/​www.bantleon.com/​fileadmin/​Redaktion/​Downloads/​Abstimmungs_​und_​Mitwirkungspolicy/​20230824_​Abstimmungs-_​und_​Mitwirkungspolicy_​Bantleon_​Invest_​AG_​Webseite_​Rev.pdf Die Interessenkonflikt Policy ist unter folgendem Link zu finden: https:/​/​www.bantleon.com/​fileadmin/​Redaktion/​Downloads/​Interessenkonflikt_​Policy/​Bantleon_​Invest_​AG_​Interessenkonflikt_​Policy.pdf

    Handhabung von Wertpapierleihgeschäften

    Wertpapierleihgeschäfte wurden im Berichtszeitraum nicht getätigt.

    Angaben zu ökologischen und sozialen Merkmalen gem. Offenlegungsverordnung finden sich im Anhang „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 9 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU)2019/​ 2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​ 852 genannten Finanzprodukten“

    Angaben gem. § 19 KARBV

    1. Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen während des Berichtszeitraumes: EUR 1.088.575,41
    2. Auszahlung während des Berichtszeitraumes (Zwischenausschüttung): EUR 0,00
    EUR je Anteil 0,00
    3. Auszahlung im Rahmen der Auflösung: EUR 193.982,00

    Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben

    Hinweis zu den Finanzaufstellungen:

    Auf Grund von Rundungen bei der Berechnung, kann es innerhalb der Finanzaufstellungen zu geringfügigen Rundungsdifferenzen kommen.

    Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

    Name des Produkts:Climate Smart Europe LS
    Unternehmenskennung (LEI-Code): 5299003LDU8Q5CXEHX25
    Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
    Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfast kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.
    Ökologische und/​oder soziale Merkmale
    Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
    [ ] Ja [X] Nein
    [ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 0,00 % an nachhaltigen Investitionen
    [ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
    [ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
    [ ] mit einem sozialen Ziel
    [ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionenmit einem sozialen Ziel getätigt: [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.
    Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

    Das Finanzprodukt investierte im Berichtszeitraum in Wertpapiere, die nach Grundsätzen der Nachhaltigkeit ausgewählt wurden. Der Climate Smart Europe LS wurde am 28.03.2024 aufgelöst. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich daher lediglich auf den Zeitraum von 01.05.2023 bis zum 28.03.2024.

    Bei der Auswahl der Investitionen wurden sowohl ökologische als auch soziale Merkmale berücksichtigt. Dies erfolgte durch die Anwendung von Ausschlusskriterien und des durchschnittlichen ESG-Score für den Bestand.

    Die dem Fonds zufließende Liquidität wird in Geldmarktanlagen oder in risikoärmere Rentenpapiere mit tendenziell kürzeren Laufzeiten investiert. Mindestens 75% des investierten Vermögens wird hierbei in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten investiert, die einen unterdurchschnittlichen CO2-Fußabdruck aufweisen und weiteren sektor- und normbasierten Kriterien entsprechen.

    Es wurde keine Referenzbenchmark zum Zweck der Erreichung der vom Finanzprodukt geförderten ESG-Merkmale festgelegt. Umweltziele der Taxonomie wurden durch die Ausschlusskriterien nicht berücksichtigt.

    Mit Nachhaltigkeits-
    indikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.
    Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungenhandelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions-entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
    Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?

    Mindestens 75% des investierten Vermögens sollen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Emittenten investiert werden, die einen unterdurchschnittlichen CO2- Fußabdruck aufweisen. Diese Quote konnte im Berichtszeitraum aufgrund des Abverkaufs von Vermögensgegenständen im Rahmen der Auflösung nicht durchgehend eingehalten werden. Der CO2-Fußabdruck wird dabei gemessen als Scope 1+2 Emissionen im Verhältnis zum EVIC (Enterprise Value Including Cash). Als Referenz für einen durchschnittlichen CO2-Fußabdruck gilt der CO2-Fußabdruck des ICE BofA Euro Corporate Euroland Issuers Index. Weiterhin generieren diese Emittenten ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom und zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl und nicht aus dem Anbau der Exploration und aus der Dienstleistung für Ölsand und Ölschiefer. Darüber hinaus verstoßen diese Emittenten nicht gegen den UN Global Compact. Außerdem werden Emittenten ausgeschlossen, die im Zusammenhang mit geächteten Waffen stehen. Sowohl die Daten zum CO2- Fußabdruck als auch die Daten zur Messung der Einhaltung der umsatzbezogenen Nachhaltigkeitskriterien sowie zur Einhaltung des UN Global Compact bezieht die Gesellschaft von einem renommierten ESG-Datenanbieter.

    Die definierten Standards sind hierbei gleichberechtigte Vorgaben der Mandatsausgestaltung und somit Teil der formalen Anlagegrenzprüfung. Da die Berücksichtigung nachhaltigkeitsbezogener Kriterien durch den Fonds hierdurch fortwährend gewährleistet ist, kann die Transparenz bzgl. der Erfüllung der hierin definierten Merkmale auf Basis nachhaltigkeitsbezogener Anlagegrenzverletzungen abgeleitet werden. Für diesen Fonds kam es im Betrachtungszeitraum zu keinen nachhaltigkeitsbezogenen Anlagegrenzverletzung, weswegen eine Erfüllung der mandatsindividuellen nachhaltigkeitsbezogenen Restriktionen gegeben war.

    … und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?

    Der Anteil der Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale beitrugen (#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale) betrug im Vorjahr 39,44%. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Anteil um 9,63 Prozentpunkte erhöht.

    In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem Taxonomie-konforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische EU-Kriterien beigefügt.

    Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrundeliegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

    Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

    Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

    Eine Berücksichtigung der PAIs erfolgt in verschiedenen Dimensionen. Einerseits ergibt sich für einige PAIs direkt aus der Investmentstrategie eine Berücksichtigung. Weiterhin betrachtet die Gesellschaft die messbaren Ausprägungen der PAIs mithilfe von Daten eines renommierten ESG-Datenanbieters. Die Ausprägungen dieser Werte im Vergleich zu marktüblichen Portfolien lassen unter Umständen ebenfalls auf eine implizite, wenn auch in der Investmentstrategie nicht explizit genannte Berücksichtigung schließen. Letztlich hat die Gesellschaft Prozesse etabliert, um dem/​der jeweiligen FondsmanagerIn die Auswirkungen der Investmententscheidungen hinsichtlich der PAI-Ausprägungen transparent zu machen.

    Auf Basis der Investmentstrategie werden folgende PAIs berücksichtigt:

    PAI 10 (UNGC Prinzipien und OECD Guidelines),
    PAI 11 (Richtlinien zur Einhaltung von UNGC Prinzipien und OECD Guidelines),
    PAI 14 (Kontroverse Waffen),
    PAI 15 (Treibhausgasintensität von Staaten),
    PAI 16 (Staaten mit Verstößen gegen soziale Normen).

    Eine implizite Berücksichtigung ergibt sich aus dem Vergleich zu marktüblichen Portfolien hinsichtlich der folgenden PAIs:

    PAI 5 (Energieerzeugung und -verbrauch aus nicht erneuerbaren Quellen),
    PAI 6 (Energieverbrauchsintensität nach High Climate Impact Sektoren),
    PAI 9 (Gefährlicher Müll),
    PAI 12 (Gender Pay Gap).

    Darüber hinaus beteiligt sich die Gesellschaft an einem themenbezogenen Engagement hinsichtlich der Themen Net Zero (PAIs 1 bis 6), Biodiversität (PAI 7), Wasser (PAI 8) sowie Geschlechtergleichheit (PAIs 12 und 13).

    Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?
    Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:
    01.05.2023-28.03.2024
    In der Tabelle werden die Investitionen aufgeführt, auf die im Berichtszeitraum der größte Anteil aller getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel, mit Angabe der Sektoren und Länder, in die investiert wurde. Die Angaben zu den Hauptinvestitionen beziehen sich auf den Durchschnitt der Anteile am Söndervermögen zu vier Stichtagen im Berichtszeitraums und beziehen sich auf das Brutto-Fondsvermögen. Abweichungen zu der Vermögensaufstellung im Hauptteil des Jahresberichts, die stichtagsbezogen zum Ende des Berichtszeitraums erfolgt, sind daher möglich.

    Größte Investitionen Sektor In % der Vermögenswerte Land
    Sonstiges EUR * Finanzwesen -Keine fossilen Brennstoffe 50,55% DE
    1,750% Deutschland, Bundesrepublik 14/​24 Öffentlicher Sektor -Keine fossilen Brennstoffe 11,60% DE
    1,500% Kreditanstalt für Wiederaufbau 14/​24 Finanzwesen -Keine fossilen Brennstoffe 9,20% DE
    4,808% Bank of America Corp. 21/​25 Industrie -Keine fossilen Brennstoffe 5,87% US
    3,390% Credit Suisse [Schweiz] AG 22/​25 Finanzwesen -Keine fossilen Brennstoffe 5,75% CH
    0,500% Dexia Crédit Local S.A. 18/​25 Finanzwesen -Keine fossilenBrennstoffe 5,59% FR
    0,000% HOWOGE Wohnungsbaugesell schaft mbH 21/​24 Immobilien-Keine fossilen Brennstoffe 5,54% DE
    0,100% Booking Holdings Inc. 21/​25 Nicht-Basiskonsumgüter 5,52% US

    * Die Position Sonstiges kann Bankkonten, Forderungen sowie Verbindlichkeiten des Fonds beinhalten.

    Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

    Der Anteil der Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale beitrugen (#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale) betrug im Berichtszeitraum 49,07%. Darunter fallen alle Investitionen, die im Rahmen der verbindlichen Elemente der ESG-Anlagestrategie definierten Ausschlusskriterien des Fonds einhielten. Der Anteil der #2 anderen Investitionen, welche weder als ökologisch oder sozial eingestufte Investition eingruppiert wurden, betrug im Berichtszeitraum 50,93%.

    Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.
    Wie sah die Vermögensallokation aus?

    In der unteren Grafik wurde eine Strukturierung der Investitionen des Fonds nach Investitionskriterien vorgenommen. Die Berechnung bezieht sich jeweils auf das Brutto- Fondsvermögen. Die Angaben in der Grafik stellen den Durchschnitt der Vermögensallokation aus vier Stichtagen im Berichtszeitraum dar.

    #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.
    #2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

    Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
    Umsatzerlöse, die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
    Investitions- ausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
    Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
    In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?

    In welchen Wirtschaftssektoren und Teilsektoren das Finanzprodukt während des Berichtszeitraums investierte, ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Die Berechnung der Anteile basiert auf dem Durchschnitt der Datenlage zu vier Stichtagen im Berichtszeitraum und bezieht sich auf das Brutto-Fondsvermögen.

    Wirtschaftssektor Vermögensallokation in %
    Finanzwesen – Keine fossilen Brennstoffe 71,09%
    Öffentlicher Sektor – Keine fossilen Brennstoffe 11,60%
    Industrie – Keine fossilen Brennstoffe 5,87%
    Immobilien – Keine fossilen Brennstoffe 5,54%
    Nicht-Basiskonsumgüter – Keine fossilen Brennstoffe 5,52%
    Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?

    Der Fonds hat keine nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel nach EUTaxonomieverordnung angestrebt. Der Mindestanteil taxonomiekonformer Investitionen wird daher zum Berichtsstichtag mit 0,0% Prozent ausgewiesen. Der Anteil taxonomie konformer Investitionen beträgt denach mit und ohne Staatsanleihen 0,0%.

    Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich
    fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert¹?

    [ ] Ja:
    [ ] In fossile Gas [ ] In Kernenergie
    [X] Nein

    1 Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels (,,Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

    Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-Taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

    *Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

    Wie hoch war der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?

    Aufgrund mangelnder Datenverfügbarkeit ist es der Gesellschaft aktuell nicht möglich, den Anteil ermöglichender bzw. dem Übergang geeigneter Wirtschaftsaktivitäten zu ermitteln oder eine entsprechende Mindestquote anzugeben.

    Wie hat sich der Anteil der Investitionen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden, im Vergleich zu früheren Bezugszeiträumen entwickelt?

    Das Finanzprodukt investierte nicht mit einem Umweltziel in taxonomie konforme Wirtschaftsaktivitäten. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Taxonomiequote im Berichtszeitraum nicht verändert.

    Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?

    Unter Andere Investitionen fielen Investitionen, die nicht zu ökologischen oder sozialen Merkmalen beitragen. Hierunter fallen beispielsweise Derivate, Investitionen zu Diversifikationszwecken oder Barmittel zur Liquiditätssteuerung. Beim Erwerb dieser Vermögensgegenstände wurde kein ökologischer oder sozialer Mindestschutz berücksichtigt.

    Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

    Zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien werden Ausschlusslisten für Emittenten und Staaten festgelegt. Dies wird im Rahmen der täglichen Anlagegrenzprüfung überwacht. Die zwischen dem Manager und der Gesellschaft ausgetauschte Ausschlussliste wird vierteljährlich aktualisiert. So wird fortlaufend sichergestellt, dass die investierten Emittenten fortlaufend den zugrundeliegenden Nachhaltigkeitskriterien entsprechen.

     

    Hannover, den 11. Juli 2024

    BANTLEON Invest AG

     

    Caroline Specht Gerd Lückel

    WIEDERGABDE DES VERMERKS DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

    An die BANTLEON Invest AG, Hannover (vormals Warburg Invest AG, Hannover)

    Prüfungsurteil

    Wir haben den Auflösungsbericht nach § 19 i.V.m. § 7 KARBV des Sondervermögens Climate Smart Europe LS – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis zum 28. März 2024, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 28. März 2024, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für den Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis zum 28. März 2024 sowie der vergleichenden Übersicht seit Auflegung, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft. Die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 im Anhang „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Auflösungsberichts nach § 19 i.V.m. § 7 KARBV sind im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht Bestandteil der Prüfung des Auflösungsberichts nach § 19 i.V.m. § 7 KARBV.

    Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Auflösungsbericht nach § 19 i.V.m. § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Unser Prüfungsurteil zum Auflösungsbericht nach § 19 i.V.m. § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 im Anhang „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Auflösungsberichts nach § 19 i.V.m. § 7 KARBV.

    Grundlage für das Prüfungsurteil

    Wir haben unsere Prüfung des Auflösungsberichts nach § 19 i.V.m. § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 105 Abs. 3 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Auflösungsberichts nach § 19 i.V.m. § 7 KARBV unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der BANTLEON Invest AG (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Auflösungsbericht nach § 19 i.V.m. § 7 KARBV zu dienen.

    Sonstige Informationen

    Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Angaben gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/​2088 sowie gemäß Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/​852 im Anhang „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ des Auflösungsberichts nach § 19 i.V.m. § 7 KARBV.

    Unser Prüfungsurteil zum Auflösungsbericht nach § 19 i.V.m. § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir in diesem Vermerk weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

    Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

    wesentliche Unstimmigkeiten zum Auflösungsbericht nach § 19 i.V.m. § 7 KARBV oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

    anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

    Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Auflösungsbericht nach§ 19 i.V.m. § 7 KARBV

    Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Auflösungsberichts nach § 19 i.V.m. § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Auflösungsbericht nach § 19 i.V.m. § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Auflösungsberichts nach § 19 i.V.m. § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

    Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Auflösungsberichts nach§ 19 i.V.m. § 7 KARBV

    Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Auflösungsbericht nach § 19 i.V.m. § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Auflösungsbericht nach § 19 i.V.m. § 7 KARBV beinhaltet.

    Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 105 Abs. 3 Satz 1 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Auflösungsberichts nach § 19 i.V.m. § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

    Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

    identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Auflösungsbericht nach § 19 i.V.m. § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

    gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Auflösungsberichts nach § 19 i.V.m. § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

    beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Auflösungsberichts nach § 19 i.V.m. § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

    beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Auflösungsberichts nach § 19 i.V.m. § 7 KARBV insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Auflösungsbericht nach § 19 i.V.m. § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Auflösungsbericht nach § 19 i.V.m. § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

    Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

     

    Hannover, den 12. Juli 2024

    PricewaterhouseCoopers GmbH
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

     

    Tim Brücken ppa. Lisa Helle
    Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

    Kommentieren Sie den Artikel

    Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
    Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein